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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay und Artikelbeschreibung


LovesuckZ
2005-11-10, 18:40:46
Guten Abend,
ich habe dieses Artikel (http://cgi.ebay.de/SANYO-Data-LCD-Projektor-PLC-510ME_W0QQitemZ5824880317QQcategoryZ96679QQrdZ1QQcmdZViewItem) gekauft. Aus der Artikelbeschreibung geht hervor, dass der Projektor in einem "Voll funktionsfähige[n]" Zustand sei.
Heute habe ich ihn bekommen und stelle einige Maengel fest:


Bild flackert über den AV In Anschluss (egal ob Video In oder SVHS)
zwei, nicht kleine Pixelfehler (gelb)
Lila-Striche (wahrscheinlich innerhalb der Linse irgendwo)


Dem Verkaeufe habe ich diese Probleme schon geschrieben.
Da diese Fehler in der Auktionsbeschreibung nicht geschildert werden, sollte ich keine Probleme haben, mein geld wiederzubekommen. Oder?

Devine
2005-11-10, 19:03:27
Solltest du auf jeden Fall wiederbekommen, dein Geld.
In der Beschreibung steht ja nix von funktionbeinträchtigung oder Defekten..

hoffentlich wurdest du nicht ver*****..

Stormtrooper
2005-11-10, 20:34:42
Wenns nicht klappt mitm Anwalt drohen, wenn er nicht reagiert ab zum Anwalt und ihn einen Brief verfassen bzw anzeigen.

Gunaldo
2005-11-11, 13:29:22
ganz so easy wird es evtl nicht, da privatauktion.
das es sich hier aber um deutliche mängel handelt, welche verschwiegen wurden, sollte da schon was gehen.

deekey777
2005-11-11, 13:49:14
"Wegen des neuen EU-Rechts beachten folgenden Bedingungen: Bitte stellen sie ihre sie bitte die Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen zustehende Garantie völlig zu verzichten. Bieten sie nicht, wenn sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem Ebay-Artikel stehen, denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis."

So ein Schwachsinn...
Es gibt weder "neues" EU-Recht noch eine einjährige Garantiepflicht bei Gebrauchtwaren, es gibt so etwas wie deutsches Recht.

Auch wenn der Verkäufer mit diesem "Disclaimer" versucht, daß der Käufer auf seine Gewährleistungsansprüche verzichtet (ist aber legitim, wenn es richtig vereinbart wurde), doch eine falsche Beschreibung hebelt diesen Verzicht wieder aus, da er in der Beschreibung garantiert hat, daß das Gerät vollfunktionsfähig ist. Auf seinen Disclaimer kann er sich also nicht mehr berufen.
Der Verkäufer ist also weiterhin verpflichtet, ein Gerät auszuliefern, das der Beschreibung entspricht (Gewährleistungsanspruch -> Nacherfüllung).

Knallhart bleiben!

Cyphermaster
2005-11-11, 15:00:36
Dieser private Ausschluß wird zwar sehr gerne benutzt, um sich gegen JEGLICHEN Anspruch zu verwehren, allerdings gilt das eben nur für Gewährleistung = für die Beseitigung von neu auftretenden Mängeln in der Zeit NACH dem Verkauf.
Besitzt die Ware schon zum Zeitpunkt des Verkaufs eine zugesicherte Eigenschaft nicht oder weist nicht beschriebene Mängel auf (hier wird eine Funktion in vollem Umfang, also auch ohne jegliche Einschränkung/Mangel der Bildqualität, zugesichert und ist demnach Grundlage des Verkaufs), hat der Käufer das ganz normale Recht, vom Kauf zurückzutreten etc.!

Das gute A
2005-11-11, 15:11:02
Jepp, mein Vorredner hats schon gesagt - mit sowas kommt man um die Gewährleistung beim Privatverkauf rum. In diesem Falle ist es aber so, dass es hier schon um arglistige Täuschung geht, denn dies sind verschwiegene Mängel, die dem Käufer bei der Veräußerung bekannt sein mussten.

Von daher wirst Du den Kaufvertrag anfechten können bzw. er wäre sogar nichtig. Du kannst also vom KV zurücktreten.

Gruß

deekey777
2005-11-11, 15:49:37
Dieser private Ausschluß wird zwar sehr gerne benutzt, um sich gegen JEGLICHEN Anspruch zu verwehren, allerdings gilt das eben nur für Gewährleistung = für die Beseitigung von neu auftretenden Mängeln in der Zeit NACH dem Verkauf.
Besitzt die Ware schon zum Zeitpunkt des Verkaufs eine zugesicherte Eigenschaft nicht oder weist nicht beschriebene Mängel auf (hier wird eine Funktion in vollem Umfang, also auch ohne jegliche Einschränkung/Mangel der Bildqualität, zugesichert und ist demnach Grundlage des Verkaufs), hat der Käufer das ganz normale Recht, vom Kauf zurückzutreten etc.!

Der Käufer hat in erster Linie den Anspruch auf Nacherfüllung, sprich auf die Lieferung eines mangelfreien Gerätes, was aber dem Verkäufer nicht zugemutet werden kann oder nicht möglich ist. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Käufer weitere Rechte wie Rücktritt, Minderung und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Anfechten würde ich den Vertrag (zunächst) nicht, denn die Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag sind bequemer. :D

LovesuckZ
2005-11-11, 16:16:29
Ich danke euch.
Habe den Kaeufer geschrieben, dass ichAnspruch auf eine Nacherfuellung nehme.
Ich denke, da der ast 200 + Bewertungen hat, dass er mir entgegen kommen wird.