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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage zu angeblichem Vertrag


Jasch
2005-11-15, 15:40:06
Ich hab seit ner weile von einer Firma Smarthousing Mahnungen per Email bekommen.
Habe da nie darauf reagiert,weil ich nicht wußte was das sein soll.
Als dann die "letzte Mahnung" kamm habe, ich denen mal zurückgeschrieben,
das ich überhaupt nicht weiß was die wollen bzw. keinen Vertrag oder sonstiges mit ihnen habe.

Als Antwort kamm nun diese Email.

"Sie haben über die Website http://www.justfreesms.de das
smartHousing Testangebot (1 Monat gratis testen, nach Ablauf 1,99 € mtl. / 12
Monate Laufzeit) ausgewählt. Die entsprechenden Kosten wurden direkt auf der
Website entsprechend aufgeführt bzw Ihnen kommuniziert, jedoch haben Sie Ihr
14 Tage Widerrufsrecht ungenutzt verstreichen lassen. Es handelt sich also
keineswegs um eine irrtümliche Rechnung oder ähnliches, die Sie entsprechend
nach Ablauf des Testmonates von uns erhalten haben.

Bei Fragen zum Produkt können Sie sich jederzeit vertrauensvoll unter Angabe
Ihrer Kundennummer an info@smarthousing.de wenden.

Folgendes Angebot als Ausnahme:
Wir würden Ihnen eine ausservertragliche Kündigung mit sofortiger Wirkung
ermöglichen und noch einmal ein Auge zudrücken, allerdings die bisher
ausgestellte Rechnung in Höhe von 11.94 € auch als Aufwandsentschädigung offen
lassen. Diese wäre
dann noch von Ihnen zu begleichen. Der Account wird nach Zahlungseingang aus
dem System entfernt.
Ich denke dies ist für beide Seiten ein Kompromiss in dieser Angelegenheit,
zumal dann keine weiteren Rechnungen mehr für Sie folgen!"


Ehrlich gesagt sehe ich das nicht ganz ein, ich versende zwar SMS über justfreesms.de bin mir aber nicht bewußt da auf irgend ein angebot geklickt zu haben.
Ich habe nichts unterschrieben keinen Brief, Vertrag oder sonstiges erhalten.

Frage an die rechtsexperten wie sieht das aus.

Blackland
2005-11-15, 16:29:59
Geh zur Verbraucherzentrale, die haben wahrscheinlich schon Daten darüber.

Blackland
2005-11-15, 16:36:51
Hier die AGB, da steht nix von bezahlen:




Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Versandbestimmungen

§1 Angegebene Rufnummern, persönliche Daten, verschickte Inhalte sowie alle anderen freiwilligen Angaben des Benutzers werden von uns in keinem Fall ohne Einverständnis des Benutzers an Dritte verkauft oder überlassen. Es wird grundsätzlich kein Einverständnis vorausgesetzt, zur Weitergabe der Daten muss der Benutzer jeweils explizit zustimmen und wird dann jeweils über die Weitergabe der Daten vor dem eigentlichen Vorgang informiert.

§2 Zur Nutzung von JustFreeSMS ist die Angabe der eigenen Handynummer und deren Freischaltung nötig. Der übermittelte PIN-Code kann pro Absendernummer höchstens 3 mal im Abstand von jeweils mindestens 7 Tagen erneut per SMS angefordert werden. Jede weitere Anforderung des PIN-Codes ist kostenpflichtig. Diese Regelung tritt nicht in Kraft, falls der Benutzer seine korrekte eMail-Adresse hinterlegt an. In diesem Fall kann der PIN-Code auch nach 3-maligem Anfordern per SMS erneut, dann aber über Versand per eMail, angefordert werden.

§3 Der Benutzer versichert bei der Anmeldung korrekte Daten anzugeben und bei Änderung dieser Daten, zum Beispiel durch einen Umzug oder Wechsel des Mobilfunkvertrags, innerhalb angemessener Zeit diese bei JustFreeSMS auf dem Laufenden zu halten. Sollten nach Ablauf von 4 Wochen keine korrekten Daten hinterlegt worden sein ist JustFreeSMS dazu berechtigt die Mitgliedschaft des Benutzer fristlos zu kündigen.

§4 Die Nutzung des Versands ist ausschliesslich für persönliche, private Kommunikation mit Einverständnis des Empfängers zugelassen.

§5 Der Massenversand von Nachrichten oder Werbenachrichten, insbesondere die automatisierte Nutzung des Versandformulars, ist nicht gestattet.

§6 Verschickten Nachrichten können kurze Werbebotschaften angehängt werden. In den meisten Fällen wird dies ein Werbetext für Eigenwerbung sein, wie zum Beispiel 'JustFreeSMS.de'.

§7 Zu Werbezwecken werden verschickte Inhalte automatisch analysiert um content-bezogene Werbung anzuzeigen.

§8 Alle Vorgänge und Daten, unter anderem die genutzte IP-Adresse, werden protokolliert.

§9 Angemeldete Rufnummern können zu Werbezwecken genutzt werden. Eine Weitergabe der angegebenen Daten ohne Einverständnis des Benutzers findet nicht statt.

§10 Einzelne Absender, IPs oder IP-Bereiche können von JustFreeSMS ohne Angabe von Gründen vom Dienst ausgeschlossen werden.

§11 Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit des Dienstes oder eine Empfangsgarantie für verschickte Nachrichten. Allein die Zustellung an den zuständigen Netzbetreiber kann von JustFreeSMS zugesichert werden, eine weitere Einflussnahme durch JustFreeSMS ist nicht möglich.

§12 JustFreeSMS übernimmt keine Haftung für Schaden oder entgangenen Gewinn, der durch den Versand oder Nichtversand von Inhalten entstanden ist.

§13 Der Absender befreit JustFreeSMS von jeglichen Ansprüchen Dritter, die auf Grund der Nutzung von JustFreeSMS durch den Absender entstanden sind.

§14 Der Benutzer kann von anderen Besuchern von JustFreeSMS SMS erhalten. Durch diese Funktion können Besucher Kontakt mit dem Benutzer herstellen. Dabei wird dem Besucher in keinem Fall die Handynummer des Benutzers mitgeteilt, der Versand erfolgt über ein Web-Formular. Diese Funktion kann jederzeit durch den Benutzer deaktiviert werden.

§15 Da JustFreeSMS eine angeschlossene Community besitzt werden Teile der vom Benutzer angegebenen Daten anonymisiert über den Nickname anderen Benutzern des Dienstes zugänglich gemacht. Die Daten sind im sogenannten Profil einsehbar. Zu diesen Daten zählen Nickname, Geschlecht, Alter und Wohnort / PLZ. Weitere Daten, welche eine persönliche Zuordnung des Accounts zu einer realen Person erlauben würden, werden nicht veröffentlich, ausser dies wird explizit durch den Benutzer freigegeben.

§16 Das Schicken von Inhalten die den Empfänger Belästigen oder Stören könnten, ist untersagt. Allgemein ist deutsches Recht anzuwenden. Das bedeutet unter anderem, dass sämtliche strafrechtlich relevanten Inhalte nicht verschickt werden dürfen. Dazu zählen unter anderem radikale politische Inhalte, pornographische Inhalte, Nacktbilder, Inhalte deren Rechte bei Dritten liegen sowie Aufrufe zu Straftaten. Des weiteren Beleidigungen, Bedrohungen und das Vortäuschen einer anderen eigenen Identität.

§17 Bestimmungen die zur Regelung des Betriebs von JustFreeSMS nötig sind können auch bei der jeweiligen Funktion genannt werden. Diese beschreibenden Texte sind ebenfalls verbindlich.

Impressum - AGB

© 2005 x_site! new media OHG
Wir bieten dir einen zuverlässigen Free SMS Versand kann. Du kannst ausgesprochen zuverlässig Free SMS in alle Netze versenden. Das verschicken von SMS funktioniert dabei gratis und ist äusserst einfach zu bedienen!
Abkürzungen, Liebesgedichte, Töne und Witze gibt's natürlich auch.
Schicke einfach eine MMS, denn Bilder sagen schliesslich mehr als tausend Worte!
Einen Chat gibt's selbstverständlich auch. Du kannst flirten, chatten und Liebes SMS schreiben.
Bei uns kannst du so viele Free SMS kostenlos verschicken, wie du willst. Kostenlose Free SMS findest du im Free-SMS Bereich von JustFreeSMS.de.
Und in unserer Community findest du viele nette Leute. Ob zum Chatten oder für deinen Seitensprung.
Handyverträge oder einen Handyvertrag findest du uns auch. Handys einfach günstig. Handy online kaufen: kein Problem. Mobiltelefon und Mobiltelefone sind einfach überflüssig.
Unsere mobile messaging Lösungen werden dich überzeugen. Du kannst auf dein Handy verzichten, günstiger als bei uns wird's nicht!
Natürlich findest du bei JustFreeSMS auch Klingeltöne, SMS Sprüche für Flirts, zum Flirten, zum Geburtagstag Geburtstags-SMS, SMS-Sprüche für LiebesSMS, gute Nacht SMS und kostenlose Free SMS für Ostern, Weihnachten oder bei Liebeskummer.
Unser SMS Versand ist kostenlos, genauso wie die Anmeldung. Du kannst Free-SMS verschicken, der SMS-Versand funktioniert immer, garantiert! Du kannst aber auch Prepaid SMS Nachrichten verschicken.
Den ein oder anderen Klingelton aus den Charts, also praktisch Charts als Klingeltöne und Logos kannst du bei uns auch finden.
Die Free-SMS sind gratis, ohne Anmeldung geht aber nicht. Das ist in 2 Minuten erledigt. Danach kannst du kostenlos Free-SMS versenden.

Cyphermaster
2005-11-15, 16:55:13
§2 Zur Nutzung von JustFreeSMS ist die Angabe der eigenen Handynummer und deren Freischaltung nötig. Der übermittelte PIN-Code kann pro Absendernummer höchstens 3 mal im Abstand von jeweils mindestens 7 Tagen erneut per SMS angefordert werden. Jede weitere Anforderung des PIN-Codes ist kostenpflichtig. Diese Regelung tritt nicht in Kraft, falls der Benutzer seine korrekte eMail-Adresse hinterlegt an. In diesem Fall kann der PIN-Code auch nach 3-maligem Anfordern per SMS erneut, dann aber über Versand per eMail, angefordert werden.
Bestenfalls noch sehr auslegungsfähig, aber evtl. versuchen sie's mit dieser Klausel. An deiner Stelle würde ich die genauen Daten zum Vorgang verlangen, da mir sowohl die geringe Höhe der Angelegenheit unterhalb der Bagatellgrenze (für sowas macht sich keine Firma Mühe, da der Mahnbetrag sich schon wegen dem Aufwand für die Arbeitszeit der Schreibkraft, die die Mahnbescheide tippt, nicht rechnet) und der Absatz
Folgendes Angebot als Ausnahme:
Wir würden Ihnen eine ausservertragliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ermöglichen und noch einmal ein Auge zudrücken, allerdings die bisher ausgestellte Rechnung in Höhe von 11.94 € auch als Aufwandsentschädigung offen lassen. Diese wäre dann noch von Ihnen zu begleichen. Der Account wird nach Zahlungseingang aus dem System entfernt. Ich denke dies ist für beide Seiten ein Kompromiss in dieser Angelegenheit, zumal dann keine weiteren Rechnungen mehr für Sie folgen!
als reine Abzocker-Masche erscheinen. Bekanntes Schema: Möglichst viele Leute mit Massen-Mail-Mahnungen einschüchtern, und dann einen kleinen Betrag als "einfachen Ausweg" anbieten. Am Ende haben sie dann über die Masse der User, die wegen des Drucks überweisen, eine riesige Summe ergaunert mit Verträgen, die nie existiert haben. Und für die Geschädigten bleibt das Problem, daß sie die Geschichte weder groß belegen können (Mails gelten nicht als Beweis vor Gericht, und der angeblich existierende Account wurde ja schon lange gelöscht...), noch eine Chance haben, ihr Geld zurück zu kriegen, weil unterhalb der sog. Bagatellgrenze in Deutschland keine Einzel-Prozesse geführt werden können (<100€ afair).

Mein Tip: Nachfragen, und gleich mal die nächste Verbraucherzentrale einschalten. Wenn die Rechnung legitim ist, hat die Firma auch kein Problem damit - nur wenn nicht, dann könnte sich die Polizei dafür interessieren...

Jasch
2005-11-15, 17:00:10
Neinm kleines Mißverständnis die Rechnung Mahnung kommt nicht von Freesms, sondern von Tensteps/smarthousing(die wohl angeblich mal werbung bei freesms stehen hatten), ich hätte da irgend wann auf nen Werbeangebot geklickt.

Der_Individualist
2005-11-15, 17:08:03
Meine Gedanken als Jura/VWL Student zu der Sache:

Was mir gleich aufgefallen ist, der Geschäftsführer hat persönlich geantwortet, denke mal das ist ein 1 Mann Unternehmen.

1.)

Forder den Vertrag schriftlich per Post an, auf dem Deine Unterschrift vorhanden ist --- klar, den gibt es nicht, dann sollte er schonmal Ruhe geben.

2.)

In der AGB von smarthousing.de steht ja folgendes:

2.1 Der Vertrag im Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch die Registrierung des Kunden entsprechend des festgelegten elektronischen Verfahrens unter Angabe der für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten und der hierauf erfolgenden Vertragesannahme durch Übersendung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch den Dienstleister zustande.

Das ist nicht rechtens, denn das würde ja bedeuten, dass ich da jeden mit Mail und Adresse anmelden kann und wenn derjenige das nicht merkt, wäre er nach den 2 Wochen Kündigungsfrist Kunde.

Die ganze AGB ist unseriös, smarthousing.de müsste auf ein PostIdent Verfahren oder eine schriftliche Bestätigung bestehen.


----->
Am Besten schreibst Du ihm folgendes, er soll den Vertrag löschen und Du siehst dafür davon ab, den Verbraucherschutz und einschlägige Internetseiten von seinen Geschäftsgebahren in Kenntnis zu setzen.

Springt er darauf nicht an, setzt Du den Verbraucherschutz in Verbindung und schreibst ihm, dass Du es gerne auf eine Klage ankommen lässt. Einerseits wird er niemals Klagen, da er weiß das er im Recht ist, ist er so dumm und versucht es doch, würde es ein Eigentor sein bzw. sowieso wegen Geringfügigkeit erst gar nicht zugelassen werden.


Ergänzung
Und wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, schick das ganze per Einschreiben oder zumindest per persönl. unterschriebendem Fax, da E-Mails nur bedingt für rechtskräftige Verträge und Geschäfte geeignet sind.


Für interessierte die Rechtsgrundlage
" Damit es zu einem Vertrag kommt (§ 433 BGB) müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden (Antrag/Angebot §145 BGB und Annahme §147 BGB).

Folgender Ablauf:

1. Angebot des Händlers per I-Net:
Das ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, also kein Angebot selbst.

2. Das Angebot (§ 145 BGB) geht in diesem Fall vom Kunden aus. Kann auch konkludent gemacht werden durch das Setzen eines Hakens.

3. Dieses Angebot muss nun innerhalb einer verkehrsüblichen Frist angenommen werden (§ 147 BGB). Fehlt es an dieser Annahme, gibt es auch keinen Vertrag!!!

4. Eine Bestellbestätigung wird normalerweise verschickt, damit der Anbieter weiß, dass sein Angebot beim Vertragspartner angekommen ist. Eine Bestellbestätigung ist aber normalerweise keine Annahme des Angebots, sondern lediglich die Information: "Ich habe dein Angebot erhalten und werde es prüfen". Meistens steht in den Bestellbestätigungen auch drin, dass mit dieser Bestätigung noch kein Vertrag geschlossen wurde.
Der Vertrag wird normalerweise dann derart geschlossen, dass entweder

a) in der Bestellbestätigung auch steht das die Bestellung somit verbindlich angenommen wurde, oder
b) die angebotene Leistung konkludent zugeschickt oder ermöglicht wird.

In deinem Fall liegt der Haken daran, dass du angeblich etwas bestellt hast, von dem du aber garnichts nichts wusstest. Somit muss der Händler also den Nachweis antreten, von dir ein Angebot bekommen zu haben und er muss dir nachweisen können, das er dieses Angebot auch angenommen hat in einer Weise, dass dir diese Annahme auch zugehen konnte, du also davon erfahren hast, dass der Vertrag zu Stande gekommen ist und zwar innerhalb einer verkehrsüblichen Frist und die beträgt bei elektronischen Geräten normalerweise 1 Tag. Du müsstest also spätestens am nächsten Tag einen Nachricht vom Händler erhalten haben, ob er den Antrag überhaupt erhalten hat (z.B. Bestellbestätigung), oder sogar eine direkte Annahmeerklärung über den Abschluss eines Vetrages.

Kann er das nicht, dann gibt es auch keinen Vertrag, denn ohne Annahme nach § 147 BGB gibt es keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen und somit auch keinen Vertrag!!!".

andr_gin
2005-11-15, 17:31:54
Und was lernt man daraus: Nie seine echte Adresse, Namen etc. auf Homepages angeben, wenn diese nicht absolut vertrauenswürdig sind (z.B. wie dieses Forum hier). Dann können sie dich schon einmal, weil nur anhand deiner Emailadresse können sie dich nicht identifizieren und schon gar nicht bei Hotmail & Co.

Wenn sie dir nur Mahnung per Mail schicken, einfach in den Spam-Ordner verschieben, da man nicht dazu verpflichtet ist, seine Emails zu lesen (im Gegensatz zu Briefen).

Jasch
2005-11-15, 21:32:07
Hat sich quasi erledigt hab das hier gefunden
http://board.gulli.com/thread/431947-ich-zahl-doch-nicht-fuer-etwas/