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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu schnell gefahren......


30hours2late
2005-11-21, 23:22:09
Hi

Bin vor einiger Zeit 8 km/h zu schnell gefahren, leider hab ich die 15€ Strafe nicht bezahlt. Was nun dazu geführt hat das ich eine Mahnung erhalten habe und das Bußgeld auf 40€ gestiegen ist. Hab irgendwie in Erinnerung, dass man ab 40€ Bußgeld einen Punkt in Flensburg bekommt. Da ich noch in der Probezeit bin, wäre das alles andere als Wünschenswert. :frown:
Kann mir jemand von euch sagen womit ich rechnen muss, wäre für jede Hilfe dankbar.

MfG

30hours2late

IVI
2005-11-21, 23:25:16
nö. 8Km/h sind 8Km/h. musst dich halt nur ärgern, dass du anstelle von 15 eben 15€ + 3 kästen bier bezahlen musst.

Hesky
2005-11-21, 23:25:58
Man bekommt einen Punkt wenn man die Rechnung nicht zeitig bezahlt ?! Davon hab ich noch nichts gehört. Aber normal bekommt man ab 1. Punkt ne Nachschulung aufgebrummt. Bin mit 30 km/h zu schnell geblitzt worden und musste ne Nachschulung machen die mich 350 Kracher gekostet hat.

FireFrog
2005-11-21, 23:26:22
Wenn es Bußgeld heißt gibts normal nen Punkt und Punkt in der Probezeit bedeutet imho Nachschulung oder wie das heißt, also mehere Abenden in der Fahrschule, was nen schweine Geld kostet.

Ne MPU (Idiotentest) wirste aber wohl net machen müssen, da der imho nach Alkohl oder Drogen am steuer kommt, bzw. bei unbelehrbaren Fällen.

30hours2late
2005-11-21, 23:28:46
In dem schreiben wird es als Bußgeld tituliert, ne Nachschulung + verlängerte Probezeit wäre aber alles andere als schön.

IVI
2005-11-21, 23:29:51
*schnipp*
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.
*schnapp*

ne mahngebühr is was anderes als bußgeld und man kann das net einfach draufaddieren. man überlege mal: man parkt inner tiefgarage mitm hinterreifen auf der trennliene, sieht das net ein, bekommt ne mahnung und verliert dafür den fläppen? neeeeeee.

30hours2late
2005-11-21, 23:37:17
Danke IVI für die Hilfe (den anderen natürlich auch).
Ich meine mich an einen Bericht im Fernsehen erinnern zu können, wo eine Frau täglich falsch geparkt hat, vor ihrem Friseur Salon und es auch nicht einsah zu bezahlen und nach sehr vielen Mahnungen dann über 100 Punkte in Flensburg hatte.
Klar das dürfte der einzel Fall sein, aber wie es aussieht ist es möglich nur durch Mahnungen den Führerschein zu verlieren.

MfG

30hours2late

edit:
Das aus einem anderen Forum. Danke an Uwe W.

"In Flensburg eingetragen wird ein Bußgeldbescheid nur dann, wenn die Geldbuße mindestens 40€ beträgt.

Hier ist die Geldbuße aber anscheinend bei 15€ geblieben und es sind nur 20€ Gebühren und ca. 5€ Zustellauslagen dazugekommen.
Damit wird die Sache nicht in Flensburg eingetragen und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit."

Dr. Brain
2005-11-21, 23:43:17
Danke IVI für die Hilfe (den anderen natürlich auch).
Ich meine mich an einen Bericht im Fernsehen erinnern zu können, wo eine Frau täglich falsch geparkt hat, vor ihrem Friseur Salon und es auch nicht einsah zu bezahlen und nach sehr vielen Mahnungen dann über 100 Punkte in Flensburg hatte.
Klar das dürfte der einzel Fall sein, aber wie es aussieht ist es möglich nur durch Mahnungen den Führerschein zu verlieren.

MfG

30hours2lateHö? Eigentlich war (bin ich eigentlich immer noch) der Auffassung, dass falsch parken ein "haltergebundenes" Vergehen ist und damit keine Punkte verteilt werden können :confused: . Wäre z.B. bei Firmenwagen auch etwas schwierig...

30hours2late
2005-11-21, 23:52:38
Hö? Eigentlich war (bin ich eigentlich immer noch) der Auffassung, dass falsch parken ein "haltergebundenes" Vergehen ist und damit keine Punkte verteilt werden können :confused: . Wäre z.B. bei Firmenwagen auch etwas schwierig...

das fernsehen eben? vielleicht hatte es auch was mit der großen Anzahl der Mahnungen bzw. nicht beglichenen Mahnungen zu tun, den 1 Punkt gabs glaube ich auch erst nach der 5ten nicht gezahlten Mahnung. Naja das Fernsehen neigt ja auch oft dazu Dinge zu dramatisieren.

IVI
2005-11-21, 23:53:08
Hö? Eigentlich war (bin ich eigentlich immer noch) der Auffassung, dass falsch parken ein "haltergebundenes" Vergehen ist und damit keine Punkte verteilt werden können :confused: . Wäre z.B. bei Firmenwagen auch etwas schwierig...


wenn du tausend mal falsch parkst, dann wird der der fläppen auch entzogen ... dann hast du nämlich nen dachschaden und musst zur MPU. so war auch die dame veranlagt, die irgendwas um die 10.000€ hätte blechen müssen.

Chief o Hara
2005-11-22, 19:28:15
*schnipp*
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.
*schnapp*

ne mahngebühr is was anderes als bußgeld und man kann das net einfach draufaddieren. man überlege mal: man parkt inner tiefgarage mitm hinterreifen auf der trennliene, sieht das net ein, bekommt ne mahnung und verliert dafür den fläppen? neeeeeee.

Die Faustregel ist aber nicht ganz richtig. Bei einem B-Verstoß, der auch min 40€ kostet, gibt es noch kein Aufbauseminar.

Beispiele:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus


Ich denke aber auch nicht, dass der Threadstarter Probleme wegen der Probezeit bekommt. Selbst wenn es Punkte gibt, wäre das wohl kaum ein A-Verstoß.