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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay - Hilfe, Meinung, Rat zwecks nicht bezahlter Artikel


Duke3d
2005-10-14, 03:14:42
Hallo,

ich habe gestern etwas vorschnell einen Lüfter und ein Netzteil von zwei unterschiedlichen Händlern über "Sofortkauf" per Vorkasse geordert.
Habe beide Händler noch am selben Tag angeschrieben das ich vom Fernabsatzgesetz gebrauch machen will und die Bestellungen "stornieren"/rückgängig machen will.
Beim ersten Händler (Lüfter) war das kein Problem, der hat mir über ebay eine Nachricht geschickt, wo ich nur noch bestätigen musste das der Kauf nicht zustande gekommen ist... so das ihm ebay seine Verkaufsprovision gutschreibt.

vom 2. Händler(Netzteil)
hab ich folgende email bekommen:

Sehr geehrte Kunden,

Bitte beachten Sie das ein rechtsgültiger Kaufvertrag Zustande gekommen ist und Sie Provisionsgebühren verursacht haben.
Eine Stornierung ist gegen Zahlung einer Aufwandspauschale möglich
bitte überweisen Sie 6 EUR auf die genannte Bankverbindung, mit folgendem Verwendungszweck:
...
*ein anderes Konto als in der Bestellung*

Wenn Sie den Verwendungszweck korrekt übernehmen, können wir ein Ihnen die Zahlung zuordnen und ein Inkassoverfahren verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
******


sehe ich das richtig, dass eigentlich kein Vertrag zustande gekommen ist. Da ich weder bezahlt noch Ware bekommen habe?!
der könnte (wenn er wollte) das doch bestimmt so wie der erste Händler lösen?!
ist das mit den 6,- rechtens/seriös? oder einfach nur "unkulant" :|
normal könnte ich das Teil ja auch kaufen und ihm das dann nach Fernabsatzgesetz zurückschicken?! aber dann bleib ich auf meinen und seinen (10,-) Versandkosten sitzen, gell?


Wie soll ich jetzt weiter verfahren :confused: Ihm darauf hinweißen das er es auch über ebay "kostenlos" lösen kann?

pleas help me :(

Abraxaς
2005-10-14, 04:20:19
Hallo,

ich habe gestern etwas vorschnell einen Lüfter und ein Netzteil von zwei unterschiedlichen Händlern über "Sofortkauf" per Vorkasse geordert.
Habe beide Händler noch am selben Tag angeschrieben das ich vom Fernabsatzgesetz gebrauch machen will und die Bestellungen "stornieren"/rückgängig machen will.
Beim ersten Händler (Lüfter) war das kein Problem, der hat mir über ebay eine Nachricht geschickt, wo ich nur noch bestätigen musste das der Kauf nicht zustande gekommen ist... so das ihm ebay seine Verkaufsprovision gutschreibt.

vom 2. Händler(Netzteil)
hab ich folgende email bekommen:


sehe ich das richtig, dass eigentlich kein Vertrag zustande gekommen ist. Da ich weder bezahlt noch Ware bekommen habe?!
der könnte (wenn er wollte) das doch bestimmt so wie der erste Händler lösen?!
ist das mit den 6,- rechtens/seriös? oder einfach nur "unkulant" :|
normal könnte ich das Teil ja auch kaufen und ihm das dann nach Fernabsatzgesetz zurückschicken?! aber dann bleib ich auf meinen und seinen (10,-) Versandkosten sitzen, gell?


Wie soll ich jetzt weiter verfahren :confused: Ihm darauf hinweißen das er es auch über ebay "kostenlos" lösen kann?

pleas help me :(

Eigentlich müsste der das genauso wie der erste Händler regeln können,außerdem hast du das 14-tägige Rückgaberecht bei Sofortkauf,von dem du auch jetzt schon Gebrauch machen kannst.Desweiteren halte ich 6€ für mehr als überteuert.Weise ihn auf die Möglichkeit von Verkäufer 1 hin,wenn er darauf nicht eingeht,sag ihm dass du ein Rückgaberecht hast,durch das du keine Aufwandsentschädigung zu zahlen hast.

Tomi
2005-10-14, 09:48:32
sehe ich das richtig, dass eigentlich kein Vertrag zustande gekommen ist. Da ich weder bezahlt noch Ware bekommen habe?!
Das siehst Du falsch. Der Kaufvertrag ist mit Zuschlag an Dich zustandegekommen. Gerichte sagen sogar, dass er schon zustande kommt, wenn man ein Angebot einstellt. Denn damit erklärt man, dass man an den Höchstbietenden oder Sofort-Kaufenden verkaufen will. Das war im Zusammenhang mit dem unbegründeten zurückziehen von Angeboten.

der könnte (wenn er wollte) das doch bestimmt so wie der erste Händler lösen?!
Könnte er. Möglicherweise bist Du aber nicht der Erste, der auf die Art aus dem KV rauskommen will. Das nervt die Händler auf Dauer.

ist das mit den 6,- rechtens/seriös? oder einfach nur "unkulant" :|
Sagen wir so..es ist nicht unrechtens ;).

normal könnte ich das Teil ja auch kaufen und ihm das dann nach Fernabsatzgesetz zurückschicken?! aber dann bleib ich auf meinen und seinen (10,-) Versandkosten sitzen, gell?
[/list]
Wenn der Warenwert über 40,00 Euro ist und der Händler in seinen AGB nicht ausdrücklich daraus hinweist, dass auch hier der Käufer die Rücksendung zahlen muss, dann muss der Händler ab diesem Warenwert für die Rücksendekosten aufkommen.

Siegfried
2005-10-14, 10:13:51
du hast dem haendler auch auf jeden fall ebay gebuehren verursacht
diese betragen aber deutlich weniger als 6eur in dem fall
imo kann er nicht so viel dafuer verlangen

das ruecknehmen schon vor versand geschieht auf kulanzbasis
normal must du einen artikel erst annehmen und darfst ihn danach per fag zurueckschicken

Gunaldo
2005-10-14, 10:49:39
das ist natürlich eine blöde situation.

zur not tätigst du die transaktion und schickst dem verkäufer das teil zurück
(er scheint es ja nicht auf die einfache art zu wollen).

(nach prüfung der agb etc. normalerweise hast du aber auf jeden fall 14t rückgaberecht bei sofort&neu bei ebay. stellt sich nur noch die frage der versandkosten.)

Duke3d
2005-10-14, 11:06:22
Danke für eure Infos und Ratschläge.

Da der Verkäufer schon weit über 100K Bewertungen hat, „wird er schon wissen wie er es macht“. Ich werde das Teil wohl einfach kaufen, um mir weitern Ärger zusparen…
wird schon mal wieder eins kaputt gehen.

Gunaldo
2005-10-14, 11:12:34
mit den 100k bewertungen sprichst du noch was an:
bei ebay hat man als "normaler" user eh nie eine chance gg einen powerseller :(

wenn du die ware kaufst, kannst du sie ja evtl wieder bei ebay loswerden.

Hucke
2005-10-14, 11:18:56
Wenn der Warenwert über 40,00 Euro ist und der Händler in seinen AGB nicht ausdrücklich daraus hinweist, dass auch hier der Käufer die Rücksendung zahlen muss, dann muss der Händler ab diesem Warenwert für die Rücksendekosten aufkommen.

Die AGB sind in dem Fall ungültig. Der Händler muß in jedem Fall die Rücksendekosten tragen. Gesetz geht vor AGB.

Tomi
2005-10-14, 11:19:14
Danke für eure Infos und Ratschläge.

Da der Verkäufer schon weit über 100K Bewertungen hat[..]
Sowas hab ich mir schon gedacht. Überleg mal, wenn bei der Masse immer wieder Kunden auf die Art abspringen. Dann hat der Verkäufer u.a. auch den Aufwand, um mit Ebay zu klären, dass keine Gebühren anfallen, weil Kunde XY es sich wieder mal anders überlegt hat.

Duke3d
2005-10-14, 11:20:01
jau... wird wohl so sein :|

Ich dachte halt, wenn ich was normal "online" per vorkasse kaufe, kann man es jau auch immer/meist problemlos stornieren.

In der Hinsicht haben Händler die über ebay verkaufen vielleicht auch nen kleinen Vorteil, wenn das hier stimmt.
Das siehst Du falsch. Der Kaufvertrag ist mit Zuschlag an Dich zustandegekommen. Gerichte sagen sogar, dass er schon zustande kommt, wenn man ein Angebot einstellt. Denn damit erklärt man, dass man an den Höchstbietenden oder Sofort-Kaufenden verkaufen will. Das war im Zusammenhang mit dem unbegründeten zurückziehen von Angeboten.

Duke3d
2005-10-14, 11:23:03
Die AGB sind in dem Fall ungültig. Der Händler muß in jedem Fall die Rücksendekosten tragen. Gesetz geht vor AGB.
Wie Jetzt?! muss er doch beide Versandkosten tragen wenn ich dem das zurück schicke :confused:

Hucke
2005-10-14, 11:48:20
Wie Jetzt?! muss er doch beide Versandkosten tragen wenn ich dem das zurück schicke :confused:

Nein. Nur für die Rücksendung. Mein Kommentar bezog sich nur auf die abenteuerlichen Klauseln in manchen AGBs. Die sind ungültig, wenn Dir das BGB mehr Rechte einräumt.