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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Mindestwohnraum"?


Gast
2005-09-29, 17:15:59
Gibt es ein Gesetz, dass eine Art "Mindestwohnraum" vorschreibt? Einer 5-köpfigen Familie ist es doch bestimmt nicht erlaubt in einer 1-Zimmer-Wohnung mit 30m² Wohnfläche zu leben. Nur als Beispiel.

Hat seine Gründe, warum ich das wissen will.

_CaBaL_
2005-09-29, 18:39:44
Ist AFAIK festgelegt, hatte das schonmal für ne Freundin rausgesucht. Kann mich dunkel erinnern dass dir als Single ne 1 Raum Wohnung mit mindestens 42qm zustehen.

Silpion
2005-09-29, 18:43:25
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Verbote in der Richtung gibt. Das wäre ja fast so wie "die Wohnung ist zu klein, raus auf die Straße".

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es Richtlinien gibt, an die sich Behörden halten müssen, wenn sie Sozialwohnungen (oder ähnliches) verteilen.

Ansonsten müsste man sämtlich Studentenwohnheime schließen, ich hab hier 12m². Und freiwillig bekommt man mich hier nicht raus. ;)

Gast
2005-09-29, 18:48:53
Ist AFAIK festgelegt, hatte das schonmal für ne Freundin rausgesucht. Kann mich dunkel erinnern dass dir als Single ne 1 Raum Wohnung mit mindestens 42qm zustehen.


ach herrje und was machen nun die ganzen ungesetzlich wohnenden Singels mit kleineren Wohnungen oder nur einem Zimmer irgendwo?
Hoffe das ist nicht strafbar *gg*

naja also ich kann das nicht ganz glauben was du da sagst,
wenn du von hartz4 ausgehst steht jeder Person ein Zimmer zu (maximal)
dabei geht es eher um die Kosten als um die Grösse

darph
2005-09-29, 19:17:30
[...] Single [...] 1 Raum Wohnung mit mindestens 42qm [...] :eek: Nie im Leben. Duz glaub ich nicht. Die Wohnheime hier haben mithin 17 (allerdings ohne Küche). Meine hat 27 und ist als Ein-Raum-Wohnung schon ziemlich groß.

Gibt's in der Größe überhaupt Ein-Zimmer-Wohnungen?

AlSvartr
2005-09-29, 19:43:05
Naja, ich glaube das ist diese Frage nach dem "angemessenen" Wohnraum, um den es eben gerade dann geht, wenn der Staat dir die Miete finanziert..und dafuer darf die Wohnung nicht zu groß sein..ob du nen Anspruch auf ne gewisse Mindestgroeße hast, weiss ich nich, aber wenn ja, kanns schon sein, dass sich das um die 40qm bewegt.

Botcruscher
2005-09-29, 19:51:23
:eek: Nie im Leben. Duz glaub ich nicht. Die Wohnheime hier haben mithin 17 (allerdings ohne Küche). Meine hat 27 und ist als Ein-Raum-Wohnung schon ziemlich groß.

Gibt's in der Größe überhaupt Ein-Zimmer-Wohnungen?


Ist so. Normal sind ein einem gut sortierten Plattenbau 28m². Du darfst ja auch nicht auf Studenten zurückschließen.

Der mindestwohnraum von Hartz4 hängt von der Region ab, im Schnitt sind es so 45. Zusätzlich giebt es noch einen Höchstbetrag für den m² Preis.

darph
2005-09-29, 19:59:33
Ich glaub ich brech das Studium ab und werde unvermittelbar. ;(

Botcruscher
2005-09-29, 20:13:06
Ich glaub ich brech das Studium ab und werde unvermittelbar. ;(

Lol Du studierst nur am falschen Ort. ;D

Mikhal
2005-09-29, 20:24:36
Gibt's in der Größe überhaupt Ein-Zimmer-Wohnungen?

Yep, 47, vor nicht mal einer Woche in der Zeitung gesehen.

_CaBaL_
2005-09-29, 21:57:25
Wollte ich doch sagen nach Hartz IV stehen nem Single ~42m² zu. Ich wohn allerdings auch nur in 32m² :down:

darph
2005-09-29, 22:06:35
Wollte ich doch sagen nach Hartz IV stehen nem Single ~42m² zu. Ich wohn allerdings auch nur in 32m² :down:
Eh und? Wie gesagt, ich wohn auch nur in 27. Für einen arbeitslosen Single durchaus angemessen.

Man könnte meinen, Studenten seien Menschen zweiter Klasse. ;(

Alles über 30 ist hoffnungslos übertrieben für einen, der auf Kosten der Gemeinschaft lebt. Was soll da alles denn rein?

AlSvartr
2005-09-29, 22:23:53
Also ich selbst hab 39m² 1-Zimmer, das is ganz ok, der Flur koennt nur n minimales Stueck kleiner sein, dann waer das Zimmer noch ne Ecke groeßer ;)

Is aber halt auch mit getrennter Kueche, nich wie ichs bei einigen kenne mit Kuechenzeile im Zimmer.

<edit>Ach ja, ich bin auch Student ;)

alpha-centauri
2005-09-29, 22:32:22
Ist AFAIK festgelegt, hatte das schonmal für ne Freundin rausgesucht. Kann mich dunkel erinnern dass dir als Single ne 1 Raum Wohnung mit mindestens 42qm zustehen.

was die zuzahlung angeht, hast du für alg2 ca 45 qm2 pro person. für zwei personen sinds IIRC 60 - 70 qm (da bin ich mir nicht sicher) .

davon abgesehen: wem 45 qm nicht langen, soll bitte mal umdenken, in japan leben da 5 leute drin. und im busch in afrika 3 sippen.

Afaf
2005-09-30, 09:10:29
ach herrje und was machen nun die ganzen ungesetzlich wohnenden Singels mit kleineren Wohnungen oder nur einem Zimmer irgendwo?
Hoffe das ist nicht strafbar *gg*

naja also ich kann das nicht ganz glauben was du da sagst,
wenn du von hartz4 ausgehst steht jeder Person ein Zimmer zu (maximal)
dabei geht es eher um die Kosten als um die Grösse

mh da könnte man dem Eichel ja mal eine neue Einnahmequelle erschliessen...
:| "Strafsteuer für Unterschreiten der MindestBEWOHNfläche" oder sowas in der Art

Tanya
2005-09-30, 15:55:20
Ist AFAIK festgelegt, hatte das schonmal für ne Freundin rausgesucht. Kann mich dunkel erinnern dass dir als Single ne 1 Raum Wohnung mit mindestens 42qm zustehen.

Soweit ich das weiß, ist das nicht die Mindest-, sondern die Höchstgrenze einer Singlewohnung. Bzw es sind 45qm bei einer Person, 60qm bei einem Päärchen und 15qm pro weitere Person. Wie Kinder hier berechnet werden, weiß ich leider nicht.
Dazu kommt dann aber, wenn man von Hartz4 ausgeht, dass ein qm nur einen bestimmten Satz Kaltmiete +eine festgelegte Summe pro qm Warmmietenzuschlag kosten darf. Also zB: 6.65€ pro qm Kaltmiete und 2€ pro qm Warmmiete dazu= 8.65 pro qm Warmmiete.
Leider bringt es einem auch gar nichts, wenn man nur 12 qm bewohnt, dafür aber jeder qm 12€ warm kostet. Man muß beide Vorraussetzungen erfüllen, um die Wohnung bezahlt zu bekommen.


Durch ein wenig googlen habe ich folgendes gefunden, bezieht sich allerdings nur auf "Wohneigentumsförderung", ich denke aber diese Werte sind durchaus realistischer, als eine Mindestgröße von 42qm ;)

Die Wohnung muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Ausreichend sind bei einer Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus 23 qm (BFH 20.06.1985, BStBl 1985 II S. 582 und BFH 04.07.1990, BStBl 1991 II S. 131). Bei einem Appartement in einem Alten- oder Wohnheim reichen ggf. bereits 20 qm Wohnfläche (BFH 30.04.1982, BStBl 1982 II S. 671). Ein 13 qm großes Appartement in einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsküche ist keine Wohnung i.S. des § 10e EStG oder EigZulG (BFH 02.04.1997 - X R 141/94; BStBl 1997 II S. 611).

_CaBaL_
2005-09-30, 16:00:28
Stimmt :X da hab ich was verwurschtelt, das ist irgendwie die Maximalgröße zu der dann noch Zuschuß gegeben wird. Wenn man also als Single in einer 60m² Wohnung haust und dann arbeitslos wird -> HartzIV dann übernimmt unser immer unsozialer werdener Staat nicht die Kosten dafür.

Asche auf mein Haupt :ulol5:

Gast
2005-09-30, 18:01:18
Vielleicht sollte ich mich anders ausdrücken.

Es geht um eine 3-köpfige Familie (Mutter, Vater, Kind (bzw. Jugendlicher; 17 Jahre alt)). Diese Familie lebt in einer 50m² 1 1/2-Zimmer-Wohnung. Der Junge hat also kein eigenes Zimmer. Eltern arbeiten beide.

Das dürfte doch nicht erlaubt sein, oder?

Modulor
2005-09-30, 18:56:17
Vielleicht sollte ich mich anders ausdrücken.

Es geht um eine 3-köpfige Familie (Mutter, Vater, Kind (bzw. Jugendlicher; 17 Jahre alt)). Diese Familie lebt in einer 50m² 1 1/2-Zimmer-Wohnung. Der Junge hat also kein eigenes Zimmer. Eltern arbeiten beide.

Das dürfte doch nicht erlaubt sein, oder?

Das ist natürlich hart...

Auszug aus einer Regierungserklärung:
"...
Als angemessen können im Durchschnitt folgende Quadratmeterzahlen angesehen werden: ca. 45-50 m² für eine Person, ca. 60 m² oder 2 Zimmer für zwei Personen, ca. 75 m² oder 3 Zimmer für drei Personen, ca. 85-90 m² oder 4 Zimmer für vier Personen.
..."

Quelle: http://www.bundesregierung.de/pressemitteilung-,413.773355/Hartz-IV-sichert-Empfaengern-a.htm

Tanya
2005-09-30, 22:57:00
Vielleicht sollte ich mich anders ausdrücken.

Es geht um eine 3-köpfige Familie (Mutter, Vater, Kind (bzw. Jugendlicher; 17 Jahre alt)). Diese Familie lebt in einer 50m² 1 1/2-Zimmer-Wohnung. Der Junge hat also kein eigenes Zimmer. Eltern arbeiten beide.

Das dürfte doch nicht erlaubt sein, oder?

Wenn die Eltern beide arbeiten, ist die Frage wieviel sie verdienen. Sind sie schlicht zu geizig für eine größere Wohnung? Können sie sich keine größere leisten?
Es gibt sogenante Kinderkonventionen, laut denen zumindest zB die Privatsphäre des Kindes zu schützen ist und das wäre ja in deinem Beispiel schonmal nicht gegeben, da könnte und müßte man auch, bestimmt was ändern können. Eventuell mal beim Jungendamt nachfragen, in wie fern man Anrecht auf ein eigenes Zimmer hat. (kann man ja auch anonym machen)

http://www.blja.bayern.de/Textoffice/gesetze/TextOfficeUN_Kinderkonvention.htm

Spasstiger
2005-09-30, 23:39:45
Lol Du studierst nur am falschen Ort. ;D

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland bezahlbare Uni-Wohnheime gibt, die Appartements mit über 40m² für einzelne Personen anbieten.

Shink
2005-10-01, 14:36:32
Vielleicht sollte ich mich anders ausdrücken.

Es geht um eine 3-köpfige Familie (Mutter, Vater, Kind (bzw. Jugendlicher; 17 Jahre alt)). Diese Familie lebt in einer 50m² 1 1/2-Zimmer-Wohnung. Der Junge hat also kein eigenes Zimmer. Eltern arbeiten beide.

Das dürfte doch nicht erlaubt sein, oder?
Naja, kann mir durchaus vorstellen, dass das funktioniert: Ich leb mit meiner Freundin in ner 35qm 1-Zimmer-Wohnung und eigentlich haben wir genug Platz. Theoretisch könnte man sich da noch ein 15qm-Zimmer eines Jugendlichen dazudenken und es wäre eine 50qm 1 1/2 Zimmer-Wohnung.
OK, die Familie in dem Beispiel hat kein eigenes Zimmer für den Jugendlichen, aber man sollte wirklich daran denken, wie es in anderen Ländern der "1. Welt" zugeht (Großstädte z.B. in Japan, Osteuropa)

Ridcully
2005-10-01, 18:02:43
gerade bei wohnraum siehts in deutschland für sozialhilfeempfänger auch nach Hartz vier nicht so schlimm aus.

Na ja mir reichen meine 12qm in der wg völlig.