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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Arbeitslosigkeit


klumy
2005-11-05, 09:41:22
Hallo,

meine Mutter wird bald wahrscheinlich arbeitslos werden, da ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Kann sich nur um Wochen Monate handeln. Ersatzarbeit zu finden wird schwer :frown:

Deshalb meine Frage, welche Dokumente braucht sie noch vom Arbeitgeber, um Arbeitslosengeld zu beantragen, solange es den Arbeitgeber noch gibt. Welche Formulare muss sie ausfüllen.

Macht es für die Berechnung des Arbeitslosengeldes viel aus, ob sie selber frühzeitig kündigt, oder gekündigt wird?

Danke für eure Hilfe

Deathcrush
2005-11-05, 09:48:00
So lange sie Arbeit hat, kann sie sich "nur" Arbeitssuchend melden, aber nicht Arbeitslos, sprich auch kein Arbeitslosengeld. Wenn die Firma Insolvenz anmeldet und dann Betriebsbedingt gekündigt wird, dann muss sie am Tag ihrer Kündiegung zum Arbeitsamt und sich Arbeitslos melden, vorher geht es nicht. Zum Arbeitsamt selber brauch sie erstma nur die Kündiegung mitzubringen, die restlichen Dokus die ausgefüllt werden müssen, bekommt sie dann dort. Rückwirkend sind auch 3 monatsgehälter vom AA abgesichert, aber nur 3 Monate.

Morgaine
2005-11-05, 09:53:32
Hm ich hatte vorkuzem das Prob zum Glück nur kurz.
Wenn deine Mam da noch länger ist ( Monate oder so ) sollte sie zumin. von der aktuellen Lohnsteuerkarte 2006 ( bevor sie sie in der Arbeit abgibt ) eine Kopie machen .
Die Kopie wollten die von Arbeitsamt bei mir dann sehn .

wuschel12
2005-11-05, 10:30:25
man sollte sich auf jedenfall kündigen lassen. hatte mal irgendwie gehört, dass Selbstkündiger irgendwie weniger Geld bekommen. Stimmt das noch so?

wolf-Cottbus
2005-11-05, 10:32:31
Arbeitsamt sagt ganz deutlich, beim ersten Anschein/Verdacht auf Arbeitslosigkeit sofort zum Arbeitsamt, nicht erst am Tag der Arbeitslosigkeit. Ich würde mich beim AA erkundigen was ich für Dokumente brauch.

Gruß Wolf

klumy
2005-11-05, 10:33:00
man sollte sich auf jedenfall kündigen lassen. hatte mal irgendwie gehört, dass Selbstkündiger irgendwie weniger Geld bekommen. Stimmt das noch so?

das würde mich auch interessieren.

Kurgan
2005-11-05, 10:53:49
wenn man selber kündigt bekommt man ne weile kein geld .. 6 wochen oder 3 monate, weiss ich nicht genau ...

Alexander
2005-11-05, 11:52:25
wenn man selber kündigt bekommt man ne weile kein geld .. 6 wochen oder 3 monate, weiss ich nicht genau ...
3 monate

Und sie sollte jetzt dem AAmt mitteilen, dass sie bald Arbeitslos sein wird. Gehört zu ihrer Mitwirkungspflicht! Sonst könnte sie auch dann eine Sperre bekommen, wenn sie gekündigt wird. Sie hätte ja schon früher davon gewusst...

Wuzel
2005-11-05, 11:55:09
wenn man selber kündigt bekommt man ne weile kein geld .. 6 wochen oder 3 monate, weiss ich nicht genau ...

Wer selbst kündigt hat erstmal 3 Monate Sperre, deshalb nie selbst kündigen ;)
Wichtig ist, das der Arbeitgeber alle Sozialbeiträge ordnungsgemäss eingezahlt hat. Grade bei finanziellen Problemen in der Firma kann es hier zu Überaschungen kommen ;).

Man muss sich exakt an dem Tag beim Amt melden, an dem man weiss das man Arbeitsloss wird. Man braucht dann einen Ausweiss, die letzen 3 Lohnbescheide, Versicherungsnummer, Lohnsteuerkarte und natürlich das Kündigungsschreiben/Aufhebungsvertrag.

Deathcrush
2005-11-05, 13:23:50
3 monate

Und sie sollte jetzt dem AAmt mitteilen, dass sie bald Arbeitslos sein wird. Gehört zu ihrer Mitwirkungspflicht! Sonst könnte sie auch dann eine Sperre bekommen, wenn sie gekündigt wird. Sie hätte ja schon früher davon gewusst...


Blödsinn, wie soll das AA denn erfahren das sie vorher davon wusste, am dem Tag der Kündiegung muss man sich sofort melden. Arbeissuchend ist nicht gleich Arbeitslos melden. Sind zwei feine unterschiede. Arbeitslos kann man sich erst melden wenn mam gekündigt wurde, vorher rührt das AA keinen Finger. Wa vorm halben Jahr in der selben situation. Selbst kündiegen darf man erst, wenn das 2e monatsgehalt fehlt.

Alexander
2005-11-05, 17:22:27
Blödsinn, wie soll das AA denn erfahren das sie vorher davon wusste, am dem Tag der Kündiegung muss man sich sofort melden.
Sie fragen beim ehemaligen AG an.


Arbeissuchend ist nicht gleich Arbeitslos melden.
Wo habe ich etwas anderes behauptet?

Chefkoch
2005-11-05, 18:06:30
btw schön wärs wenn man nach dem zweiten ausgeblieben Gehalt kündigen könnte bei vollen Ansprüchen. Kündigen darf man, aber ne Sperre bekommt man trotzdem.
O-Ton AA: Tut uns ja leid und bist bestimmt auch eine sehr unangenehme Situation aber für die Überbrückungszeit können Sie ALG2 beantragen...

Geile Sache das.

Gruß
Chefkoch

Deathcrush
2005-11-05, 18:14:23
btw schön wärs wenn man nach dem zweiten ausgeblieben Gehalt kündigen könnte bei vollen Ansprüchen. Kündigen darf man, aber ne Sperre bekommt man trotzdem.
O-Ton AA: Tut uns ja leid und bist bestimmt auch eine sehr unangenehme Situation aber für die Überbrückungszeit können Sie ALG2 beantragen...

Geile Sache das.

Gruß
Chefkoch


Man darf nach dem 2en austehenden Gehalt selbst kündiegen, hab es ja selber mitgemacht vor einem halben Jahr.

alpha-centauri
2005-11-05, 18:23:59
Ne Frage, die da reinpasst:

Wie siehts denn in der Ausbildung aus?
Ich weiss, dass mein Vertrag bis 31.07.2006 geht. Übernommen werde ich nicht.
Gehen wir davon aus, dass ich direkt nach Ende der Ausbildung nichts finde und dementsprechend Arbeitslos bin.
Ab wann "weiss ich " denn, dass ich Arbeitslos bin ?
Muss ich mich da ne Woche, nen Monat vor ende der Ausbildung melden?

atlantic
2005-11-05, 18:41:26
Ne Frage, die da reinpasst:

Wie siehts denn in der Ausbildung aus?
Ich weiss, dass mein Vertrag bis 31.07.2006 geht. Übernommen werde ich nicht.
Gehen wir davon aus, dass ich direkt nach Ende der Ausbildung nichts finde und dementsprechend Arbeitslos bin.
Ab wann "weiss ich " denn, dass ich Arbeitslos bin ?
Muss ich mich da ne Woche, nen Monat vor ende der Ausbildung melden?

Ich würd sagen, da es sich bei der Ausbildung um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, das nur bis Ende der Ausbildung besteht und es dafür auch keine besondere Kündigung braucht, um es zu aufzulösen, sollte man sich ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, in dem auch der Grund (Ende der Ausbildung und leider personaltechnisch keine Übernahme seitens der Firma möglich) für das Ausscheiden aus der Firma angegeben wird.

Das müsste dem AA reichen.

Deathcrush
2005-11-05, 18:56:46
Bei einer Ausbildung sieht das ganze wieder anders aus, da muss man sich 3 Monate vorher beim AA melden.

Scoff
2005-11-05, 19:11:36
Ja 3 Monate vorher melden und Bescheid sagen das du die Ausbildung voraussichtlich beenden wirst. Wichtig dabei ist aber du nicht Ende Ausbildundsvertrag - 3 Monate sondern den letzten Prüfungstermin - 3 Monate nimmst. Es sei denn das du dein Ergebniss erst später erhälst. Auf jeden Fall rechtzeitig melden, erspart Stress und Ärger.

Ein Zeugniss war in meinem Fall nicht nötig. Eigentlich reicht der Ausbildungsvertrag mit dem Datum oder das Schreiben mit dem Prüfungstermin.