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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsexperten gesucht (Auto)


Voodoo2150
2005-10-25, 17:46:46
Vorgeschichte:
Vor ca. 4 Wochen wurde ich mit 165 Km/H auf einer Landstraße, auf der 100 Km/H zulässig waren geblitzt. Nach Abzug der Tolleranz waren noch 60 Km/H zu viel übrig.

Nun musst ich zur Polizei kommen und habe anhand des Fotos auch alles zugegeben. Natürlich habe ich gleich in den Bußgeld Katalog geschaut um mein Strafmaß zu wissen:

1 Monat
150€
4 Punkte

Nun kam heute der Bußgeldbescheid und siehe da 300€ Strafe!!
Wegen "vorsätzlicher Begehung". §17 OWiG ???


Ich bin nicht vorsätzlich so schnell gefahren. Wie sieht es da mit Einspruch einheben aus. Ich habe 2 Wochen Zeit.

Die können mir doch garnicht beweisen vorsätzlich so schnell gefahren zu sein oder?


Das hab ich auch noch gefunden:

http://www.drsp.net/index/Volltext/1992/007000-007999/1992_007669.html


Danke für die Antworten!

aCiD
2005-10-25, 17:57:37
Vorgeschichte:
Vor ca. 4 Wochen wurde ich mit 165 Km/H auf einer Landstraße, auf der 100 Km/H zulässig waren geblitzt. Nach Abzug der Tolleranz waren noch 60 Km/H zu viel übrig.

Nun musst ich zur Polizei kommen und habe anhand des Fotos auch alles zugegeben. Natürlich habe ich gleich in den Bußgeld Katalog geschaut um mein Strafmaß zu wissen:

1 Monat
150€
4 Punkte

Nun kam heute der Bußgeldbescheid und siehe da 300€ Strafe!!
Wegen "vorsätzlicher Begehung". §17 OWiG ???


Ich bin nicht vorsätzlich so schnell gefahren. Wie sieht es da mit Einspruch einheben aus. Ich habe 2 Wochen Zeit.

Die können mir doch garnicht beweisen vorsätzlich so schnell gefahren zu sein oder?


Das hab ich auch noch gefunden:

http://www.drsp.net/index/Volltext/1992/007000-007999/1992_007669.html


Danke für die Antworten!


Also ich wurde mit 59 km/h zu viel erwischt, Autobahn Sonntag nacht 22:36, Baustelle...175€ Strafe, also 150€ + 25,60€ Gebühr, 4 Punkte, 1 Monat Lappen weg und 2 Jahre Probezeitverlängerung, dazu noch die Nachschulung von der ich bis heute nix gehört hab, war letztes Jahr im August...
Weiß nicht wieso die drauf kommen dass du vorsätzlich zu schnell gefahren bist, weiß auch nicht was man da machen kann..

Greetz
aCiD

PatkIllA
2005-10-25, 17:59:19
kannst ja widerspruch einlegen und es notfalls auf eine Verhandlung ankommen lassen. Müsste doch sogar dabei stehen. Tat es jedenfalls bei meinen Überschreitungen.
Man fährt aber nicht 65km/h unbewusst auf einer Landstraße zu viel.

Das Auge
2005-10-25, 18:15:26
Man fährt aber nicht 65km/h unbewusst auf einer Landstraße zu viel.

Das kann mit einem schnellen Auto bei einem Überholmanöver schon mal passieren :devil:

JaDz
2005-10-25, 18:21:37
Ich bin nicht vorsätzlich so schnell gefahren

:|Wie kann man denn sonst zu schnell fahren, wenn nicht vorsätzlich?:rolleyes:

sun-man
2005-10-25, 18:26:55
Ich bin nicht vorsätzlich so schnell gefahren. Wie sieht es da mit Einspruch einheben aus. Ich habe 2 Wochen Zeit.

Naja, wie hier schon gesgat wurde. Wie fährt man sonst 60km/h zu schnell? Gepennt oder Handy am Ohr? Das solltest auch nichtgerade sagen. Nichts gesehen? Sollte man auch nicht sagen sonst könnte man als Untauglich abgestempelt werden.
Hast Du in letzter Zeit schon Punkte bekommen? Vermutlich dürfte es daran liegen.
Wenn man sich Google mal so durchliest bleibt Dir nur der einspuch und der Gang vor Gericht da die vorsätzlichkeit alles andere als fest geregelt ist.

MFG

spinoza
2005-10-25, 22:55:19
bezahl und halte den mund.
vor gericht kanns noch härter kommen - strafbefehl und idiotentest.

du hast den fehler gemacht und bist selbst zur polizei gegangen.
bei solchen sachen entweder nur schriftlich und sofort bezahlen oder grundsätzlich über anwalt (adac rechtsschutz vorausgesetzt, sonst wirds teuer), und keine statements gegegnüber der polizei.

sth
2005-10-25, 23:21:02
Uns wurde das damals in der Fahrschule so erklärt:

Wenn du erwischt wirst: Mund halten und stillschweigend zahlen. Bei irgendwelchen Rechtfertigungen wie z.B. "ich musste dringend auf's Klo" oder "ich musste rechtzeitig zu einem Bewerbungsgespräch und stand vorher im Stau" machen daraus eine vorsätzliche Handlung, was die (Geld?-)Strafe verdoppelt.

@JaDz: Setze den Fahrer eines untermotorisierten Kleinwagens in einen 400PS Sportwagen und pass mal auf was passiert, wenn er das Gas-Pedal tritt ;D

Dykstra
2005-10-26, 07:04:30
Nun musst ich zur Polizei kommen und habe anhand des Fotos auch alles zugegeben.

Nein Du hättest nicht zur Polizei kommen müssen. Das kannst Du nämlich verweigern. Und aus dem Gespräch, dass auf der Wache abgelaufen ist, hat der Beamte eben den Vorsatz abgeleitet. Jetzt ist es schon zu spät, wirst um die erhöhte Geldstrafe nicht mehr rum kommen. ;(
Aber in Zukunft jeden persönlichen Kontakt mit den Herren in Grün meiden, die drehen dir das Wort im Mund fünf mal um. Kommunikation nur per Schriftverkehr und falls man Rechtsschutz hat, am Besten gleich alles über den Anwalt regeln.

Mumins
2005-10-26, 07:36:29
Uns wurde das damals in der Fahrschule so erklärt:

Wenn du erwischt wirst: Mund halten und stillschweigend zahlen. Bei irgendwelchen Rechtfertigungen wie z.B. "ich musste dringend auf's Klo" oder "ich musste rechtzeitig zu einem Bewerbungsgespräch und stand vorher im Stau" machen daraus eine vorsätzliche Handlung, was die (Geld?-)Strafe verdoppelt.

@JaDz: Setze den Fahrer eines untermotorisierten Kleinwagens in einen 400PS Sportwagen und pass mal auf was passiert, wenn er das Gas-Pedal tritt ;D

Den Vorsatz haben sie ihm ja schon unterstellt, mehr kann nicht passieren. Am besten du fragst nen Experten.

Sylver_Paladin
2005-10-26, 08:00:00
Ach das geht schnell, gab zwar keinen Supersportwagen, aber wenn die Musik passt und die Strecke gut ist...
Hab mich auch mal erwischt dass ich auf einer 3 km langen Geraden 180 drauf hatte, bei "Smoke on the Water" und war aufm Weg zu meiner neuen Freundin...

jxt666
2005-10-26, 10:09:31
Er braucht keinen Experten mehr fragen - bei den Bullen hat ers zugegeben und jetz muss er die Strafe zahlen - bei SO EINER HOHEN Überschreitung ist das vorsätzlich ja wohl keine Frage mehr.

Es ist nicht vorsätzlich wenn man 10 oder 20 km/h zu schnell ist - kann ja ma passieren wenn man nicht drauf achtet aber 65???

Mumins
2005-10-26, 14:22:52
Er braucht keinen Experten mehr fragen - bei den Bullen hat ers zugegeben und jetz muss er die Strafe zahlen - bei SO EINER HOHEN Überschreitung ist das vorsätzlich ja wohl keine Frage mehr.

Es ist nicht vorsätzlich wenn man 10 oder 20 km/h zu schnell ist - kann ja ma passieren wenn man nicht drauf achtet aber 65???

Es ist eben nicht möglich grundsätzlich Vorsatz zu unterstellen.