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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feste IP und schnellere Downloads?


captainsangria
2005-11-12, 10:42:49
Hi Leute!

Wir gehen daheim per Kabel ins Internet, sprich feste IP. Diese habe ich immer per DHCP bezogen. Da ich aber trotzdem immer die gleiche bekommen habe, habe ich jetzt mal versucht diese fest einzustellen, damit der XP-Start schneller geht. Dies hat auch wunderbar funktioniert, doch seitdem habe ich immer extrem schnelle Downloads.

Wir haben offiziell eine 2048/256er-Leitung. Seit der fixen IP-Vergabe kann ich immer mit ~380kb runterladen, wo vorher max. 240kb drin war.

Wie kann das sein?

MfG

http://img483.imageshack.us/img483/1059/download9tx.th.png (http://img483.imageshack.us/my.php?image=download9tx.png)

msilver
2005-11-12, 10:47:29
bin in dem bereich nicht so konform, habe aber auch ne feste IP ins kabelinternet.
wo genau stelle ich meine feste ip ein? bitte genaue erklärung.

bei welchem provider bist du? primacom hat diesen monat ihre gebühren verringert und speed hochgesetzt. bei mir war es diesen monat so, dass ich mein modem mal resetten musste und ich ab da den neuen speed nutzen konnte.

mfg
msilver

captainsangria
2005-11-12, 10:56:08
LAN Einstellungen --> TCP/IP --> vorher schauen welche ip/dns-server usw. du hast, aufschreiben, und dann manuell konfigurieren.

jorge42
2005-11-12, 10:58:27
ob die ip adresse per dhcp oder fest vergeben wird hat gar nicht mit der geschwindigkeit zu tun. entweder ein messfehler oder der oben genannte zufall.

captainsangria
2005-11-12, 11:03:38
ob die ip adresse per dhcp oder fest vergeben wird hat gar nicht mit der geschwindigkeit zu tun. entweder ein messfehler oder der oben genannte zufall.

hm, mehrere tage lang mit 3 verschiedenen browsern und downloadmanagern glaube ich irgendwie nicht mehr an messfehler.

Kurgan
2005-11-12, 11:55:24
schonmal www.speedmeter.nl getestet?
ansonsten mal mit netstat live (http://www.analogx.com/contents/news.htm) den datenstrom überprüfen. wenn da auch jedesmal über 2048 rauskommt haben sie dir wohl was bandbreite geschenkt.
bei kabel läuft das ja so (zumindest in d) das man sich, wenn ein mehrfamileinhaus mit kabel-netz angeschlosssen ist (www.ish.de zum beispie) man sich die maximale rate permanent mit den anderen hausbewohnern teilt. solange du der einzige onlinekunde bist: egal. wenn aber alle 10 gleichzeitig die nfsumw-demo saugen geht der speed massiv in den keller.
das ist übrignes nicht direkt hausbewohner bezogen, sondern kommt auf die verteilstelle an, also wo die sitzt. so genau kenn ich mich damit allerdings nciht aus.

captainsangria
2005-11-12, 12:10:45
schonmal www.speedmeter.nl (http://www.speedmeter.nl) getestet?


Download aus Deutschland
Downloadtest einer Datei (128KB ~ 1MB Dateiübertragung abhängig von Ihrer Geschwindigkeit) aus DeutschlandErfolgreichhttp://www.speedmeter.nl/speedmeter.de/TestSuite/images/check0.gif 354.6 KByte/Sek

Kurgan
2005-11-12, 12:15:58
Download aus Deutschland
Downloadtest einer Datei (128KB ~ 1MB Dateiübertragung abhängig von Ihrer Geschwindigkeit) aus DeutschlandErfolgreichhttp://www.speedmeter.nl/speedmeter.de/TestSuite/images/check0.gif 354.6 KByte/Sek
wieso deutschland? ich denk du bist eine alpenkraxler? ;)

ja, dann mach dich mal schlau wie dein anbieter das mit der bandbreite handhabt. kann sein das beim nächsten neuen nachbar das ganze um 50% einbricht ;)

warum das allerdings erst mit fester ip geht ist mir nicht ganz klar. vielleicht ist es dir vorher nur nicht aufgefallen? oder, auch möglich, du hebelst damit den dhcp-server deines anbieters aus, der auch gleichzeitig die bandbreite limitiert. wenn ich es mir so recht überlege, klingt das letzte noch am wahrscheinlichsten ;)

captainsangria
2005-11-12, 12:18:26
wieso deutschland? ich denk du bist eine alpenkraxler? ;)

ja, dann mach dich mal schlau wie dein anbieter das mit der bandbreite handhabt. kann sein das beim nächsten neuen nachbar das ganze um 50% einbricht ;)

warum das allerdings erst mit fester ip geht ist mir nicht ganz klar. vielleicht ist es dir vorher nur nicht aufgefallen? oder, auch möglich, du hebelst damit den dhcp-server deines anbieters aus, der auch gleichzeitig die bandbreite limitiert. wenn ich es mir so recht überlege, klingt das letzte noch am wahrscheinlichsten ;)

hm, da wird ja nur deutschland angeboten.

hm, das wäre nicht gut wenn ich das wirlich aushebeln sollte, oder?

Kurgan
2005-11-12, 12:21:23
hm, das wäre nicht gut wenn ich das wirlich aushebeln sollte, oder?
guck mal in den agb´s bzw. dem vertag noch, ob dhcp pflicht oder nur feature ist. wenn keine pflicht können die dir nix, schlimmstenfalls werden die dir mitteilen das du das bitte wieder umstellst. aber dafür müssen die das erstmal merken was wohl nicht sooo schnell auffallen dürfte ;)

captainsangria
2005-11-12, 12:29:00
1) Vertragsbestandteile
1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche die kabelsignal als
Dienstleister im Sinne der vorstehenden Präambel dieser AGB gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden "Kunde") erbringt.
Das Vertragsverhältnis zwischen kabelsignal und dem Kunden ist ausschließlich durch folgende Vertragsbestandteile mit in der
nachangeführten Reihenfolge absteigender Priorität bestimmt, nämlich
a) dem von kabelsignal angenommenen schriftlichen Antrag des Kunden bzw. dem mit dem Kunden geschlossenen
schriftlichen Vertrag,
b) den jeweils aktuell gültigen Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen (Tarife und LB) der kabelsignal,
c) diesen AGB der kabelsignal in ihrer jeweils gültigen Fassung,
d) den jeweils geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - für Netzdienste insbesondere auch die Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben in Katalogen, Prospekten etc. der kabelsignal sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese im Antrag oder in der Auftragsbzw.
in der Anschlussbestätigung von kabelsignal entweder ausdrücklich angeführt sind oder dort auf diese ausdrücklich Bezug
genommen wird.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitarbeiter von kabelsignal oder Dritte, deren sich
kabelsignal bedient, nicht bevollmächtigt sind, für kabelsignal Erklärungen abzugeben oder Zusagen (wie etwa: von diesen AGB
abweichende Vereinbarungen) zu treffen.
1.2) Allfällige Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen - bei sonstiger Unwirksamkeit - der Schriftform,
mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn sich kabelsignal
diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Die Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist
ausgeschlossen und verpflichten kabelsignal selbst dann nicht, wenn kabelsignal diesen nicht widerspricht. Dieser Punkt 1.2)
dieses Abschnitts I) dieser AGB gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
1.3) Diese AGB von kabelsignal gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, selbst wenn beim künftigen
Vertragsabschluss auf diese nicht nochmals Bezug genommen wird.
1.4) Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine, der unwirksamen Bestimmung nach deren
Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Bestimmung.
2) Begründung des Vertragsverhältnisses – Rücktrittsrechte des Kunden gemäß KSchG
2.1) Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und kabelsignal wird erst mit der Annahme des zugegangenen schriftlichen
Anbotes/Bestellung des Kunden durch kabelsignal mittels
a) schriftlicher Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung oder
b) Versendung an die in der Bestellung oder im Auftrag vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift, oder schließlich
c) tatsächlicher Leistungserbringung (z. B. Freischaltung des Internet-Zuganges oder eines Webspace, Bekanntgabe von User-
Login und Password etc., bzw. Herstellung des Anschlusses in den Räumen des Kunden durch kabelsignal oder von ihr
beauftragte Dritte) begründet. Der Kunde behält bzw. erhält eine Ausfertigung seines Angebots bzw. Antrags.
2.2) In allen Verträgen, in welchen seitens kabelsignal keine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt ist, sowie im Zweifel gilt für die
Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. als Vertragsbeginn
der Monatserste desjenigen Monats, in dem seitens kabelsignal mit der Leistungserbringung begonnen wurde.
Vorstehende Regel der Fristenberechnung gilt jedoch nicht für die Fristenberechnung des Rücktrittsrechtes nach § 3 oder § 5e
KSchG.
2.3) kabelsignal ist berechtigt,
a) die Annahme des Antrages bzw. Angebots von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von kabelsignal
festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie usw.) oder von einer angemessenen Entgelt-vorauszahlung abhängig zu
machen;
b) jederzeit die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften bei anerkannten, hiezu
befugten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen;
c) das Anbot des Kunden teilweise oder zur Gänze abzulehnen, insbesondere dann, wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen
aus einem früheren oder anderem Vertragsverhältnis zu kabelsignal im Rückstand ist, unrichtige oder unvollständige
Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände
begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den
Anschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird,
d) vor der Herstellung des Anschlusses schriftlich die Annahme des Antrages abzulehnen bzw. vom Vertrag zurückzutreten,
wenn ein Anschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen (z.B. fehlende Zustimmung des über die
Anschlussliegenschaft Verfügungsberechtigten) nicht hergestellt werden kann.
2
2.4) Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 3 KSchG:
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine auf Abschluss eines
Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung weder in den von kabelsignal für deren geschäftliche Zwecke dauernd
Benützten Räumlichkeiten noch bei einem von kabelsignal hiefür auf einer Messe oder einem Markt benützten (Informations-)
Stand abgegeben, so kann er gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Diesen Rücktritt
kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklären, wobei Die einwöchige
Rücktrittsfrist mit der Ausfolgung des schriftlichen Vertrages an den Kunden, frühestens mit Zustandekommen des Vertrags zu
laufen beginnt. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten
einwöchigen Rücktrittsfrist an kabelsignal abgesandt sein (Datum Poststempel).
Vorstehendes Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher jedoch nicht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat,
oder wenn vor dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben.
2.5) Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 5e KSchG:
Von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per
Post, Fax, Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) kann der Verbraucher binnen 7 Werktagen zurücktreten, wobei
der Samstag nicht als Werktag zählt. Diese Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres
Einganges beim Verbraucher und bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses
gemäß vorstehendem Pkt. 2.1) dieser AGB.
Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist an kabelsignal abgesandt ist (Datum Poststempel).
Gemäß § 5f KSchG hat der Verbraucher jedoch unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß binnen 7 Werktagen ab
Vertragsabschluß begonnen wird;
b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
c) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, soferne die gelieferten Sachen vom Verbraucher / Kunden entsiegelt
worden sind
und wird kabelsignal in der jeweils betreffenden Vereinbarung den Verbraucher auf diesen Ausschluss des Rücktrittsrechts gem.
§ 5f KSchG hinweisen.
Tritt der Verbraucher gemäß § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
3) Vertragsänderung
3.1) Änderungen von Vertragsbestandteilen (AGB, Leistungsbeschreibungen) oder Entgelten (Preise und Tarife) können von
kabelsignal jederzeit vorgenommen werden und sind diese auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
3.2) Die jeweils aktuell verbindliche Fassung der AGB ist auf der Homepage von kabelsignal unter www.kabelsignal.at (http://www.kabelsignal.at) veröffentlicht
und dort abrufbar, liegen in den Geschäftsstellen von kabelsignal auf und werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
3.3) Verbrauchern gegenüber sind Änderungen der AGB nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders
weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind. Soferne eine Änderung den Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird
eine Kundmachung der Änderung mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Vertrags-bestimmungen erfolgen.
In diesem Fall wird kabelsignal mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen deren wesentlichen Inhalt
zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf der periodisch erstellten Rechnung, dem Kunden mitteilen
und dabei kabelsignal gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung
kostenlos zu kündigen.
Im Fall einer derartigen Kündigung des Kunden wegen Vertragsänderung behält sich kabelsignal jedoch das Recht vor, binnen
zwei Wochen nach deren Erhalt zu erklären, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen aufrecht zu erhalten und ist diesfalls
die Kündigung des Kunden gegenstandslos.
kabelsignal wird den Kunden auf diese Möglichkeit der kabelsignal zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den
bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.
3.4) Allfällige Mitteilungen des Kunden, Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen),
Sperraufträge, Änderungen der Stammdaten und andere Mitteilungen kann der Kunde auf eigene Gefahr kabelsignal schriftlich
zur Kenntnis bringen.
Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des
Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der Vertragsbestandteile gesondert geregelt ist.
4) Mitwirkungspflichten des Kunden - Kabelnetzanschluss
4.1) Der Kunde erklärt, im Hinblick auf die Herstellung des Anschlusses über die Anschlussliegenschaft verfügungsberechtigt zu sein,
und weiters, dass ihm alle zur Anschlussherstellung allfällig privatrechtlich notwendigen Zustimmungserklärungen Dritter
(Eigentümer, Miteigentümer, Bestandgeber bei Miete/Pacht etc.) vorliegen.
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in
seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer
Vereinbarung von kabelsignal beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen
(z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird alle erforderlichen Aufklärungen leisten
(einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
kabelsignal übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen,
wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc.
4.2) Der Teilnehmeranschluss des Kunden zum Kabelnetz der kabelsignal wird von diese oder einem von dieser beauftragten
Fachunternehmen zu den Bedingungen gemäß "Tarifblatt" bis zum Anschluss- / Auskoppelpunkt hergestellt.
Wenn und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, legt kabelsignal den Anschluss- / Auskoppelpunkt für den Teilnehmer
verbindlich fest und ist dieser für die Dienstleistung
a) Kabelfernsehen
aa) bei Anschlüssen ohne Verteil – und / oder Verstärkereinrichtungen mit der ersten Anschlusssteckdose
ab) bei Anschlüssen mit Verteil – und / oder Verstärkereinrichtungen mit dem Eingang in die Verteil- und / oder
Verstärkereinrichtung,
b) Netzdienste jeweils mit dem Ausgang des Empfangsgerätes (z.B. Modem) definiert.
3
4.3) Der Teilnehmeranschluss ist an die Anschlussadresse gebunden und verbleibt ebenso im Eigentum von kabelsignal wie das bei
Netzdiensten von kabelsignal gegen Kaution laut Tarif beigestellte Empfangsgerät (z.B. Modem).
4.4) Jegliche Nutzung und Weitergabe des Kabelnetzanschlusses an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung
durch kabelsignal.
4.5) Die hausinterne Installation erfolgt schonend auf Putz, wobei nach Möglichkeit bestehende Schächte und Rohrzüge benützt
werden.
4.6) Gehen die Räumlichkeiten, in denen sich der Anschluss befindet, auf eine andere Person über, so kann diese, sofern der
Anschluss nicht abgeschaltet oder entfernt wird und das Anschlussentgelt bezahlt ist, in den bisherigen Anschlussvertrag durch
Abgabe einer Eintrittserklärung und gegen Entrichtung des Ummeldeentgeltes eintreten, ohne dass ein abermaliges
Anschlussentgelt entrichtet werden muss.
4.7) Bei Beendigung des Vertrages wird - nach Wahl von kabelsignal – der Teilnehmeranschluss kostenpflichtig abgeschaltet oder
entfernt und hat der Kunde dabei unter einem das ihm gegen Kaution lt. Tarif zur Verfügung gestellte Empfangsgerät (z.B.
Modem) inkl. Zubehör an kabelsignal herauszugeben. Wird das Empfangsgerät (z.B. Modem) und das Zubehör bei Vertragsbeendigung
in unbeschädigtem Zustand an kabelsignal zurückgegeben, so wird die Kaution in voller Höhe dem Kunden
zurückerstattet.
4.8) Für den Fall der Abschaltung des Kabelnetzanschlusses in Sinne der vorstehenden Punkte 4.6) und 4.7) dieses Punktes 4) dieses
Abschnittes I) dieser AGB räumt der Kunde kabelsignal die Möglichkeit der Anbringung einer Sperrdose und in der Folge das
Recht einer stichprobenweisen Überprüfung derselben ein.
4.9) Eine Kostenbelastung des Kunden für die Abschaltung oder Entfernung des Teilnehmeranschlusses und Rücknahme des
Empfangsgerätes (Modems) lt. Tarif entfällt nur, wenn die Beendigung des Vertrages aus Gründen erfolgt, die der Kunde nicht
zu vertreten hat.
5) Betrieb und Wartung, Störungen der Anlage
5.1) kabelsignal obliegt der Betrieb und die Wartung der Anlage bis zum Anschlusspunkt, das ist bei der Dienstleistung
„Kabelfernsehen“ die erste Anschlusssteckdose und bei der Dienstleistung „Netzdienste“ der Ausgang vom Empfangsgerät (z.B.
Modem) zum Computer, und hat der Kunde kabelsignal bzw. den von ihr beauftragten Dritten zur Störungsbehebung jederzeit
den Zutritt zum Anschluss-/Auskoppelpunkt gemäß vorstehendem Punkt 4. dieses Abschnitts I.) dieser AGB zu ermöglichen.
5.2) kabelsignal behebt alle Störungen der Kabelnetzanlage in der normalen Arbeitszeit. kabelsignal übernimmt jedoch keine
Verantwortung für Störungen, die durch Netzausfälle, Überreichweiten, Interferenzen oder sonstige nicht durch kabelsignal
beeinflussbare Ursachen hervorgerufen werden.
5.3) Die Kosten für Betrieb und Wartung der Anlagen sind durch das Tarifentgelt abgegolten. Der Kunde hat jedoch die Kosten für
eine Störungsbehebung bzw. Inanspruchnahme von kabelsignal gesondert zu bezahlen, wenn die Störung
a) vom Kunden selbst oder von dem Kunden zuzurechnenden Dritten verursacht (z.B.: Beschädigung der Kabel[fernseh-] -anlage,
-leitung oder -einrichtung) oder
b) nicht in der Kabelnetzanlage von kabelsignal selbst (z.B. defektes Empfangsgerät, Hard- oder Softwarefehler) gelegen oder
c) örtlich im nach dem Anschlusspunkt gelegenen Bereich des Kunden befindlich ist.
5.4) Störungen berechtigen den Kunden nicht zur Zahlungseinstellung oder Zahlungsminderung, sollte hingegen die Anlage aus
Gründen, welche kabelsignal aus zumindest grob fahrlässigem Verschulden zu vertreten hat, mehr als 14 Tage in Folge ausfallen,
so ruht für den Kunden das ab dem 15. Tag bis zur Wiederinbetriebnahme aliquot anfallende Monatsentgelt.
6) Eingriffe in die Anlage – Übertragung von Rechten und Pflichten
6.1) Eingriffe in die Kabelanlage (wie z.B. Errichtung, Verlegung oder Entfernung von Anschlüssen, Störungsbehebungen,
Wartungen) dürfen nur von kabelsignal oder deren Beauftragten vorgenommen werden.
Allfällig im Falle bzw. infolge einer behördlich angeordneten oder nach diesen AGB berechtigten Abschaltung bzw. vorübergehenden
Sperre des Kundenanschlusses auftretende Konfigurationsprobleme oder sonstige Schäden an der Kundenanlage
stehen einvernehmlich in der alleinigen Haftung des Kunden; eine Haftung von kabelsignal ist dafür ausgeschlossen.
6.2) Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden von kabelsignal nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
kabelsignal ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den
gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen.
Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
6.3) Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte
bedarf der ausdrücklichen und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von kabelsignal. Sofern ein
Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre
Vertragspartner verpflichtet und stellen kabelsignal diesbezüglich schad- und klaglos.
7) Vertragsdauer
7.1) Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen
Dauerschuldverhältnissen sind entweder auf unbestimmte Zeit oder auf die im Auftrag / der Bestellung angegebene bestimmte
Zeit abgeschlossen.
Bei Verträgen auf bestimmte Zeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertrags-dauer,
sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung mittels postversandten Briefes (auf Gefahr des Kündigenden) unter
Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist (Datum Poststempel) zum Vertragsende aufgekündigt worden ist.
Verbraucher haben bei Verträgen auf bestimmte Zeit von mehr als einjähriger Dauer ihr gesetzliches Kündigungsrecht zum
Ablauf des ersten Vertragsjahres bei dessen sonstigem Verfall unter Einhaltung einer zweimonatigen (Mindest-) Kündigungsfrist
auszuüben. Verbraucher werden von kabelsignal auf dieses ihr gesetzliches Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Vertragsjahres
und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Verfall der Kündigung, Vertrags-verlängerung)
ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen.
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7.2) Insoweit hinsichtlich eines Kündigungsverzichts oder einer Mindestvertragsdauer keine Vereinbarung getroffen ist, sind auf
unbestimmte Zeit geschlossene Verträge nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Jahr unter Einhaltung einer
zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten eines Jahresquartals – somit zum 31.3. – 30.6. – 30.9. – und 31.12. -
schriftlich kündbar.
7.3) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine durch den Kunden ist wesentliche Bedingung für die Erbringung der
Leistungen durch kabelsignal.
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit der Zahlung eines Entgeltes oder Entgeltteiles für auch nur eine der vereinbarten Leistungen
ist kabelsignal unbeschadet der Pflicht der Kunden zur Entrichtung des Entgeltes bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin
daher - nach erfolgloser Mahnung, auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zumindest
zwei Wochen und gleichzeitiger Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung - nach freiem Ermessen zur
Dienstunterbrechung oder zur Auflösung aller zu dem im Zahlungsverzug befindlichen Kunden bestehenden
Dauerschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung berechtigt.
7.4) Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aus wichtigen Gründen
schriftlich aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere vereinbart, wenn
a) die Kabelnetzanlage durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer usw.), die mit
wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewendet werden können, ganz oder teilweise stillgelegt wird oder entfernt
werden muss, oder
a) kabelsignal der weitere Betrieb des Kabelnetzes bzw. der Kabelnetzanlage oder eines Teiles derselben unter Bedachtnahme
auf die Versorgungsanliegen wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist,
b) die Anlage aus Gründen, die nicht beim Kunden liegen, mehr als 14 Tage in Folge ausfällt.
7.5) Weiters ist kabelsignal aus nachstehenden, ausdrücklich als wichtig und schwerwiegend vereinbarten Gründen berechtigt, als
zunächst gelinderes Mittel dem Kunden eine Unterbrechung der vom ihm bezogenen Dienstleistungen anzudrohen, sowie im
Wiederholungs- oder Beharrungsfall über mehr als 3 Wochen sodann den Kunden ohne weitere Verständigung - und nach
freiem Ermessen von kabelsignal - hinsichtlich aller oder einzelner von ihm bezogener Dienstleistungen abzuschalten und die
fristlose Vertragsauflösung aller zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Dauerschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung zu
erklären, wenn
a) der Kunde oder der über die Anschlussliegenschaft Verfügungsberechtigte Störungsbehebungen oder Wartungen durch
kabelsignal oder deren Beauftragte nicht zulässt,
b) der Kunde Eingriffe in die Anlage vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt,
c) der Kunde oder ihm zuzuordnende Dritte die Anlage missbräuchlich verwendet oder wiederholt Störungen verursacht oder
Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt,
d) vom Kunden ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt oder ein Liquidationsverfahren eingeleitet oder über das
Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels
Kostendeckung abgewiesen wird oder wenn zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden gerichtlich
anhängig sind,
e) das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Dritter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für kabelsignal
unzumutbar macht, was insbesondere dann als verwirklicht vereinbart gilt, wenn
ea) der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den nachstehenden Regeln des Abschnitts III)
Punkte 3.1) bis 3.5) dieser AGB verletzt, oder
eb) der Kunde trotz Aufforderung von kabelsignal störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom
Anschluss entfernt,
ec) der Kunde von Netzdiensten trotz schriftlicher Verwarnung durch kabelsignal die "Netiquette" im Sinne des
Abschnitts III.) Punkt 3.) dieser AGB) nicht einhält,
ed) es bei Netzdiensten zu einer Überschreitung des mit dem Kunden vereinbarten Datentransfervolumens oder zu
ungewöhnlich hohen, die Limits des „Fair-use“ im Sinne des Punktes 9.3) dieses Abschnitts I) dieser AGB)
übersteigenden Datentransfers kommt.
7.6) Der Kunde wird ausdrücklich darauf ver- und hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund
auch immer, kabelsignal zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet und kabelsignal bei Netzdiensten
daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt ist.
Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher
einzig und ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden und kann der Kunde aus der Löschung gegenüber kabelsignal
keinerlei Ansprüche ableiten.
7.7) In allen Fällen der Kündigung gemäß diesem Punkt 7) dieses Abschnitts I) dieser AGB hat kabelsignal dem Kunden ausschließlich
etwaige von diesem vorausbezahlte Monatsentgelte - nicht jedoch Teile der Anschlussgebühr - aliquot nach dem
Kündigungstermin rückzuvergüten.
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung aus Gründen, welche der Sphäre
des Kunden zuzurechnen sind, lassen den Anspruch von kabelsignal auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene
Vertragsdauer bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
unberührt.
8) Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden
8.1) Bei einem Totalausfall der Kabelnetzanlage über zumindest durchgehend 14 Tage in Folge aus Gründen, welche im Bereich von
kabelsignal liegen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit kabelsignal durch einseitige schriftliche Erklärung aufzulösen.
8.2) Bei Netzdiensten ist der Kunde weiters berechtigt, den Vertrag mit kabelsignal durch schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn von
kabelsignal trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung durch den Kunden ab deren Zugang über einen Zeitraum von
zumindest durchgehend 14 Tage in Folge der, in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungsumfang in
wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird.
5
9) Preise und Zahlung
9.1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise des jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Tarifs. Die Preisangaben sind
jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern wird die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen. In
den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und
die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter (z.B. Kosten für Lizenzen oder Telefonanbindungen).
9.2) Die Entgeltspreise setzen sich unter anderem aus TK-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten,
Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen.
kabelsignal behält sich bei einer Änderung dieser für ihre Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor, wobei
eine derartige Änderung des Entgeltes eine Vertragsänderung im Sinne des vorstehenden Punktes 3) dieses Abschnittes I) dieser
AGB mit den dort näher ausgeführten Rechtsfolgen ist:
Die tariflichen Preise sind auf Basis des von der Statistik Austria (zuvor Statistisches Zentralamt Wien) verlautbarten
Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert und ist kabelsignal berechtigt, ihre Tarife entsprechend der von der Statistik Austria
(vormals Statistisches Zentralamt) verlautbarten Verbraucherpreisindices (VPI 2000 = 100, Basis Beginn 1. 1. 2001) wie folgt
anzupassen:
Als Maß zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder
ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diese AGB dient der VPI 2000 per 01.01.2001 mit der Indexzahl 100.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei
jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden
Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Tarifpreise als auch für die Berechnung des
neuen Spielraumes zu bilden hat.
Weiters ist kabelsignal bei Änderungen des Leistungsangebotes sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder
allgemein verbindlichen Kostenfaktoren berechtigt, ihre Tarife anzupassen.
Tarifänderungen werden dem Kunden schriftlich oder per e-Mail auf die für jeden Kunden bei Eröffnung seines Accounts
(Bekanntgabe der Zugangsdaten) bei kabelsignal bereitgestellte Mail-Box mitgeteilt und erlangen mit dem auf die Mitteilung
nächstfolgenden Monatsersten Gültigkeit.
Für Verbraucher gilt bezüglich Änderungen des Entgeltes zusätzlich:
Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch kabelsignal nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht
bzw. senkt sich das Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt
werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
9.3) Weiters behält sich kabelsignal, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen
Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es bei Netzdiensten zu einer Überschreitung
des mit dem Kunden vereinbarten Datentransfervolumens oder zu ungewöhnlich hohen, die Limits des „Fair-use“ übersteigenden
Datentransfers des Kunden kommt.
„Fair-use“ ist die Nutzung der Netzdienste in der Art, dass andere Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Eine dem „Fair-use“
widersprechende Nutzung der Netzdienste liegt jedenfalls dann vor, wenn das durchschnittliche Datentransfervolumen über
einen Beobachtungszeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten den, auf der Homepage der kabelsignal www.kabelsignal.at (http://www.kabelsignal.at)
jeweils aktuell verlauteten „Fair-use“ - Richtwert übersteigt.
kabelsignal ist berechtigt dem das vereinbarte Datentransfervolumen bzw. den für „Fair-use“ verlauteten Datentransfer-richtwert
übersteigend nutzenden Kunden die, dem tatsächlich in Anspruch genommenen Datentransfervolumen entsprechende
Preisänderung - berechnet gemäß dem Tarif für Verträge mit limitierten Datenvolumina – als den für die weitere Zukunft
verbindlichen Tarifpreis vorzuschreiben; der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die
Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt.
Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden aus vorstehendem Grund gilt für die sodann vorzunehmende Endabrechnung
die Regelung des vorstehenden Punkte 7.7) diesesAbschnitts I) dieser AGB.
In allen Fällen der Überschreitung von Datentransfervolumina durch den Kunden ist kabelsignal berechtigt,
a) bei limitierten Zugängen das, das vereinbarte Datentransferlimit übersteigend beanspruchte und
b) bei unlimitierten Zugängen, das den jeweiligen „Fair-use“ - Richtwert übersteigend beanspruchte Transfervolumen,
gesondert entsprechend dem Tarif für Verträge mit limitierten Datentransfervolumina in Rechnung zu stellen und ist der Kunde
verpflichtet und schuldig, den so in Rechnung gestellten limitüberschreitenden „Datenmehrtransfer“ zu bezahlen.
9.4) Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Antrag bzw. Bestellung. Im Zweifel sind einmalige Kosten unmittelbar nach
Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige
Kosten monatlich im nachhinein zu verrechnen.
9.5) Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses bzw. der erstmaligen Erbringung
des jeweiligen Dienstes.
9.6) Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Installation der Hard- und Software für die
Nutzung eines bestellten Dienstes nicht vor, so ist kabelsignal berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand für weitere
Montagetermine gesondert in Rechnung zu stellen.
9.7) Alle Entgelte sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig und - soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist -
mittels Zahlung im Lastschriftverkehr oder im Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten.
In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden und bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse werden die Zahlungen nach
Wahl von kabelsignal gewidmet.
9.8) Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist kabelsignal berechtigt, dem Kunden zusätzlich zu den entstandenen
Bankspesen einen Bearbeitungsaufwand in Höhe von bis zu 50% der festen monatlichen Grundentgelte in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlung mittels Zahlschein ist kabelsignal berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt nach Maßgabe der jeweils gemäß Tarif gültigen
Entgeltsbestimmungen zu verrechnen.
Darüber hinaus ist kabelsignal berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen
administrativen Mahnspesen in der im aktuell gültigen Tarif angegebenen Höhe in Rechnung zu stellen.
9.9) Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12%
p.a. ab dem Tag des Verzuges sowie die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und
Inkassoaufwendungen (wobei sich kabelsignal zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann) sowie
Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es kabelsignal nach der ersten Mahnstufe freisteht, die Forderungs-verfolgung
einem Inkassoinstitut oder einem Rechtsanwalt zu übergeben.
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9.10) Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber kabelsignal und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
behaupteter, aber von kabelsignal nicht anerkannter, Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Für Verbrauchergeschäfte gilt hinsichtlich Aufrechnung und Einbehalten folgendes:
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber kabelsignal ist nur möglich, sofern entweder kabelsignal zahlungsunfähig
ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder wenn die Gegenforderung des
Kunden gerichtlich festgestellt oder von kabelsignal schriftlich anerkannt worden ist.
kabelsignal ist in allen Fällen berechtigt, mit ihren gegenüber dem Kunden fälligen Forderungen gegen eine vom Kunden allfällig
erlegte Kaution oder Vorauszahlung aufzurechnen.
9.11) Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu
verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte, sind ausgeschlossen.
Die Bestimmung dieses Punktes 9.11) dieses Abschnitts I) dieser AGB gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9.12) Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen der kabelsignal hat der Kunde binnen vier Wochen nach Rechnungszugang bei
kabelsignal schriftlich geltend zu machen und gilt die Unterlassung von Einwendungen binnen der vorgenannten Frist als
Anerkennung der Rechnung.
Sollten sich nach einer Prüfung durch kabelsignal die Einwendungen des Kunden aus Sicht von kabelsignal als unberechtigt
erweisen, so hat der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von kabelsignal, bei sonstigem Verlust des
Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und
Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des
Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.
Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von kabelsignal bei
sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen den Rechtsweg zu beschreiten.
kabelsignal verpflichtet sich, in den Rechnungen bzw. in der Stellungnahme zu fristgerecht gegen Rechnungen erhobenen
Einwendungen den Kunden auf diese Fristen und die daran geknüpften Rechtsfolgen jeweils gesondert hinzuweisen.
9.13) Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität
des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003)
der Regulierungsbehörde vorlegen.
kabelsignal ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung
herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
9.14) Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die Zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunkund
Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur
Streitbeilegung hinausgeschoben. Wenn sich jedoch herausstellt, dass die Erhebung von Einwendungen unberechtigt war, wird
der Verzug ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit der Forderung berechnet.
Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.
9.15) Falls ein Abrechnungsfehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige
Entgelt nicht mehr ermitteln lässt, so hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der drei letztvorangegangenen
Rechnungsbeträge – falls die Geschäftsbeziehung noch keine drei Monate gedauert hat, dem letztvorangegangenen
Rechnungsbetrag – entspricht.
10) Sicherheitsleistung, vorübergehende Sperre
10.1) Auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses ist kabelsignal berechtigt, die Erbringung von Leistungen von einer vom
Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung oder angemessenen Vorauszahlung, in jeweils von kabelsignal
festzulegender Höhe, abhängig zu machen, wenn
a) der Kunde mit der Zahlung von bereits fälligen Entgelten mehr als 14 Tage in Verzug ist oder
b) das laufende, noch nicht zur Zahlung fällige Entgelt das Doppelte des durchschnittlichen Monatsentgelts der letzten 3
Monate übersteigt.
10.2) Unbeschadet weitergehender Rechte gemäß Gesetz oder dieser AGB ist kabelsignal im eigenen Interesse und im Interesse des
Kunden berechtigt, die Versorgung des Kunden mit allen von kabelsignal angebotenen Diensten nach vorheriger Verständigung
des Kunden teilweise oder ganz zu verweigern, falls
a) der Kunde trotz vorangegangener einmaliger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung
der Diensteunterbrechung oder -abschaltung mit der Zahlung des Entgelts unverändert im Verzug ist,
b) vom Kunden die eingeforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß vorstehendem Punkt 10.1) dieses Abschnitts
I) dieser AGB nicht innerhalb der von kabelsignal angemessen gesetzten Frist erbracht wird.
10.3) Sind die Gründe für die Sperre weggefallen und hat der Kunde kabelsignal die Kosten der gerechtfertigten Sperre und deren
Aufhebung ersetzt, so ist die Sperre ehestmöglich aufzuheben.
10.4) Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte.
10.5) Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
11) Gewährleistung
11.1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate. Diese Frist
verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die
Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin kabelsignal den Mangel
angezeigt hat.
11.2) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von kabelsignal entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die
aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat.
Dieser Pkt. 11.2) gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
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11.3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von kabelsignal bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt
nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von
zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil kabelsignal trotz Anzeige des
Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung,
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von kabelsignal
angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei
Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. kabelsignal haftet nicht für Beschädigungen, die auf
atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich
nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, ausser ein Mangel war bereits bei Übergabe
vorhanden.
11.4) Ausser bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche Die Erhebung einer unverzüglichen und
schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
12) Datenschutz
12.1) Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht:
kabelsignal und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen
des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet
hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen
Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem
Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über
das Kommunikationsnetz von kabelsignal ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen.
Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

captainsangria
2005-11-12, 12:30:00
12.2) Information gem. § 96 Abs. 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten: Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes
und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der
Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche
Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte,
Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit kabelsignal
gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird kabelsignal dieser gesetzlichen Verpflichtung
nachkommen.
kabelsignal wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des
Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse,
Geburtsdatum, Firma, e-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über
Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem. § 97 Abs. 2 TKG kabelsignal spätestens nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem
Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu
bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
12.3) Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung:
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche
Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
12.4) Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis:
Gemäß § 103 TKG 2003 kann kabelsignal ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen
Grad, Adresse, e-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen.
kabelsignal ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers
hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung
des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung
und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 103 Abs. 1 TKG 2003 zulässig, ansonsten wird kabelsignal keine
elektronischen Profile der Kunden erstellen.
12.5) Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von e-Mail-Werbung:
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von
Telekommunikationsdiensten von kabelsignal, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues
und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten der kabelsignal verwendet
werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von kabelsignal Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services der
kabelsignal sowie deren Geschäftspartnern in angemessenem Umfang per e-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des
Kunden einschließlich seines Namens und seiner e-Mail-Adresse ausschließlich bei kabelsignal. Der Kunde kann diese
Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. kabelsignal wird dem Kunden in jeder Werbe-e-Mail die Möglichkeit einräumen,
den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
12.6) Überwachung des Fernmeldeverkehrs:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kabelsignal gem. § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des
Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis,
dass kabelsignal gem. § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung
verpflichtet werden kann. Handlungen von kabelsignal aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine wie immer gearteten
Ansprüche des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach kabelsignal unter bestimmten
Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.
kabelsignal wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur
Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at (http://www.ispa.at/), zu beachten und ihnen zu
entsprechen.
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Abschnitt II)
Sonderbedingungen für Kabelfernsehen
Für die Dienstleistung Kabelfernsehen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Allgemeinen Teiles gemäß Abschnitt I) dieser AGB
nachstehende Sonderbedingungen dieses Abschnitts II) dieser AGB wie folgt:
1) Kabelfernsehanlage
kabelsignal versorgt ihre Teilnehmer bzw. Kunden mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen ihres jeweiligen Programmpaketes
zum ungestörten Empfang und errichtet und betreibt und wartet zu diesem Zweck über ihr Kabelnetz eine Kabelfernsehanlage.
2) Kabelfernsehen - Programmpaket
2.1) Über diese Kabelfernsehanlage werden den Teilnehmern die jeweils von kabelsignal zur Verfügung gestellten Fernseh- und
Hörfunkprogramme (Programmpaket) zugeleitet. Es ist die erklärte Geschäftsabsicht von kabelsignal, im Rahmen der
vertraglichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten den Teilnehmern ein möglichst umfassendes Angebot zur
Verfügung zu stellen; ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung bestimmter Fernsehprogramme besteht ausdrücklich nicht.
2.2) Das jeweilige Programmpaket, das nur als Ganzes bezogen werden kann, ist aus dem jeweils letztgültigen Tarifblatt ersichtlich.
2.3) Änderungen des Programmpaketes werden gesondert – auf der Homepage von kabelsignal www.kabelsignal.at (http://www.kabelsignal.at/) oder den
Teletextseiten des „Infokanals“ des Senders N1-TV des Programmangebotes von kabelsignal - verlautbart und erlangen damit
Wirksamkeit.
3) Tarif und Tarifänderungen Kabelfernsehen
Die Tarife von kabelsignal für deren Dienstleistung Kabelfernsehen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Tarifblatt.
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Abschnitt III)
Sonderbestimmungen für Netzdienste
Für die Dienstleistung Netzdienste gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Allgemeinen Teiles gemäß Abschnitt I) dieser AGB
nachstehende Sonderbedingungen dieses Abschnitts III) dieser AGB wie folgt:
1) Datenschutz
Zusätzlich zu den im Abschnitt I) Punkt 12) getroffenen Regelungen gilt bei Netzdiensten hinsichtlich des Datenschutzes als
vereinbart:
1.1) Verkehrsdaten:
kabelsignal wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die
Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und
Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner
gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich
angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten
technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird kabelsignal diese Daten der
entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird kabelsignal die Daten nicht
löschen. Ansonsten wird kabelsignal Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus
angerufenen Teilnehmernummern wird kabelsignal außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
1.2) Inhaltsdaten:
Inhaltsdaten werden von kabelsignal nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist,
wird kabelsignal die gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten
Dienstemerkmal, wird kabelsignal die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kabelsignal weder verpflichtet noch berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten
auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten.
Ruft der Kunde solche Daten innerhalb eines Monats nicht ab, so kann kabelsignal keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit
übernehmen.
Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
2) Datensicherheit
2.1) kabelsignal wird alle technisch und wirtschaftlich möglichen sowie zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei kabelsignal
gespeicherten Daten zu schützen.
Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei kabelsignal gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt
zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet kabelsignal dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten.
2.2) In Abänderung von vorstehendem Punkt 2.1) dieses Abschnitts III) dieser AGB gilt für Verbrauchergeschäfte:
Die Haftung von kabelsignal für Sachschäden ist ausgeschlossen, wenn kabelsignal oder eine Person, für welche kabelsignal
einzustehen hat, diese Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
3) Haftung von kabelsignal - Haftungsausschlüsse und Beschränkungen - Verpflichtungen des Kunden
3.1) Haftungsausschluss:
Die Haftung von kabelsignal für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenem
Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von kabelsignal für leichte
Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
Ausser bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen kabelsignal die unverzügliche und schriftliche,
detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
3.2) Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von e-Mails:
kabelsignal betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit.
Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von kabelsignal kann nicht
zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von kabelsignal.
IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit.
Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze
unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
Aus technischen Gründen ist es somit nicht möglich und kann auch nicht gewährleistet werden, dass die angebotenen Dienste
ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Insbesondere auf Grund von (von kabelsignal oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc.. kann die
Zustellung von e-Mails verhindert werden. kabelsignal übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer kabelsignal hat vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.
kabelsignal behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden
zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von
kabelsignal unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungs-arbeiten
kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen.
kabelsignal haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
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Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf
Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. kabelsignal übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die
über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen;
bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von kabelsignal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
Festgehalten wird, dass dieser Pkt. 3.2) allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.
3.3) Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc.:
Weiters haftet kabelsignal nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene e-Mails (und
zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde
den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von kabelsignal oder über eine Information durch kabelsignal erhält.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde,
Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). kabelsignal übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies
nur, wenn kabelsignal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
3.4) Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden:
kabelsignal haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile,
insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
a) Schutz des Internetzugangs:
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte
Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus
Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte)
resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von kabelsignal zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche
und allfällige sonstige Ansprüche der kabelsignal bleiben unberührt.
b) Beeinträchtigung Dritter, Spam und Spamschutz:
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter
führt, bzw. für kabelsignal oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach
insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via e-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von
Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und
Einstellungen. Entstehen für kabelsignal oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des
Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist kabelsignal zur
sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports).
kabelsignal wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird den Kunden über die getroffene Maßnahme
und deren Grund unverzüglich informieren.
3.5) Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber kabelsignal die alleinige Verantwortung für
die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der Kunde wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes und des Verbotsgesetzes
in der jeweils geltenden Fassung sowie die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung,
Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. gänzlich untersagt ist.
Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem
Urheberrechtsgesetz, ergeben.
Der Kunde verpflichtet sich, kabelsignal vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Kunden in den
Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, wie
insbesondere mittels Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB),
Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
Der Kunde verpflichtet sich, kabelsignal vollständig schad- und klaglos zu halten, falls kabelsignal wegen vom Kunden in den
Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, in Anspruch genommen wird. Wird
kabelsignal in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie kabelsignal reagiert (Streiteinlassung, Vergleich
etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens von kabelsignal – nicht den Einwand unzureichender
Rechtsverteidigung erheben.
3.6) Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen:
Der Kunde ist verpflichtet, kabelsignal von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich
zu informieren, um kabelsignal die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung
beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt kabelsignal für Schäden und Aufwendungen, die aus der
unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine
Haftung.
3.7) Besondere Bestimmungen für Firewalls:
Bei Firewalls, die von kabelsignal aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht kabelsignal prinzipiell mit
größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. kabelsignal weist allerdings darauf hin, dass absolute
Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von kabelsignal aus dem Titel der
Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte
Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. kabelsignal weist darauf hin, dass eine Haftung für
Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle
eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von kabelsignal.
Die Haftung von kabelsignal für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte
Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die
Haftung von kabelsignal für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
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3.8) Haftungsausschluss bei Verletzungen des Kunden durch Dritte:
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von kabelsignal für andere Kunden der kabelsignal
gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet kabelsignal (unbeschadet aller sonstigen
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn kabelsignal keine tatsächliche Kenntnis von der
Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct (Allgemeine Regeln
zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers - abrufbar auf www.ispa.at) (http://www.ispa.at%29/), qualifiziert ist.
3.9) Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste selbst sowie jede widmungsfremde
oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen.
Insbesondere verboten ist gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz 2003
a) jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche
gegen die Gesetze verstößt sowie
b) jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Internet-Teilnehmer.
3.10) Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung
Dritter führt, bzw. für kabelsignal oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, wie insbesondere unerbetenes
Werben und sogenanntes Spamming (aggressives Direct-Mailing via e-Mail) oder jede Benutzung der Netzwerkdienste zur
Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Verboten ist
ferner, wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem ihm eingeräumten Speicherplatz (z.B. mail- oder Webspace)
überproportionalen Datentransfer aufweist (Verletzung des „Fair-use“ bzw. der vereinbarten Datentransferlimits).
3.11) Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I 2003/70, in der geltenden Fassung
und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis.
Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen,
fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
3.12) Der Kunde verpflichtet sich - bei sonstigem Schadenersatz - kabelsignal unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus
der Verwendung der vertragsgegenständlichen Netzwerkdienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
3.13) Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 3)
dieses Abschnitts III) dieser AGB verstoßen, ist kabelsignal berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers zu den Netzdiensten unter
gleichzeitiger Verständigung zu unterbrechen.
Bei Gefahr im Verzug ist kabelsignal berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers ohne Vorwarnung oder Verständigung zu
unterbrechen.
3.14) Der Kunde ist zum Ersatz allen kabelsignal aus seinem vertragswidrigen Verhalten erwachsenden Schadens und Aufwands, bei
letzterem insbesondere zum Ersatz der Kosten der Erkennung und der Verfolgung, verpflichtet.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, kabelsignal gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus seiner
Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.
3.15) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kabelsignal keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Eine
entsprechende Verpflichtung zum Datentransport ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich kabelsignal anderenfalls selbst
der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde.
3.16) Wird kabelsignal sogenanntes Spamming von Kunden anderer Provider bekannt, so kann kabelsignal berechtigt und zum Schutz
der eigenen Kunden sogar verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu
unterbinden.
4) Nutzung fremder Software
4.1) Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren
Lizenz-Bestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.
4.2) Für jegliche, nicht von kabelsignal erstellte oder in Verkehr gebrachte, von wo auch immer abgerufene, woher auch immer
herrührende, vom Kunden wie auch immer eingesetzte, Software kann von kabelsignal keinerlei Gewähr übernommen werden.
Der Kunde hat bei sämtlicher von ihm verwendeter Software die vom jeweiligen Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen
und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung,
zu unterlassen.
4.3) Der Kunde hat kabelsignal vor Ansprüchen wegen Verletzung vorstehender Verpflichtungen dieses Punktes 4) dieses Abschnitts
II) dieser AGB zur Gänze schad- und klaglos zu halten.
5) Lieferung und Erstellung von Software
5.1) Für jeden Softwareerwerb von kabelsignal gelten auch die Bestimmungen des nachstehenden Punktes 7) dieses Abschnitts III)
dieser AGB sinngemäß und - soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist - subsidiär die Softwarebestimmungen
herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) Ausgabe Februar 1998.
5.2) Der Kunde bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenz-Bestimmungen und den Funktionsumfang dieser
Software anzuerkennen. kabelsignal vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte.
Hinsichtlich der Lieferung von Drittsoftware gelten ausdrücklich auch die Bestimmungen des vorstehenden Punktes 4) dieses
Abschnitts III) dieser AGB als vereinbart.
5.3) Bei individuell von kabelsignal erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien
gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt.
Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung.
Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei kabelsignal, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde.
Jede Weitergabe der von kabelsignal erstellten Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, bedarf in allen Fällen der
schriftlichen Zustimmung von kabelsignal.
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5.4) kabelsignal übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
a) auf den beim Kunden vorhandenen Systemen lauffähig ist und allen Anforderungen des Kunden entspricht, außer dies
wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden,
b) mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder kompatibel ist,
weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (soferne nicht ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes
vorliegt) oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können.
Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion
beschränkt.
Insbesondere übernimmt kabelsignal keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie
nicht auf ein grobes Verschulden von kabelsignal zurückzuführen sind.
Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Abschnitts I) Pkt. 11) dieser AGB.
5.5) Werden von kabelsignal gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden
nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten.
Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen.
Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die
Erbringung von Internetdienstleistungen.
All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 Abs. 2 ABGB vorliegen.
6) Lieferung von Hardware
6.1) Insoweit nichts anderes vereinbart ist, stehen gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum
von kabelsignal. Den Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit kabelsignal unentgeltlich überlassene Hardware (z.B.
Empfangsgerät / Modem samt Zubehör) bleibt im Eigentum von kabelsignal und ist nach Beendigung des Vertrages unverzüglich
an kabelsignal zurückzugeben.
6.2) kabelsignal übernimmt keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit demimages/3dc/smilies/im/%28n%29.png beim Kunden vorhandenen
System(en) und dessen (deren) Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet.
6.3) Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Teilnehmers wird kabelsignal selbst
oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard- und Software zu den im jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen
Preisen übernehmen.
6.4) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert
angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
6.5) Bei Sachlieferung kann sich kabelsignal von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf
angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist
befreien.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von kabelsignal bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt
nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von
zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil kabelsignal trotz Anzeige des
Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung,
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von kabelsignal
angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei
Mängeln, die auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den
Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
6.6) Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von kabelsignal zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in
der Höhe des kabelsignal nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30% des vereinbarten Nettojahresgrundentgelts
als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch kabelsignal bleibt unberührt.
Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
6.7) Die vereinbarten Preise gelten ab Lager von kabelsignal ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit
der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie
eine von kabelsignal gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
7) Nutzung der Netzdienste und Bestimmungen bei allgemeinen Internetdienstleistungen
7.1) kabelsignal stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Anschluss- / Auskoppelpunkt lt. Abschnitt I) Punkt 4) dieser AGB (z.B.
Modem) zur Verfügung.
Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur
von kabelsignal autorisierte oder zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene
Endgeräte dürfen nicht verwendet werden.
Von kabelsignal dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen ohne Zustimmung von kabelsignal nicht an
eine andere als die im Antrag / der Bestellung angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Kunde haftet mit der bei
Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren
Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.2) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren RFCs („Requests for Comments“), der „Internet-Netiquette“
und den Nutzungsbeschränkungen anderer Netzwerkbetreiber („Acceptable Use Policy“).
7.3) kabelsignal haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste von
kabelsignal zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von kabelsignal
erfolgt.
7.4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der
Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
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8) Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
8.1) kabelsignal vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte
Domain noch nicht vergeben ist.
Die Domain wird für at, co.at und or.at -Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der
jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
Sofern nicht anders vereinbart ist, fungiert kabelsignal hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses
Vertrages nur als reiner Domain-Vermittler und besteht das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain
ausschließlich zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt.
Sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, hat der Kunde die Registrierungsgebühr der jeweiligen Registrierungsstelle direkt
zu bezahlen und ist diese in den Beträgen, die kabelsignal dem Kunden verrechnet, nicht enthalten. kabelsignal verrechnet dem
Kunden nur das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie ein Verwaltungsentgelt lt. Tarif.
8.2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der
Vertrag mit kabelsignal aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
8.3) Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at (http://www.nic.at/)) bzw. der
ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
8.4) kabelsignal ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der
Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen
Kennzeichenrechten zu verletzen und verpflichtet sich der Kunde, kabelsignal diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu
halten.

Kurgan
2005-11-12, 12:50:03
arschloch :P

auf die schnelle find ich nix was da groß greifen würde, höchsten 3.8 (widmungsfremde nutzung oder so ähnlich) könnte mna so interpretieren.

ich seh 3 möglichkeiten für dich:
1. nutzen, schnauze halten, abwarten
2. nutzen, dem isp melden und nachfragen ob das io ist
3. auf dhcp umstellen und vergessen

ich bin ein erstklassiges arschloch und würde zu 1. greifen, meine lebensabschnittsgefährtin würde sich bestenfalls zu 2. überreden lassen. 3. ist imho nicht besonders clever ... such dir was aus ;)

captainsangria
2005-11-12, 12:53:03
ich werd einfach mal fragen was da los ist.

btw: wie meinen mit arschloch? :D

Kurgan
2005-11-12, 13:00:26
ich werd einfach mal fragen was da los ist.

btw: wie meinen mit arschloch? :D
am frühen morgen 2 spoiler voll agb hier zu servieren ... wenn du nicht soweit weg wärst würde ich dir jetzt eine reinballern ;)

captainsangria
2005-11-12, 13:17:24
hm, werd ich mir mal überlegen was ich tu

tendiere eher zu 2)

Xanthomryr
2005-11-12, 18:14:57
Das was der Downloadmanager vom Firefox anzeigt kannst du vergessen, der zeigt bei mir auf vollkommen unmögliche Werte an.

captainsangria
2005-11-12, 18:16:29
Das was der Downloadmanager vom Firefox anzeigt kannst du vergessen, der zeigt bei mir auf vollkommen unmögliche Werte an.

aber dass alle oben genannten programme kacke anzeigen?

Kurgan
2005-11-12, 18:22:26
aber dass alle oben genannten programme kacke anzeigen?
ein bisschen abweichung ist immer, auch bei netstat und speedmeter, aber 50% über der eigentlich gewählten anbindung dürfte eine fehlmessung unwahrscheinlich werden lassen. dazu noch das es offenbar nur mit fester ip zu dem "zuschlag" kommt.

Xanthomryr
2005-11-12, 18:22:37
Vielleicht hat dein Provider die Geschwindigkeit erhöht.
Sei doch froh das du mehr Speed hast.

captainsangria
2005-11-12, 18:24:02
tja, ich lass das mal auf dhcp, und wenn ich mehr speed brauche, stelle ich um X-D

Bandit666
2005-11-12, 20:01:16
schnapp dir mal Getright und saug mal die NFSMW-Demo hier (http://www.gamedemos.de/index.php?show=demos&action=serverauswahl&did=642) ! Was haste da mit fester IP und mit zugewiesener?

mfg

EvilOlive
2005-11-12, 20:11:15
schnapp dir mal Getright und saug mal die NFSMW-Demo hier (http://www.gamedemos.de/index.php?show=demos&action=serverauswahl&did=642) ! Was haste da mit fester IP und mit zugewiesener?

mfg

Server voll



:uclap:

captainsangria
2005-11-13, 07:36:43
schnapp dir mal Getright und saug mal die NFSMW-Demo hier (http://www.gamedemos.de/index.php?show=demos&action=serverauswahl&did=642) ! Was haste da mit fester IP und mit zugewiesener?

mfg

420 mit fester

240 dhcp

Bandit666
2005-11-13, 12:05:56
Hmmm.....krass!

Lass es einfach auf fester IP!!

mfg

captainsangria
2005-11-14, 13:37:28
so, meine neugier hat gesiegt und ich habe bei unserem anbieter angerufen:

geschwindigkeit wurde auf 3072 down, 384 up erhöht, sowie der downloadrahmen von 20GB auf 30GB erhöht.

Kurgan
2005-11-14, 13:40:03
so, meine neugier hat gesiegt und ich habe bei unserem anbieter angerufen:

geschwindigkeit wurde auf 3072 down, 384 up erhöht, sowie der downloadrahmen von 20GB auf 30GB erhöht.
?
also grundsätzlich? hat sich nur zufällig mit deiner ip-spielerei überschnitten?

captainsangria
2005-11-14, 13:42:51
?
also grundsätzlich? hat sich nur zufällig mit deiner ip-spielerei überschnitten?

ja ;D

zufälle gibts

Kurgan
2005-11-14, 13:47:27
ja ;D

zufälle gibts
in der tat, da muss man erstmal drauf kommen :uhammer:

captainsangria
2005-11-14, 13:48:36
vor allem die 30GB pro monat find ich geil jetzt