PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Thema Garantieabwicklung


Senior Sanchez
2005-11-10, 00:32:40
Hallo,

also ich habe mir bei ebay von einer Privatperson eine kabellose BT-Tastatur bestellt. Sie wurde vorher wenig genutzt und komplett geliefert, auch mit Rechnung.

Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Tastatur defekt ist. Da es ein Privatkauf ist, wurde natürlich wie immer die Gewährleistung abgesprochen, aber ich habe ja nun die Rechnung von dem Online Handler, bei dem die Tastatur vom Vorbesitzer gekauft wurde. Natürlich ist dort nicht meine Adresse usw. drauf.

Kann ich mich jetzt mit dieser Rechnung an den Online-Händler wenden und einen Geräteaustausch verlangen?

huha
2005-11-10, 00:33:27
Ist das Ding von Microsoft? In diesem Fall würde ich das mit MS direkt abklären, der Support ist sehr gut und recht unkompliziert.

-huha

5tyle
2005-11-10, 00:37:13
normalerweise kann man alternativ auch zum Händler gehen... Garantie ist Garantie

Senior Sanchez
2005-11-10, 00:40:21
Ist nicht von Microsoft sondern von Freedom.

Ist ne BT-Falttastatur, also das findste nicht an jeder Ecke.
Die Rechnung ist jedenfalls vom 25.04.2005 und ist nun die Frage, ob ich bei dem Händler Ansprüche habe. Das eigentlich Geschäft habe ich ja mit der ebay Person gemacht, da diese Person aber die Gewährleistung abgetreten hat, dachte ich, dass ich da vllt gar nix machen kann, was ziemlich scheiße wäre :(

5tyle
2005-11-10, 00:41:43
hm hab mich wohl geirrt... hier stehts...

Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(

-

wenn das gerät allerdings bereits beschädigt versandt wurde, und in der artikelbeschreibung als einwandfrei dargestellt ist, dann hat der (privat)verkäufer ja sowieso ein problem -> falls keine reaktion -> schlachten

allerdings bin ich mir im Augenblick nicht mehr sicher, ob es möglich ist, eine Garantie auf eine andere Person zu übertragen

Senior Sanchez
2005-11-10, 01:12:13
Das wäre natürlich nicht so gut.

Aber, tadadadada, sie geht wieder :)

Nach ein paar Webrecherchen habe ich mal den Originaltreiber vom echten Hersteller, also die das Teil wirklich bauen, ausprobiert und was soll ich sagen. Der läuft jetzt besser als jemals zuvor! Mal sehen wie es in der nächsten zeit aussieht.

5tyle
2005-11-10, 01:18:09
hm tja, sowas sollte man vorher unbedingt prüfen :smile:

Sony
2005-11-10, 01:24:06
Na das ist ja schön. Falls sie doch wieder ausfällt:
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte der Händler, wenn er regulär an Endkunden verkauft, nicht aus der Gewährleistung herauskommen. Der Kaufbeleg dient ja nur als Nachweis, dass man berechtigter Besitzer ist und im Reklamationsfall zur Feststellung des Kaufdatums und eventuell der Identifikation des Gerätes durch die Seriennummer. Anders wäre das, wenn es sich um einen Großhändler handelt, da sind es ja Individualverträge zwischen Verkäufer und Käufer.
Wäre das nicht so, könnte ich bei keinem Geschenk Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Wichtig bei einer Reklamation ist wohl, dass man die eigenen Daten wie Anschrift usw. deutlich macht. Sonst könnte es durch nachlässige Servicemitarbeiter passieren, dass der Rückversand an den ursprünglichen Käufer erfolgt...

Senior Sanchez
2005-11-10, 11:34:30
hm tja, sowas sollte man vorher unbedingt prüfen :smile:

Tja, ich hatte ja alle Freedom Treiber durchprobiert und mich mitm Support in Kontakt gesetzt. Der meinte dann, das er vermutet das Gerät sei kaputt.

Jetzt dachte ich mir, ach probierste doch noch mal den Chainpus BK600 Treiber und der lüppt einfach :)

Das ist extrem nice!


@Sony

hmm, das wurde bei http://www.spartechnik.de gekauft, aber ob das nun nen Großhändler ist, ich glaube nicht, obwohl sie halt bestimmte Konditionen für Betriebe etc. anzubieten scheinen.

Sony
2005-11-10, 15:22:41
Der "Laden" ist zwar ein Großhandel, gibt aber laut AGB auch an private Kunden ab.
Dann käme es in diesem Fall drauf an, ob Dein Verkäufer die Tastatur privat oder geschäftlich gekauft hat. Da er - wenn ich das richtig verstanden habe - seine Einzelrechnung an Dich weitergegeben hat, auf der auch nur sein Name (und eben keine Firmen- oder sonst wie geschäftliche Bezeichnung) erscheint, darfst Du wohl davon ausgehen, dass es sich um ein Endkundengeschäft handelte.
Ich würde mich, an Deiner Stelle, im Schadensfall erst mal an Spartechnik wenden...

Senior Sanchez
2005-11-10, 15:34:20
Der "Laden" ist zwar ein Großhandel, gibt aber laut AGB auch an private Kunden ab.
Dann käme es in diesem Fall drauf an, ob Dein Verkäufer die Tastatur privat oder geschäftlich gekauft hat. Da er - wenn ich das richtig verstanden habe - seine Einzelrechnung an Dich weitergegeben hat, auf der auch nur sein Name (und eben keine Firmen- oder sonst wie geschäftliche Bezeichnung) erscheint, darfst Du wohl davon ausgehen, dass es sich um ein Endkundengeschäft handelte.
Ich würde mich, an Deiner Stelle, im Schadensfall erst mal an Spartechnik wenden...

Hmm, okay, mal hoffen das sie weiter funktioniert :)