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Mr.Fency Pants
2005-09-27, 17:48:32
Hi,

nach abgebrochenem Studium und danach begonnener Ausbildung stehe ich nun kurz vor der Abschlussprüfung zum FISI. Da die Übernahmeschnancen eher ungewiss sind würde mich interessieren, welche Weiterbildungsmassnahmen das Arbeitsamt unter welchen Bedingungen übernehmen würde.

Außerdem: was steht einem an AG zu, wenn man nach der Ausbildung arbeitslos wird?

Ich blick da irgendwie nicht so ganz durch. Weiß da jemand was Konkretes?

Gast
2005-09-27, 19:36:16
mach nach deiner ausbildung erstmal dein zivi oder leiste deine wehrpflicht ab. weil dann hast ganz andere chancen, irgendwo eingestellt zu werden. viele arbeitgeber wollen dat man es schon hinter sich hat.

Senior Sanchez
2005-09-27, 20:01:11
mach nach deiner ausbildung erstmal dein zivi oder leiste deine wehrpflicht ab. weil dann hast ganz andere chancen, irgendwo eingestellt zu werden. viele arbeitgeber wollen dat man es schon hinter sich hat.

Ich glaube das brauch er gar nicht mehr machen, oder? Ich meine nach nem abgebrochenen Studium (d.h. er hat abi, somit mind. 18 jahre alt) noch ne Ausbildung anzufangen, das dauert alles.

Mr.Fency Pants
2005-09-27, 21:01:14
Also angefangen zu studieren hab ich mit 20, nach meinem Zivildienst, das Thema ist also für mich durch.

Evil E-Lex
2005-09-28, 11:21:26
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes richtet sich danach wieviel du verdienen würdest, wenn du eine Stelle als FISI bekämst. Davon werden dann die üblichen 60% als Grundlage genommen. Bei war das damals mehr als meine Ausbildungsvergütung. :)

Eine mögliche Weiterbildung in dem Bereich wäre der Staatlich geprüfte Techniker, Fachrichtung Technische Informatik. Da bracuhts du allerdings 2 Jahre Berufserfahrung zu, die du aber auch während der Weiterbildung erwerben kannst. In der Teilzeitform dauert die Weiterbildung (zumindest in NRW) 3 Jahre.

Gruß,
Evil

rokko
2005-09-29, 01:07:04
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes richtet sich danach wieviel du verdienen würdest, wenn du eine Stelle als FISI bekämst. Davon werden dann die üblichen 60% als Grundlage genommen. Bei war das damals mehr als meine Ausbildungsvergütung. :)


Gruß,
Evil

Ist mir neu das Arbeitslosengeld nach dem theoretischen Einkommen berechnet wird was man hätte bekommen können.
Dann hätt ich ne Ausbildung als Josef Ackermann begonnen. :smile:

Evil E-Lex
2005-09-29, 09:37:18
Ist mir neu das Arbeitslosengeld nach dem theoretischen Einkommen berechnet wird was man hätte bekommen können.
Dann hätt ich ne Ausbildung als Josef Ackermann begonnen. :smile:

Ist aber so. Es gilt aber nur dann, wenn dein Arbeitgeber dich nach bestandener Abschlussprüfung nicht übernimmt. Würden die üblichen Berechnungsregeln auf die Ausbildungsvergütung angewendet werden, bekäme man knapp 200 Euro im Monat, das reicht nicht so ganz zum leben...

Hier noch ein Link (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=46174&rqc=2&ls=false&ut=0) dazu

Gruß,
Evil

rokko
2005-09-29, 10:59:58
Das hab ich garnet gewusst das so verfahren wird. Hast also Recht. :smile:

GBWolf
2005-09-29, 13:26:48
Hi,

nach abgebrochenem Studium und danach begonnener Ausbildung stehe ich nun kurz vor der Abschlussprüfung zum FISI. Da die Übernahmeschnancen eher ungewiss sind würde mich interessieren, welche Weiterbildungsmassnahmen das Arbeitsamt unter welchen Bedingungen übernehmen würde.

Außerdem: was steht einem an AG zu, wenn man nach der Ausbildung arbeitslos wird?

Ich blick da irgendwie nicht so ganz durch. Weiß da jemand was Konkretes?

geh mit ner Bescheinigung von deinem Arbeitgeber, auf der steht, was du Verdient hättest, wärest du übernommen worden zum Arbeitsamt, dann kriegst du glaube ich 60% davon. Aber ohne Gewähr, war jedenfalls mal so, als ich die Fisi ausbildung zuende hatte, bei einigen Kollegen die nicht übernommen wurden.

GBWolf
2005-09-29, 13:27:53
mach nach deiner ausbildung erstmal dein zivi oder leiste deine wehrpflicht ab. weil dann hast ganz andere chancen, irgendwo eingestellt zu werden. viele arbeitgeber wollen dat man es schon hinter sich hat.


nene, heutzutage kann er sich das schenken, muss ja eh fast keiner mehr machen. Lieber direkt bewerben.

RTC
2005-09-29, 18:20:25
Meines Wissens hat sich das Geändert, mit dem Geld.
Jetzt wird der tatsächliche(!) verdienst als Grundlage genommen. Ich kenn eine die nach ihrer (bestandenen) Ausbildung sage und schreibe 150€ ALG bekommt.

Mr.Fency Pants
2005-09-29, 22:37:05
Also das kann ich mir nicht vorstellen. Mit dem Azubigehalt ists ja manchmal schon sehr eng und davon 60%? Da kann man doch nicht von leben, auch wenn man sich einschränkt.

Gast
2005-09-30, 09:07:36
je nachdem, wie wenig es ist, würdest du noch Kindergeld drauf kriegen. Ruf doch einfach mal beim Arbeitsamt an.

Evil E-Lex
2005-09-30, 09:58:03
Es hat sich tatsächlich geändert. Jetzt wird die Ausbildungsvergütung zur Berechung herangezogen. :( Hier (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=72991&rqc=30&ls=false&ut=0) stehts.

Gruß,
Evil

Gast
2005-09-30, 13:39:06
ist das dann nicht weniger als hartz4?

Mr.Fency Pants
2005-09-30, 17:40:40
Es hat sich tatsächlich geändert. Jetzt wird die Ausbildungsvergütung zur Berechung herangezogen. :( Hier (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=72991&rqc=30&ls=false&ut=0) stehts.

Gruß,
Evil


Tatsache, jetzt mal ehrlich, das ist ja wohl ein Witz, wie soll man denn davon leben können?