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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialamt weigert sich, Sozialwohnung zuzuweisen


Metzger
2005-11-05, 17:56:54
Hiho!

Ich habe eine Frage zum Thema Wohnungszuweisung an sozial bedürftige Menschen, welche die Miete ihrer Wohnung nicht mehr zahlen können.

Hintergrund: Ich bekam ein Angebot eine Wohnung zu kaufen. Jedoch ist diese Wohnung derzeit bewohnt. Der Mieter will nach eigener Aussage ausziehen, aber er bekommt vom Sozialamt keine Wohnung zugewiesen. Laut seiner Aussage ist die Stellung vom Sozialamt folgende: Mieter erhält Kündigung => ist dem Sozialamt egal; solange keine Räumungsklage erhoben wurde, sieht es keinen Handlungsbedarf => Mieter muss warten (und Schulden machen) bis er eine Klage am Hals hat.

Es kann doch nicht sein, dass ein Mieter gezwungen wird, Schulden zu machen (weil er die Miete nicht aufbringen kann) und zu warten, bis er aus der Wohnung geklagt wird, bis das Sozialamt einschreitet?!?!

Im aktuellen Fall ist es so, dass der Eigentümer dem Mieter zwar gekündigt hat, ihn aber nicht verklagt hat, die Wohnung zu räumen (fragt mich nicht warum, ich verstehe es selbst nicht...). Dem Mieter wurde vor 2 Jahren (!!!) gekündigt und wohnt seitdem in der Wohnung.

Ich würde jetzt eben die Wohnung kaufen, habe aber keine Lust, Räumungsklage usw. einzureichen. Es muss doch gehen, dass ich als potentieller Käufer mit dem Mieter zum Sozialamt gehe und dort die Angelegenheit so regele, dass das Sozialamt dem Menschen eine Sozialwohnung zuweist, so dass ich die leere Wohung kaufen kann?!

Hat einer von euch Erfahrung auf diesem Gebiet??

GreetZ Metzger

Alexander
2005-11-05, 18:00:24
Frag hier nach:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

atlantic
2005-11-05, 18:57:07
Hiho!

Ich habe eine Frage zum Thema Wohnungszuweisung an sozial bedürftige Menschen, welche die Miete ihrer Wohnung nicht mehr zahlen können.

Hintergrund: Ich bekam ein Angebot eine Wohnung zu kaufen. Jedoch ist diese Wohnung derzeit bewohnt. Der Mieter will nach eigener Aussage ausziehen, aber er bekommt vom Sozialamt keine Wohnung zugewiesen. Laut seiner Aussage ist die Stellung vom Sozialamt folgende: Mieter erhält Kündigung => ist dem Sozialamt egal; solange keine Räumungsklage erhoben wurde, sieht es keinen Handlungsbedarf => Mieter muss warten (und Schulden machen) bis er eine Klage am Hals hat.

Es kann doch nicht sein, dass ein Mieter gezwungen wird, Schulden zu machen (weil er die Miete nicht aufbringen kann) und zu warten, bis er aus der Wohnung geklagt wird, bis das Sozialamt einschreitet?!?!

Im aktuellen Fall ist es so, dass der Eigentümer dem Mieter zwar gekündigt hat, ihn aber nicht verklagt hat, die Wohnung zu räumen (fragt mich nicht warum, ich verstehe es selbst nicht...). Dem Mieter wurde vor 2 Jahren (!!!) gekündigt und wohnt seitdem in der Wohnung.

Ich würde jetzt eben die Wohnung kaufen, habe aber keine Lust, Räumungsklage usw. einzureichen. Es muss doch gehen, dass ich als potentieller Käufer mit dem Mieter zum Sozialamt gehe und dort die Angelegenheit so regele, dass das Sozialamt dem Menschen eine Sozialwohnung zuweist, so dass ich die leere Wohung kaufen kann?!

Hat einer von euch Erfahrung auf diesem Gebiet??

GreetZ Metzger

Also, es gilt ja: Kauf bricht nicht Miete. Als Mieter hat man nach Verkauf, soweit ich mich noch erinnere, zunächst 3 Jahre Kündigungsschutz (solange man die Miete zahlt).

Wenn man als Käufer dem Mieter kündigt, muß man sich wohl auf die 3 Jahre einrichten. Erst danach kann man ordentlich kündigen, fristlos nur mit triftigem Grund (Mietrückstand). Das ist aber tückisch, weil die Räumungsklage immer wieder hinausgeschoben werden kann, wenn der Mieter mal ne Teilzahlung macht.

Mir wäre das ganze zu windig, zumal der deutsche Amtsschimmel ziemlich lahm ist. Das kann sich locker mehrere Jahre hinziehen. Beste Möglichkeit: der alte Besitzer kündigt ordentlich. Das dauert zwar auch, aber damit umgeht man diese 3 Jahres Frist. Oder auf fristlose Kündigung probieren. Der Mieter muß mit mindestens 3 vollen Monatsmieten im Rückstand sein, erst dann kann der alte Besitzer auf Räumung klagen. Vielleicht können sich Vermieter und Mieter in der Richtung einigen, sodass der Fall für das Sozialamt "verdaulich" wird.

Zweite Möglichkeit: Risiko eingehen, den Preis der Wohnung wegen der schwierigen Vermietung versuchen zu drücken und wenn das Angebot stimmt, zuschlagen.

/edit.: sorry, hatte überlesen, das der alte Besitzer schon gekündigt hat. Also, ich denke, kürzester Weg ist stoppen der Mietzahlung, nach 3 Monaten sollte der Vermieter Räumungsklage einreichen. Somit wäre allen geholfen. Das ein Sozialhilfeempfänger Schulden machen muß, um seine Miete zu bezahlen, wundert mich schon schwer. Die Banken geben ja auch nicht unbegrenzt Kredit. Unter Umständen von der Bank bestätigen lassen, das der Dispo erschöpft ist.

Metzger
2005-11-05, 19:03:35
Dem Mieter wurde doch schon vor 2 Jahren gekündigt! Ich verstehe eben nicht, dass der Vermieter danach keine weiteren Schritte eingeleitet hat. Die Wohung ist ein Notverkauf, weil sich der Eigentümer anscheinend mit paar Geschäften verhoben hat (gerade deshalb verstehe ich nicht, dass er nicht schon lange vorher mit Räumungsklage reinen Tisch gemacht hat).

Der Immobilienmakler, der mir diese Wohung anbietet, meinte, dass ich mir im Kaufvertrag das "Recht der Räumungsklage" (wie auch immer das im Amtsschimmeldeutsch heisst) vom bisherigen Eigentümer überschreiben lassen kann.

Meine Frage ist ja, warum das Sozialamt dem Menschen keine Sozialwohnung zuweist. Er WILL ja aus der Wohnung raus. Das Problem ist ja, dass er auf dem freien Markt keine Wohnung bekommen kann.

atlantic
2005-11-05, 19:19:29
Dem Mieter wurde doch schon vor 2 Jahren gekündigt! Ich verstehe eben nicht, dass der Vermieter danach keine weiteren Schritte eingeleitet hat. Die Wohung ist ein Notverkauf, weil sich der Eigentümer anscheinend mit paar Geschäften verhoben hat (gerade deshalb verstehe ich nicht, dass er nicht schon lange vorher mit Räumungsklage reinen Tisch gemacht hat).

äh, gugscht du mein /edit.: oben :redface:

Der Immobilienmakler, der mir diese Wohung anbietet, meinte, dass ich mir im Kaufvertrag das "Recht der Räumungsklage" (wie auch immer das im Amtsschimmeldeutsch heisst) vom bisherigen Eigentümer überschreiben lassen kann.

Das wirderspricht aber dem §564b BGB Abs. 2

Zitat: ...ist an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräussert worden, so kann sich der Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des Satzes 1 nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Veräusserung berufen.

Satz 1 besagt, der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Dies ist z.B. Eigenbedarf und wenn der Mieter schuldhaft nicht unerheblich seinen vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat. Fällt also auch unter die 3-Jahres-Frist.


Meine Frage ist ja, warum das Sozialamt dem Menschen keine Sozialwohnung zuweist. Er WILL ja aus der Wohnung raus. Das Problem ist ja, dass er auf dem freien Markt keine Wohnung bekommen kann.

Da hilft vielleicht nur noch eine Bankbescheinigung, das der Geldsegen für den Mieter ein Ende hat. Dann Mietzahlung stoppen und jetziger Besitzer soll Räumungsklage erheben.

/edit.: Immobilienmakler erzählen viel, die wollen verkaufen, sonst nix :usad:
Im Notfall mal nen Rechtsrat einholen, kommt man bei Wohnungskauf eh nicht drum herum.

Metzger
2005-11-05, 19:51:29
§564b BGB ? Da steht in meinem BGB "Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung". Hast du dich mit dem § verschrieben?
Von diesen 3 Jahren hab ich im BGB nichts gelesen - bin aber noch am durchforsten des BGB ;)

atlantic
2005-11-05, 20:33:33
Jo, so stehts bei mir drin. Hier nochmal der Text als link (http://www.wowi.de/info/gesetze/bgb/miete/bgb564b.htm)

2. Buch (Schuldverhältnisse)
§ 564b. (2)2

da gibts sogar mittlerweile den Zusatz, das bei nicht ausreichender Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in dem Gebiet diese Frist sich auf 5 Jahre verlängert.

hab hier selber nur ne BGB Ausgabe von 97

Metzger
2005-11-06, 07:23:25
Danke für den Link!

Wenn nun der Mieter aber keine Miete zahlen kann, könnte der Eigentümer (also in dem Falle dann wohl ich?!) den Mieter doch nach 2 Mietrückständen kündigen und er müsste die Wohnung verlassen?!

Ich sehe schon, ich muss unbedingt versuchen, mit dem bisherigen Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Wenn ich die Wohnung kaufe und versuche, den Mieter herauszubekommen, hängt deutlich zuviel Stress an der Sache...

atlantic
2005-11-06, 11:47:04
Ja, wie gesagt. Der jetzige Besitzer hätte das schon längst durchziehen sollen, denn der Mieter ist ja auch noch gewillt, auszuziehen. Er kann in diesem Zustand die Wohnung echt nur unter Wert loswerden, wenn überhaupt.

Wenn jemand fies ist und auch ne Weile auf die Wohnung warten kann, wird er versuchen, die wirtschaftliche Notsituation des Verkäufers auszunutzen und die Wohnung auf weit unter Wert runterhandeln. Deshalb ist es sicher besser, Besitzer, Mieter und du setzen sich mal zusammen und besprechen alles (ohne gleich den Makler mit einzuladen, dem allerdings trotzdem, solltet ihr euch ohne ihn einigen, seine Courtage zusteht, leider :usad: )