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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : keine garantie bei intel,wenn der kühler fehlt und getauscht wurde?


gragonbong
2005-11-02, 15:45:39
hi ich habe hier einen 530 vom letzten jahr welcher wohl defekt ist.

der händler wo ich ihn gekauft habe ist seit dem dezember 2004 pleite.nun habe ich bei intel angerufen um zu fragen wie das mit dem garantieaustausch ist,da sagte man mir ich bräuchte die orginalverpackung und den boxkühler dafür.
da ich den kühler gegen ein theramlright120 xp ausgetauscht habe weiß ich nicht wo der boxkühler ist.auch die verpackung habe ich nicht mehr(es hat mir keiner gesagt das ich die aufheben muß,ausserdem hebe ich eh nichts an verpackungen auf).
daraufhin sagte man mir ich hätte sowiso keine garantie mehr weil ich den kühler gewechselt habe.
der boxkühler war mir aber entschieden zu laut und deswegen hatte ich ihn ausgetauscht.
davon abgesehen behaupte ich mal das die kühlleistung xp120 mindestens ebenbürtig eines boxkühlers von intel ist,wenn nicht um längen besser.

wollen die mich abziehen,oder warum veranstalten die das?
bevor ich die sache meinem anwalt übergebe würde ich gerne hier ein paar meinungen hören.

ich hatte bisher immer intel,aber wenn ich sehe wie locker das bei amd geht (nur die cpu einschicken),überlege ich mirauch umzusteigen.....

Andreas12
2005-11-02, 16:02:19
Ist leider die übliche Verfahrensweise für Intel- CPUs,
ohne Verpackung und Lüfter läuft da leider nichts.

Verpackung und Lüfter immer aufheben, auch zum Verkaufen.

Gast
2005-11-02, 16:18:23
Ist bei AMD "boxed" CPUs genauso, nur zur Info.

JaDz
2005-11-02, 17:20:44
bevor ich die sache meinem anwalt übergebe...
Da diese Regelung in den dem Prozessor beiliegenden Garantiebedingungen so festgehalten ist, wird das wohl leider auch keinen Erfolg haben.

Bei uns ist Intel bei RMA-Fällen allerdings wesentlich kulanter: Man ruft an, die checken die Seriennummer der CPU, tags drauf ist eine neue originalverpackte CPU per DHL/Exel inkl. Rückholauftrag da, wir tauschen nur die CPU in der Packung aus und schicken sie wieder zurück.

Allerdings war bisher höchstens eine auf 1000 oder noch mehr Intel-CPUs wirklich ohne Fremdeinwirkung (Übertaktung / Transportschaden / falsch rum in den Sockel und noch lustigere Sachen) defekt.

BlackArchon
2005-11-02, 17:22:03
...
bevor ich die sache meinem anwalt übergebe würde ich gerne hier ein paar meinungen hören.
...Ich kann nicht mehr... Anwalt http://forum.ingame.de/broodwar/images/smilies/lol3.gif

Vielleicht vorher mal die Garantiebedingungen von Intel durchlesen?!

onkel2003
2005-11-02, 18:33:11
Ich kann nicht mehr... Anwalt http://forum.ingame.de/broodwar/images/smilies/lol3.gif

Vielleicht vorher mal die Garantiebedingungen von Intel durchlesen?!

was ja noch lange nicht heist das es auch rechtens ist ;-)

fraglich ist warum ist die cpu kaputt ?, kühler ( lüfter von XP ) in arsch gegagngen, oder cpu einfach so gestorben.

ich sage nur mal den vergleich canon und patronnen von fremd anbieter.
canon kann und darf den einsatz von fremd patronen nicht untersagen.
geht auf grund der fremd patrone der drucker in arsch haftet der patronen hersteller, hat der drucker ein schaden durch andere einwirkungen haftet canon.

also warum solte es bei intel anders sein, wenn der anwender eine kühlung benutzt die für die cpu zugelassen ist .

viel freude beim klagen, aber ich denke schon das intel nicht so einfach sagen kann , nönö darfst nur unseren eigenen kühler benutzen.

lam0r eXterminat0r
2005-11-02, 18:44:10
was ja noch lange nicht heist das es auch rechtens ist ;-)

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und an beliebige Auflagen gebunden. Wenn in den Garantiebestimmungen steht "gilt nur bei Verwendung des original boxes Lüfters" dann ist das Bestandteil des Garantievertrages und gültig.

Wenn ihr nur nicht immer Herstellergarantie und Händlergewährleistung miteinander verwechseln würdet...

onkel2003
2005-11-02, 18:51:48
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und an beliebige Auflagen gebunden. Wenn in den Garantiebestimmungen steht "gilt nur bei Verwendung des original boxes Lüfters" dann ist das Bestandteil des Garantievertrages und gültig.

Wenn ihr nur nicht immer Herstellergarantie und Händlergewährleistung miteinander verwechseln würdet...

vergiss garantie ;-) :cool:

onkel2003
2005-11-02, 19:02:30
eine frage noch.
Der Garantiegeber darf nur nicht in die gesetzlich bestehenden Sachmängelrechte des Käufers eingreifen und muss die Garantiebedingungen leicht verständlich halten (Transparenzgebot).


auf der verpackung steht nicht, das die garantie futsch ist wenn ich ein anderen kühler benutze, (Transparenzgebot). :cool:

das heist in klartext, erst wenn ich ihn kaufe, auspacke erfahre ich diese einschränkung.
so kaufe ich vorort ist der laden nicht verflichtet das teil zurück zu nehmen.
wenn ich mit der garantie nicht einverstanden bin.

der hersteller hat doch gegen (Transparenzgebot). verstossen.

papachrischi
2005-11-02, 19:22:14
eine frage noch.
Der Garantiegeber darf nur nicht in die gesetzlich bestehenden Sachmängelrechte des Käufers eingreifen und muss die Garantiebedingungen leicht verständlich halten (Transparenzgebot).


Leicht verständlich heisst ja nicht, dass es auf der Packung stehen muss. Wenn es in der Packung einen Zettel gibt, reicht das völlig.

Ausserdem gibts doch sowieso nur ein halbes Jahr Garantie oder bietet Intel auf seine Prozessoren Werksgarantie?

Übrigens ist das in vielen Läden so Gang und Gebe, das die Garntieannahme wegen fehlender Originalverpackung verweigert wird. Das ist unzulässig!

onkel2003
2005-11-02, 19:24:38
Leicht verständlich heisst ja nicht, dass es auf der Packung stehen muss. Wenn es in der Packung einen Zettel gibt, reicht das völlig.

Ausserdem gibts doch sowieso nur ein halbes Jahr Garantie oder bietet Intel auf seine Prozessoren Werksgarantie?

den beipackzettel habe ich in die tonne geschossen, ich meine 2 oder 3 jahre garantie.
habe nur die verpackung und den kühler.

suck0r
2005-11-02, 19:51:51
Wie wärs wenn ihr einfach mal auf der Intel Website schaut statt planlos im Nebel rumzustochern...

suck0r
2005-11-02, 19:59:30
Für faulen Onkel und ähnliches Getier: ;D ;D ;D

http://cache-www.intel.com/cd/00/00/05/03/50374_50374.pdf

Gast
2005-11-02, 20:01:57
richtig so Ihr knaupper von nix ahnung aber an allem rumfutscheln

Tomi
2005-11-02, 20:11:15
Also AGB Klausel "Garantie nur gegen Originalverpackung" ist meines Wissens unwirksam. Das machen die Hersteller nur, weil damit im Falle einer Rücksendung die Ware gut geschützt ist, aber sie können deswegen nicht die Garantie verweigern, wenn man keine OVP mehr hat. Man muss das Ding aber dann anderweitig sicher verpacken. CPU Packungen kriegt man bei jedem PC Händler für lau. Steht aber auch so bei Intel "in einer anderen geeigneten Verpackung".

Was den Kühlertausch angeht...das hat Intel eher schwammig formuliert. "Nicht mit Produktanleitung übereinstimmender Gebrauch". Und beim "boxed" steht ja in der Anleitung, wie man den beiliegenden Kühler montiert. Ob das auch als Aufforderung, nur diesen zu montieren, zu verstehen ist.....

Was ist aber mit tray CPU's bei Intel? Wo steht da was? AMD gibt immerhin 1 Jahr auf "tray".

Gast
2005-11-02, 20:21:59
Das sind aber keine AGB. Und in die Garantiebestimmungen kann Intel so gut wie alles reinschreiben, solange es net gegen die guten Sitten verstösst, auch dass man den Originalkühler dabei legen muss, das ist dann eben so. Garantie = freiwillige Leistung mit Einschränkungen nach Belieben des Herstellers.

Marc-
2005-11-02, 22:06:43
eine frage noch.
Der Garantiegeber darf nur nicht in die gesetzlich bestehenden Sachmängelrechte des Käufers eingreifen und muss die Garantiebedingungen leicht verständlich halten (Transparenzgebot).


auf der verpackung steht nicht, das die garantie futsch ist wenn ich ein anderen kühler benutze, (Transparenzgebot). :cool:

das heist in klartext, erst wenn ich ihn kaufe, auspacke erfahre ich diese einschränkung.
so kaufe ich vorort ist der laden nicht verflichtet das teil zurück zu nehmen.
wenn ich mit der garantie nicht einverstanden bin.

der hersteller hat doch gegen (Transparenzgebot). verstossen.

1. Die garantie ist und bleibt eine freiwillige leistung (d.h. über das erforderliche hinausgehend)
2. Da die garantieerklärung eine einseitige ist, kannst du dies auch nicht als anlass nehmen vom kaufvertrag zurueckzutreten, da du durch eine herstellerseitige garanti GARANTIERT nicht unzumutbar BENACHTEILIGT wirst. Einzige ausnahme wäre eine arglistige täuschung was aber ganz sicher nicht der fall ist.
Insofern...keine chance

DavChrFen
2005-11-02, 22:35:39
Hm, ich hab davon zwar nicht viel ahnung, aber meiner meinung nach müsstest du bei der Gewährleistung Intel beweisen, dass dein Prozessor wegen eines Defekts von Seiten Intels kaputtgegangen ist. Nennt sich glaub ich Beweislastumkehr nach 0,5 Jahren. Und das wird schwirig.
Davon abgesehen kann Intel eine freiwillige Garanie geben, in der Intel alles mögliche reinschreiben kann. Also kuck, ob das, was da auf der Seite steht, wirklich einen Kühlertausch ausschließt und wie das mit der Verpakung ist. Falls das alles etwas schwammig ist, kannst du ja trotzdem auf deine Garantie pochen. Ob es was hilft, ist was anderes.

frener
2005-11-05, 17:44:42
letztens hatte ich einen garantiefall in der firma.es handelte sich um einen sempron 3000+ welchen ich ohne kühler nach amd schickte (ich wurde von einem amd mitarbeiter daraufhingewiesen keinen kühler mit zu schicken).

umtausch lief problemlos.

soviel zu dem posting weiter oben das es bei amd auch so ist...dem ist nämlich nicht so (wie gesagt selbst die garantie mit amd abgewickelt von daher weiß ich es noch genau).

wer die intel boxed life erleben durfte wird verstehen das der threadhersteller den lüfter gewechselt hat.

ausserdem ist es nicht schwer einen gebrauchten boxkühler aufzutreiben,das sollte noch ein kleineres problem sein,aber zu behaupten das man wenn man einen anderen kühler als den box einsetzt die garantie verliert ist schwachsinn und lässt sich auch gut vor gericht ausfechten.

wichtig ist imo das man einen kühler verwendet hat welches die leistung des boxkühlers übertrifft.und beim thermalright xp120 ist das garantiert der fall.

insofern hört sich das seitens intel irgendwie dubios an,sorry

sun-man
2005-11-05, 23:04:15
Ohjee....kauft Euch mal nen BMW oder nen Audi und geht in den ersten Jahren der Garantiezeit mal zu Pitstop und lasst die Bremsen von denen erneuern, danach fahrt Ihr zum Autohaus und wollt etwas wegen der Garantie erledigt haben.....oder Ihr lasst bei Pit das Öl tauschen.

Besorg Dir halt nen Box Lüfter bei nem Händler (glaub bei Atelco liegen die in der Grabbelbox, oder warst ARLT??) und versuch an so ne Blisterpackung zu kommen. Du stellst Dich aber auch an....
Da kannst Du jahrelang mit Intel streiten oder einfach mal kurz nachdenken.

MFG

FragMaztah
2005-11-06, 00:04:39
...oder einfach mal kurz nachdenken.

Selbiges wäre bei dir auch mal angebracht ;).

Nur der Boxed-Kühler und ne beliebige PIV-Verpackung reicht nicht aus, da die Seriennummer der CPU mit der Seriennummer auf der Packung übereinstimmen muss. Packung weg = Garantie weg, so einfach ist das.

sun-man
2005-11-06, 02:29:35
Wo steht das? So ein Aufkleber kann problemlos beschädigt sein oder es ist Tinte drauf gelaufen. DAS kann ich mir wiederrum nicht vorstellen das diese beiden Sachen übereinstimmen müssen, denn das würde bedeutet der Händler der einen PC zusammenschraubt die Packung jedem Kunden mitgeben muß oder kundengebunden aufhebt.
Wir sind mit unserer Hardware schon recht kleinlich, aber DAS wäre nun doch ne Nummer zu groß IMHO.

MFG

StefanV
2005-11-06, 10:58:55
Also AGB Klausel "Garantie nur gegen Originalverpackung" ist meines Wissens unwirksam. Das machen die Hersteller nur, weil damit im Falle einer Rücksendung die Ware gut geschützt ist, aber sie können deswegen nicht die Garantie verweigern, wenn man keine OVP mehr hat. Man muss das Ding aber dann anderweitig sicher verpacken. CPU Packungen kriegt man bei jedem PC Händler für lau. Steht aber auch so bei Intel "in einer anderen geeigneten Verpackung".

Was den Kühlertausch angeht...das hat Intel eher schwammig formuliert. "Nicht mit Produktanleitung übereinstimmender Gebrauch". Und beim "boxed" steht ja in der Anleitung, wie man den beiliegenden Kühler montiert. Ob das auch als Aufforderung, nur diesen zu montieren, zu verstehen ist.....

Was ist aber mit tray CPU's bei Intel? Wo steht da was? AMD gibt immerhin 1 Jahr auf "tray".
Tschuldigung, aber das ist FALSCH; was du sagst.

Du musst in diesem Fall Händler und Hersteller unterscheiden!

Binnen der ersten 6 Monate hast du nur einen Anspruch gegenüber dem _HÄNDLER_, das kann man notfals auch einklagen, da sind auch nur die allgemeinen Bedingungen gültig.


Was der HERSTELLER für Garantiebedingungen hat, ist ihm überlassen.

Er kann durchaus bestimmen, das die Garantie nur bei Verwendung des Originalkühlers und des einschickens der Originalverpackung besteht.
Gegenüber dem Hersteller hat man kein Recht, das man irgendwie einklagen könnte, da die Endkundengarantie eine _FREIWILLIGE_ Leistung des Herstellers ist.


Ergo:

Der Hersteller hat durchaus das Recht, zu sagen, das die Garantie an die Verpackung gebunden ist, insbesondere wenn, wie bei Intel CPUs, auf den Verpackungen noch ein paar 'lustige Nummern' drauf stehen, die auf der CPU nicht sind...

Mumins
2005-11-06, 11:47:47
Ohjee....kauft Euch mal nen BMW oder nen Audi und geht in den ersten Jahren der Garantiezeit mal zu Pitstop und lasst die Bremsen von denen erneuern, danach fahrt Ihr zum Autohaus und wollt etwas wegen der Garantie erledigt haben.....oder Ihr lasst bei Pit das Öl tauschen.

Besorg Dir halt nen Box Lüfter bei nem Händler (glaub bei Atelco liegen die in der Grabbelbox, oder warst ARLT??) und versuch an so ne Blisterpackung zu kommen. Du stellst Dich aber auch an....
Da kannst Du jahrelang mit Intel streiten oder einfach mal kurz nachdenken.

MFG

Hehe, BMW gibt gar keine Werksgarantie mehr, nur noch Händlergewährleistung.

onkel2003
2005-11-06, 13:11:46
Was der HERSTELLER für Garantiebedingungen hat, ist ihm überlassen.

Er kann durchaus bestimmen, das die Garantie nur bei Verwendung des Originalkühlers und des einschickens der Originalverpackung besteht.
Gegenüber dem Hersteller hat man kein Recht, das man irgendwie einklagen könnte, da die Endkundengarantie eine _FREIWILLIGE_ Leistung des Herstellers ist.


...

soweit richtig.
aber der gesetzgeber sagt es darf nicht irreführend und es muss Transparent sein.
und eine garantie beschränkung, die erst zu sehn ist wenn ich zuhause bin und die verpackung aufmache ist alles andere als Transparent :wink:

bei tray cpu´s sieht es wieder ein wenig anders aus, da gibt es erst garkeine hersteller garantie, sondern nur die ganz normale Gewährleistung und ab den 6 monat kann man sowieso alles vergessen, den beweisen könnte man nie was selbst wenn es nicht mein verschulden währe.

Freiwillige Garantie hin und her trozdem macht der gesetzgeber dort eine regel, wenn schon garantie von hersteller dann mit regeln, und die muss auch ein firma wie intel oder amd einhalten.

fraglich bleibt letztentlich ist es ein verstoss von wegen Transparent was man aber erst wirklich sieht wenn man verpackung auf macht.