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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrechtsschutz


fbu
2005-11-12, 22:23:54
Hallo,

ich bin seit etwa drei Jahren bei der ARAG rechtsschutzversichert. Da in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, daß nur Willenserklärungen und deren Rechtsschutz nach Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung wirksam sind, frage ich mich, ob das auch für den Arbeitsrechtschutz gilt.

Gilt der Arbeitsrechtsschutz auch für Arbeitsverträge, die vor Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden (also für bestehende Arbeitsverträge)?

Danke und Gruß, fbu

flatbrain
2005-11-12, 22:32:04
Arbeitsrechtsschutz gilt auch für bestehende Arbeitsverhältnisse, nicht aber für Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages begonnen haben, oder von deren "Entstehung" du vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages wusstest, dabei geht es um konkrete "Tatsachen", nicht fiktive Ereignisse.

Bsp.: Du wusstest bei Abschluss des Versicherungsvertrages von einem anstehenden Rechtsstreit wegen einer Kündigung -> die Rechtsschutzversicherung greift i.d.R. nicht.

Gegen-Bsp.: Du standest bei Abschluß der Versicherung in einem Arbeitsverhältnis. Nach Abschluß der Versicherung wirst du gekündigt und willst gegen die Kündigung klagen -> Rechtsschutz ist i.d.R. wirksam.

cu flatbrain

fbu
2005-11-12, 22:50:21
Danke für die schnelle Antwort.

Habt ihr schon mal eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und läuft so etwas problemlos? Hat die ARAG einen guten Ruf?

Gruß, fbu

flatbrain
2005-11-12, 22:56:37
Habs meine 2x in Anspruch genommen, einmal Arbeitsrechtschutz, einmal wegen was Anderen, gab beide Male keine Probs. Die ARAG hat imo einen guten Ruf.

cu flatbrain

atlantic
2005-11-13, 00:57:01
Wir haben eine Rechtsschutz bei der HUK, mußten wir jetzt einmal in Anspruch nehmen (Gewährleistungssache). Bisher keine schlechten Erfahrungen.

Sony
2005-11-13, 01:43:15
Die ^ dürfte auch günstiger, als die ARAG sein. Aber Arbeitsrechtsschutz ist nicht immer mit drin...
Der Ablauf sieht normalerweise so aus, dass man zum Anwalt geht und dieser holt sich dann vom Versicherer eine so genannte Deckungszusage. Dann kann’s auch schon losgehen. Wenn man die Deckungszusage nicht kriegt, glaubt die RS-Versicherung nicht an den Erfolg der Klage. Dann bleibt zu hoffen, dass man wenigstens einen Beratungsrechtschutz hat, der die Anwaltskosten bis dahin trägt.
Um vor dem Arbeitsgericht zu klagen braucht man aber nicht immer unbedingt einen Rechtsschutz...

Franklin
2005-11-13, 07:05:38
Arbeitsrecht ist bei vielen Gewerkschaften in der Mitgliedschaft mit drin, bei ver.di ist es zumindest so.
Lohnt auf jeden Fall da mal nachzufragen oder auf der entsprechenden Homepage zu suchen.

Blackland
2005-11-13, 10:30:41
Gilt der Arbeitsrechtsschutz auch für Arbeitsverträge, die vor Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden (also für bestehende Arbeitsverträge)?
Ja natürlich, wie flatbrain es richtig gesagt hat. Es kommt auf den Zeitpunkt der "Streitigkeit" an, also WANN sich abzeichnet, das ein Rechtsschutzbedarf besteht. Doch Vorsicht! Wer noch keine RS-Versicherung vorher hatte, bekommt bei einigen Streitigkeiten eine 3-monatige Wartezeit. Ab 4. Monat läufts dann normal weiter.