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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Führerschein (Versicherung)


N0k4N
2005-10-30, 13:44:27
Joa chellas @ all!
Kleine OT-Frage: Werde (wenn alles klappt) morgen meinen Führerschein haben, da ich aber (noch) kein eigenes Auto habe werde ich wohl erstmal ein Auto von meiner Mudder, Oma etc. "gammeln" müssen. Wie ist das eigentlich mit der Versicherung?
Kann ich einfach ein Auto "gammeln" oder muss man erst bei der Versicherung angeben, dass ein Fahranfänger mitfährt? Wenn ja wie und wie lange dauert das ca. (will fahrn :biggrin: ) ?
Thx im Voraus

N0k4N

Magnum
2005-10-30, 13:49:33
Das kommt darauf an, ob deine Mutter oder deine Oma in ihren Versicherungen das angegeben haben! Das ist aber ne zusätzliche Option. D.h. wenn sie nix davon wissen, dann dürften sie sie auch nicht haben und du kannst fahren!

N0k4N
2005-10-30, 13:57:44
Das ist aber ne zusätzliche Option. D.h. wenn sie nix davon wissen, dann dürften sie sie auch nicht haben und du kannst fahren!

Ääääh, jaa...also DAS hab ich jetzt nich ganz verstanden... ^^

Zino
2005-10-30, 14:29:04
er meint, es kann sein das nur mutter/oma eingetragen sind als fahrer, dann darfst du noch nicht fahren.wenn das nachgetragen wird bei der versicherung, dann darfst du fahren.

MFG

Zino

Daltimo
2005-10-30, 14:30:22
In der Regel kannst du schon damit fahren, umstellen kann man alles.

Bei mir ist es zum Beispiel so das die Autos meiner Eltern alle so versichert sind das ich nicht mit den Autos fahren kann, sie haben einen Tarif wo die Klausel steht, erst Menschen mit dem 21 Lebensjahr dürfen diese Autos fahren.

Man kann dies auch umstellen lassen auf das 18. Lebensjahr, kostet allerdings dann etwas mehr, aber in der Regel ist das kein Problem:)

N0k4N
2005-10-30, 14:49:17
Wie trägt man das nach? Reicht ein Anruf oder muss man sich wieder durch nen FETTEN Papierkrieg wühlen?
Außerden, wie lange dauert das bis diese Änderung dann gültig ist --> gibt es sowas wie 'ne Bearbeitungszeit?

N0k4N
2005-10-30, 22:02:28
Kann mir keiner weiterhelfen? :frown:

007
2005-10-30, 22:40:32
Bei den meisten Versicherungen langt nen Telefonanruf, den man sich dann besser noch schriftl. bestätigen lässt. Die Umstellung dauert i.d.R. nicht länger als einen Tag

Blackland
2005-10-30, 22:54:41
Der Versicherungsnehmer (Inhaber der Police) muss grundsätzlich ALLE Gefahrenmerkmale wahrheitsgemäß bekannt geben. Wenn Du fährst (und es wurde nicht angegeben) und einen Unfall verursachst, kann bis zu einem Versicherungs-Jahresbeitrag Strafe verlangt werden (je nach Versicherungsunternehmen). Wird der jüngste Fahrer nachgemeldet, gibt es einen Aufschlag von wahrscheinlich 10-20% auf den Beitrag, je nachdem wie alt der jüngste Fahrzeugnutzer ist. Das ist bei den Versicherungen auch unterschiedlich.

Ein Anruf reicht in der Regel, besser wäre Fax.

Magnum
2005-10-30, 23:13:17
er meint, es kann sein das nur mutter/oma eingetragen sind als fahrer, dann darfst du noch nicht fahren.wenn das nachgetragen wird bei der versicherung, dann darfst du fahren.

MFG

Zino
Nein, so meinte ich das nicht!
Ich weiß nicht, wo ihr versichert seid, aber irgendwie klingt das bei euch immer so umständlich! Bei meiner Autoversicherung ist es so, dass mit dem Grundtarif alle (wirklich jeder!) fahren darf. Und als Zusatz kann ich dann noch angeben, dass es keinen Fahrer und 23 gibt, um es günstiger zu machen.

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das eigentlich bei allen Versicherungen so sein müsste. Die Leute, die aus Bequemlichkeitsgründen keine Optionen nutzen zahlen mehr -> ergo vollere Kassen bei der Versicherung!

N0k4N
2005-10-30, 23:22:32
Der Versicherungsnehmer (Inhaber der Police) muss grundsätzlich ALLE Gefahrenmerkmale wahrheitsgemäß bekannt geben. Wenn Du fährst (und es wurde nicht angegeben) und einen Unfall verursachst, kann bis zu einem Versicherungs-Jahresbeitrag Strafe verlangt werden (je nach Versicherungsunternehmen). Wird der jüngste Fahrer nachgemeldet, gibt es einen Aufschlag von wahrscheinlich 10-20% auf den Beitrag, je nachdem wie alt der jüngste Fahrzeugnutzer ist. Das ist bei den Versicherungen auch unterschiedlich.

Ein Anruf reicht in der Regel, besser wäre Fax.

Achso, das heißt (wenn ich die praktische morgen bestehe) einfach bei den Versicherungs-Homies :cool: anrufen und bescheidsagen...
das is echt alles? :eek:
:wink:

sun-man
2005-10-30, 23:38:38
Achso, das heißt (wenn ich die praktische morgen bestehe) einfach bei den Versicherungs-Homies :cool: anrufen und bescheidsagen...
das is echt alles? :eek:
:wink:

Mehr oder weniger. Das sollte dann aber die Versicherung sagen, meinst Du nicht? Auf keinen Fall würde ich an Deiner Stelle auch nur einen Meter fahren ohne das das geklärt ist, Du wärst weder der erste noch letzte der am Tag des Lappens nen Unfall baut.

MFG

N0k4N
2005-10-30, 23:40:42
Mehr oder weniger. Das sollte dann aber die Versicherung sagen, meinst Du nicht? Auf keinen Fall würde ich an Deiner Stelle auch nur einen Meter fahren ohne das das geklärt ist, Du wärst weder der erste noch letzte der am Tag des Lappens nen Unfall baut.

MFG

Ja, klar! Ich fahr nich einen ZENTImeter, bis ich nicht weiß, dass ich auch versichert bin...sonst wär' ich ja schön blöd. Was meinst du mit "Das sollte dann aber die Versicherung sagen" ?

sun-man
2005-10-31, 00:37:19
Naja, die sollten sicher sagen ob das ab sofort gilt oder ab wann Du mit dem Wagen fahren darfst. Um auf Nummer sicher zu gehen, Versicherungen sei Danbk, würde ich mir definitiv den Namen des Bearbeiters aufschreiben nicht das am Ende einer rumsitzt und von nichts weiß.

MFG

N0k4N
2005-10-31, 01:12:05
Naja, die sollten sicher sagen ob das ab sofort gilt oder ab wann Du mit dem Wagen fahren darfst. Um auf Nummer sicher zu gehen, Versicherungen sei Danbk, würde ich mir definitiv den Namen des Bearbeiters aufschreiben nicht das am Ende einer rumsitzt und von nichts weiß.

MFG

Da hast du allerdings Recht :biggrin:
Naja gut, dann auf jeden Fall danke euch allen für die Infos und auch weiterhin: "Gute Fahrt" :cool:

Kinehs
2005-10-31, 07:30:53
Das kommt darauf an, ob deine Mutter oder deine Oma in ihren Versicherungen das angegeben haben! Das ist aber ne zusätzliche Option. D.h. wenn sie nix davon wissen, dann dürften sie sie auch nicht haben und du kannst fahren!

Das würde ich so nicht sagen, die meisten Leute wissen doch gar nicht mehr, was ihnen der Vertreter vor 25 Jahren aufgeschwatzt hat. Oder meinst du Oma und Mutti haben die Leistungsbeschreibung noch im Kopf?

@Threadsteller: Auf der Rechnung der KFZ-Versicherung steht eine Kontakttelefonnummer. :eek: Einfach Oma´s Wählscheibe benutzen. :eek: :eek:

ElNipp
2005-10-31, 14:12:09
Normalerweise hat man auch mindestens eine Kopie des Vertrags daheim, da steht alles drauf, was du wissen willst.

dogmeat
2005-10-31, 14:36:52
Bin auch die erste Zeit nur mit meinen Eltern zusammen gefahren bis es in die Versicherungsverträge eingetragen wurde. Hättest aber ruhig früher dran denken können das es evtl. Papierkram zu erledigen gibt wegen Versicherung. Hab ich auch gemacht. Habs dann aber auch erst nach der Prüfung gemacht mit Fahranfänger anmelden weil meine Alten mich auch ohne versichert zu sein fahren haben lassen.

Blackland
2005-10-31, 19:07:28
Ja, klar! Ich fahr nich einen ZENTImeter, bis ich nicht weiß, dass ich auch versichert bin...sonst wär' ich ja schön blöd. Was meinst du mit "Das sollte dann aber die Versicherung sagen" ?
Hey son Quatsch. Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer! Es ist völlig Banane, wer mit dem Auto fährt! Natürlich kannst Du sofort nach Erhalt des Führerscheins fahren, wer soll Dir das verbieten (außer Muttern :devil: )?

Ein Versicherungsschutz besteht immer, wenn die Zulassungsstelle ein Kennzeichen erteilt hat (durch Abgabe einer Versicherungsbestätigungskarte).

Das "Melden" hat nur die von mir angegebenen Konsequenzen, nämlich eventuell einen Beitragszuschlag, mehr nicht!

ElNipp
2005-10-31, 19:20:59
Die Haftpflicht besteht immer, das stimmt. Bei der Kasko wäre ich mir da aber schon nicht mehr so sicher, ob die Versicherung da evtl. Ansprüche ablehnen kann, wenn jemand unter 23/25 gefahren ist und was anderes im Vertrag steht.

Außerdem muss man im Schadensfall im Nachhinein den erhöhten Beitrag zahlen und eine Vertragsstrafe kommt wahrscheinlich auch noch dazu.

Blackland
2005-10-31, 19:33:03
Außerdem muss man im Schadensfall im Nachhinein den erhöhten Beitrag zahlen und eine Vertragsstrafe kommt wahrscheinlich auch noch dazu.
Genau das sagte ich ja schon ;)

Natürlich sollte man es nachmelden, ist ja kein Problem heutzutage.

sun-man
2005-10-31, 22:36:14
naja, ist ja schon wenn die Haftpflicht zahlt. Aber so nen fetten Mercer von der Straße zu schubsen und Verdienstausfall für irgendeinen Manager wieder zurückzuzahlen wird wohl weniger spaßig - denn Rückforderungen werden dann sicherlich kommen wenn ein solcher Fahrer nicht vereinbart war/ist.

Regards