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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal ne Frage zu verträgen ....


Yan-13
2005-11-04, 16:37:04
Unter welchen Bedingungen darf ein Vertrag während der Laufzeit zum nachteil des Kunden verändert werden ?

aCiD
2005-11-04, 16:37:31
Hmm normalerweise gibts dann z.B. bei Handyverträgen ein Sonderkündigungsrecht....

Greetz
aCiD

Yan-13
2005-11-04, 16:43:23
Ich meine in hinsicht auf gameserver .....

Wenn im Vertrag steht das mir ein Gameserver und nen Ts server zusteht können die dann sagen das die den ts server abschaffen ?

aCiD
2005-11-04, 17:01:03
Ja sagen können die das, aber du kannst dann immer noch einfach nicht bezahlen und kündigen oder einfach weniger bezahlen bzw. mit Minderung drohen. Bin aber jetzt auch nicht der Rechtsexperte dafür..

Greetz
aCiD

Yan-13
2005-11-04, 17:09:36
Wenn da wer ganz genau weiß was ich tun kann bitte posten

Duran05
2005-11-04, 18:59:18
Grundsätzlich gilt: Alle wesentlichen Punkte stehen im Vertrag! Da es Millionen verschiedener Verträge gibt, kann hier nur spekuliert werden, denn man müsste alle Punkte kennen, um entscheiden zu können, ob etwas rechtens ist oder nicht.

Es zählt immer nur das, was im Vertrag drin steht. Wenn man für Produkt x und y unterschrieben hat, dann kann der Anbieter Produkt y nicht einfach streichen, ohne dem Kunden dafür was anderes, z.B. ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Auch dies ist im Vertrag geregelt, deswegen sollte man sich den vielleicht erstmal durchlesen, bevor man ihn unterschreibt...

1337
2006-11-23, 15:26:28
Um nicht einen neuen Thread erstellen zu müssen:

Gilt ein Sonderkündigungsrecht für Handyverträge auch für die Erhöhung der MwSt auf 19%, also dürfte ich meinen Vertrag deshalb kündigen?

aCiD
2006-11-23, 15:37:20
Um nicht einen neuen Thread erstellen zu müssen:

Gilt ein Sonderkündigungsrecht für Handyverträge auch für die Erhöhung der MwSt auf 19%, also dürfte ich meinen Vertrag deshalb kündigen?

Ich denke nicht, denn das liegt nicht im Ermessen des Mobilfunkbetreibers.

Greetz
aCiD

Black-Scorpion
2006-11-23, 16:23:28
Um nicht einen neuen Thread erstellen zu müssen:

Gilt ein Sonderkündigungsrecht für Handyverträge auch für die Erhöhung der MwSt auf 19%, also dürfte ich meinen Vertrag deshalb kündigen?
Was hat der Mobilfunkbetreiber mit der Märchensteuer zu tun?
Diese ist und wahr nie Vertragsbestandteil.

1337
2006-11-23, 18:23:36
Was hat der Mobilfunkbetreiber mit der Märchensteuer zu tun?
Diese ist und wahr nie Vertragsbestandteil.
Daher die Frage :rolleyes:

Thanatos
2006-11-23, 18:25:40
Grundsätzlich gilt: Alle wesentlichen Punkte stehen im Vertrag! Da es Millionen verschiedener Verträge gibt, kann hier nur spekuliert werden, denn man müsste alle Punkte kennen, um entscheiden zu können, ob etwas rechtens ist oder nicht.

Im BGB wird man sicherlich auch noch etwas dazu finden können. :)

Henry
2006-11-23, 18:31:41
Grundsätzlich gilt: Alle wesentlichen Punkte stehen im Vertrag! Da es Millionen verschiedener Verträge gibt, kann hier nur spekuliert werden, denn man müsste alle Punkte kennen, um entscheiden zu können, ob etwas rechtens ist oder nicht.

Es zählt immer nur das, was im Vertrag drin steht. Wenn man für Produkt x und y unterschrieben hat, dann kann der Anbieter Produkt y nicht einfach streichen, ohne dem Kunden dafür was anderes, z.B. ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Auch dies ist im Vertrag geregelt, deswegen sollte man sich den vielleicht erstmal durchlesen, bevor man ihn unterschreibt...

es gibt aber auch klauseln, die gern in nen vertrag mit reingenommen werden, die aber nicht rechtens sind und bei einem streit sich in luft auflösen.

Der Sandmann
2006-11-23, 18:35:49
Schau in die AGBs deines Vertrages, den du unterschrieben hast.

Wenn du da eine Mindestvertragslaufzeit hast können die das eigentlich nicht einfach so ändern. Solange die noch nicht abgelaufen ist.

Black-Scorpion
2006-11-23, 18:54:42
Euch ist aber schon aufgefallen das der Teil auf den ihr antwortet schon über ein Jahr alt ist? ;)

fi.suc
2006-11-23, 19:19:42
Dir ist schon klar, dass "der mit dem blauen ava" den thread hervorgeholt hat und ne frage gestellt hat?

Thanatos
2006-11-23, 20:22:43
Euch ist aber schon aufgefallen das der Teil auf den ihr antwortet schon über ein Jahr alt ist? ;)

Nein, mir nicht, ich schaue sehr selten aufs Datum. :D

Aber der Typ mit dem BGB ist mustergültig und greift für so ziemlich jede Vertragsfrage mal grundsätzlich. :D