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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeit


fbu
2005-11-13, 17:05:15
Hallo,

ich bin seit etwa 4 Jahren bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. In diesen 4 Jahren hatte ich immer einen Einsatz und zwischen den Einsätzen wurde ich gebeten Urlaub zu nehmen, was ich auch einsah.

Morgen soll ich mich bei einer neuen Einsatzfirma vorstellen. Wenn das nun nicht klappt, ist es nun keider so, daß ich keinen Urlaub mehr habe. Plusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto habe ich auch nicht. Nun stelle ich mir die Frage, ob die Zeitarbeitsfirma für die einsatzfreie Zeit Minusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto verbuchen kann oder ser § 11 AÜG Abs. 4 gilt?

§ 11 AÜG Abs.4 :
§ 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden.

Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

Seit Einführung des Tarifvertrages zwischen DGB und BZA ist nämlich ein Arbeitszeitkonto vorgesehen. Dieser Tarifvertrag regelt aber nicht die einsatzfreie Zeit.

Gruß, fbu

Franklin
2005-11-13, 17:50:01
www.jurathek.de

Die können bestimmt helfen.

Ansonsten mal Gewerkschaft fragen.

nemesiz
2005-11-13, 19:24:54
ähh minusstunden?

wenn eine leasing keinen job für dich hat ist das ihr problem.

die müssen dir deinen grundtarif weiterzahlen solange bis sie was neues haben oder sie dir kündigen (falls nichts auffindbar* )

* meist nach so 2 Wochen ... hatte es aber schon dass ich 2 Monate daheim warten durfte

fbu
2005-11-13, 20:06:20
Danke für die Antworten!

@nemesiz: Bist Du noch bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt?


Zeitarbeit finde ich eigentlich nicht schlecht: Die Arbeit ist abwechslungsreich, man lernt viele Menschen kennen und ist nicht an einen Job gebunden.

Zu den Nachteilen zählt die geringe Bezahlung und das sich leider einige Zeitarbeitsunternehmen nicht an bestehende Gesetze halten. Meine Firma hat bislang noch keine Unannehmlichkeiten gemacht (nur daß sie meinen Zusatzurlaub wegen meiner Schwerbehinderung noch nicht gewährt hat)

Gruß, fbu

Da Fre@k
2005-11-14, 16:28:29
Also.......

Ich war 10 Jahre bei mehreren Zeitarbeitsfirmen beschäftigt und es war jedesmal so, wenn kein Einsatz war, wurde mir die Zeit trotzdem bezahlt.
Allerdings ohne Zulagen und ich musste ständig erreichbar sein.

Mir wurde nie nahegelegt für die Zeit Urlaub zu nehmen. Musst Du auch nicht.