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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verjährung von Ansprüchen


Kinehs
2005-09-22, 20:27:13
Servus!

Ich beziehe mich mal auf folgende Seite:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/

Allerdings weiss ich nicht so genau, ob ich richtig folgere.
Ein Händler hat bei uns angeblich mal was übersehen, was wir gekauft haben, nun flattert nach 2 Jahren irgendeine Rechnung ins Haus.

Nun frage ich mich, was gelten würde.

Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag (Ausnahme siehe unten) - 2 Jahre - Übergabe der Sache

oder

regelmäßige Verjährung (z.B. Kaufpreisforderung, Werklohnforderung) - 3 Jahre - nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Gläubigers von Anspruch und Schuldner

Ich würde auf ersteres tippen, ihr?

XenoX
2005-09-22, 21:00:34
Verkäufer an Privatmann = 2 Jahre
Verkäufer an Vekäufer = 4 Jahre
Käufer an Verkäufer= 4 Jahre

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Falls der Anspruch jetzt geltend gemacht wird, sollte sich beeilen, denn wenn bis zur Verjährung kein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde, ist sein Geld Pfutsch ;)

PS: Nettes Beispiel aus meiner Familie, meine Eltern hatten eine Risiko-Lebensversicherung über 50.000 DM, 1997 wurde sie gültig, aufgefallen ist uns das erst 2002, somit ist die Versicherung verjährt und die Versicherung weigerte zu zahlen. (Die Versicherung schimpft sich BHW) :D

Kinehs
2005-09-22, 21:34:43
Verkäufer an Privatmann = 2 Jahre
Verkäufer an Vekäufer = 4 Jahre
Käufer an Verkäufer= 4 Jahre

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Falls der Anspruch jetzt geltend gemacht wird, sollte sich beeilen, denn wenn bis zur Verjährung kein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde, ist sein Geld Pfutsch ;)

PS: Nettes Beispiel aus meiner Familie, meine Eltern hatten eine Risiko-Lebensversicherung über 50.000 DM, 1997 wurde sie gültig, aufgefallen ist uns das erst 2002, somit ist die Versicherung verjährt und die Versicherung weigerte zu zahlen. (Die Versicherung schimpft sich BHW) :D

Danke! =)

Und über deine Geschichte kannst du lachen? :confused: