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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (s) Literatur zu Fotografierecht


alkorithmus
2005-10-18, 22:10:34
Ich bin oft mit der Kamera unterwegs und habe oft Bilder auf meiner Speicherkarte die ich nicht, oder nur in einem bestimmten Rahmen, veröffentlichen darf.
Ich suche aus diesem Grund ein wenig Fachwissen, in Form eines Buches. :D
Am besten wäre es, wenn es so etwas wie eine "Bibel für Fotografen" gäbe in der ich immer mal hineinsehen und mich schnell informieren kann was ich darf und was nicht.
Alternativ würde mir auch eine Website helfen die genau dieses Thema behandelt und auch Fragen beantwortet.
Ich hoffe meine Frage ist angekommen und findet Antworten.

Danke und Gruß.


*edit: so wenig hits?
Gut dann werde ich den Threadtitel mal anpassen X-D

Onkeltom421
2005-10-18, 23:04:15
Bilder von andren Personen sind soweit ich weiss, erst mit der Zustimmung der betroffenen Personen zu veröffentlichen.

SgtDirtbag
2005-10-18, 23:15:30
Guck dir das hier mal an: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/

Kurzfassung: Bilder von Personen sind nur mit der schriftlichen Einwilligung zu veröffentlichen, so lange es sich um einzelne Personen handelt (bei Gruppen ist eine Einwilligung nicht notwendig, nur definiert jeder Richter im Ernstfall selbst, was eine Gruppe ist) und nicht um Zeitzeugen unserer Geschichte (Promis) oder "Zufallstreffer" die dir beim Ablichten von Landschaftsaufnahmen durchs Bild eiern.

Edit: §22, §23 und §33 sind dabei die wichtigsten.
Und lad dir gleich die *.pdf Version, zumindest bei mir ist die Onlineversion voll von Darstelungsfehlern.

DonVitoCorleone
2005-10-18, 23:32:38
Hmmm grad ein bisschen undurchsichtig, find ich:

Willst du wissen ob schon allein das Fotographieren bestimmter Dinge nicht erlaub ist, oder erst das veröffentlichen?

alkorithmus
2005-10-18, 23:39:49
Danke, Tom und Sgt.

Es geht um die Veröffentlichung im Netz.
Soweit ich weiß, stammen viele dieser Gesetze aus den 60ern und hatten damals eben noch wenig mit dem Internet zu tun.
Es gibt so viele Lücken und Hindernisse das es leicht ist den Überblick zu verlieren.
Aus diesem Grunde brauche ich eine "Bibel".

SgtDirtbag
2005-10-18, 23:57:03
Danke, Tom und Sgt.

Es geht um die Veröffentlichung im Netz.
Soweit ich weiß, stammen viele dieser Gesetze aus den 60ern und hatten damals eben noch wenig mit dem Internet zu tun.
Es gibt so viele Lücken und Hindernisse das es leicht ist den Überblick zu verlieren.
Aus diesem Grunde brauche ich eine "Bibel".Das Gesetz welches ich verlinkt habe ist das neueste und hat das aus den 60ern abgelöst und gilt auch für die Veröffentlichung im Netz, da "Veröffentlichung" als eine Bereitstellung für andere Personen als sich selbst definiert ist.

Das heisst, so lange du keine Privatsphäre verletzt
(da ist schon der mechanische Vorgang der Aufnahme an sich strafbar)
und die Bilder nur für dich schiesst ist alles erlaubt, auch ohne Einwilligung.

So bald aber auch nur eine Person ausser dir deine Werke sieht
(angenommen du hängst ein Bild nur in deiner Wohnung auf und bekommst Besuch... -> gilt schon als Veröffentlichung),
was ja auf das zur Schaustellen im Internet zutrifft, greift das von mir genannte KunstUrhG.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin, aber nach bestem Wissen und Gewissen aus unterschiedlichen Fotorechtsforen vor 2 Monaten zusammengetragen.

Mit Qullenverweisen ausser auf das KunstUrhG kann ich leider nicht dienen, da meine Bookmarks im Nirvana gelandet sind. : (

(del)
2005-10-19, 01:23:59
Verdammt, der Hosenstall war schon offen und nun das... :D

Veröffentlichung von Bilder von anderen Personen sind in soweit i.O. wie sie nicht das Hauptmotiv darstellen. Wenn du beispielsweise ein altes Backsteinhaus ablichtest und dir rennt am Bildrand ne Person rein, muss du die Person nicht um Erlaubnis zur Veröffentlichung bitten. Wenn diese Person aber das Bild im Internet entdeckt und dich auf diese Situation hinweist, mit der Bitte sie unkenntlich zu machen, musst du das AFAIK aber befolgen. Aber wo kein Kläger...

SgtDirtbag
2005-10-19, 01:46:43
Was Mayday sagt ist richtig, denn:

Veröffentlichung von Bilder von anderen Personen sind in soweit i.O. wie sie nicht das Hauptmotiv darstellen. Wenn du beispielsweise ein altes Backsteinhaus ablichtest und dir rennt am Bildrand ne Person rein, muss du die Person nicht um Erlaubnis zur Veröffentlichung bitten.(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
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Wenn diese Person aber das Bild im Internet entdeckt und dich auf diese Situation hinweist, mit der Bitte sie unkenntlich zu machen, musst du das AFAIK aber befolgen.Die Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt ist. Soweit die Exemplare oder die Vorrichtungen in anderer Weise als durch Vernichtung unschädlich gemacht werden können, hat dies zu geschehen, falls der Eigentümer die Kosten übernimmt.
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Aber wo kein Kläger...Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

sun-man
2005-10-19, 09:03:19
Hi,

ich hab erste gestern im OpenBC ne fette Diskussion darüber gelesen (im DSRL auch). Irgendwie gibt es kaum noch Agenturen die sich ohne einverständniss dazu bereit erklären Bilder zu veröffentlichen, das geht soweit das stellenweise verwischte/verwackelte Fotos aus Angst vor der Klage nicht genommen werden.

Warum das? Mittlerweile hat der kleine Mann auch entdeckt das damit Kohle zu machen ist.
Beispiel: Ein Presseknipser einer Kleinstadt erhielt den Auftrag die Stadt im Frühjahrslicht zu zeigen. Er machte Fotos u.a. auch von dem Markplatz. Foto wurde veröffentlich - und die Zeitung verklagt. Auf dem Bild war ein Mann mit seiner Geliebten und ein krank geschriebener zu sehen.
Ich gehe nicht davon aus das dies alles erstunken und erlogen ist.

Von daher wäre ich extrem vorsichtig bei Veröffentlichungen !
Noch ein Thread von mir dazu (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=253542)

MFG

Aqualon
2005-10-19, 17:31:34
Schluß mit dem Rumgespame. Ab jetzt bitte nur noch Postings zum Thema.

Aqua