Kinehs
2005-09-22, 20:27:13
Servus!
Ich beziehe mich mal auf folgende Seite:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/
Allerdings weiss ich nicht so genau, ob ich richtig folgere.
Ein Händler hat bei uns angeblich mal was übersehen, was wir gekauft haben, nun flattert nach 2 Jahren irgendeine Rechnung ins Haus.
Nun frage ich mich, was gelten würde.
Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag (Ausnahme siehe unten) - 2 Jahre - Übergabe der Sache
oder
regelmäßige Verjährung (z.B. Kaufpreisforderung, Werklohnforderung) - 3 Jahre - nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Gläubigers von Anspruch und Schuldner
Ich würde auf ersteres tippen, ihr?
Ich beziehe mich mal auf folgende Seite:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/
Allerdings weiss ich nicht so genau, ob ich richtig folgere.
Ein Händler hat bei uns angeblich mal was übersehen, was wir gekauft haben, nun flattert nach 2 Jahren irgendeine Rechnung ins Haus.
Nun frage ich mich, was gelten würde.
Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag (Ausnahme siehe unten) - 2 Jahre - Übergabe der Sache
oder
regelmäßige Verjährung (z.B. Kaufpreisforderung, Werklohnforderung) - 3 Jahre - nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Gläubigers von Anspruch und Schuldner
Ich würde auf ersteres tippen, ihr?