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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbschaftsfrage!


Pauke
2005-10-16, 11:42:41
Hallo,

ist der Erbschein, gleichzeitig die Anerkennung der Erbschaft? (zb. bei Schulden?)


Gruß

Santini
2005-10-16, 13:29:28
Wenn man das Erbe annimmt bekommt man ja erst den Erbschein

"Was tun, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht?
Die Erbschaft gilt innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung als angenommen. Ist kein Testament vorhanden und spricht auch nichts dafür, dass der Verstorbene ein Testament errichtet hat, beginnt die Sechswochenfrist für die gesetzlichen Erben mit Kenntnis vom Erbfall.

Der häufigste Fehler ist, dass die Erben sich vom überschuldeten Nachlass nicht mehr lossagen. Erfahren Sie nämlich nach der Annahme der Erbschaft, dass die Erbschaft überschuldet ist, können Sie ihre Erbschaftsannahme, die ja durch bloßen Zeitablauf von sechs Wochen zustande kommt, wieder anfechten. Dafür haben Sie aber wieder nur 6 Wochen Zeit, seit Kenntnis von der Überschuldung an."


"Wie wird man ein überschuldetes Erbe wieder los?
Man kann die Erbschaftsannahme innerhalb von sechs Wochen seit Kenntnis von der Überschuldung anfechten. Die Anfechtung der Erbschaftsannahme muss gegenüber dem Nachlassgericht – das ist fast überall das Amtsgericht, in Baden-Württemberg ausnahmsweise das Notariat – erklärt werden. Die Erklärung gibt man am besten beim Nachlassgericht selbst ab oder durch einen Notar. Ein einfaches Schreiben, ich fechte an, reicht nicht aus. Das gilt auch für die Annahme der Erbschaft."

quelle:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/10/10/index4.html

Pauke
2005-10-16, 13:33:48
@Santini

danke,


Gruß