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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen bezüglich Reklamierung eines DVD-Brenners


dogmeat
2005-11-15, 22:50:50
Habe heute gemerkt, dass mein Benq DW1620 DVD-DL-Brenner den Geist aufgegeben hat. Da bei mir selten was kaputtgeht habe ich daher wenig Erfahrung mit Reklamationen. Der Brenner fing vor ein paar Wochen an ständig Strom zu verlieren. Mitten im Betrieb hatte er kein Strom mehr. Ich musste dann ein wenig am Stromkabel rütteln, dann ging es wieder. Dachte mir, dass es warscheinlich am NT liegt. Als ich es dann aber reklamieren wollte, traten die Probleme nicht mehr auf und ich hab es sein gelassen. Heute wollte ich seit langem mal wieder was brennen und habe gemerkt, dass er weder CD-Rs noch DVD+Rs mehr nimmt. Er versucht 3xmal auf die zuzugreifen und dann gar nichts mehr. Als wäre gar nix drin. Firmware Update hat nix gebracht. Da ich den Brenner letztes Jahr kurz vor Weihnachten gekauft habe, kann ich noch beim Mediamarkt wo ich es gekauft habe oder direkt bei Benq reklamieren. Nun stellt sich mir die Frage was wohl nützlicher wäre. Beim MM haben die schon sicherlich keine Exemplare mehr auf Lager da der Brenner sicherlich technisch nicht mehr up to date ist. Würde ich da trotzdem noch gute Chancen haben den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen? Waren ca. 80€ damals. Und wenn ich bei Benq reklamieren würde? Wie lange würde das ungefähr dauern? Warscheinlich haben die auch keine 1620er mehr auf Lager wegen dem Alter. Würde ich da ein ähnliches Modell bekommen? Könnte es auch sein, dass tatsächlich mein NT schuld war und es gekillt hat? In den Garantie bedingungen steht, dass Benq nicht haftet wenn Schwankungen in der Stromversorgung die Ursache des Defekts sind. Können die das denn überhaupt nachweisen? Oder werden die warscheinlich sagen ich solle mich an den Mediamarkt wenden, da meine einjährige Garantie da noch nicht abgelaufen ist?

Marc-
2005-11-15, 23:26:50
Habe heute gemerkt, dass mein Benq DW1620 DVD-DL-Brenner den Geist aufgegeben hat. Da bei mir selten was kaputtgeht habe ich daher wenig Erfahrung mit Reklamationen. Der Brenner fing vor ein paar Wochen an ständig Strom zu verlieren. Mitten im Betrieb hatte er kein Strom mehr. Ich musste dann ein wenig am Stromkabel rütteln, dann ging es wieder. Dachte mir, dass es warscheinlich am NT liegt. Als ich es dann aber reklamieren wollte, traten die Probleme nicht mehr auf und ich hab es sein gelassen. Heute wollte ich seit langem mal wieder was brennen und habe gemerkt, dass er weder CD-Rs noch DVD+Rs mehr nimmt. Er versucht 3xmal auf die zuzugreifen und dann gar nichts mehr. Als wäre gar nix drin. Firmware Update hat nix gebracht. Da ich den Brenner letztes Jahr kurz vor Weihnachten gekauft habe, kann ich noch beim Mediamarkt wo ich es gekauft habe oder direkt bei Benq reklamieren. Nun stellt sich mir die Frage was wohl nützlicher wäre. Beim MM haben die schon sicherlich keine Exemplare mehr auf Lager da der Brenner sicherlich technisch nicht mehr up to date ist. Würde ich da trotzdem noch gute Chancen haben den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen? Waren ca. 80€ damals. Und wenn ich bei Benq reklamieren würde? Wie lange würde das ungefähr dauern? Warscheinlich haben die auch keine 1620er mehr auf Lager wegen dem Alter. Würde ich da ein ähnliches Modell bekommen? Könnte es auch sein, dass tatsächlich mein NT schuld war und es gekillt hat? In den Garantie bedingungen steht, dass Benq nicht haftet wenn Schwankungen in der Stromversorgung die Ursache des Defekts sind. Können die das denn überhaupt nachweisen? Oder werden die warscheinlich sagen ich solle mich an den Mediamarkt wenden, da meine einjährige Garantie da noch nicht abgelaufen ist?

-Normalerweise ist dein ansprechpartner dein direkter vertragspartner, also in diesem falle mediamarkt. Die sind in aller regel auch recht fix und kulant, und wenn du ein bissel drängelst das du eben auf ein dvd angewiesen sind, werden sie vermutlich recht zügig dir unter umständen sogar sofort ein austauschgerät in form entweder desselben, eines gleichwertigen oder gar besseren DVDs mitgeben und die sache ist damit gegessen. Vor ort testen oder gar reparieren koennen sies eh net, es wird also eh an den hersteller eingeschickt.
-Sollten sie dir nicht sofort ein ersatzgerät geben, wirds komplizierter. Sie haben 3 mal die möglichkeit, nachzubessern, d.h. zu reparieren. Erst danach könntest du wandlung (das heisst rückabwicklung des kaufs mit geld zurueck) verlangen. Fuer diese nachbesserung hat er einen "angemessenen" zeitraum zur verfügung, in der er auch nicht verpflichtet ist, dich mit einem ersatz auszustatten. Für angemessen wuerde ich hier aber nicht länger als 2 wochen ansetzen.
- Der hersteller ist für dich nicht ansprechpartner, den er ist nicht derjenige der dir gegenüber gewährleistungspflichtig ist. Du koenntest zwar (falls vorhanden) eine herstellergarantie geltend machen, deren abwicklung und form (und auch evtl. kosten für dich für versand und bearbeitung) liegt alleine im ermessen bzw den gerantierichtlinien des herstellers, weil es eine freiwillige einseitige zusatzleistung ist, waehren die gewährleistung eine rechtlich bindende und gesetzlich vorgeschriebene leistung ist. Zudem ist es wahrscheinlich, das BenQ dich eh an deinen haendler zurueckverweisen wuerde sofern noch gewährleistungsanspruch besteht. Wovon sicher auszugehen ist, ist das die bearbeitungszeit in aller regel deutlich laenger sein wird ueber den hersteller.
- Wenn du die gewährleistung geltend machst bei mediamarkt, dann sag möglichst wenig über mögliche ursachen die in irgendeiner weise an dir oder an anderen geraeten von dir liegen könnten. Am besten du sagst einfach und unverfänglich, unter umständen auch laienhaft, das geraet ist ohne funktion und macht diese und jene fehler. Fertig. Wenn weitere fragen kommen nach nt oder sonstwas, sagst du: Weiss ich nicht, du hast es nur noch an einen anderen rechner angeschlossen mit gleichem ergebnis. Es ist nämlich so, das generell nach einem halben jahr der gewährleistung im zweifelsfalle du als kunde nachweispflichtig bist. Insofern ist nichts sagen in diesem falle mehr. So kannst du auch nix falsches sagen.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

Mark
2005-11-16, 08:47:36
anscheinend sind die 1620er von benq wirklich größter mist. mir sind 3 brenner dieser serie hintereinander kaputtgegangen. unheimliche qualitätsschwankungen.

jetz hab ich nen 1640er und der läuft seit 2 monaten ohne probleme

thomas62
2005-11-16, 10:51:39
Habe heute gemerkt, dass mein Benq DW1620 DVD-DL-Brenner den Geist aufgegeben hat. Da bei mir selten was kaputtgeht habe ich daher wenig Erfahrung mit Reklamationen. Der Brenner fing vor ein paar Wochen an ständig Strom zu verlieren. Mitten im Betrieb hatte er kein Strom mehr. Ich musste dann ein wenig am Stromkabel rütteln, dann ging es wieder. Dachte mir, dass es warscheinlich am NT liegt. Als ich es dann aber reklamieren wollte, traten die Probleme nicht mehr auf und ich hab es sein gelassen. Heute wollte ich seit langem mal wieder was brennen und habe gemerkt, dass er weder CD-Rs noch DVD+Rs mehr nimmt. Er versucht 3xmal auf die zuzugreifen und dann gar nichts mehr. Als wäre gar nix drin. Firmware Update hat nix gebracht. Da ich den Brenner letztes Jahr kurz vor Weihnachten gekauft habe, kann ich noch beim Mediamarkt wo ich es gekauft habe oder direkt bei Benq reklamieren. Nun stellt sich mir die Frage was wohl nützlicher wäre. Beim MM haben die schon sicherlich keine Exemplare mehr auf Lager da der Brenner sicherlich technisch nicht mehr up to date ist. Würde ich da trotzdem noch gute Chancen haben den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen? Waren ca. 80€ damals. Und wenn ich bei Benq reklamieren würde? Wie lange würde das ungefähr dauern? Warscheinlich haben die auch keine 1620er mehr auf Lager wegen dem Alter. Würde ich da ein ähnliches Modell bekommen? Könnte es auch sein, dass tatsächlich mein NT schuld war und es gekillt hat? In den Garantie bedingungen steht, dass Benq nicht haftet wenn Schwankungen in der Stromversorgung die Ursache des Defekts sind. Können die das denn überhaupt nachweisen? Oder werden die warscheinlich sagen ich solle mich an den Mediamarkt wenden, da meine einjährige Garantie da noch nicht abgelaufen ist?

hi

kannste alles vergessen weil du ein firmware-update draufgemacht
hast . in dem augenblick ist deine garantie verfallen.!! :eek:

mfg tomtom :cool:

dogmeat
2005-11-16, 15:14:39
hi

kannste alles vergessen weil du ein firmware-update draufgemacht
hast . in dem augenblick ist deine garantie verfallen.!! :eek:

mfg tomtom :cool:
Kann nicht sein. Wenn ich offizielle Firmware draufmache verlier ich doch keine Garantie. :confused:

Marc-
2005-11-16, 15:40:10
Kann nicht sein. Wenn ich offizielle Firmware draufmache verlier ich doch keine Garantie. :confused:

Tuste auch nicht.

Saro
2005-11-16, 18:15:57
hi

kannste alles vergessen weil du ein firmware-update draufgemacht
hast . in dem augenblick ist deine garantie verfallen.!! :eek:

mfg tomtom :cool:

Schwachsinn... du hast nur keine Garantie wenn beim Firmware Update was schief gelaufen ist! Aber genau das ist hier nicht der fall, also so wie schon gesagt wurde es gibt auch weiterhin Garantie.

Marc-
2005-11-16, 18:50:55
Schwachsinn... du hast nur keine Garantie wenn beim Firmware Update was schief gelaufen ist! Aber genau das ist hier nicht der fall, also so wie schon gesagt wurde es gibt auch weiterhin Garantie.


zumal wir hier von gewährleistung und nicht von garantie reden, was ein grosser unterschied ist.

dogmeat
2005-11-16, 19:37:35
zumal wir hier von gewährleistung und nicht von garantie reden, was ein grosser unterschied ist.
Da gibt es einen Unterschied? Musst du jetzt mal aber erläutern. :confused:

Marc-
2005-11-16, 20:35:07
Da gibt es einen Unterschied? Musst du jetzt mal aber erläutern. :confused:

steht in meinem ersten post, der antwort auf deine fragen... garnet gelesen? ansonsten: nochmal kurzgefasst:

Garantie: Freiwillige einseitige zusage einer mehrleistung, zu bedingungen die vom hersteller definiert werden und auch angepasst werden koennen. Keine gesetzlichen vorgaben, da freiwillige herstellerleistung, verhandlungssache.

Gewährleistung: vorgeschriebene gesetzl. Leistung, klar definiert und mit fristen vorgegeben, für beide vertragspartner (händler und kunde bindend), einklagbar. Nicht einschränkbar.

thomas62
2005-11-17, 11:19:26
steht in meinem ersten post, der antwort auf deine fragen... garnet gelesen? ansonsten: nochmal kurzgefasst:

Garantie: Freiwillige einseitige zusage einer mehrleistung, zu bedingungen die vom hersteller definiert werden und auch angepasst werden koennen. Keine gesetzlichen vorgaben, da freiwillige herstellerleistung, verhandlungssache.

Gewährleistung: vorgeschriebene gesetzl. Leistung, klar definiert und mit fristen vorgegeben, für beide vertragspartner (händler und kunde bindend), einklagbar. Nicht einschränkbar.

und hier noch ein kleiner link zu BENQ

ftp://213.61.96.30/warranties/storage/garantiebedingungen-optische-laufwerke.pdf

mfg tomtom