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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Allein lebend, Vermögensverhältnisse angerechnet?


Craig
2005-11-23, 16:50:56
Ich wohne seit 3 Jahren alleine, hole zurzeit mein Abitur nach. Nun trat folgende Situation auf:

Ich lag über 5200€ - da ich einiges an Geld für Provision, erste Miete, Renovierungskosten etc. brauchte, war ich erst kurz nach dem Stichtag der Bewerbung bei weit unter den 5000. Die Kosten hatte ich schon vorher, nur mit den Überweisungen lies ich mir Zeit. Das BAfög Amt dreht mir nun einen Strick, möchte von meinem Schülerbafög 2000€ zurück haben. Was bedeuten würde, dass ich die letzten Monate summa Summarum mit 300€ für Miete, Essen etc. auskommen hätte müssen. Nun wenn alle Stricke reißen, - würde ich bei meinem Vater einen Ansprucch auf Unterhalt haben? Oder gibts da die gleichen, dämlichen Bestimmungen?

Major J
2005-11-23, 19:53:55
Du musst von Anfang bis Ende des Bafög-Zeitraums die Obergrenze einhalten. Wenn nötig Geld zuhause bunkern etc. ;)

Craig
2005-11-23, 22:39:41
Du musst von Anfang bis Ende des Bafög-Zeitraums die Obergrenze einhalten. Wenn nötig Geld zuhause bunkern etc. ;)

Tja sie war eben für 3 Tage drüber anfangs. Aber das ist hier auch nicht die Frage.

Tidus
2005-11-24, 09:47:39
Tja sie war eben für 3 Tage drüber anfangs. Aber das ist hier auch nicht die Frage.
Schülerbafög muss man nicht zurück bezahlen.
Studenten kriegen kein Schülerbafög :wink:

Kenny1702
2005-11-24, 13:58:01
Schülerbafög muss man nicht zurück bezahlen.
Studenten kriegen kein Schülerbafög :wink:
Und was möchtest du uns damit sagen? Er macht z.Z. sein Abi, also ist er doch Schüler und bekommt/bekam deswegen Schülerbafög.
Und natürlich muß man es zurückzahlen, wenn man zuviel erhalten hat.

Craig
2005-11-30, 00:14:26
Und was möchtest du uns damit sagen? Er macht z.Z. sein Abi, also ist er doch Schüler und bekommt/bekam deswegen Schülerbafög.
Und natürlich muß man es zurückzahlen, wenn man zuviel erhalten hat.


Die Frage ist, ob die Eltern dafür einspringen müssen. Somit hatte ich ja keinen Unterhalt in der Zeit.