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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dell Laptop / Dell Rückgaberecht?


spike.sp.
2005-09-24, 22:37:29
1. Frage: Wie stehts mit der Qualität von Dell laptöpfen? ich ahb ein uraltes latitude mit 200Mhz, 64MB Ram... und es rennt und rennt... ich hoffe an der robustheit hat sich nichts geändert...

denn ich interessiere mich für folgendes teil:

Inspirion 9300
1,86Ghz P-M
1GB Ram
6800Go 256MB
80GB 5400rpm, 17" WXGA (nur 1440x900, das andere is mir zu fitzelig ;)), DVD-RW & Tasche um insgesamt inkl. Versand 1460,-€ *

2. Frage: Gibt es bei dell ein 14Tage rückgabe recht? (Pixelfehler) Wie stehts mit pixelfehlern? verlangt dell auch 20% gutmachung ?


*alternative gibts ja kaum, außer FSC amilo3438 mit 2Ghz um 1560,-€, wo ich gehört habe das es viele macken hat :(

Saro
2005-09-25, 11:56:20
2. Frage: Gibt es bei dell ein 14Tage rückgabe recht? (Pixelfehler) Wie stehts mit pixelfehlern? verlangt dell auch 20% gutmachung ?

Natürlich gibt es das muss es sogar da es Gesetzlich so festgelegt ist, sprich bei Bestellungen egal bei welchen Händler gibt es das.

Worf
2005-09-25, 18:55:17
Das Fernabgabegestz kann aber nur angewendet werden, wenn das Teil noch nicht gebraucht wurde. Da stellt sich die Frage, ob das Einschalten um auf Pixelfehler zu prüfen, schon als Gebrauchen gilt? Werden damit die ersten Veränderungen auf der Festplatte vorgenommen? Schließlich muß der Laptop, wenn er nach dem Fernabgabegesetz zurück gegeben wurde, wieder als neu verkauft werden können.

Saro
2005-09-25, 23:02:17
Das Fernabgabegestz kann aber nur angewendet werden, wenn das Teil noch nicht gebraucht wurde.

Das Fernabsatzgesetz ist dafür da damit man sich das Teil angucken kann, schliesslich kann man sich bei Fernkäufen nicht wie im Geschäft das Teil vorher genaustens angucken! Das einzigste was passieren kann ist falls Gebrauchsspuren zu erkennen sind, kann der Händler in diesem Fall Dell Schadensersatz fordern und somit kriegt der Käufer nichtmehr den vollen Kaufbertrag zurück.

Zitat:

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.