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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ACHTUNG: ATI ändert Garantie/Gewährleistungskonditionen


(del676)
2005-09-29, 09:53:03
http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/ati/2005/september/ati_garantiezeit_desktopkarten/

Seit dem ersten September wurde Produktgewährleistung nun deutlich eingeschränkt. Abgesehen von Profi-Produkten beträgt die Garantiezeit allgemein nur noch ein Jahr. Zudem muss das Produkt ab Kaufdatum innerhalb von 30 Tagen registriert werden, da sonst jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt.

Symptom
2005-09-29, 09:55:44
Und was hat das mit Betrug zu tun?
Die Wortwahl lässt manchmal echt zu wünschen übrig.

The7thGuest
2005-09-29, 09:57:10
a) Hast mal wieder richtig schön trollig formuliert. Grats
b) Kann ATI da reinschreiben was sie wollen, Gesetz ist Gesetz.

(del676)
2005-09-29, 09:58:49
und schon kommen die fanboys hervorgekrochen die 1. eine garantieverkürzung und 2. eine zwangsregistrierung und damit 3. einen Zwang zur Garantieverkürzung gut heissen :ugly:

Mark3Dfx
2005-09-29, 09:59:00
Da es eh kaum noch Karten "Build by ATi" gibt...
wayne?

joe kongo
2005-09-29, 10:00:40
@Ulukay bewirb dich
mal bei der BILD .....

(del676)
2005-09-29, 10:01:51
@Ulukay bewirb dich
mal bei der BILD .....

mit anderen überschriften lassen sich leute hier nicht mehr anlocken

The7thGuest
2005-09-29, 10:02:36
und schon kommen die fanboys hervorgekrochen die 1. eine garantieverkürzung und 2. eine zwangsregistrierung und damit 3. einen Zwang zur Garantieverkürzung gut heissen :ugly:
Gerade du musst andere als Fanboy bezeichnen. Ganz großes Kino...
Und lies mal das deutsche Gewährleistungsrecht. Falls ihr Ösis sowas nicht habt, euer Pech.

StefanV
2005-09-29, 10:03:16
http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/ati/2005/september/ati_garantiezeit_desktopkarten/

Seit dem ersten September wurde Produktgewährleistung nun deutlich eingeschränkt. Abgesehen von Profi-Produkten beträgt die Garantiezeit allgemein nur noch ein Jahr. Zudem muss das Produkt ab Kaufdatum innerhalb von 30 Tagen registriert werden, da sonst jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt.
Toll, und wo kann ich die ATI Karten, abgesehen von den Profi-Produkten, kaufen, in Doitschland?!

(del676)
2005-09-29, 10:03:40
Gerade du musst andere als Fanboy bezeichnen. Ganz großes Kino...
Und lies mal das deutsche Gewährleistungsrecht. Falls ihr Ösis sowas nicht habt, euer Pech.

erklärs mir mal

Spasstiger
2005-09-29, 10:09:06
Ich hab noch nie eine Built-by-ATI im Einzehandel gesehen. Die werden normalerweise von den großen OEMs wie Dell verbaut und da gilt eben die Garantie des OEMs.

Symptom
2005-09-29, 10:14:33
und schon kommen die fanboys hervorgekrochen die 1. eine garantieverkürzung und 2. eine zwangsregistrierung und damit 3. einen Zwang zur Garantieverkürzung gut heissen :ugly:

au weia....
Ich liebe es, wenn mir Sachen unterstellt werden, die ich nie geschrieben habe. Und den Fanboy nimmst Du bitte zurück.

Du bezeichnest etwas als "wahnsinnigen Betrug" :crazy: , was seitens des Herstellers völlig legitim ist. Ob das nun vom Hersteller kundenfreundlich ist, sei mal dahingestellt.
Abgesehen davon, dass wir hier in der EU eine 2 jährige Gewährleistungspflicht haben, so dass die Arschkarte natürlich die Händler haben, die abweichend von der Herstellergarantie für die restlichen 12 Monate geradestehen müssen.
Mir als Kunden ist es egal, wer meine defekte Ware ersetzt.

Raff
2005-09-29, 10:23:03
Flammenwerfer bitte wieder einpacken!

Zum Thema: Sehe ich das richtig, dass dies nur für die "BBA"-Karten gilt? Sapphire & Co. sollten davon ja nicht betroffen sein.

MfG,
Raff

BlackBirdSR
2005-09-29, 10:29:18
Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.

Gandharva
2005-09-29, 10:35:30
Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.

hehe

evtl. ein vorgeschmack auf die haltbarkeit demnächst kommender ati-produkte. ;)

Raff
2005-09-29, 10:36:33
Hehe, ich glaube aber weniger, dass es käuferwerbend wirkt, wenn eine Firma neben hohen Ausfällen auch noch zu wenig Garantie gibt. ;) Träte dieser Fall ein, wäre Ati bald weg vom Fenster ...

MfG,
Raff

Mumins
2005-09-29, 10:37:47
Mushkin macht das genauso, wer das Produkt nicht binnen 30 Tagen registriert hat keine Garantie. Ich muss mich immer amüsieren, wenn jemand Mushkin Riegel verkauft und lebenslange Garantie hinzuschreibt.

MartinRiggs
2005-09-29, 10:37:52
Ja das gilt so wie es aussieht für Build by ATI-karten die in Deutschland so gut wie nicht vertrieben werden.
Hab mal z.b. auf der Sapphire-Seite geschaut da finde ich nix von Garantiekürzung oder sonstewas.
@Ulukay
Wenn man schon mit so ner Überschrift startet dann provoziert man ja regelrecht nen Flame-War.

Matrix316
2005-09-29, 10:38:15
Ich hab noch nie eine Built-by-ATI im Einzehandel gesehen. Die werden normalerweise von den großen OEMs wie Dell verbaut und da gilt eben die Garantie des OEMs.

Und was ist wenn z.B. in einer PowerColor Verpackung eine "Built by Ati" Karte drinnen steckt? :hammer:

Kurgan
2005-09-29, 10:40:25
http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/ati/2005/september/ati_garantiezeit_desktopkarten/

Seit dem ersten September wurde Produktgewährleistung nun deutlich eingeschränkt. Abgesehen von Profi-Produkten beträgt die Garantiezeit allgemein nur noch ein Jahr. Zudem muss das Produkt ab Kaufdatum innerhalb von 30 Tagen registriert werden, da sonst jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt.

[ ] ich weiss das in der eu eine gewährleistung über 2 jahre ab kaufdatum gesetzlich vorgeschrieben ist
[X] ich wollte nur mal was rumflamen und meine postzahl erhöhen

btw: mein anspruch auf die gesetzliche gewährleistung lässt sich bei neuware nicht aushebeln durch irgendwelches registrierungsgedöns.

Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.
ich tippe auf die zu tode getakteten karten die eingeschickt wurden ;)

wie das nun mit denn bbi oder oem oder wie auch immer ist kann ich beim besten willen nicht im verlinkten text erkennen. interessanter finde ich den passus "ursprünglicher käufer" .. weiterverticken ist dann erstmal ende.

edit: noch was ... für mich klingt das in dem text auch wieder sehr nach "ich kenne den unterschied zwischen gewährleistung und garantie nicht" ....

Tomi
2005-09-29, 10:45:17
Hehe, ich glaube aber weniger, dass es käuferwerbend wirkt, wenn eine Firma neben hohen Ausfällen auch noch zu wenig Garantie gibt. ;) Träte dieser Fall ein, wäre Ati bald weg vom Fenster ...

MfG,
Raff
Erinnert mich an die Festplattenhersteller, die nach steigenden Ausfallraten die Garantie von 3 auf 1 Jahre verkürzt haben und nach Kaufzurückhaltung wieder auf 3 Jahre gegangen sind.

Was ATI betrifft...also ich hab auch die Vermutung, es betrifft nur BBA und damit wohl weniger Europa.

Würde aber nicht wundern, wenn die Hersteller nachziehen. Grund genug haben sie ja bei Postings wie "Mist...Karte beim übertakten geschrottet...mach ich auf Garantie".

RavenTS
2005-09-29, 10:46:21
Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.

Spontan fällt mir das auch so auf...irgendwie läufts bei ATi im Moment nicht so super rund würd ich sagen...

@Ulukay: schau mal www.bildblog.de, da siehste du wo Bildzeitungsniveau-Überschriften hinführen...

StefanV
2005-09-29, 10:47:04
Und was ist wenn z.B. in einer PowerColor Verpackung eine "Built by Ati" Karte drinnen steckt? :hammer:
Wo lag die Karte drin, in einem BBA Karton oder in einem Powercolor Karton??

Ist die Karte mit der ID von Powercolor versehen worden?!

Wenn ja, dann seh ich das Problem nicht, da es sich ja um eine Karte von PowerColor handelt...

StefanV
2005-09-29, 10:49:26
Erinnert mich an die Festplattenhersteller, die nach steigenden Ausfallraten die Garantie von 3 auf 1 Jahre verkürzt haben und nach Kaufzurückhaltung wieder auf 3 Jahre gegangen sind.
...teilweise gar auf 5 Jahre, mehr oder minder ;)


Würde aber nicht wundern, wenn die Hersteller nachziehen. Grund genug haben sie ja bei Postings wie "Mist...Karte beim übertakten geschrottet...mach ich auf Garantie".
Eben, genau das ist das Problem!

Die Käufer, die nicht ordentlich mit den Produkten umgehen und Schindluder betreiben...

Matrix316
2005-09-29, 10:50:08
[ ] ich weiss das in der eu eine gewährleistung über 2 jahre ab kaufdatum gesetzlich vorgeschrieben ist
[X] ich wollte nur mal was rumflamen und meine postzahl erhöhen

btw: mein anspruch auf die gesetzliche gewährleistung lässt sich bei neuware nicht aushebeln durch irgendwelches registrierungsgedöns.

[...]

edit: noch was ... für mich klingt das in dem text auch wieder sehr nach "ich kenne den unterschied zwischen gewährleistung und garantie nicht" ....

Nur ist halt afaik bei Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, also du musst beweisen, dass die Karte von Anfang an einen defekt hatte.

Und Garantie vom Hersteller ist freiwillig. Wenn die Karte jetzt nach 13 Monaten kaputt geht, kanns dann bei nur 1 Jahr Garantie blöd aussehen. Normalerweise sollte der Händler ja kulant sein, aber wenn der es nicht ist und man wendet sich an den Hersteller, und der gibt nur 1 Jahr Garantie...dann endet es bei "c't tv". ;)

nVidia Fanboy XXL
2005-09-29, 11:08:20
Kann mir mal jemand erklären wo hier der gross angekündigte Betrug aus dem Subject sein soll?

Kurgan
2005-09-29, 11:16:14
Nur ist halt afaik bei Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, also du musst beweisen, dass die Karte von Anfang an einen defekt hatte.
ja, ziemlich richtig. du musst beweisen, das der defekt beim kauf "schon angelegt" war (heisst: produktions- oder materialfehler). ist eigentlich nur mit gutachten machbar, was sich dann wohl selbst bei einer 250€-graka nicht mehr rechnet (nach einem jahr ist die schliesslich keine 150€ mehr wert ;) )

Und Garantie vom Hersteller ist freiwillig. Wenn die Karte jetzt nach 13 Monaten kaputt geht, kanns dann bei nur 1 Jahr Garantie blöd aussehen. Normalerweise sollte der Händler ja kulant sein, aber wenn der es nicht ist und man wendet sich an den Hersteller, und der gibt nur 1 Jahr Garantie...dann endet es bei "c't tv". ;)
nö, dürfte kaum bei der c´t landen, da die rechtliche seite glasklar ist. auf kulanz hat halt nimeand anspruch.

Kurgan
2005-09-29, 11:20:37
so, hab mir mal das original auf der ati-seite (https://support.ati.com/ics/support/KBAnswer.asp?questionID=13917) angetan.

1. es sind nur bba-karten gemeint, die auch so in den einzelhandel gehen. oem und karten anderer hersteller fallen nicht darunter.
2. interessiert das aus 2 gründen keine sau:
grund 1: bba gibts hier eh kaum noch (die letzte die ich gesehen hab war eine 8500)
grund 2:ati kann mit so einem lustigen geschreibsel die gesetzliche vorgeschriebene gewährleistung nicht aushebeln.

Kurgan
2005-09-29, 11:21:56
Oh Man, kann man die Gäste nicht für alle Foren verbieten?
Sowas beklopptes, wahrscheinlich wieder ein ausgelogter Feigling.
lass ihn doch .. nvidia hat nämlich afaik überhaupt keine "besonderen" garantie/gewährleistungsregelungen, womit die gesetzliche gelten .. also die gleichen wie jetzt bei ati ;)

edit: für ein gäste-post-verbot bin ich allerdings auch.

Gast
2005-09-29, 11:22:27
2.) ATI hat mit der Gewährleistung nichts zu tun, die gewährt Dir nur und ausschliesslich der Händler, bei dem Du das Ding gekauft hast.

Kurgan
2005-09-29, 11:25:41
2.) ATI hat mit der Gewährleistung nichts zu tun, die gewährt Dir nur und ausschliesslich der Händler, bei dem Du das Ding gekauft hast.
richtig, aber wenn der hersteller eine garantie/gwährleistung gibt die besser performt ... ;)

Gast
2005-09-29, 11:28:07
Der Hersteller gibt keine Gewährleistung. Nie. Vom Hersteller gibt es hächstens eine Garantie. Und die ist freiwillig, von (fast) beliebiger Dauer und an beliebige Auflagen gebunden.

Rhönpaulus
2005-09-29, 11:35:08
so langsam müßten es doch alle begriffen haben das es generell nur noch 6 monatte "echte" garantieleistung gibt.
die zweijährige gewährleistung welche der händler leisten muß ist aus kundensicht ein witz und in aller regel nutzlos da aus ihr keine wirklichen ansprüche geltend gemacht werden können.
freiwillige garantieleistungen des herstellers können von diesem nach eigenem ermessen und unter vom hersteller selbst definierten auflagen gemacht werden.
ati scheint diese freiwilligen garantieleistungen für konsumerprodukte nun auf ein jahr zu begrenzen und will außerdem eine registrierung als beleg für den erstkäufer haben.
das ist aus kundensicht natürlich ein nachteil,gilt aber natürlich nur für selbsthergestellte grafikkarten.
wer eine karte bei sapphire,powercolor und konsorten kauft unterliegt natürlich auch deren garantiebestimmungen so diese eine freiwillige herstellergarantie anbieten.

die einschränkung der garantie in europa dürfte auf die neue eu-verordnung zur vermeidung und entsorgung von elektronikschrott zurückzuführen sein.
neben der kostenlosen entsorgungspflicht des herstellers für seine produkte wird da unter anderem auch festgelegt das keine bleihaltigen lote mehr verwendet werden dürfen.
herkömmliches lötzinn besteht aber zu einem wesendlichen teil aus blei weil es die legierung dauererlastisch macht und einen niedrigen schmelzpunkt gewährleistet.
die neuen bleifreien lote sind weniger haltbar und brüchiger.
für bbga-chips bedeutet das automatisch eine höhere ausfallwarscheinlichkeit und ganz besonders wenn es wie bei grafikkarten um mehrere hundert solcher schwächligen lötstellen geht.
wegen der entsorgung kommen außerdem zusätzliche kosten für alle elektronikhersteller hinzu,welche ihre produkte in der eu-zone anbieten wollen.
wie diese kosten von den herstellern jeweils umgelegt werden ist deren sache aber hier mag eine verkürzung der freiwilligen garantieleistungen einen anteil dazu beitragen.
der großteil wird auf jeden fall durch preiserhöhungen bezahlt werden.
je nach elektroprodukt erwartet man durch die neue eu-richtlinie preiserhöhungen zwischen 7% und 20%.

Matrix316
2005-09-29, 11:36:27
ja, ziemlich richtig. du musst beweisen, das der defekt beim kauf "schon angelegt" war (heisst: produktions- oder materialfehler). ist eigentlich nur mit gutachten machbar, was sich dann wohl selbst bei einer 250€-graka nicht mehr rechnet (nach einem jahr ist die schliesslich keine 150€ mehr wert ;) )

nö, dürfte kaum bei der c´t landen, da die rechtliche seite glasklar ist. auf kulanz hat halt nimeand anspruch.

Letztens war sogar so ein ähnlicher Fall bei c't tv, nämlich einer hatte eine vom Händler übertaktete (den Namen des Händlers nennen wir mal nicht ;)) Radeon gekauft und die ging nach 10 Monaten oder länger, kaputt. Der Händler sagte: Ätsch, Beweislastumkehr. Beim Hersteller siehts auch blöd aus, weil der natürlich auf übertaktung keine Garantie gibt...am Ende hat er dann glaube ich eine normale ATI bekommen oder so (weiß ich net mehr genau ;)).

Mumins
2005-09-29, 11:38:52
Der Hersteller gibt keine Gewährleistung. Nie. Vom Hersteller gibt es hächstens eine Garantie. Und die ist freiwillig, von (fast) beliebiger Dauer und an beliebige Auflagen gebunden.

Doch, wenn der Hersteller nen eigenen Shop hat.

Kurgan
2005-09-29, 11:49:25
Letztens war sogar so ein ähnlicher Fall bei c't tv, nämlich einer hatte eine vom Händler übertaktete (den Namen des Händlers nennen wir mal nicht ;)) Radeon gekauft und die ging nach 10 Monaten oder länger, kaputt. Der Händler sagte: Ätsch, Beweislastumkehr. Beim Hersteller siehts auch blöd aus, weil der natürlich auf übertaktung keine Garantie gibt...am Ende hat er dann glaube ich eine normale ATI bekommen oder so (weiß ich net mehr genau ;)).
das ding ist in der aktuellen c´t ;)
und liegt doch recht anders. wenn es der kunde drauf angelegt hätte und gutachten + prozess riskiert hätte, hätte der händler nämlich derbe dumm dagestanden. um den ball flach zu halten wird der händler in diesem fall eine passende graka aus seinem budget geliefert haben.

Kurgan
2005-09-29, 11:50:11
Doch, wenn der Hersteller nen eigenen Shop hat.
mdt zum bleistift ;)

BlackBirdSR
2005-09-29, 11:58:16
Wäre schön, wenn martma und ulukay sowas per PN austragen oder im Chat. Aber bitte nicht hier.
Die Überschrift ist blöd gewählt, das mag ja sein.
Aber dann kann man auch darum bitten, dass sie geändert wird.
z.B den Threadersteller, oder nen Mod der auch erstmal den Threadersteller frägt.
Danke

..schrott getashed...

chemistry
2005-09-29, 12:04:04
is irgendwie schade, denn habe schon einige Karten dirket bei ATI gekauft. Andererseits bekomm ich ja bei unseren deutschen Händlern auch nur 6 Monate echte Garantie, anschließend wird die Karte zum Hersteller geschickt. Und wenn ein Jahr vorbei ist, und nur mehr die Gewährleistung greift, muss ich beweisen, dass die Karte von Anfang an defekt war....was so gut wie unmöglich ist.

Da ist mir dann doch ein Jahr echte Garantie lieber. Nur mit dem registrieren kann ich mich nicht anfreunden.
lg

(del676)
2005-09-29, 12:04:12
Wäre schön, wenn martma und ulukay sowas per PN austragen oder im Chat. Aber bitte nicht hier.
Die Überschrift ist blöd gewählt, das mag ja sein.
Aber dann kann man auch darum bitten, dass sie geändert wird.
z.B den Threadersteller, oder nen Mod der auch erstmal den Threadersteller frägt.
Danke

..schrott getashed...


also wenn ich versuche den titel zu ändern (der manchen objektiven nichtfanboys so weh tut X-D ) dann ändert er nur den titel meines ersten posts?

BlackBirdSR
2005-09-29, 12:21:19
also wenn ich versuche den titel zu ändern (der manchen objektiven nichtfanboys so weh tut X-D ) dann ändert er nur den titel meines ersten posts?

Kannst du nur innerhalb der ersten Stunde.
Gemeint war, dass du gefragt wirst, ob es ok ist den Titel zu ändern, und ob du mit dem und jenen Vorschlag einverstanden wärst, oder ob man den so und so nennen kann.

Wäre etwas dreist, wenn ich deinen Threadtitel ohne dein Wissen ändern würde. Es sei denn natürlich es ist ein besonders harter Fall.

Schick mir doch ne PN wie der Thread heissen soll

seahawk
2005-09-29, 12:21:25
Erstmal wollte ich Wayne sagen, aber da diese Regelung ja nicht nur für Deutschland gilt, sondern wohl auch in den USA und Kanada (und dort ATI durchaus noch im Einzelhandel vertreibt), finde ich die Entwicklung schon interessant. Bin gespannt ob dies auch auf Herstellerkarten von Sapphire oder anderen zu kommt.

Coda
2005-09-29, 12:26:32
[ ] ich weiss das in der eu eine gewährleistung über 2 jahre ab kaufdatum gesetzlich vorgeschrieben ist
[X] ich wollte nur mal was rumflamen und meine postzahl erhöhen

btw: mein anspruch auf die gesetzliche gewährleistung lässt sich bei neuware nicht aushebeln durch irgendwelches registrierungsgedöns. [ ] ich weiß, dass Gewährleistung und Garantie etwas anderes ist.

Ist mir aber auch egal, weil es in Deutschland außer den professionellen Karten eh nichts im Handel gibt direkt von ATi.

mapel110
2005-09-29, 12:26:47
Schick mir doch ne PN wie der Thread heissen soll
Steht doch im ersten Posting. :D
*topicanpass*


Unschön, aber wenig von Bedeutung offenbar.
:ucoffee:

Gerhard
2005-09-29, 12:32:59
Ulukay
Meines wissens verkauft ATI nur mehr Produkte für OEMs und Grosskunden ohne Garantie dafür entsprechend billiger in Deutschland (mit ausnahme von Zubehör). Oft gelangen diese allerdings auf "merkwürdigen" Pfaden in den Einzelhandel. Und für diese Karten gilt dann die hier beschriebene Garantie damit der Kunden nicht vollends im Regen steht. (die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler wird davon nicht berührt).

Alle normalen ATI Karten hier in Deutschland sind im Einzelhandel in der Regel von anderen Herstellern (Powercolor, HIS, ...) welche natürlich durchaus einige Jahre Garantie geben.

Cyphermaster
2005-09-29, 12:33:59
die einschränkung der garantie in europa dürfte auf die neue eu-verordnung zur vermeidung und entsorgung von elektronikschrott zurückzuführen sein.
Du meinst die "WEEE". Die hat damit aber IMO nichts zu tun, denn wenn du dir die mal genau ansiehst, findest du heraus, daß dort nur drinsteht, daß der Hersteller die Entsorgungkosten für seine verkauften Produkte sicherstellen muß (und zukünftig gewisse Recyclingquoten erreichen, das ist aber eher weniger von Interesse für den Kunden).

neben der kostenlosen entsorgungspflicht des herstellers für seine produkte wird da unter anderem auch festgelegt das keine bleihaltigen lote mehr verwendet werden dürfen.
DAS wiederum ist eine andere EU-Direktive, die "RoHS". Nur in D gibt es eine Art "Kombigesetz", die lokale Umsetzung der WEEE+RoHS, das "ElektroG". Nebenbei gibt es in der RoHS auch Ausnahmen: Bleilote mit Bleigehalt >85% dürfen z.B. weiter verwendet werden... :uhammer:

herkömmliches lötzinn besteht aber zu einem wesendlichen teil aus blei weil es die legierung dauererlastisch macht und einen niedrigen schmelzpunkt gewährleistet.
die neuen bleifreien lote sind weniger haltbar und brüchiger.
für bbga-chips bedeutet das automatisch eine höhere ausfallwarscheinlichkeit und ganz besonders wenn es wie bei grafikkarten um mehrere hundert solcher schwächligen lötstellen geht.
Geringere Lebensdauer steckt da höchstens bedingt dahinter - Langzeiterfahrungen zu solche Loten fehlen noch! Interessanter ist, daß nicht alle Hersteller ihre Chips schon für die durch die neuen Legierungen bedingten höheren Löttemperaturen getestet/freigegeben haben = nur unter Garantieverlust verbaubar.

Um da Genaueres zu sagen, müßte man schon Insider-Wissen haben. Je nachdem, wie diese Umstellung angegangen ist, sieht's sehr unterschiedlich aus. Ich hatte schon Platinen in den Händen, die sahen katastrophal aus - während mancher Hersteller aber schon absolut kein Problem mehr damit hat, die alten Qualitätsstandards zu erfüllen.

(del676)
2005-09-29, 12:34:03
ausser man ist MAC user oder kauft ne ~7000er fürn Zweitpc

deekey777
2005-09-29, 13:31:46
Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.

Du bist aber ein ganz pöser! ;(

Es liegt auch vielleicht daran, daß Leute gern den AC Silencer verbauen, dieser dann die Grafikkarte (mit-)zerstört: Dann machen sie den Originallüfter drauf und schicken die Grafikkarte an den Hersteller... ATi will sich einfach schützen.
Und ich habe ein böses Gefühl, daß dies auch von den (kleineren) Herstellern übernommen wird, darum werde ich schnell mein 9800Pro, die seit einem Jahr mit durchgeschmorrtem 12V Anschluß läuft, an Sapphire zurückschicken. X-D

Coda
2005-09-29, 13:39:54
Und ich habe ein böses Gefühl, daß dies auch von den (kleineren) Herstellern übernommen wird, darum werde ich schnell mein 9800Pro, die seit einem Jahr mit durchgeschmorrtem 12V Anschluß läuft, an Sapphire zurückschicken. Im Nachhinein kann man die Garantie eines Produktes nicht mehr einschränken - das ist schließlich Bestandteil des Kaufvertrags.

joe kongo
2005-09-29, 13:46:18
Solln se halt Karten bauen wo man ganz klar jede Übertaktung nachweisen kann. Und Dehnungsstreifen anbringen die beim Silencer zwangsläufig reissen
werden :D. Oder gleich ganz eingiessen in Epoxy.

ps. aba elektronische bauelemente sind halt sehr empfindlich, siehe mein avatar :udevil:

HOT
2005-09-29, 13:51:27
und schon kommen die fanboys hervorgekrochen die 1. eine garantieverkürzung und 2. eine zwangsregistrierung und damit 3. einen Zwang zur Garantieverkürzung gut heissen :ugly:


Das hat nix mit Fanboys zu tun, sondern eher damit, sich ein wenig mit Gewährleistung auszukennen ;), denn du bist nicht nur auf die Herstellergarantie angewiesen. So gross ist das "Unglück" also nicht.
Das Gesetz sieht eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren vor. Wenn der Mangel innerhalb der 2 Jahre auftritt hat man AFAIK 30 Tage nach Auftreten des Mangels zeit, das Produkt beim Händler zu reklamieren. Dann hast du Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung (wobei DU das Wahlrecht hast) und setzt ihnen eine Frist. Verstreicht die Frist gewinnst du weitere Ansprüche hinzu und kannst Minderung, Wandelung oder Umtausch verlangen.
Das war jetzt aus dem Kopf, kann sein, dass das mit der Frist noch näher geregelt ist.

HOT
2005-09-29, 13:54:31
Der Hersteller gibt keine Gewährleistung. Nie. Vom Hersteller gibt es hächstens eine Garantie. Und die ist freiwillig, von (fast) beliebiger Dauer und an beliebige Auflagen gebunden.

Der Hersteller gibt nicht direkt Gewährleistung, dennoch gelten die Gewährleistungsvorschriften auch für den Händler, sodass der Hersteller letztendlich doch die Funktionalität des Gerates gewährleisten muss.

Garantie ist eine Kulanzsache, bei der der Hersteller die Ware innerhalb der gesetzten Frist auch so zurücknimmt ohne Umwege über den Händler. Man kauft die Garantieleistungen quasi mit, diese kann also nur für neu erworbene Produkte gelten.

Rhönpaulus
2005-09-29, 13:56:52
Um da Genaueres zu sagen, müßte man schon Insider-Wissen haben. Je nachdem, wie diese Umstellung angegangen ist, sieht's sehr unterschiedlich aus. Ich hatte schon Platinen in den Händen, die sahen katastrophal aus - während mancher Hersteller aber schon absolut kein Problem mehr damit hat, die alten Qualitätsstandards zu erfüllen.
ich bin da schon ne weile raus und kann deswegen kein aktuelles insiderwissen beitragen.
neben der höheren löttemperatur >200 grad gibt es meines wissens auch probleme mit der mechanischen belastbarkeit der lötstellen.
außerdem müssen teilweise neue automatisierte lötverfahren entwickelt und eingesetzt werden.
zu hören war auch das die radioaktive strahlung der spurenelemente im blei negative auswirkungen auf die stabilität der neuen digitalen chips hat welche in struturbreiten von 60nm gefertigt werden.
entsprechend reines blei als rohstoff für die lötzinnherstellung ist selten geworden was,so es stimmt,ein weiterer grund für bleifreies lötzinn in der zukunft sein würde.
die ausnahmebestimmung für >85% bleigehalt kenne ich nicht.
für elektroniklot ist das aber sowieso unbrauchbar.

deekey777
2005-09-29, 14:01:10
Das hat nix mit Fanboys zu tun, sondern eher damit, sich ein wenig mit Gewährleistung auszukennen ;)
Das Gesetz sieht eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren vor. Wenn der Mangel innerhalb der 2 Jahre auftritt hat man AFAIK 30 Tage nach Auftreten des Mangels zeit, das Produkt beim Händler/Hersteller zu reklamieren. Dann hast du Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung (wobei DU das Wahlrecht hast) und setzt ihnen eine Frist. Verstreicht die Frist gewinnst du weitere Ansprüche hinzu und kannst Minderung, Wandelung oder Umtausch verlangen.
Das war jetzt aus dem Kopf, kann sein, dass das mit der Frist noch näher geregelt ist.

Der Begriff "Wandelung" existiert seit dem 1.1.2002 nicht. Übrigens gab es im alten AGBG ua eine Rechtsnorm, die AGBs des Verkäufers unwirksam machte, wenn dort die Begriffe "Wandelung" und "Minderung" benutzt wurden, ohne daß sie erklärt wurden.
Wann der Mangel gemeldet werden muß, steht nicht im Gesetz, wird deswegen in AGBs geregelt. Wer in einem Gewährleistungsfall keine Frist setzt, ist selbst schuld, aber die Umtausch/Ersatzlieferung (=Lieferung einer mangelfreiehn Sache/Ware) gehört zum Anspruch auf die Nacherfüllung. ;)
Dann gibt's den Rücktritt oder die Minderung und/oder Schadensersatz.

deekey777
2005-09-29, 14:10:26
Der Hersteller gibt nicht direkt Gewährleistung, dennoch gelten die Gewährleistungsvorschriften auch für den Händler, sodass der Hersteller letztendlich doch die Funktionalität des Gerates gewährleisten muss.
Jein, denn sonst hätte der Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller, was der Gesetzgeber eindeutig verneint: Es gibt nur die aufgrund des Kaufvertrags entstandene "Bindung" zw. dem Käufer und Verkäufer; die Bezeihungen zw. Verkäufer und dem Großhändler/Unternehmer etc. gehen den Käufer nichts an, da sie auch von anderen Gesetzen geregelt werden und nicht nur vom BGB.

Garantie ist eine Kulanzsache, bei der der Hersteller die Ware innerhalb der gesetzten Frist auch so zurücknimmt ohne Umwege über den Händler. Man kauft die Garantieleistungen quasi mit, diese kann also nur für neuerworbene Produkte gelten.
Die Garantie ist eine freiwilligie Leistung des Herstellers, und wenn dieser sagt, die Garantieabwicklung möge über den Händler abgewickelt werden (zB aufgrund eines Vertrags zw. dem Händler und dem Hersteller), dann muß man sich auch an den Händler wenden: Weigert sich dieser, dann nimmt man mit dem Hersteller auf, beschreibt die Sachlage, und die Garantie wird dann direkt beim Hersteller abgewickelt werden. Wichtig dabei ist, daß dem Käufer oft in einem Garantiefall Kosten entstehen, zB für den Versand.
Auch ist die Garantie oft Produkt-gebunden und nicht Käufer-gebunden.

Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich geregelt, doch die Grundlage ist der zw. dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossene Kaufvertrag: Wenn man die gekaufte Sache dann weiterverkauft, werden die Gewährleistungsansprüche gegen den ürsprunglichen Verkäufer nicht "mitverkauft".

HOT
2005-09-29, 14:28:51
Der Begriff "Wandelung" existiert seit dem 1.1.2002. Übrigens gab es im alten AGBG ua eine Rechtsnorm, die AGBs des Verkäufers unwirksam machte, wenn dort die Begriffe "Wandelung" und "Minderung" benutzt wurden, ohne daß sie erklärt wurden.
Wann der Mangel gemeldet werden muß, steht nicht im Gesetz, wird deswegen in AGBs geregelt. Wer in einem Gewährleistungsfall keine Frist setzt, ist selbst schuld, aber die Umtausch/Ersatzlieferung (=Lieferung einer mangelfreiehn Sache/Ware) gehört zum Anspruch auf die Nacherfüllung. ;)
Dann gibt's den Rücktritt oder die Minderung und/oder Schadensersatz.

Gut das du dich damit auskennst ;) thx 4 correcting

Kurgan
2005-09-29, 14:49:27
[ ] ich weiß, dass Gewährleistung und Garantie etwas anderes ist.

weiss ich wohl, nur ist es so das bei der bisherigen ati-garantie (eh nur für die bba-karten) abgesehen von der dauer eh kein unterschied zwischen beiden definitionen war

ausser man ist MAC user oder kauft ne ~7000er fürn Zweitpc
hm .. schwierig:
DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT NUR FÜR NEUE PRODUKTSERIEN, DIE VON ATI NACH DEM 31. AUGUST 2005 HERAUSGEGEBEN WURDEN. FÜR PRODUKTE, DIE VOR DIESEM DATUM HERAUSGEGEBEN WURDEN, GELTEN DIE VORHERIGEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN.

afaik dürfte "herausgegeben" aus dem englischen "released" übersetzt worden sein ... dann wären wohl erst die r5xx karten betroffen. jedenfalls versteh ich den absatz so ....

Der Begriff "Wandelung" existiert seit dem 1.1.2002. Übrigens gab es im alten AGBG ua eine Rechtsnorm, die AGBs des Verkäufers unwirksam machte, wenn dort die Begriffe "Wandelung" und "Minderung" benutzt wurden, ohne daß sie erklärt wurden.

ist so nicht richtig, wandelung gab es schon zuvor, seit anfang 2002 ist sie lediglich in das neue schuldrecht (rücktritt) überführt worden.

deekey777
2005-09-29, 14:58:56
weiss ich wohl, nur ist es so das bei der bisherigen ati-garantie (eh nur für die bba-karten) abgesehen von der dauer eh kein unterschied zwischen beiden definitionen war


hm .. schwierig:
DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT NUR FÜR NEUE PRODUKTSERIEN, DIE VON ATI NACH DEM 31. AUGUST 2005 HERAUSGEGEBEN WURDEN. FÜR PRODUKTE, DIE VOR DIESEM DATUM HERAUSGEGEBEN WURDEN, GELTEN DIE VORHERIGEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN.

afaik dürfte "herausgegeben" aus dem englischen "released" übersetzt worden sein ... dann wären wohl erst die r5xx karten betroffen. jedenfalls versteh ich den absatz so ....


ist so nicht richtig, wandelung gab es schon zuvor, seit anfang 2002 ist sie lediglich in das neue schuldrecht (rücktritt) überführt worden.

Argh, Mist, schon wieder ein Wort vergessen: Ja, es gibt die Wandelung nicht, sondern den Rücktritt. Genau.

Genatic
2005-09-29, 15:32:12
DIE FOLGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN NUR DANN, WENN DAS ONLINE-FORMULAR FÜR DIE PRODUKTREGISTRIERUNG UNTER www.ati.com/customercare/registration INNERHALB VON 30 TAGEN AB KAUFDATUM DES PRODUKTS BEI ATI ERFOLGREICH EINGEGANGEN IST.

und ich finde das is schon ne frecheheit(nicht rechtens oder?)......haben wohl manche überlesen.....

also wollt damit wissen wenn ich das vergessen sollte hab ich also 0 keine garantie, gewähreleistung oder wie.....

SKYNET
2005-09-29, 15:41:48
Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.


*lol*

demnächst dann ATI karten mit verfallsdatum... X-D


aber mal zurück zum thema, in der EU isses doch eh schnuppe, da hat man seine 2 jahre gewährleistung und fertig, und registrieren muss man auch nix laut EU regelung. =)

Marc-
2005-09-29, 16:17:29
Im Nachhinein kann man die Garantie eines Produktes nicht mehr einschränken - das ist schließlich Bestandteil des Kaufvertrags.

Sehr wohl kann man das. Garantie ist im gesetzlichem sinne eine einseitige freiwillige erweiterte kulanzzusage. Sie ist lediglich im sinne der zum zeitpunkt des vertragsabschlusses vorliegenden AGBs bindend- also nicht als solches vertragsbestandteil. Sind nun (wie anzunehmen ist) in den AGBs klauseln enthalten die eine nachträgliche änderung der freiwilligen selbstverpflichtungen erlauben, so kann man sehr wohl die garantie nächträglich einschränken oder verkürzen.

Garantie ist eben lediglich eine freiwillige zusage eines vertragspartners und nicht eine gesetzlich vergeschriebene und einklagbare und nicht aufhebbare gewährleistung.

Coda
2005-09-29, 16:35:12
Wenn die Klausel im Vertrag drin ist ja, aber sonst nicht.

Kurgan
2005-09-29, 16:41:50
zum thema, in der EU isses doch eh schnuppe, da hat man seine 2 jahre garantie und fertig, und registrieren muss man auch nix laut EU regelung. =)
man hat keine 2 jahre garantie ... nichtmal 6 monate .. einfach überhaupt keine. ausser der verkäufer/hersteller gewährt eine solche.

wenn du in deinem satz "garantie" streichst und durch "gewährleistung" ersetzt passt es ... ;)

Marc-
2005-09-29, 17:53:06
Wenn die Klausel im Vertrag drin ist ja, aber sonst nicht.
Weisst du coda... die klausel das agbs die grundlage des geschlossenen vertrages sind... die klausel ist eigentlich immer vorhanden... bzw erübrigt sich sogar sofern die agbs ausgehängt (ladenlokal) oder einsehbar (i net zum beispiel) bzw eingeblendet und akzeptiert werden (i net).
Insofern duerfte der fall das die klausel nicht vertragsbestandteil ist, eher sehr selten und bei sehr dummen oder naiven verkäufern auftreten.

Coda
2005-09-29, 17:59:40
Bist du dir auch ganz sicher, dass ein Vertrag der sich auf die AGBs von damals beruft durch eine AGB Änderung im jetzt verändert werden kann?

Ich mein, kann ja sein. Aber es kommt mir komisch vor...

KinGGoliAth
2005-09-29, 18:03:46
hmmm. na wenn ich mir das so angucke dann seh ich ja schwarz für ati.

die werden schon wissen warum die ihre garantie einschränken. bestimmt nicht wegen zu hoher qualität. :rolleyes:

der zweite grund keine ati mehr zu kaufen. der erste war meine abgekackte 9800pro...


ärmlich sowas. eine derartige firma sollte zu anderem im stande sein.

Kurgan
2005-09-29, 18:05:02
Bist du dir auch ganz sicher, dass ein Vertrag der sich auf die AGBs von damals beruft durch eine AGB Änderung im jetzt verändert werden kann?

Ich mein, kann ja sein. Aber es kommt mir komisch vor...
kann er natürlich nicht (bzw. kann schon, hat aber keine wirkung). die agb sind in aller regel vertragsbestandteil und wenn der vertrag am 10.08.2004 geschlossen wurde, gelten auch die agb die am 10.08.2004 gültig waren.eine änderung wäre bestenfalls mit zustimmung aller vertragspartner möglich.

Kurgan
2005-09-29, 18:08:42
hmmm. na wenn ich mir das so angucke dann seh ich ja schwarz für ati.

die werden schon wissen warum die ihre garantie einschränken. bestimmt nicht wegen zu hoher qualität. :rolleyes:

der zweite grund keine ati mehr zu kaufen. der erste war meine abgekackte 9800pro...


ärmlich sowas. eine derartige firma sollte zu anderem im stande sein.
1. wollten wir die flamerei lassen
2. steht ati mit dem einem jahr garantie bei registrierung immer noch besser da als viele andere grakahersteller
2.a interessiert das hier kaum jemanden, oder weiss einer wo ich in d build by ati herbekomme?
3. da du deine 9800pro NICHT übertaktet hast und auch NICHT (denke ich mal) den silencer drauf hattest kann man das als grund für eine ati-vermeidung anerkennen ;)

deekey777
2005-09-29, 18:18:02
Sehr wohl kann man das. Garantie ist im gesetzlichem sinne eine einseitige freiwillige erweiterte kulanzzusage. Sie ist lediglich im sinne der zum zeitpunkt des vertragsabschlusses vorliegenden AGBs bindend- also nicht als solches vertragsbestandteil. Sind nun (wie anzunehmen ist) in den AGBs klauseln enthalten die eine nachträgliche änderung der freiwilligen selbstverpflichtungen erlauben, so kann man sehr wohl die garantie nächträglich einschränken oder verkürzen.

Garantie ist eben lediglich eine freiwillige zusage eines vertragspartners und nicht eine gesetzlich vergeschriebene und einklagbare und nicht aufhebbare gewährleistung.

Auch wenn die Garantie freiwillig ist, so bildet sie einen Vertrag zw. dem Garantiegeber und dem Garantienehmer. Und ein Vertrag kann nicht einfach so nachträglich geändert werden, auch wenn es die AGBs erlauben würden: Oft ist so eine Änderungsklausel in den AGBs unter Nr. 10 zu finden, die der einen Vertragsseite eine nachträgliche Änderung des Vertrags/AGBs erlauben soll. Doch wenn man es ganz genau nimmt, bedarf so eine nachträgliche Änderung die Zustimmung der anderen Seite. Und wenn man es noch genauer nimmt, braucht man eine doppelte Zustimmung (zur Nutzung der Klausel an sich + Zustimmung für die Änderung). Und je enger der Spielraum ist, um so enger ist auch der Raum für die Änderung, darum kommt nie ein Lebensmittelhersteller auf die Idee, die Haltbarkeitsgarantie für die schon gekauften Produkte zum Nachteil des Verbrauchers zu ändern.

Coda
2005-09-29, 18:18:15
kann er natürlich nicht (bzw. kann schon, hat aber keine wirkung). die agb sind in aller regel vertragsbestandteil und wenn der vertrag am 10.08.2004 geschlossen wurde, gelten auch die agb die am 10.08.2004 gültig waren.eine änderung wäre bestenfalls mit zustimmung aller vertragspartner möglich.Ja so seh ich das auch, aber Marc will mich ja von etwas anderem überzeugen.

Marc-
2005-09-29, 18:58:07
Auch wenn die Garantie freiwillig ist, so bildet sie einen Vertrag zw. dem Garantiegeber und dem Garantienehmer. Und ein Vertrag kann nicht einfach so nachträglich geändert werden, auch wenn es die AGBs erlauben würden: Oft ist so eine Änderungsklausel in den AGBs unter Nr. 10 zu finden, die der einen Vertragsseite eine nachträgliche Änderung des Vertrags/AGBs erlauben soll. Doch wenn man es ganz genau nimmt, bedarf so eine nachträgliche Änderung die Zustimmung der anderen Seite. Und wenn man es noch genauer nimmt, braucht man eine doppelte Zustimmung (zur Nutzung der Klausel an sich + Zustimmung für die Änderung). Und je enger der Spielraum ist, um so enger ist auch der Raum für die Änderung, darum kommt nie ein Lebensmittelhersteller auf die Idee, die Haltbarkeitsgarantie für die schon gekauften Produkte zum Nachteil des Verbrauchers zu ändern.

Generell hast du recht was die zustimmung beider seiten betrifft, weil verträge in aller regel beidseitige willenserklärungen sind die auf einer gemeinsamen grundlage aufbauen.
Anders sieht es jedoch dann aus wenn eine seite eine als solche unverbindliche zusatzleistung anbietet, die zwar bekannt ist, aber als solche nicht expliziter vertragsbestandteil ist. Diese kann er anbieter durchaus aufgrund geänderter grundlagen ändern.
Ein weiterer Grund kann der verweis auf unbilligkeit, oder unzumutbare haerte für eine der beiden vertragsparteien sein (gerade bei einseitigen zusatzleistungen), in diesem falle ist es nämlich zulässig unter verweis auf die unbillige benachteiligung aus diesem vertrag diesen teil nachträglich zu ändern. (als kleines beispiel: du schliesst einen 2 jährigen vertrag mit einem anbieter für telefon und aufgrund geänderter lebensverhältnisse, übergeordneter beruflicher gründe etc... musst du umziehen und u.U. den anbieter, anschluss und vertrag wechseln, dann kann der vertragspartner dich nicht zur einhaltung des vertrags bis zum ende der laufzeit zwingen, da es unbillige härte wäre. Ausgenommen es war dir im vorfeld klar und du hast diesen umstand vorsätzlich beim vertragsabschluss verschwiegen).

Marc-
2005-09-29, 19:05:25
kann er natürlich nicht (bzw. kann schon, hat aber keine wirkung). die agb sind in aller regel vertragsbestandteil und wenn der vertrag am 10.08.2004 geschlossen wurde, gelten auch die agb die am 10.08.2004 gültig waren.eine änderung wäre bestenfalls mit zustimmung aller vertragspartner möglich.

Es sei denn, es hat sich ein umstand ergeben (und genau darauf zielen entsprechende klauseln der agbs ab), der die eine vertragspartei unbillig benachteiligt und einer härte aussetzt. (änderung der geschäftsgrundlage). (und das lässt sich in der praxis sehr oft über spitzfindigkeiten und winkeladvokaten herbeireden).
Beispielsweise kann ati damit argumentieren, das die zahl der mutwillig, fahrlässig oder vorsätzlich zerstörten geräte, die die garantie eigentlich einschloss dermassen hoch ist, das durch diese betrugsversuche eine angemessene, aufwandsvertretbare und zügige abwicklung der zugesagten garantie nicht möglich ist. (genau diese argumentationen hat es im IT berreich schon einige male gegeben). Damit würde ati bei ordnungsgemässer beachtung unverhältnismässig und unbillig benachteiligt, und kann damit shr wohl die garantiebedingungen auch nachtraeglich aendern.
Denn ein wichtiger bestandteil des vertragsrechts ist auch, das es möglich sein muss und möglich ist, langfristige vertraege an neuerliche oder sich erst nachtraeglich herrausstellende gegebenheiten anzupassen wenn ansonsten einer der vertragsparteien unangemessen belastet wuerde.

Die gelbe Eule
2005-09-29, 19:26:55
Ob das wohl mit dem gerigem Yield zusammenhängt? Ich findes es traurig, das man diesen Weg geht. Da hat der Hersteller in seine eigenen Produkte kein Vertrauen mehr.

Das wird Kunden sehr abschrecken ...

Coda
2005-09-29, 19:33:29
Es kann aber auch einfach so sein, dass zuviele ihre Karten kaputt-ocen, was sich so leicht nicht nachvollziehen lässt...

Gerhard
2005-09-29, 19:42:01
Anscheinend haben hier mindestens 99% immer noch nicht verstanden das sich das nur auf komplette Produkte bezieht die direkt von ATI an den Endkunden verkauft werden. Und das sind in Deutschland fast keine.
Jede ATI Karte von HIS, Gigabyte,... hat wie bisher die normale Garantie von HIS,Gigabyte,...

Genau so kann man sagen: NVIDIA gibt NULL Monate :eek: :eek: Garantie
BETRUG! :eek: ;(
(da diese gar keine Karten verkaufen).

Auch hat dies nichts mit abwälzen auf Kartenhersteller zu tun da hierfür IMMER andere interne Vertragsregelungen bestehen. Dies wird auch gezeigt in dem hier AUSDRÜCKLICH von Endkunden die Rede ist. Meist werden ja nur die Chips verkauft, hier wird üblicherweise eine bestimmte in Prozent definierte Defektfreiheit garantiert und je nach dem wie hoch diese sein sollen muss der Kartenhersteller dafür zahlen.

Auch hat dies nichts mit Yields oder änlichem zu tun da die dafür kritischen High-End Produkte ja eh nicht direkt von ATI verkauft werden und auch in Zukunft nicht von ATI direkt verkauft werden.

Die gelbe Eule
2005-09-29, 19:53:11
Vielleicht möchte ATI ja nun stärker dieses Segment besetzen, um den Absatz zu steigern. Schließlich kommen Werkskarten besser an, als wenn es über Händler geht.
Siehe MDT.

Gerhard
2005-09-29, 20:00:38
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Man möchte höchstwahrscheinlich das Personal für das Endkundengeschäft reduzieren und die Abteilung auflösen.

Einfach veranschaulicht:
Mann kann eine Abtielung für Endkundenreklamationen 5 Jahre nicht auflösen wenn man jetzt bei jetzt verkauften Produkten 5 Jahre Garantie gibt.
Reduziert man dies auf 1 Jahr sieht dies schon anderst aus. Und die Anzahl an professionellen Karten in Deutschland kann man vernachlässigen, deshalb auch hier die längere zeit, dies geht woanderst mit.

Coda
2005-09-29, 20:01:17
Wobei die "Built-by-ATi"-Karten von Sapphire sind ;)

Die gelbe Eule
2005-09-29, 20:02:49
Naja egal. Die Nachrricht wird trotzdem anders ankommen als gewollt und mit der Verzögerung des R520 sehr unpassend. Hat wer beobachtet wie die Kurse auf die Nachricht reagiert haben?

Nero2
2005-09-29, 22:12:13
Die Hersteller der ATI Karten werden wohl rasch nachziehen.

Meine Radeon 8500 war ne Build by Ati. Inkl. 60hz bug.

Black-Scorpion
2005-09-29, 22:30:28
Vielleicht möchte ATI ja nun stärker dieses Segment besetzen, um den Absatz zu steigern. Schließlich kommen Werkskarten besser an, als wenn es über Händler geht.
Siehe MDT.
Du weißt das ATI bis zur 8500 seine Karten weltweit verkauft hat?
Danach wurde das Geschäft auf die USA und Kanada beschränkt.
Und jetzt sollen sie auf einmal wieder damit anfangen?

Auch scheinst du keine Ahnung zu haben wer die BBA Karten eigentlich baut.
Das ist Sapphire.

Gerhard
2005-09-29, 22:33:33
Nero - es gibt nichts zum Nachziehen. Jeder kann seine eigene Garantiezeit machen, da gibt es absolut null Zusammenhang.

Die gelbe Eule
2005-09-29, 23:20:20
Du weißt das ATI bis zur 8500 seine Karten weltweit verkauft hat?
Danach wurde das Geschäft auf die USA und Kanada beschränkt.
Und jetzt sollen sie auf einmal wieder damit anfangen?

Auch scheinst du keine Ahnung zu haben wer die BBA Karten eigentlich baut.
Das ist Sapphire.

Gut das Sapphire die meisten ATI Karten hier in Deutschland verkauft ...
Warum sollten sie nicht damit anfangen? Der Markt hat sich seit der 8500er ziemlich gewandelt und da muss man mitziehen oder es sein lassen.

AlfredENeumann
2005-09-30, 00:12:14
Spontan fällt mir da ein, dass zukünftige ATI Produkte, so nah am Limit laufen, dass deren Ausfallquote erhöht ist.

Aber das interpretiere ich da nur hinein, und es hat sicher andere Gründe.

Wie wäre es mal mit den ganze OVerclocker-Spacken, die die Karten bis anschlag aufdrehen, und wenn die Karten abrauchen auch noch ersatz haben wollen.

Hübie
2005-09-30, 03:49:43
Wie wäre es mal mit den ganze OVerclocker-Spacken, die die Karten bis anschlag aufdrehen, und wenn die Karten abrauchen auch noch ersatz haben wollen.

Sehr forscher Ton junger Mann!
Den Kommentar kannst du dir sparen. Ich denke net das es Spacken sind. Lediglich juristisch gesehen "Kleinbetrüger".... aber das is ja deren Bier, oder etwa net?! Also gewöhn dir solche Ausdrücke hier ab!
Mich persönlich stört das net, weil ich keine BBA habe. Und wenn ich mal eine habe dann registriere ich mich halt. Na und?!


bye Hübie

Kurgan
2005-09-30, 08:22:36
aber das is ja deren Bier, oder etwa net?!
eher "oder net" ... ist wie mit den ladendieben, die zeche zahlt der tahlende kunde :frown:

AlfredENeumann
2005-09-30, 12:37:58
So ist es. Die Ausfälle der Händler werden auf alle Kunden umgelegt. Schließlich will der Händler am Monatsende ja auch sein Geld in der Tasche haben.
Ich hab mal ne Zeitlang Hardware verkauft, und das was dann per FAG ud als Reklamationen zurückkam war schon nicht mehr feierlich.

Marc-
2005-09-30, 17:09:57
So ist es. Die Ausfälle der Händler werden auf alle Kunden umgelegt. Schließlich will der Händler am Monatsende ja auch sein Geld in der Tasche haben.
Ich hab mal ne Zeitlang Hardware verkauft, und das was dann per FAG ud als Reklamationen zurückkam war schon nicht mehr feierlich.

Wem sagst du das?
Nur leben wir leider in der von uns geschaffenen geiz ist geil gesellschaft in der jeder nunmal mit leidenschaft sich selbst und ausschliesslich der nächste und einzige ist.
Und das grosse problem ist: jeder fühlt sich auch noch im RECHT. Du darfst dir dann allen ernstes anhören, "wieso, ich hab doch teures geld dafür bezahlt, du hast ja eh einen gewinn von 90% gemacht dadran... weil die karte kostet doch in der herstellung nix... silizium is doch eh sand, und ausserdem hat in superduperwichtig hardware zeitung gestanden das das teil um mindestens 100% übertaktbar, und wenn das eben net geht bei mir, oder das teil dabei abraucht, dann is die karte doch wohl net in ordnung und dann will ich gefälligst ne neue bei der das geht... und wenn du 20 stueck auspacken musst dafür oder meine muecken wieder... DAS IST MEIN RECHT.
Das ist leider traurige realität inzwischen in D. Und wenn man sich foren wie diese durchliest, fördern solche diese dummheit und egozentrik vieler computeruser auch noch mit täglich neuen OC rekorden und berichten.... die bei normalen umständen jenseits jeder realistischen erwartung liegen (aber genau das überliest der gemeine und einfach zu begeisternde leser ja gern)
Hauptsache die sig stimmt.

Lord Helmchen
2005-09-30, 17:55:42
Wem sagst du das?
Nur leben wir leider in der von uns geschaffenen geiz ist geil gesellschaft in der jeder nunmal mit leidenschaft sich selbst und ausschliesslich der nächste und einzige ist.
Und das grosse problem ist: jeder fühlt sich auch noch im RECHT. Du darfst dir dann allen ernstes anhören, "wieso, ich hab doch teures geld dafür bezahlt, du hast ja eh einen gewinn von 90% gemacht dadran... weil die karte kostet doch in der herstellung nix... silizium is doch eh sand, und ausserdem hat in superduperwichtig hardware zeitung gestanden das das teil um mindestens 100% übertaktbar, und wenn das eben net geht bei mir, oder das teil dabei abraucht, dann is die karte doch wohl net in ordnung und dann will ich gefälligst ne neue bei der das geht... und wenn du 20 stueck auspacken musst dafür oder meine muecken wieder... DAS IST MEIN RECHT.
Das ist leider traurige realität inzwischen in D. Und wenn man sich foren wie diese durchliest, fördern solche diese dummheit und egozentrik vieler computeruser auch noch mit täglich neuen OC rekorden und berichten.... die bei normalen umständen jenseits jeder realistischen erwartung liegen (aber genau das überliest der gemeine und einfach zu begeisternde leser ja gern)
Hauptsache die sig stimmt.


Du hast Recht !
Es sind immer wieder die selben, die ganz besonders aufallen wie: "Ich hab den Arctic Silencer montiert und dann ist die scheiß ATI Karte nach einer Woche kaputt gegangen" , oder "ich hab doch bloß den Schieberegler vom Übertaktungstool in die Mitte gestellt und schon war das Bild von der scheiß Nvidia weg" usw usw usw.

Ließt man sich diverse "Erfahrungsberichte" in Online Shops bezüglich Grafikkarten durch, steht da in 2 von 3 Berichten "konnte meine 6800 per Riva Tuner zur 6800GT machen, oder 16 Pipes freischalten, oder betreibe sie jetzt mit Coreclock 430 usw usw" wirklich, in 2 von 3 Berichten dreht sich alles nur ums modden und übertakten.

Da hab ich schon Berichte gelese, da bekam eine 6800 eine negative Bewertung, nur weil man sie nicht zur 6800GT machen konnte, UNGLAUBLICH FRECH !

Dabei sollten sich all die Modder und Übertakter mal fragen, wieso eine 6800Ultra 5 Spannungswandler, eine 6800GT deren 3 und eine normale 6800 nur 1 oder 2 hat.
Wieso ist eine Ultrakarte so groß, und wieso bringen fast halb so kleine 6800er per Übertaktung und Pipe-Freischasltung ähnliche Leistungswerte, fragt sich bloß wie lange, denn die Bauteile auf sochen extrem gemodetten Karten sind extrem überlastet und gehen nun mal nach einer gewissen Zeit ins Jenseits.

Dann heist es aber wie immer bei solchen Spezialisten "scheiß ATI" oder "scheiß Nvidia"
Und weil sie so "scheiße" sind, versuchen es diese Personen gleich auch noch über die Garantie des Herstellers laufen zu lassen, was leider sehr oft klappt, und das es klappt, hat sich mittlerweile auch rumgesprochen.

Alle "ehrlich" Geschädigten mögen sich bitte nicht angesprochen fühlen, aber mittlerweile sind an die 3/4 aller Garantiefälle auf modding, übertakten oder falscher Handhabung (wie Karte zu Ansichtszwecken auf den Teppich gelegt (Elektrostatik usw.) zurück zu führen.

Vielen Herstellern ist das bewusst, aber aufgrund des harten Konkurenz Kampfes drücken sie beide Augen zu, um nicht in diversen Foren zerissen zu werden und Kundschaft zu verlieren.

resonatorman
2005-10-02, 10:54:59
Wenn der Mangel innerhalb der 2 Jahre auftritt hat man AFAIK 30 Tage nach Auftreten des Mangels zeit, das Produkt beim Händler zu reklamieren. Dann hast du Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung (wobei DU das Wahlrecht hast) und setzt ihnen eine Frist.
In der Theorie ist das so.
Im wirklichen Leben läuft es aber meist etwas anders :
-du bringst oder schickst die Karte zum Händler
-der leitet sie weiter zum Hersteller
-je nachdem, wie der Hersteller reagiert, kriegst du eine neue, eine reparierte oder deine alte Karte zurück
-irgendein Wahlrecht hast du nicht.
Da der Händler die Karte i.d.R. nicht selbst reparieren kann, hättest du theoretisch die Möglichkeit, zumindest innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf eine neue Karte von ihm zu fordern - das machen aber wohl nur die allerkulantesten Verkäufer (ist mir noch nie passiert, sondern immer das stereotype "müssen wir einschicken"...).

Kurgan
2005-10-02, 10:57:40
-irgendein Wahlrecht hast du nicht.

so nicht ganz richtig, seitens des verkäufers/herstellers besteht nur dreimal das recht auf nachbesserung (im sinne von reperatur/austausch). dann kann der käufer wählen ob austausch oder geld zurück ;)

resonatorman
2005-10-02, 10:59:44
Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich geregelt, doch die Grundlage ist der zw. dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossene Kaufvertrag: Wenn man die gekaufte Sache dann weiterverkauft, werden die Gewährleistungsansprüche gegen den ürsprunglichen Verkäufer nicht "mitverkauft".
Das stimmt nicht ganz.
Der Erstkäufer kann beim Weiterverkauf der Rechnung eine Gewährleistungsabtretung beilegen, worin er seine Ansprüche gegen den Verkäufer an den Gebrauchtkäufer abtritt (das funktioniert allerdings nicht bei Firmen, die eine Abtretung in ihren AGBs ausgeschlossen haben, z.B. mindfactory).
Aber schon richtig, das wird selten gemacht...;)

resonatorman
2005-10-02, 11:03:14
so nicht ganz richtig, seitens des verkäufers/herstellers besteht nur dreimal das recht auf nachbesserung (im sinne von reperatur/austausch). dann kann der käufer wählen ob austausch oder geld zurück ;)
Ok. Ich wollte aber mehr darauf hinaus, daß du dem Händler kaum vorschreiben kannst, was er machen soll...hat jedenfalls bei mir noch nie geklappt.
Oder hat dir dein Verkäufer jemals ein neues was-auch-immer vom Lager geholt anstatt das kaputte einzuschicken?

mindfaq
2005-10-02, 12:21:25
Oder hat dir dein Verkäufer jemals ein neues was-auch-immer vom Lager geholt anstatt das kaputte einzuschicken?
Das wurde bei mir bisher immer so gemacht.
War alles bei Atelco in Wiesbaden.
Die sind dafür aber auch meist etwas teurer als die Konkurrenz.

resonatorman
2005-10-02, 16:43:58
Das wurde bei mir bisher immer so gemacht.
War alles bei Atelco in Wiesbaden.
Die sind dafür aber auch meist etwas teurer als die Konkurrenz.
Hmm, klingt nicht schlecht...