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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grafikkarte übertaktet - Kann das der Hersteller/Händler auslesen?


schoppi
2005-11-21, 10:46:46
Also ich habe meinem System letzte Woche eine X800Pro gegönnt.
Wenn ich die Karte jetzt mal ein wenig übertakten würde -mit Powerstrip o.ä., also nur Speicher und Chiptakt höher setzte - könnte das bei einem Garantiefall der Hersteller bemerken/nachvollziehen?

mustafa
2005-11-21, 10:56:03
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.

DRUFF
2005-11-21, 10:58:01
Kurz und schmerzlos: In der Praxis nein.

Damit man auslesen könnte wie hoch die Karte getaktet wurde müsste auf der GraKa ein nichtflüchtiger Speicher vorhanden sein, in dem der jeweils verwandte Takt abgespeichert wird. Das ist allerdings nicht der Fall. Der einzige nichtflüchtige Speicher auf der Karte ist das Firmware EEPROM, das wird aber nur beim Flashen einer neuen Firmware vom User beschrieben, ansonsten nicht. Kann man selbst testen indem man es ausliest, den Takt verändert, erneut ausliest und einen binären Vergleich der beiden Datein durchführt. Sie sind identisch.

Irgendwelche Veränderungen im Kern die von einigen Usern immer wieder angeführt werden und die es dem Hersteller angeblich ermöglichen es doch mit grossem technischen Aufwand nachzuweisen sind auch Kappes, eine urban legend, ganz davon abgesehen dass niemand wegen einer "billigen" Grafikkarte einen solchen (angenommenen) grossen wissenschaftlichen Aufwand treiben würde, der finanziell in einem absolut krassen Missverhältnis zum "Nutzen" stehen würde. Vergiss es, gibt es nicht.

Man kann es nicht nachweisen - mit einer Ausnahme: Wenn Du natürlich ein anderes BIOS flasht, z.B. das eines "grösseren" Modells, dann kann man das natürlich schon recht leicht feststellen. Aber ein simples Takten per Software oder Treiber in keinem Fall ;D ;D ;D

schoppi
2005-11-21, 11:03:27
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.Deswegen ja auch der Konjunktiv. Bei meinem System würde das Übertakten der Grafikkarte ohnehin keinen Sinn machen. Da bremst schon voher die CPU bzw. das uralte, billige K7s5a-Mobo. War nur eine akademische Frage. :)

Grundsätzlich muss man aber schon unterscheiden:
1) Ob man nur mal kurz übertaktet, um zu testen, inwieweit welche Komponente gerade das System ausbremst, und danach wieder mit den Default-Werten fährt
2)Oder dauerhaft mit einem viel zu hohen Takt und am besten ohne dementsprechende Kühlung fährt

Für den ersten Fall würde ich ohne mit der Wimper zu zucken die Garantie in Anspruch nehmen. Da kannst DU mich dann auch ruhig asozial nennen...


EDIT: DRUFF einfach nur DRUFF - egal ob im Schnee oder auf dem Asphalt. So wird es was mit dem historischen Tripel: Giro, TDF und Vuelta.

Gast
2005-11-21, 11:06:23
Ich bin nicht so sicher dass man das Takten in jedem Fall als "Betrug" darstellen kann. ATI bietet in seinem Treiber das Übertakten im "Overdrive" Panel ja von Haus aus schon mit an, es ist da ja sozusagen schon eine vom Hersteller angebotene Produkteigenschaft. Die man dann auch selbstverständlich verwenden kann, warum nicht?

Plage
2005-11-21, 11:12:00
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.
wann raucht eine graka wegen übertakten ab? :confused:

doch nur, wenn sie um einiges zu heiß geworden ist...

und wenn man übertaktet, passt man da ja schon aus eigeninteresse auf ;)

@topic: nein, solange du das bios nicht umflashst kann niemand auslesen, wie hoch du die graka wirklich getaktet hattest ;)

mustafa
2005-11-21, 11:13:55
mit Powerstrip o.ä.

wer lesen kann ist im vorteil - mit nicht orginalherstellertools ist es definitiv betrug (denn overdrive - oder sapphiredingens oder asusdingens,... -, hat ein sehr begrenzten übertaktungsrahmen), bei powerstrip und konsorten, gehts nahezu unbegrenzt nach oben. manchmal bis es qualmt

Gast
2005-11-21, 11:15:13
Da qualt nichts, das stürzt ab oder freezt. Damit es "qualmt" müsste man an den Spannungen drehen...

Marc-
2005-11-21, 11:16:40
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.


Harte worte aber im prinzip korrekte aussage.
Zumal diese ansich unegerechtfertigten garantie/gewährleistungsfälle der allgemeinheit schaden. Denn die kosten dafür werden wiederum auf jeden kunden umgelegt. Die argumentation: ich weiss ja nicht ob sie nicht normal auch kaputtgegangen waere zieht nicht, denn in dem moment in dem man sich über die spezifikationen hinwegsetzt, verzichtet man freiwillig auf jedwede garantie- und gewährleistungsansprüche.

Marc-
2005-11-21, 11:19:05
Ich bin nicht so sicher dass man das Takten in jedem Fall als "Betrug" darstellen kann. ATI bietet in seinem Treiber das Übertakten im "Overdrive" Panel ja von Haus aus schon mit an, es ist da ja sozusagen schon eine vom Hersteller angebotene Produkteigenschaft. Die man dann auch selbstverständlich verwenden kann, warum nicht?

Betrug wirds genau dann wenn man danach im schadensfalle gewähreleistungsansprüche bzw garantieansprüche anmeldet. das übertakten selbst ist natürlich kein betrug.

Gast
2005-11-21, 11:21:12
Wenn man das von ATI angebotene "Overdrive" Panel verwendet? Wo kann man nachlesen dass man dann die Garantie verliert?

mustafa
2005-11-21, 11:25:39
Da qualt nichts, das stürzt ab oder freezt. Damit es "qualmt" müsste man an den Spannungen drehen...

ohne an der spannung zu drehen, wirst du auch wenig übertaktungsspielraum haben. ändert aber an der sachlage nichts. betrug bliebe betrug

r1ch1
2005-11-21, 11:28:09
Ich bin nicht so sicher dass man das Takten in jedem Fall als "Betrug" darstellen kann. ATI bietet in seinem Treiber das Übertakten im "Overdrive" Panel ja von Haus aus schon mit an, es ist da ja sozusagen schon eine vom Hersteller angebotene Produkteigenschaft. Die man dann auch selbstverständlich verwenden kann, warum nicht?

overdrive ist ja dynamisches übertakten, sobald die gpu zu warm wird geht der takt runter ... so war das bei meiner 9600xt jedenfalls ..sogar weit unter default takt, also kannst du mit overdrive deine karte garnicht "verheizen"

wenn du das per externem tool machst ist das ja nicht so :P

außerdem ist der overdrive takt meistens viel niedriger als richtiger oc takt :biggrin:
und wenn dann noch ein anderer kühler draufgeschraubt wird ist die garante ja sowieso futsch

das eine graka durch oc'en abraucht kommt doch aber auch recht selten vor, oder?

hat hier im forum nicht sogar mal einer den support vollgeheult weil die graka durch oc'en abgeraucht ist und hat dann trotzdem ne neue bekommen?

Gast
2005-11-21, 11:29:20
Wenn ich neue, nicht für die Karte freigegebene Firmware flashe oder an der Karte technische Veränderungen vornehme bin ich Deiner Meinung.

Aber wenn ich das von ATI standardmässig (!) mitinstallierte Overdrive Panel verwende dann nicht, das ist eine Produkteigenschaft die ich selbstverständlich nutzen darf. Von ATI abgesegnet und freigegeben.

Gast
2005-11-21, 11:30:34
Irgendwie reden wir hier alle aneinander vorbei. Ich meine das ATI Overdrive Panel und ihr kommt laufend mit technischen Modifikationen und Programmen von Drittherstellern...

Marc-
2005-11-21, 11:31:27
Wenn man das von ATI angebotene "Overdrive" Panel verwendet? Wo kann man nachlesen dass man dann die Garantie verliert?
1. reden wir momentan wohl von gewährleistung und nicht von garantie.
2. Wird bei jeder gewährleistung vorrausgesetzt, das das produkt wie vorgesehen und mit der notwendigen sorgfalt betrieben wird. Ob dies bei übertaktung (vor allem bei spannungserhöhung) gegeben ist, darf angezweifelt werden. Vor allem nach der 6 monatsfrist nach der der Kunde in der beweislast steht das das produkt bereits bei auslieferung mängel aufwies bzw der hersteller schuld für den ausfall trägt, duerfte es schwerfallen dies ehrlich zu behaupten. Denn das übertaktung zu weitaus grösserer belastung der komponenten und auch zu schnelleren verschleiss/alterung der komponenten führt, duerfte unstrittig sein. Dieses risiko dem händler aufs auge zu drücken ist wohl nicht wirklich fair.

mustafa
2005-11-21, 11:31:55
mit Powerstrip o.ä., also nur Speicher und Chiptakt höher setzte - könnte das bei einem Garantiefall der Hersteller bemerken/nachvollziehen?

Ich meine das ATI Overdrive Panel und ihr kommt laufend mit technischen Modifikationen und Programmen von Drittherstellern...

eingangspost gelesen?

Gast
2005-11-21, 11:33:27
Ich rede die ganze Zeit vom Overdrive Panel. Wird bei der Installation des Catalyst Treibers standardmässig mitinstalliert und hat den Segen von ATI.

Wie ihr da dauernd auf technische Modifikationen an der Karte kommt ist mir ein Rätsel.

Gast
2005-11-21, 11:35:00
eingangspost gelesen?

Ja. Im Eingangspost steht eine technische Frage. Diese wurde (auch von mir) korrekt beantwortet.

Die rechtlichen Fragen um Gewährleistung und so weiter kamen nicht vom Threadersteller sondern wurden erst später, von anderen Usern, in die Diskussion eingebracht.

r1ch1
2005-11-21, 11:53:24
Ich rede die ganze Zeit vom Overdrive Panel. Wird bei der Installation des Catalyst Treibers standardmässig mitinstalliert und hat den Segen von ATI.


overdrive ist auch erlaubt, warum steht in meinem post oben


Wie ihr da dauernd auf technische Modifikationen an der Karte kommt ist mir ein Rätsel.

anscheinend reden nicht alle nur mit dir :P ;)
edit/ das muss nichtmal absicht gewesen sein, es gab ja gerade echt viele posts innerhalb weniger minuten ;)

nca
2005-11-21, 14:41:51
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.

Selten so einen Bullshit gelesen. Mag sein, daß Du formaljuristisch gesehen recht hast, aber als asozial würde ich mal andere Vergehen einstufen. Du gehörst selbstverständlich zu der Sorte Mensch, die immer absolut korrekt handelt und noch nie Vorteilsbedacht gehandelt hat. Klar, als Anti-KaFa und Liebhaber vegetarischer Kost steht man selbstverständlich auf einer anderen moralischen Stufe.
Ich könnt kotzen!

nca

Marc-
2005-11-21, 14:47:48
Selten so einen Bullshit gelesen. Mag sein, daß Du formaljuristisch gesehen recht hast, aber als asozial würde ich mal andere Vergehen einstufen. Du gehörst selbstverständlich zu der Sorte Mensch, die immer absolut korrekt handelt und noch nie Vorteilsbedacht gehandelt hat. Klar, als Anti-KaFa und Liebhaber vegetarischer Kost steht man selbstverständlich auf einer anderen moralischen Stufe.
Ich könnt kotzen!

nca

Was issen dein problem? die grundaussage ist doch wohl kaum zu bestreiten das es betrug ist. Wie du das nun moralisch wertest ist deine sache. Fakt ist aber auch das letztendlich jeder kunde die zeche mitbezahlt weil die kosten umgelegt werden. Wenn dus generell okay findest das jeder ob seines eigenen vorteils willen den anderen bzw wenn man böswillig ist sogar die allgemeinheit der potentiellen käufer bescheisst, dann ist das deine meinung, die kannste auch vertreten, teilen muss man die aber sicherlich nicht.

LolekDeluxe
2005-11-21, 14:53:20
wer lesen kann ist im vorteil - mit nicht orginalherstellertools ist es definitiv betrug (denn overdrive - oder sapphiredingens oder asusdingens,... -, hat ein sehr begrenzten übertaktungsrahmen), bei powerstrip und konsorten, gehts nahezu unbegrenzt nach oben. manchmal bis es qualmt

Sorry aber lange bevor es Qualmt gibs Grafikfehler. :P

wer lesen kann ist im vorteil - mit nicht orginalherstellertools ist es definitiv betrug (denn overdrive - oder sapphiredingens oder asusdingens,... -, hat ein sehr begrenzten übertaktungsrahmen), bei powerstrip und konsorten, gehts nahezu unbegrenzt nach oben. manchmal bis es qualmt

Achso jetzt ist Übertakten nicht gleich Übertakten. :|
Und die Einen sind gleicher als andere.

DRUFF
2005-11-21, 14:55:10
EDIT: DRUFF einfach nur DRUFF - egal ob im Schnee oder auf dem Asphalt. So wird es was mit dem historischen Tripel: Giro, TDF und Vuelta.


Du hast die Deutschland Tour vergessen, die ist dieses Jahr auch fällig. Und noch ein oder zwei Klassiker so zwischendurch. DRUFF, DRUFF, immer nur DRUFF, dann kann da nichts schiefgehen ;D ;D ;D

Gast
2005-11-21, 16:42:15
Früher, vor nicht allzulanger Zeit.. Schnitt

Nochmal,
früher fand ich das übertakten und dann Garantie in Anspruch nehmen, auch nicht korrekt. Heutzutage sehe ich es allerdings anders. Den Herstellern scheint das übertakten egal zu sein. Es gibt weder eine Möglichkeit, das übertakten auszulesen, noch git es eine Takt-Sperre . Beides währe mit geringen Kostenaufwand problemlos zu realisieren. Aber die Hersteller wollen das nicht !
Schlimmer noch:
Manche Hersteller feiern sogar noch Übertaktungsrekorde, wie neuerlich ATI auf ihrer Homepage, wo eine X1800XT mit 1000MHz Coretakt beworben wurde.
Das Übertakten scheint wirklich von den Hersteller gewollt zu sein, ob Mainboard, CPU, Arbeitsspeicher oder Grafikkarte, alles lässt sich übertakten, dabei währe ein Takt-Lock problemlos möglich, falls gewolllt. Da liegt aber das Problem, es ist eben gewollt, das es diese Möglichkeiten gibt. Die Hersteller versprechen sich von den 1-3 Prozent Übertaktern einen Image-und Werbe-Gewinn, da nimmt man ein paar abgerauchte Karten in Kauf.

schoppi
2005-11-21, 17:14:20
Du hast die Deutschland Tour vergessen, die ist dieses Jahr auch fällig. Und noch ein oder zwei Klassiker so zwischendurch. DRUFF, DRUFF, immer nur DRUFF, dann kann da nichts schiefgehen ;D ;D ;D
Die beiden Vorbereitungs-Rundfahrten TDS und Deutschland-Tour (für TDF bzw. Vuelta), die der Tourgott mal ebenso mitnimmt, hatte ich ja ganz vergessen. ;)

Und noch die Dauphine als Nonstop-Trainingsblock "Giro-Dauphine-TDS" für die Monster-Tourform. Aber das wäre eventuell dann doch zuviel des Guten... :biggrin:

Marc-
2005-11-21, 17:19:37
Früher, vor nicht allzulanger Zeit.. Schnitt

Nochmal,
früher fand ich das übertakten und dann Garantie in Anspruch nehmen, auch nicht korrekt. Heutzutage sehe ich es allerdings anders. Den Herstellern scheint das übertakten egal zu sein. Es gibt weder eine Möglichkeit, das übertakten auszulesen, noch git es eine Takt-Sperre . Beides währe mit geringen Kostenaufwand problemlos zu realisieren. Aber die Hersteller wollen das nicht !
Schlimmer noch:
Manche Hersteller feiern sogar noch Übertaktungsrekorde, wie neuerlich ATI auf ihrer Homepage, wo eine X1800XT mit 1000MHz Coretakt beworben wurde.
Das Übertakten scheint wirklich von den Hersteller gewollt zu sein, ob Mainboard, CPU, Arbeitsspeicher oder Grafikkarte, alles lässt sich übertakten, dabei währe ein Takt-Lock problemlos möglich, falls gewolllt. Da liegt aber das Problem, es ist eben gewollt, das es diese Möglichkeiten gibt. Die Hersteller versprechen sich von den 1-3 Prozent Übertaktern einen Image-und Werbe-Gewinn, da nimmt man ein paar abgerauchte Karten in Kauf.

Dein vertragspartner bezogen auf die gewährleistung ist aber der händler. Und der trägt im zweifel auch die kosten und den aufwand eben primär. Was aber hat der händler mit dem zu tun was du oben als legitimation angibst zu tun?

schoppi
2005-11-21, 17:26:55
Dein vertragspartner bezogen auf die gewährleistung ist aber der händler. Und der trägt im zweifel auch die kosten und den aufwand eben primär. Was aber hat der händler mit dem zu tun was du oben als legitimation angibst zu tun?Der Händler trägt doch nicht die Kosten. Der schickt die Karte nur weiter. Besser ist es sowieso seine Karte direkt zum Hersteller zu senden -spart dir Zeit und dem Vermittler(Händler) Aufwand und dementsprechend Kosten.

Marc-
2005-11-21, 17:43:09
Der Händler trägt doch nicht die Kosten. Der schickt die Karte nur weiter. Besser ist es sowieso seine Karte direkt zum Hersteller zu senden -spart dir Zeit und dem Vermittler(Händler) Aufwand und dementsprechend Kosten.
1. wer trägt denn die kosten für einen vorabtausch (der oft stattfinden muss weil kunden nicht willig sind mehrere wochen auf ihre defektware zu warten), für versand, für prüfung, bearbeitung usw usw?
2. In aller regel kannst du im GEWÄHRLEISTUNGSFALLE garnicht direkt an den hersteller rantreten bzw er wird dich widerum an den händler verweisen, und das mit recht. Den vertragspartner ist dein händler und nicht der hersteller. Oft (vor allem bei bulk ware, aber auch bei retail ware) lehnt der hersteller innerhalb der gewährleistungsfrist sogar eine direkte endkunden rma bearbeitung ab. Selbst der händler kann in aller regel nicht direkt an den hersteller zurueckschicken, sondern an den distributor, insofern brauchen wir nicht darüber zu philosophieren das kosten entstehen, das is nunmal simpler fakt.

schoppi
2005-11-21, 17:52:27
1. wer trägt denn die kosten für einen vorabtausch (der oft stattfinden muss weil kunden nicht willig sind mehrere wochen auf ihre defektware zu warten), für versand, für prüfung, bearbeitung usw usw?
2. In aller regel kannst du im GEWÄHRLEISTUNGSFALLE garnicht direkt an den hersteller rantreten bzw er wird dich widerum an den händler verweisen, und das mit recht. Den vertragspartner ist dein händler und nicht der hersteller. Oft (vor allem bei bulk ware, aber auch bei retail ware) lehnt der hersteller innerhalb der gewährleistungsfrist sogar eine direkte endkunden rma bearbeitung ab. Selbst der händler kann in aller regel nicht direkt an den hersteller zurueckschicken, sondern an den distributor, insofern brauchen wir nicht darüber zu philosophieren das kosten entstehen, das is nunmal simpler fakt.Natürlich fallen dem Händler dadurch Kosten an. Allein die auch bei mir genannte Bearbeitungszeit stellt ja schon einen nicht zu veranchlässigen Aufwand dar.

Bei einem Vorabtausch steht aber auch immer unter Vorbehalt auf dem Schein drauf. Wenn nachher rauskommt, dass die Ware doch in Ordnung ist, müßtest du die enstandenen Kosten selber bezahlen. In der Regel wird sich der Händler da aber kulant zeigen.

Gewährleistung geht immer auf den Hersteller zurück. Wieso sollte auch die Distribution dafür gerade stehen, dass der Hersteller nur Mumpitz produziert. Dass dem Vertriebshändler dadurch auch Kosten entstehen, ist zwangsläufig so. Die Bearbeitung der Reklamationen und Zinsverluste durch Vorabtausch werden von der Händlermarge gedeckt...

thade
2005-11-21, 17:58:47
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.

ja ganz sicher :rolleyes:

Warum sollte man seine Karte dann nicht mehr eintauschen? Ich hatte schon viele RMA Fälle, mal durch Eigenverschuldung, mal hatte ich keine Schuld.

Aber du bist ja so sozial und kaufst dir ne Neue und wirfst quasi dein Geld fürs Fenster raus. Denn du bekommst immer neue HW, egal wer den Schaden verursacht hat, man muss nur geschickt genug sein ^^.

Und wegen diesem "unsozialen" Verhalten, steigt der Preis sicher nicht. Die HW Industrie verarscht uns doch genauso, also können wir diese auch ein wenig verarschen....

Immer diese Moralprediger :mad:

Marc-
2005-11-21, 18:12:54
Gewährleistung geht immer auf den Hersteller zurück. Wieso sollte auch die Distribution dafür gerade stehen, dass der Hersteller nur Mumpitz produziert. Dass dem Vertriebshändler dadurch auch Kosten entstehen, ist zwangsläufig so. Die Bearbeitung der Reklamationen und Zinsverluste durch Vorabtausch werden von der Händlermarge gedeckt...

Hast du ne ahnung...
Wie dem auch sei, dein ansprechpartner im zuge der gewährleistung ist allein und ausschliesslich der händler. Danach kommt ein rattenschwanz auf den händler zu, der sich u. U. ueber mehrere distributionen bis schliesslich zum hersteller und denselben weg wieder zurück bewegt, und nicht selten ein halbes jahr dauert. Solange ist wohl kaum ein kunde bereit zu warten. Die kosten und die vorfinanzierung traegt der händler. Es mag sich für manche grossversender die quasi einem distributor angegliedert sind lohnen, und durch die normalen margen gedeckt sein, für viele kleinere firmen oder gar einzelne haendler ist es das nicht.
Und fakt bleibt eines, alle beteiligten an dem rma verfahren (sei es nun berechtigt oder unberechtigt) werden diese kosten kalkulieren und auf den preis umlegen, sofern es der markt zulässt. Schade ist halt das es beim letzten glied dann oft nicht mehr geht und der händler eben seine kosten nicht mehr umlegen kann, weil er die komponenten dann garnimmer verkaufen kann weil alle vorher sich schon bedient haben. Fakt bleibt: am ende triffts eben die die am wenigsten dafür koennen, nämlich die nächsten kunden und die händler...

Marc-
2005-11-21, 18:14:29
ja ganz sicher :rolleyes:

Warum sollte man seine Karte dann nicht mehr eintauschen? Ich hatte schon viele RMA Fälle, mal durch Eigenverschuldung, mal hatte ich keine Schuld.



Sorry, genau das ist leider der punkt. Einen RMA fall durch eigenverschulden gibt es leider nicht, dann ist es nämlich kein RMA fall sondern simpel und einfach betrug. Und nur weils nicht nachgewiesen oder geahndet werden kann, bleibt der sachverhalt der gleiche.

Gast
2005-11-21, 18:27:49
nein kann er nicht, doch wäre das betrug. betrug ist ein vergehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. wenn deine graka abkackt, weil du sie unbedingt abfackeln musstest, und die dann auf garantie einschickst, bist du asozial, weil jeder rmafall den preis nach oben drückt, den dann, wegen dir und den anderen asozialen, alle mitzahlen dürfen.


Spiel dich mal hier nicht so auf, oder hat Dir etwa jemand in den Arsch geblasen?

Jeder handelt mehr oder weniger vorteilsbedacht bzw. ist egoistisch, selbst auch Du. Besonders wenn es mal wieder um finanzielle Angelegenheiten usw. geht.

Ausserdem sind die meisten Händler auch selbst keine "Engel". Viele verkaufen Widerrufsware als Neuware (z.B. Alternate und noch viele andere).
Wenn der Hersteller einen "unsachgemäßen" Betrieb nicht nachweisen kann oder will, ist er selbst Schuld.

Und die Verkaufspreise steigen durch diesen Service nicht nenneswert, sonst müsste Alternate und co. eine Apotheke sein.
Außerdem leisten Vorabaustausch nur ganz wenige Händler bzw. nur durch Aufpreis (z.B. Mindfactory)

Die Kosten werden also somit vom RMA-Service kaum an den Endverbraucher umgelegt.
Der RMA-Service ist auch nur ein kleines Teilgebiet des allg. Services. Dessen Kosten, wie schon erwähnt, z.B. bei Alternate im sehr geringen Maße im Verkaufspreis einfließen.

Gast
2005-11-21, 18:36:01
Hast du ne ahnung...
Wie dem auch sei, dein ansprechpartner im zuge der gewährleistung ist allein und ausschliesslich der händler. Danach kommt ein rattenschwanz auf den händler zu, der sich u. U. ueber mehrere distributionen bis schliesslich zum hersteller und denselben weg wieder zurück bewegt, und nicht selten ein halbes jahr dauert. Solange ist wohl kaum ein kunde bereit zu warten. Die kosten und die vorfinanzierung traegt der händler. Es mag sich für manche grossversender die quasi einem distributor angegliedert sind lohnen, und durch die normalen margen gedeckt sein, für viele kleinere firmen oder gar einzelne haendler ist es das nicht.
Und fakt bleibt eines, alle beteiligten an dem rma verfahren (sei es nun berechtigt oder unberechtigt) werden diese kosten kalkulieren und auf den preis umlegen, sofern es der markt zulässt. Schade ist halt das es beim letzten glied dann oft nicht mehr geht und der händler eben seine kosten nicht mehr umlegen kann, weil er die komponenten dann garnimmer verkaufen kann weil alle vorher sich schon bedient haben. Fakt bleibt: am ende triffts eben die die am wenigsten dafür koennen, nämlich die nächsten kunden und die händler...


Die Praxis sieht aber oft anders aus. Der Händler schickt es irgendwann mal zum Hersteller (meist erst nach Sammelung an RMA-Fällen), dieser nach der Prüfung es wiederum zum Händler zurückleitet und zum Schluss landet es dann irgendwann mal bei dir.

Im Optimalfall nach ca. 2 - 4 Wochen, ansonsten standartmäßig ca. 4 - 6 Wochen und im schlechtestens Fall nach über 8 Wochen.

Relativ kleine Händler (sog. Ziwschenhändler) schicken es erst zu einem Distributer.

Die Kosten schießt aber kein Händler vor, wenn es sich nicht um einen Vorabaustausch handelt.

schoppi
2005-11-21, 19:06:20
Hast du ne ahnung...[blablabla]Fakt bleibt: am ende triffts eben die die am wenigsten dafür koennen, nämlich die nächsten kunden und die händler...Langsam ist echt gut...ich habe nie behauptet, dass dem Händler keine Kosten durch Gewährleistung entstehen.
Dass die Kunden am Ende die Kosten übernehmen ist doch wohl auch klar. Von irgendwas müssen deine armen Händler (selber einer?) und unsere bitterbösen Hersteller ja leben.

Den Mittelteil hättest du getrost weglassen können. Aufgewärmter Kaffee schmeckt nicht besonders.

Fakt bleibt: Gewährleistung trägt der Hersteller

Marc-
2005-11-21, 19:16:37
Fakt bleibt: Gewährleistung trägt der Hersteller

Die gewährleistung trägt per gesetz immer der vertragspartner. vertragspartner eines kunden kann immer nur der handel sein.

PS: ein kleiner auf die schnelle:
"Bei der Gewährleistung hingegen ist der Händler und nicht der Hersteller der alleinige Vertragspartner für den Kunden. Häufig jedoch verweisen Händler auf die Hersteller und deren Garantiervermerke. Das ist nicht statthaft. Bei mangelhaften Produkten muss der Verkäufer seine gesetzliche Gewährleistungspflicht erfüllen."

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2005073105.html

schoppi
2005-11-21, 19:18:16
Die gewährleistung trägt per gesetz immer der vertragspartner. vertragspartner eines kunden kann immer nur der handel sein.Wo endet dein Rattenschwanz?

Eventuell beim Hersteller?!

Marc-
2005-11-21, 19:20:52
Wo endet dein Rattenschwanz?

Eventuell beim Hersteller?!

Der hat aber bisweilen andere gewährleistungsvorraussetzungen und -rechte, was art handhabung und fristen angeht, bzw garnichts dergleichen weil er nicht dem deutschen recht unterliegt.

Ausserdem ist weiterhin fakt, das der händler den löwenanteil der kosten traegt und zum teil vorfinanziert.

Gast
2005-11-21, 19:51:09
Und es bleibt dabei, die Hersteller ermöglichen und bewerben sogar das übertakten, obwohl ohne großen Aufwand möglich währe, eine Sperre in die betreffende Hardware einzubauen. Das machen die Hersteller aber nicht.

Nein, sie werben sogar mit Übertaktungsrekorden, siehe ATI und Nvidia.

Daraus schließe ich, das es wohl so gewollt ist. Der Leidtragende ist der Händler und die unwissenden Kunden, die so eine Wierrufs-Hardware als "NEU" erneut kaufen.

Übertakten wird beworben, Übertaktungs-High-Scores werden sogar auf den Hersteller-Seiten gefeiert, die Hersteller bauen keine Hardware-Sperre ein, also, ist das übertakten durchaus gewollt.

Gast
2005-11-21, 19:56:34
Die Krönung des ganzen Wahnsinns ist ja inzwischen Sapphire, die irgendwelche "GTO²" Karten anbieten, für die sie ab Werk eine GARANTIE auf Übertaktbarkeit auf XT Niveau bewerben. Einfach zum Schiessen...

Gast
2005-11-21, 20:11:00
Erste Reaktion auf diese Modding Szene war Nvidias 7800er Serie. Konnte man mit nem Bios-Mod oder dem Riva Tuner bei den 6800ern zusätzlich Pipes freischalten, ist es bei den 7800ern dank Laser-Cut nicht mehr möglch. Wahrscheinlich bekam Nvidia zuviele Retour 6800er, (Hat schon mal jemand gesehen, das eine 6800Ultra 5 Spannungswandler hat, eine "normale" 6800GT nur deren 3 (ausgenomen die ASUS 6800GT mit Ultra PCB), und eine normale 6800 1-2 Spannungswandler).

Gast
2005-11-21, 20:11:31
Naja...zwischen dem vom Hersteller evtl. gewolltem Übertakten und einer weiterhin bestehenden Gewährleistung sehe ich so aber keinen Zusammenhang.
Die Betriebsparameter der Karten sind in der Regel schon auf der Umverpackung notiert und verbindlich.
Ein Betrieb ausserhalb der Spezifikation geschieht damit auf eigenes Risiko.
So wie bei allen anderen tech. Produkten auch.
Tech. sollte es kein Problem sein, Schäden an bestimmten Baugruppen innerhalb der GPU auf Hotspots durch Übertaktung zurückzuführen.