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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay problem


CoconutKing
2005-11-24, 13:18:49
hallo,

ich habe ein spiel für 15 euro bei ebay gekauft und bin dann aber aus div. Gründen vom Kaufvertrag zurück getreten. Nun will der Verkäufer 1,50Euro für seine Unkosten. Hier die AGB´s:

5. Widerrufsrecht
5.1
Sofern der Kunde "Verbraucher" im Sinne von § 13 BGB ist, und sofern der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere von Briefen, Telefon, Emails, zustande gekommen ist, steht dem Kunden das Recht zu, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung schriftlich oder durch Email zu widerrufen, und zwar innerhalb einer Frist von 14 Tagen NACH Erhalt der Ware. Als Widerruf gilt auch die Rücksendung der Ware innerhalb dieser Frist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
5.2
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die Ware unverzüglich in dem Zustand, in dem er sie erhalten hat, an uns zurückzusenden, bei Neuware insbesondere in der unversehrten Originalverpackung. Eine Rücksendung ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der Ware um Medienträger oder ähnliches handelt (z.B. Musik CD's, Videos, DVD's Videospiele usw.), die bereits verwendet wurde bzw. nicht mehr Originalverschweisst, ohne Sicherheitssiegel oder sonstige Merkmale ist, die einen Neuzustand der Ware erkennen lassen. Diese können aus urheberrechtlichen Gründen nicht mehr umgetauscht werden. Artikel, die jedoch nachweislich durch Produktions- oder Herstellungsfehler nicht einwandfrei funktionieren, sind davon nicht betroffen.
5.3
Die mit einer Rücksendung verbundenen Versandkosten trägt der Kunde, sofern der Warenwert EURO 40,00 nicht übersteigt, in allen anderen Fällen tragen wir auch die Versandkosten für die Rücksendung. Die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises und der Versandkosten, soweit diese nicht der Kunde selbst zu tragen hat, erfolgt unmittelbar nach Eingang der Ware bei uns. Bitte senden Sie Ihren Widerruf und die Ware an: Digital Media World; Inh. Andreas Gerl; Schierghoferstr. 9; D-83278 Traunstein. Bitte versenden Sie die Ware NICHT unfrei. Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend. Bei einem Warenwert von über EURO 40,00 werden wir Ihnen auch die von Ihnen augelegten Versandkosten zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.
5.4
Wertersatz: Sollten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder das 14-tägige Widerrufsrecht ausüben, behalten wir uns vor, angemessenen Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ware sorgfälltig behandelt haben. Ausgenommen davon sind die in 5.2 erwähnten Artikel. Sie können die Leistung von Wertersatz bei Ausübung des 14-tägigen Rückgaberechts vermeiden, wenn Sie die Ware innerhalb dieser Zeit nicht in Gebrauch nehmen.


Bei 5.4 steht zwar dass sie sich vorbehalten Wertersatz zu verlangen, im letzten Satz steht aber : "Sie können die Leistung von Wertersatz bei Ausübung des 14-tägigen Rückgaberechts vermeiden, wenn Sie die Ware innerhalb dieser Zeit nicht in Gebrauch nehmen."

Fakt ist, er hat die Ware nicht nichtmal verschickt, sie liegt immer noch bei denen und deshalb hab ich die "sache" ja nicht in Gebrauch gehabt...

Was meint ihr?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8724393132&sspagename=ADME:B:AAQ:DE:1

Chrisch
2005-11-24, 13:26:33
du hast es gekauft, wenn du es nicht mehr haben möchtes zahl gefälligst die
Gebühren!

solche käufer liebe ich ja, erst kaufen, dann nicht habenwollen und dann nichtmal
die Gebühren zahlen wollen (worauf der Verkäufer hängen bleibt)

kleiner tipp, wenn du die Gebühren nicht zahlst wird er es über eBay machen
und du bekommst ne Verwarnung bzw kannst sogar ausgeschlossen werden ;)

Demokrit
2005-11-24, 13:36:33
Zahl die 1,50. Du hast es gekauft, willst es nicht haben, also zahlst Du die ebay-Gebühren.

Afaf
2005-11-24, 13:43:24
solche käufer liebe ich ja, erst kaufen, dann nicht habenwollen und dann nichtmal
die Gebühren zahlen wollen (worauf der Verkäufer hängen bleibt)


falsch

Antrag auf Gutschrift der Verkaufsprovision

Option 2:„Wir haben einvernehmlich vereinbart, die Transaktion nicht abzuschließen.“
Bei der Auswahl dieser Option wird Ihnen die Verkaufsprovision gutgeschrieben, sobald der Käufer die einvernehmliche Einigung bestätigt hat und Sie den Streitfall beigelegt haben. Hinweis: Diese Optionen können Sie auch wählen, wenn ein Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat, und Sie anschließend die Verkaufsprovision erstattet bekommen möchten.

http://pages.ebay.de/help/sell/credits.html

Die Kosten für das Einstellen des Artikel hätte er auch bezahlen müssen wenn das Spiel nicht verkauft worden wäre, so hat er die Möglichkeit es nochmals einzustellen und beim Verkauf die Kosten für´s 2te einstellen wieder zu bekommen.

Desweiteren sind sonstige Kosten die dem VK anfallen weil er zb. einen kostenpflichtigen Dienst für die Verkaufsabwicklung nutzt sein Problem das er dann ja von der Steuer absetzten kann.

Und eine Wertmindung kann ja nicht geltend gemacht werden wenn es dem TE nicht mal zugeschickt wurde, meines Wissens nach ist die 40€ Warenwert Klausel auch nicht mehr korrekt.

Meine Meinung:
schick ihm eine Mail mit der Bitte er soll dir die Kosten ausführlich begründen

Mumins
2005-11-24, 13:47:04
meines Wissens nach ist die 40€ Warenwert Klausel auch nicht mehr korrekt.

Richtig, die wurde aufgehoben und auf einen unbegrenzten Betrag erweitert. Man hat den Händler also besser gestellt.

Afaf
2005-11-24, 13:48:54
Richtig, die wurde aufgehoben und auf einen unbegrenzten Betrag erweitert. Man hat den Händler also besser gestellt.


Wie herum genau weiß ich nicht - hab mich schon lange nicht mehr damit beschäftigt :wink: hast du zufällig einen aktuellen Link dazu?