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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleingewerbeschein: Was ist wichtig?


mf_2
2005-11-16, 20:08:54
Hallo,
Ich möchte mir auf dem Ordnungsamt bald einen Kleingewerbeschein holen, da ich zunehmend neue Sachen bei eBay verkaufe und das als gewerbetreibend angesehen werden könnte. So weit ich weiss gibt es ja nen Freibetrag von €17.500 im jahr. Wenn ich da drunter bleibe, muss ich nix versteuern, richtig?
Ich habe auch gehört ich müsste dann MONATLICH eine Auflistung meiner Umsätze an das Fínanzamt schicken, ist das richtig?
Gibts irgendwo ne Seite im Netz oder so n Ratgeber in Buchform der genau beschreibt was es zu beachten gibt? Kann ich einen Kleingewerbeschein überhaupt schon mit 17 Jahren alleine bekommen oder muss das über die Eltern laufen?

Vielen Dank für eure Bemühungen,
mf_2

mf_2
2005-11-16, 22:29:46
Keiner??

clm[k1]
2005-11-16, 22:39:16
Nun mal nicht so ungeduldig.

Du gehst einfach da hin, sagst du möchtest ein Gewerbe anmelden und kriegst dann die Formulare zum ausfüllen, wo du angeben musst in welchem Bereich du Tätig werden willst.
Dann kriegst du einen Gewerbeschein, und kurze Zeit später werden sich die Kammer und das Finanzamt bei dir melden und dir mitteilen was Sache ist.

Mit Kleingewerbe hab ich schon mal was von gehört - hatte irgendwas mit der Märchensteuer zu tun - da solltest du dich noch mal schlau machen.

Ansonsten musst du dann zuerst monatlich und nach einem Jahr oder so vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (und zwar seit diesem Jahr mit ELSTER)
Solltest du mal keine Umsätze gehabt haben, schreibst du da einfach Nullen hin.
Wenn du Ausgaben hattest, kannst du die Märchensteuer davon gegen deine gegenrechnen.

Für alles weitere ist google dein Freund.

clm[k1]

Tommes
2005-11-16, 22:41:21
Es reicht wenn du einmal am Jahresende die Umsatzsteuererklärung machst. Das ist in 55 Minuten gemacht: Den Standard Wisch ausfüllen mit Name usw. und dann in der Anlage GSE einstragen wie viel Patte du verdient hast und dann ist gut.

Black-Scorpion
2005-11-16, 22:49:32
Ich hoffe du weißt auf was du dich dann einläßt?
Sobald du bei Ebay neue Ware mit Gewerbeschein verkaufen willst bist du auch verpflichtet 14 Tage Rückgaberecht (FAG) zu geben .
Gewährleistung sollte dann auch selbstverständlich sein.

mf_2
2005-11-17, 08:30:15
Ja, ich weiss. Das habe ich bereits bei eBay gelesen.
Vielen Dank für die Antworten!
Eine Frage noch:
Welche Kammer wird sich denn dann bei mir melden wenn ich neue Computerteile bei eBay loswerde? Und vor allem: Was wollen die von mir?

JaDz
2005-11-17, 09:22:45
Die Kammer ist die IHK. Zur Beitragshöhe findet man bei Google diverse Seiten, z. B. hier (http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/start/index.html?reloadFrame&http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Allgemeines/Beitrag.html&http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Allgemeines/navigation.html).

mf_2
2005-11-17, 09:38:24
Muss man da zwangsläufig Mitglied sein? Was habe ich für Vorteile wenn ich in der IHK bin?
Das ist jha praktisch, auf der IHK Seite steht dass man erstmal keinen Beitrag zahlen muss wenn man weniger als €5.200 Gewinn hat.