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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsvertrag


Fussabtreter
2005-10-19, 14:28:24
Ich habe mich bei verschiedenen Firmen für eine Investmentfontskaufmannausbildung beworben. Nun meine Frage, die mir noch offen bleibt. Wie lange kann man noch einen Rückzieher machen. Kann ich nach dem ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe immer noch einen Rückzieher machen? Kann ja sein, dass mich mehere Firmen nehmen würden.

jxt666
2005-10-19, 14:40:03
Du kannst innerhalb der Probezeit sowieso ohne Angabe von Gründen kündigen - von einem Tag auf den andern - von daher is da seh alles relativ ;)

sun-man
2005-10-19, 14:58:10
...wobei man sich schon Gedanken machen sollte ob man zwei oder mehr verträge unterschreibt und so anderen evtl die Ausbildung wegnimmt.

alpha-centauri
2005-10-19, 15:45:01
würd mich auch mal interessieren, ob man so nen vertrag kündingen kann, ohne überhaupt angetreten zu sein.

jxt666
2005-10-19, 15:49:37
...wobei man sich schon Gedanken machen sollte ob man zwei oder mehr verträge unterschreibt und so anderen evtl die Ausbildung wegnimmt.
Das ist klar ;)

@ alpha-centauri
Warum sollte man das nicht können? Es ist die Probezeit, beide Seiten könnten das im Extrefall ;)

Das gute A
2005-10-19, 15:53:40
Das ist klar ;)

@ alpha-centauri
Warum sollte man das nicht können? Es ist die Probezeit, beide Seiten könnten das im Extrefall ;)

Auch wenns kein Extremfall ist ;) In der Probezeit jederzeit kündbar auch ohne Angabe von Gründen. Danach wirds schwer ;)

Gruß

alpha-centauri
2005-10-19, 16:22:13
aber er ist doch nicht in der probezeit! er hat doch ne vertrag unterschrieben und beispielsweise noch h6 monate zeit bis ausbildungsbeginn.

kann derjenige jederzeit den vertrag kündigen ?

aCiD
2005-10-19, 16:28:14
aber er ist doch nicht in der probezeit! er hat doch ne vertrag unterschrieben und beispielsweise noch h6 monate zeit bis ausbildungsbeginn.

kann derjenige jederzeit den vertrag kündigen ?

Ja, du kannst auch vor Antritt der Ausbildung den Vertrag kündigen. Hab ich auch gemacht, hatte erst bei MAN in Mainz ne Ausbildung zum Fertigungsmechaniker, hab dann bei Lufthansa die Zusage zum Fluggerätelektroniker bekommen. Musst du halt mal abklären, wie genau das zu machen ist, möglich ist es auf jeden Fall!

Greetz
aCiD

LovesuckZ
2005-10-19, 16:29:21
kann derjenige jederzeit den vertrag kündigen ?

Ja, das ist so auch erwünscht.
Somit kann das Unternehmen rechtzeitig bei anderen Interessanten nachfragen.
Es wäre doch selten daemlich zu sagen: "Nein, das geht nicht. Warten sie bis zum beginn der Probezeit"...

Das gute A
2005-10-19, 16:31:49
Vor der Einstellung gelten die selben Optionen für den Azubi wie während der Probezeit: Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

Also ich würde mir hier wegen der Fairness keine so großen Gedanken machen. Jede Firma hat normal nicht nur einen Bewerber, von daher wird die Firma dann - wenn Du absagst - sich an den Kandidaten 2. oder 3. Wahl wenden. Es ist nunmal so, dass "der Bessere gewinnt" und Du man hat das gute Recht, den für sich besten Arbeitgeber rauszusuchen.

Viel Erfolg dabei.

Gruß

alpha-centauri
2005-10-19, 16:40:07
Hm.. Das hatte ich nicht gewusst. Aber nun ja, ich hab ja meinen Azubiplatz und bin mit 23 Jahren endlich ausgelernt.

Kryp7on
2005-10-19, 18:16:38
Ich habe mich bei verschiedenen Firmen für eine Investmentfontskaufmannausbildung beworben. Nun meine Frage, die mir noch offen bleibt. Wie lange kann man noch einen Rückzieher machen. Kann ich nach dem ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe immer noch einen Rückzieher machen? Kann ja sein, dass mich mehere Firmen nehmen würden.
ich hoffe du kannst wenigstens nach Ausbildungsbeginn deine Berufsbezeichnung fehlerfrei schreiben.

Nein, im Ernst, was macht man in diesem Beruf denn so? Analysiert man da richtig die ganzen Fonds und schaut welche für Kunden optimal sind, oder wie muss man sich das vorstellen?

finnzwerg
2005-10-19, 19:53:37
das würde mich auch interessieren was du da genau machst...

sid412
2005-10-19, 22:53:30
Wenn du mehrer unterschreibst dann zählt es nicht mehr zur "erstausbildung" ..

Sprich wenn du irgendwann mal BAB beziehn willst oder so dann wird´s schlecht aussehn ! Die haben das in ihren Registern bzw dein "führungszeugniss" so gesehn .. und man muss verdammt hart drum kämpfen das überhaupt zu bekommen !

Also vorsicht ob du 6 oder 9 verträge unterschreibst

Fussabtreter
2005-10-20, 07:07:10
Ausbildungsprofil

Investmentfondskaufmann/Investmentfondskauffrau


1. Berufsbezeichnung

Investmentfondskaufmann/Investmentfondskauffrau

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet

Investmentfondskaufleute arbeiten schwerpunktmäßig in der Fondsbuchhaltung und dem Fondscontrolling sowie im Depotgeschäft. Darüber hinaus leisten sie bei der Auflegung und Verwaltung von Fonds sowie für das Fondsmanagement entscheidungsvorbereitende und unterstützende Arbeit. Hierfür analysieren sie Wertpapiere und Märkte.
Investmentfondskaufleute sind in allen Bereichen einer Kapitalanlagegesellschaft einsetzbar. Sie sind aber auch in Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Wertpapierabwicklungsgesellschaften tätig.



4. Berufliche Fähigkeiten

Investmentfondskaufleute



betreuen Depots und wickeln Kundenaufträge ab
setzen Entscheidungen des Fondsmanagements in der Fondsbuchhaltung um
buchen zeitnah Geschäftsvorgänge und führen täglich Fondsabschlüsse durch
berechnen Inventarwerte und Anteilspreise von Sondervermögen
erstellen Berichte und Meldungen für interne und externe Stellen
berechnen Steuern für Fonds und Depots
analysieren Geld-, Kapital- und Wertpapiermärkte
zeigen Vor- und Nachteile von Immobilienstandorten auf
bereiten die Entscheidungen des Fondsmanagements vor und wickeln Handelsaufträge ab
pflegen und betreuen unterschiedliche Vertriebskanäle, führen Marketingmaßnahmen durch


Hierbei


nutzen sie ihre fremdsprachlichen Fähigkeiten,
arbeiten sie team-, prozess- und projektorientiert,
moderieren und präsentieren sie,
nutzen sie aktuelle Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und
setzen ihre Kommunikations-, Kooperations- und Problemlösungsfähigkeit ein.

Das gute A
2005-10-20, 08:25:50
Wenn du mehrer unterschreibst dann zählt es nicht mehr zur "erstausbildung" ..

Sprich wenn du irgendwann mal BAB beziehn willst oder so dann wird´s schlecht aussehn ! Die haben das in ihren Registern bzw dein "führungszeugniss" so gesehn .. und man muss verdammt hart drum kämpfen das überhaupt zu bekommen !

Also vorsicht ob du 6 oder 9 verträge unterschreibst

Woher hast Du denn das? Quelle? Kann ich mir nicht vorstellen und habe das auch noch nirgendwo gelesen oder je gehört. Wäre auch nicht wirklich logisch, dass darüber ein "Führungszeugnis" angelegt wird.

Gruß

xaverseppel
2005-10-21, 23:53:43
man kann so viel unterschreiben wie man bekommt, muss noch nicht mal alle antretten

wäre halt nur fair so früh wie möglich abzusagen!!!!

Hawky
2005-10-22, 11:29:17
Man sollte eines beachten, in meinem Ausbildungsvertrag steht z.B drin, dass sie Schadenersatz erheben können wenn ich kündige also ich denke damit ist gemeint, wenn ich in der Probezeit kündige und sie müssen nenen NAchfolger suchen kostet das Arbeit udn Zeit ergo Kohle, das sie das von mir verlangen können. Ob das in der Probezeit auch gilt ist allerdings fragwürdig.

Ich sehs so, vor Antritt sollte es kein Problem darstellen nach Antritt schon eher, weil so einefach "Ich komm morgen nicht mehr" ist das sicher nicht, man muss offiziell zwar kein Gründe nennen aber ich denk die IHK udn derBetrieb woillen da schon was wissen, weil wenn du kündigen tust könnte ja die IHK denken der ausbildungsbetrieb ist schlecht bzw. daran schuld und fängt an nachzuschnüffeln und das gefällt dem Betrieb sicher nicht.

Mfg Hawky

alpha-centauri
2005-10-22, 23:06:57
Man sollte eines beachten, in meinem Ausbildungsvertrag steht z.B drin, dass sie Schadenersatz erheben können wenn ich kündige also ich denke damit ist gemeint, wenn ich in der Probezeit kündige und sie müssen nenen NAchfolger suchen kostet das Arbeit udn Zeit ergo Kohle, das sie das von mir verlangen können. Ob das in der Probezeit auch gilt ist allerdings fragwürdig.


Stimmt. Hab mal bei unseren Firma von so nem Fall gehört. Der "kam einfach nicht" zur Arbeit..

Aber nachgegangen wird da sowieso nicht.