PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Harz IV Empfänger, Umzug was für Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?


maddawn
2005-10-13, 15:27:13
Hallo,

hab vergeblich gegoogelt um herauszufinden ob es Leistungen gibt die ich beanspruchen kann (Umzugsgeld, Erstausstattung, GeZ).

Da es meine erste eigene Wohnung ist und ich keinen habe den ich ausfragen könnte hoffe ich das irgendwer Links parat hat oder mit Fachwissen glänzen. kann - :biggrin:

Ach übrigens habe ich den Mietvertrag schon unterschrieben (Chance auf Umzugsgeld vertan? Oder kann ich da noch was machen?)

mfg

PS: Ich gebs zu ich bin total verpeilt, wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Daltimo
2005-10-13, 15:30:24
Naja Wohnungsgeld wirst schon bekommen, hast auch Auto? Da düftest auch Geld bekommen...ich selbst werde auch bald mal son Antrag ausfüllen gehen!

maddawn
2005-10-13, 15:43:51
Leider net mal die Fläppen. Ich ziehe innerhalb der gleichen Stadt um, wär vielleicht auch noch wichtig zu wissen (kann mich dunkel erinnern das man ab einer gewissen Umzugsdistanz erst Ansprüche auf gewisse Leistungen hat).

Daltimo
2005-10-13, 15:45:55
Ich weiß nur das du HarzIV bekommst bis einer gewissen Anzahl von Quadratmetern ich glaube das liegt um die 35-40m², fällt mir gerade noch ein!

maddawn
2005-10-13, 16:03:35
45 m³ und 245€ wird zur Miete zugeschossen (soweit mir bekannt)

Wer über 45 m³ bezieht wird meistens "gebeten" sich nee kleinere Wohung zu suchen.

Naja die Wohnung in die ich ziehe ist nur 31 m³, also klein genug um Wohnungsgeld zu bekommen.

seahawk
2005-10-13, 18:45:18
Wohngeld kriegst Du ind ne gering Einrichtungs- und Umzugspauschale. Die Gesamtkosten werden nur übernommen, wenn der Umzug der Aufnahme einer Arbeit dient. (Pauschale um 100-1400 Euro)

maddawn
2005-10-14, 09:18:43
Das hab ich mir schon gedacht (und auch irgendwo so gelesen).

so danke erst mal ich werd mich heute mal aufs Amt pelzen

maddawn
2005-10-14, 14:34:33
so erstmal kam leise Kritik das ich schon die Wohnung habe (hätte vorher schon das Wohnungsangebot vorlegen müssen um dann vom Arbeitsamt zu erfahren ob die Wohnung "im Rahmen" liegt)

Beanspruchen kann ich irgendwie garnix... scheinbar wirklich nur wenn man aufgrund eines Jobs umzieht.

Einzig Waschmaschine und Kühlschrank kann man beantragen (ka was dabei rauskommt).

Ansonsten fühlt sind die Arbeitsagentur anscheinend nicht dazu verpflichtet weitere Aussagen zu treffen wo man denn eventuelle Leistungen beziehen könnte (Übernahme der GeZ-Gebühren usw.). Da muss ich wohl bald aufs Sozialamt tigern.

Würdet ihr empfehlen GeZ anzumelden oder erst mal abwarten bis die GeZ einen Brief schreib oder... die Briefe zerreissen und ab in die Tonne? :D
Ich wäre da gerne halbwegs auf der sicheren Seite nicht das ich nachbezahlen muss. Ab 2007 werd ichs eh anmelden müssen da dann ja auch PCs gebührenpflichtig werden.

BoneDaddy
2005-10-15, 19:54:37
sry, falscher thread. bitte löschen...

MarcWessels
2005-10-16, 02:33:37
Würdet ihr empfehlen GeZ anzumelden oder erst mal abwarten bis die GeZ einen Brief schreib oder... die Briefe zerreissen und ab in die Tonne? :D
Ich wäre da gerne halbwegs auf der sicheren Seite nicht das ich nachbezahlen muss. Ab 2007 werd ichs eh anmelden müssen da dann ja auch PCs gebührenpflichtig werden.Gucken die in Deine Wohnung und sehen, dass Du einen PC dort stehen hast? :D