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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kollege Betrunken/Auto gefahren/Fahrerflucht Probezeit


TheNeo1980
2005-11-27, 13:29:46
Ein Kollege von mir hat einen Unfall gebaut (anderes Auto total schaden), hat Fahrerflucht begangen hat schon VERLÄNGERTE Probezeit ;) und hatte nachher beim Polizisten 2 Promille drauf (hatte ne menge Absinth getrunken) und nachher noch gesagt er war das nicht.

Das war nämlich so als er den Unfall baute mussten Zeugen wohl das Nummernschild sich gemerkt haben und die Bullen alarmiert haben. War beim Unfall nicht dabei hab nur mitbekommt wie die denn bei mir rausgeholt haben und mit aufs Revier genommen haben.

Was blüht dem?^^ :eek:

Poweraderrainer
2005-11-27, 13:32:49
der Lappen is weg...das steht außer frage. für wie lange kann ich allerdings nicht sagen
jedenfalls ist sowas eindeutig ein A-verstoß, welcher ja in der probezeit sofort mit führerscheinentzug geahndet wird.

Hucke
2005-11-27, 13:36:45
Ein Kollege von mir hat einen Unfall gebaut (anderes Auto total schaden), hat Fahrerflucht begangen hat schon VERLÄNGERTE Probezeit ;) und hatte nachher beim Polizisten 2 Promille drauf (hatte ne menge Absinth getrunken) und nachher noch gesagt er war das nicht.

Das war nämlich so als er den Unfall baute mussten Zeugen wohl das Nummernschild sich gemerkt haben und die Bullen alarmiert haben. War beim Unfall nicht dabei hab nur mitbekommt wie die denn bei mir rausgeholt haben und mit aufs Revier genommen haben.

Was blüht dem?^^ :eek:

Viel Geld zahlen und den Führerschein ist er auch für die nächste Zeit erstmal los. Den gibts wohl auch erst nach einer bestandenen MPU wieder, was natürlich auch nochmal ordentlich Kohle kostet.

Aber in dem Fall, selber schuld. Der Kerl scheint einfach nicht befähigt zu sein ein Auto zu fahren.

klutob
2005-11-27, 13:40:17
Lappen weg + Gerichtsverfahren (Fahrerflucht=Straftat wenn Verletzte zu verzeichnen sind=mindestens Bewährungsstrafe) + längere Führerscheinsperre inkl. Idiotentest sollte dieser Mensch je wieder versuchen ein Auto zu pilotieren.

WTC
2005-11-27, 13:46:55
Ach du kagge... Fahrerflucht + Alkohol am Steuer + schon ne verlängerte Probezeit? Viel spass sag ich da nur... Da wird mir ganz anders wenn ich da nachts im auto sitze und schiss habe das mir jeden moment so nen betrunkener ins auto fahren kann...

joe kongo
2005-11-27, 13:49:41
1 Jahr Behindertenpflege von Verkehrsopfern, damit er
weis was er mit seinem Verhalten anrichtet (nur eine Frage der Zeit)
wenn's nach mir ginge.

p.s. und seinen Eltern ein Verfahren wegen nichterfolgter Erziehung

TheNeo1980
2005-11-27, 13:55:26
der Kerl ist 22

Maki
2005-11-27, 13:58:15
Fahrerflucht ist nicht nur ein Verstoß gegen die StVo, sondern eine Straftat. Wenn's heftig kommt, kriegt er 'ne Verhandlung. (Ich war bei sowas mal dabei, als Zuschauer von der Schule aus)

Plutos
2005-11-27, 14:02:44
Fahrerflucht ist nicht nur ein Verstoß gegen die StVo, sondern eine Straftat. Wenn's heftig kommt, kriegt er 'ne Verhandlung. (Ich war bei sowas mal dabei, als Zuschauer von der Schule aus)

Naja, kann u.U. schon fallengelassen werden, die Anzeige, aber bei dem Ausmaß? Unfall mit Totalschaden und das dermaßen alkoholisiert, das gibt 100pro ein Gerichtsverfahren - den Führerschein kann er sich jetzt eh sonstwo hin stecken, und billig wird die ganze Sache bestimmt auch nicht. Wie schauts denn aus mit Versicherung, wenn der Kerl rotzbesoffen den Unfall baut?

Symptom
2005-11-27, 14:05:16
Was ihm blüht?

1. Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer §316 StGB
2. Strafverfahren wegen Fahrerflucht §142 StGB
3. Verlust des KFZ-Versicherungsschutzes bei Trunkenheit sowie auch bei Fahrerflucht

Konsequenzen:

1. Lappen weg, muss wenn irgendwann neu gemacht werden, vorher MPU, aber das kann Jahre dauern
2. Mit Glück Bewährungsstrafe, ich kenne aber auch Fälle, die bei so einer Kombination eingewandert sind
3. Erstattung aller entstandenen Schäden an die Versicherung. Diese ist zwar verpflichtet, diese Kosten auch bei erloschenem Versicherungsschutz erstmal zu tragen, nimmt den Versicherungsnehmer dann aber in Regress.

Auf jeden Fall sollte sich Dein Kollege einen verdammt guten Anwalt nehmen, und eine größere Summe für die Vorauszahlung dessen Honorars einplanen. die Rechtschutz wird (wenn vorhanden) in diesem Fall kaum einspringen, da bei Fahrerflucht auch bei denen der Spass aufhört. Verständlicherweise, wie ich finde.

Ich persönlich wünsche Deinem Kollegen, dass er richtig einen reingedrückt bekommt. Für solche Mitmenschen fehlt mir nämlich jedes Verständnis.

Thorn of Roses
2005-11-27, 14:37:24
Ich frag mich immer wieder warum Leute es nicht auf die reihe kriegen das Autofahren unter alkohol zu lassen. Ich mein: selbst wenn man hoffnungslos betrunken ist weiss man doch zumindest das man VIEL getrunken hat (ich wage zu behaupten das ich selbst auf Wacken immer wusste das ich nicht autozufahren habe.).

Anektdote dazu: Unu und ich haben mal ein paar Leute die (stark) betrunken mim Auto losgefahren sind beim Schnittlauch angemeldet. Die grundaussage ihrer Entschuldigung war: "Ist doch nicht so schlimm. Macht jeder mal. Kann doch euch egal sein was wir mit unserem Leben anstellen." Ich hoffe das die Leute erwischt wurden und auf ewig zu Fuß unterwegs sind.

Kanns eigentlich passieren das man in D den Führerschein gar nicht wiederkriegt? Wenn ja was müsste man dafür machen?

mit verantwortungsbewussten Grüssen,

-Thorn-

Symptom
2005-11-27, 15:01:27
Kanns eigentlich passieren das man in D den Führerschein gar nicht wiederkriegt? Wenn ja was müsste man dafür machen?



Ja, dass kann passieren.
Theoretisch würde oben genannter Fall dafür schon ausreichen.
Bei einer ähnlichen Konstellation mit Personenschaden ist es aber so gut wie sicher.

Mumins
2005-11-27, 15:09:32
Ja, dass kann passieren.
Theoretisch würde oben genannter Fall dafür schon ausreichen.
Bei einer ähnlichen Konstellation mit Personenschaden ist es aber so gut wie sicher.

Hier wird auf alle Fälle ne Sperre über 2 Jahre ausgesprochen, dann muß der Führerschein neu gemacht werden, vorher MPU. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, hierfür alleine gäbe es nen Fahrverbot von 8 Monaten, bei 2 Promille ca. 18 Monate und 7 Punkte. Fahrerflucht mit solch heftigem Schaden nochmal 7 Punkte und ein Jahr Fahrverbot oder mehr.
Mit dem Ding ist dein Kumpel auf alle Fälle vorbestraft, könnte entweder 120 Tagessätze, aber eher mehrere Haft zur Bewährung geben.

Skorpion
2005-11-27, 15:16:07
Sowas nennst du Kumpel? :rolleyes:

Ich wünsche ihm, dass er im Knast mal paar Wochen/Monate richtig über seine Tat nachdenken kann.
Wie ich mir vorstellen kann, ist er ja bestimmt unverletzt vom Tatort gekommen, oder?

onkel2003
2005-11-27, 15:20:26
2 Promille
wenn er kein wocheend säufer ist, hat er nicht viel zu befürchten.
natürlich lappen weg, und den wird er auch erst mal nicht wieder sehn.

zu den schaden, idr zahlt die versicherung, er wird den schaden nicht zahlen brauchen, und wenn doch max 5000 euro, den mehr muss man an schaden nicht zahlen.

gericht denke ich mal, wenn kein personenschaden, dann geldstrafe.
wenn personenschaden, könnte er kiste auf bewährung bekommen.

anwalt ganz schnell aufsuchen ;D

2 Promille von saufen bis probe was für ne zeit vergangen, könnte er an die 2,5 bis 3 Promille gehappt haben, dann wird ihn so gut wie nichts passieren ausser er ist , extrem säufer und er kann es ab.

den lappen kann er ja in polen neu machen :cool: , wenn er keine führerscheinsperre bekommt ;-)

onkel2003
2005-11-27, 15:21:48
Hier wird auf alle Fälle ne Sperre über 2 Jahre ausgesprochen, dann muß der Führerschein neu gemacht werden, vorher MPU. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, hierfür alleine gäbe es nen Fahrverbot von 8 Monaten, bei 2 Promille ca. 18 Monate und 7 Punkte. Fahrerflucht mit solch heftigem Schaden nochmal 7 Punkte und ein Jahr Fahrverbot oder mehr.
Mit dem Ding ist dein Kumpel auf alle Fälle vorbestraft, könnte entweder 120 Tagessätze, aber eher mehrere Haft zur Bewährung geben.

quatsch nicht so viel ;-)
vorbestraft ist man erst ab 6 monate kiste.

Super Grobi
2005-11-27, 15:26:13
ich geh aber erstmal ganz schwer davon aus, das er erstmal ne Sperre bekommt (paar Jährchen werden das). Da es ja bei ihm nicht das erstemal mal ist und er betrunken+Unfall+flucht.... das ist nen dicker Brocken.

SG

EureDudeheit
2005-11-27, 15:48:01
Was ihm blüht?

1. Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer §316 StGB
2. Strafverfahren wegen Fahrerflucht §142 StGB
3. Verlust des KFZ-Versicherungsschutzes bei Trunkenheit sowie auch bei Fahrerflucht



Nö, falsch, §§ 315c, 142 StGB, dh. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Viel Spaß.

onkel2003
2005-11-27, 15:57:48
ich geh aber erstmal ganz schwer davon aus, das er erstmal ne Sperre bekommt (paar Jährchen werden das). Da es ja bei ihm nicht das erstemal mal ist und er betrunken+Unfall+flucht.... das ist nen dicker Brocken.

SG

wieso nicht das erste mal steht das irgend wo. ?

dann sieht es allerdings anders aus, dann kann er mit mehr als nur bewährung rechnen.

Symptom
2005-11-27, 16:04:06
quatsch nicht so viel ;-)
vorbestraft ist man erst ab 6 monate kiste.

Junge junge, andere belehren wollen, und dann selber einen derartigen Blödsinn schreiben. Du solltest lieber bei den AMD vs. Intel Threads bleiben, davon scheinst Du wenigstens was zu verstehen.

Als gemeinhin vorbestraft gilt man ab 90 Tagessätzen Geldstrafe, weil das dann in jedem Führungszeugnis auftaucht. Bis 90 Tagessätze ist es nur im behördlichen Führungszeugnis sichtbar, ab 90 Tage dann auch im polizeilichen Führungszeugnis.

Ansonsten gilt jede verurteilte Straftat als Vorstrafe, dass wird man spätestens dann feststellen, wenn man mal wieder wegen irgendwas vor Gericht steht..... ;)

onkel2003
2005-11-27, 16:04:51
Nö, falsch, §§ 315c, 142 StGB, dh. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Viel Spaß.

§ 142

ist das was ihn das genick brechen wird, und wenn das nicht das erste mal war, kann er sich schon mal von der nächsten JVA ne jahrespacketmarke schicken lassen. ;D

Black-Scorpion
2005-11-27, 16:08:45
den lappen kann er ja in polen neu machen :cool: , wenn er keine führerscheinsperre bekommt ;-)
Und was soll er damit machen?
Sich das Ding an die Klotür nageln?
Fahren darf er jedenfalls damit nicht.
Oder meinst du wirklich das der nur für den Führerschein mal eben für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz nach Polen verlegt.
Selbst wenn er das macht bringt es nichts da er hier ein Fahrverbot hat.

Also erstmal informieren bevor man solche sinnvollen Hinweise gibt.

onkel2003
2005-11-27, 16:11:53
Junge junge, andere belehren wollen, und dann selber einen derartigen Blödsinn schreiben. Du solltest lieber bei den AMD vs. Intel Threads bleiben, davon scheinst Du wenigstens was zu verstehen.

Als gemeinhin vorbestraft gilt man ab 90 Tagessätzen Geldstrafe, weil das dann in jedem Führungszeugnis auftaucht. Bis 90 Tagessätze ist es nur im behördlichen Führungszeugnis sichtbar, ab 90 Tage dann auch im polizeilichen Führungszeugnis.

Ansonsten gilt jede verurteilte Straftat als Vorstrafe, dass wird man spätestens dann feststellen, wenn man mal wieder wegen irgendwas vor Gericht steht..... ;)


Im juristischen Sinne ist man also vorbestraft.
Bundeszentralregister kommst du damit rein.

ins polzeiliche aber nicht.
zumindest währe es mir neu, ausser da hat sich in den letzten 2 jahren wieder was getan.

PS: dein amd vs intel spiel kannste auf der spielwiese vorhalten und nicht hier.
leg mit gesetz vor und ich gebe dir recht, bis dahin :P

onkel2003
2005-11-27, 16:13:54
Und was soll er damit machen?
Sich das Ding an die Klotür nageln?
Fahren darf er jedenfalls damit nicht.
Oder meinst du wirklich das der nur für den Führerschein mal eben für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz nach Polen verlegt.
Selbst wenn er das macht bringt es nichts da er hier ein Fahrverbot hat.

Also erstmal informieren bevor man solche sinnvollen Hinweise gibt.

wenn er kein fahrverbot bekommt kann er in polen soffort neuen lappen machen.

die zeiten sind vorbei mit wohnsitz in polen. polen gehört mitlerweile zur eu ;-) das heist lappen wird 100 % anerkannt.
ausser natürlich er hat hier eine sperre

Mumins
2005-11-27, 16:22:51
quatsch nicht so viel ;-)
vorbestraft ist man erst ab 6 monate kiste.

Du Hohlkopf, ich hab schließlich Jura studiert.


Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174 -180 oder 182 des Strafgesetzbuchs handelt und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG).
Was schließen wir daraus? Alles über 90 Tagessätzen steht im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.

onkel2003
2005-11-27, 16:26:20
Du Hohlkopf, ich hab schließlich Jura studiert.
ja und ich drucker :cool:

shit das studiert man ja garnicht

oki oki du hast recht.

bis zu 90 tagessätze oder 3 monate kiste, ausser bei jugendstrafe, da kann bis zu 2 jahre bewährung nicht in führungszeugniss stehn.

Black-Scorpion
2005-11-27, 16:30:38
Ich sagte erst informieren.

---
Kann man nach einem Führerscheinentzug einen "Ersatzführerschein" im Ausland machen?

Nein. Nach den derzeit geltenden deutschen Vorschriften muss die Führerscheinprüfung am ersten Wohnsitz abgelegt werden.
...
Die Verwaltungsbehörden gehen aber davon aus, dass erst bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten eine Verlegung des Wohnsitzes anzunehmen ist.

Doch auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist der dort erworbene Führerschein unter Umständen in Deutschland nicht gültig. Zum Beispiel dann, wenn der Führerschein in der Bundesrepublik entzogen wurde. Der Führerscheinentzug ist eine "personengebundene Maßnahme" und hängt nicht von dem Dokument ab, das die Fahrerlaubnis bescheinigt. Auch mit einem Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat darf der Betroffene in Deutschland nicht fahren.
---
Quelle: http://www.bundesregierung.de/-,413.432180/artikel/Auto-und-Fuehrerschein.htm#Kann_man_nach

und

---
Neuer Führerschein im Ausland

...

Das sind die Bedingungen, die an den EU-Führerschein geknüpft sind:

* Der Führerscheinanwärter muss mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt und eine Meldeadresse im Land haben.
* Eine nach dem Führerscheinentzug in Deutschland verhängte Sperrfrist muss unbedingt eingehalten werden, bevor ein neuer Führerschein im EU-Ausland gemacht werden darf.

....
---
Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2004110702.html

{655321}-Hades
2005-11-27, 16:36:08
Du Hohlkopf, ich hab schließlich Jura studiert.


Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174 -180 oder 182 des Strafgesetzbuchs handelt und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG).
Was schließen wir daraus? Alles über 90 Tagessätzen steht im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.

Für direkte Beleidigung einen Punkt. Eine Diskussion über die Moderation hat in diesem Thread nichts zu suchen!

Iceman346
2005-11-27, 17:07:02
Wenns nach mir ginge würde er den Rest seines Lebens Bus fahren.

kelo
2005-11-27, 17:07:09
Für direkte Beleidigung einen Punkt. Eine Diskussion über die Moderation hat in diesem Thread nichts zu suchen!
Im Gericht würde man dafür als Jurist auch eine Strafe bekommen. Glaube 100 Euro oder 2 Tage Ersatzhaft.

@Threadstarter
Deinem Kumpel wird eine Gerichtsverhandlung mit einer saftigen Strafe erwarten. Entweder Geldstrafe ode Bewährungsstrafe, hängt auch vom Richter ab. Den Führerschein ist er schon so für lange Zeit los.
Dann wird er für den Schaden aufkommen: Personenschaden, Sachschäden und die Kosten für die Gerichtsverhandlung. Das geht in die (Zehn-)Tausende.
Wenn er einen Job hat und auf ein Auto angewiesen ist, dann sieht es auch düster aus. Vielleicht darf er deswegen einen Roller o.ä. benutzen. Das hängt auch vom Richter und dem Strafmaß ab. Dann darf man 25 km/h fahren.
Für die nächsten Jahre ist sein junges Leben wegen seiner eigenen Dummheit verbockt worden. Mein Beileid.
Wenn er glück hat, helfen ihm seine Eltern/Verwandte etwas unter die Arme.

Hucke
2005-11-27, 17:07:57
wenn er kein fahrverbot bekommt kann er in polen soffort neuen lappen machen.

die zeiten sind vorbei mit wohnsitz in polen. polen gehört mitlerweile zur eu ;-) das heist lappen wird 100 % anerkannt.
ausser natürlich er hat hier eine sperre

Das mit den 185 Tagen gilt noch immer. Das Problem ist nur, daß das ausstellende Land sowas überprüfen soll. Und das scheint im Osten ja noch immer gut durch entsprechende Scheinchen zu funktionieren (geht hier in Deutschland allerdings auch, habs erst letztens bei ner TÜV Abnahme gesehen).
Allerdings bekommt er noch immer übelst Äger wenn er dann in Deutschland mit dem Lappen erwischt wird. Ist noch immer ein Streitthema in der EU. Da gabs einen lustigen Artikel zu in der letzten ADAC Zeitschrift.

Ich persönlich fänds auch ziemlich traurig, wenn solche Gestalten auf Deutschlands Straßen rumfahren dürften.

Morgaine
2005-11-27, 17:20:52
Hm ich denke das der so schnell kein Auto mehr fahren darf und wenn dann irgendwann man mit Elchtest vorher .. zudem wird ihm noch eine andere Strafe blühn.. hohe Geldstrafe oder Ersatzweisse einpaar Tage Knast kommt wohl drauf an was der Richter sagt da Fahrerflucht eine Straftat ist...

Und mit Alk oder Drogen im Blut sind die Strafen soviel ich weiss auch um einiges härter ^^

Symptom
2005-11-27, 17:33:43
Wenns nach mir ginge würde er den Rest seines Lebens Bus fahren.

Aber bitte nicht als Busfahrer......obwohl er ja eindeutig das Zeug dazu hätte... :D

Mumins
2005-11-27, 18:33:29
Hm ich denke das der so schnell kein Auto mehr fahren darf und wenn dann irgendwann man mit Elchtest vorher .. zudem wird ihm noch eine andere Strafe blühn.. hohe Geldstrafe oder Ersatzweisse einpaar Tage Knast kommt wohl drauf an was der Richter sagt da Fahrerflucht eine Straftat ist...

Und mit Alk oder Drogen im Blut sind die Strafen soviel ich weiss auch um einiges härter ^^

Das ist kein Kavaliersdelikt, das gibt ne hohe Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder halbes Jahr auf Bewährung.

WedgeAntilles
2005-11-27, 19:02:47
wenn er kein fahrverbot bekommt kann er in polen soffort neuen lappen machen.

die zeiten sind vorbei mit wohnsitz in polen. polen gehört mitlerweile zur eu ;-) das heist lappen wird 100 % anerkannt.
ausser natürlich er hat hier eine sperre

Ziemilch sicher Quatsch - zumindest vor nem halben Jahr wars das noch.
Ich würde zwar nicht mein Leben drauf verwetten, aber nen hunderter schon.

ilPatrino
2005-11-28, 11:11:20
Ziemilch sicher Quatsch - zumindest vor nem halben Jahr wars das noch.
Ich würde zwar nicht mein Leben drauf verwetten, aber nen hunderter schon.

da sind imho ein paar gerichtsverfahren offen, wo einige durch solche aktionen den elchtest umgehen wollten. mal abwarten, wie sowas ausgeht.

ich mein, einerseits ist der idiotentest in dieser form himmelschreiender blödsinn, andererseits sollten die leute, die dorthin geschickt werden, sowieso nicht so schnell wieder autofahren...

Haarmann
2005-11-28, 11:19:37
TheNeo1980

Das ist immer die Frage, wie lange danach er diese Promille hatte.
Es ist nicht verboten nach einer Fahrerfluch sich sinnlos zu betrinken. Man muss ihm nachweisen können, dass er zum Tatzeitpunkt auch betrunken war. Das ist je nach je nicht mehr möglich -> nur noch die Fahrerflucht übrig. Je nach Sachlage kommt man sogar da noch mit dem Lappen weg.

Crazy_Bon
2005-11-28, 11:29:36
Der Fahrer muß beweisen, daß er nicht betrunken war, nicht die Polizei. Wenn der Fahrer nach Alokohol riecht, beim Alkoholtst durchfällt und ein Promillenwert auf die Tatzeit zurück gerechnet werden kann, dann steht der Tatbestand für die Polizei fest und hat man böse gelitten. Einige gewitzte Unfallfahrer bieten dem anderen Unfallbeteiligten einen Schluck Alkohol gegen den Schreck an um ihn bei der Polizei als betrunken anzugeben.

Das gute A
2005-11-28, 11:35:20
Viel Geld zahlen und den Führerschein ist er auch für die nächste Zeit erstmal los. Den gibts wohl auch erst nach einer bestandenen MPU wieder, was natürlich auch nochmal ordentlich Kohle kostet.

Aber in dem Fall, selber schuld. Der Kerl scheint einfach nicht befähigt zu sein ein Auto zu fahren.

Bleibt zu hoffen, dass er erstmal schön lange den Lappen weghat, sowas kann nicht angehen. Und das hat nix mit "belehrend" zu tun, sondern was der Kumpel da gemacht hat ist verantwortungslos und unglaublich dumm - und mit "jugendlichem Leichtsinn" hat sowas auch nichts mehr zu tun.

Lappen weg, Strafe obendrauf und hoffentlich daraus lernen...

Gruß

noid
2005-11-28, 11:50:01
Ich bin sicherlich kein Kind von StVO-konformem Fahren (Motorrad X-(), aber wer in der Probezeit sich schon nicht beherrschen kann, und dann auch noch mit Alk fährt... der sollte niemals wieder fahren dürfen.
Und zwar aus einem Grund: nicht in der Lage aus seinen Fehlern zu lerner.

Haarmann
2005-11-28, 12:02:23
Crazy_Bon

Ich kenne die exakte Sachlage eben nicht, aber ich kenne den Fall eines Bekannten. Bei dem hat die Polizei beim Unfall vergessen nen Test zu machen. Als es ihnen paar Stunden danach in den Sinn kam, da wars zu spät, denn inzwischen durfte er soviel trinken, wie er wollte.
Da der Täter hier Fahrerflucht begangen hat, kanns auch sein, dass ihn die Polizei erst nach paar Stunden fand -> nicht mehr nachweisbar. Genau deswegen begehen ja oft Leute, die auf den Lappen angewiesen sind und zuviel Promille haben, Fahrerflucht und verstecken sich so lange wie möglich vor der Polizei.

Es klingt bekloppt, aber es funktioniert tatsächlich.

Crazy_Bon
2005-11-28, 12:26:15
Es kommt drauf an wieviel man getrunken hat, wenn nun ein solcher Fahrer wie der Freund von TheNeo1980 kontrolliert wird (2 Promille), dann braucht er im Durschnitt 20 Stunden bis der Alkohol restlos abgebaut wird. So mancher dachte schon, er könne das Wochenende durchsaufen und wäre am Montag wieder völlig nüchtern, so eine Polizeikontrolle bewies dann das Gegenteil.

spinoza
2005-11-28, 12:47:04
der beschuldigte trägt die beweislast für den "nachtrunk"
Urteil (http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_nachtrunk_kraftfahrer_traegt_die_beweislast.html)
und da der ja beim treadstarter nach dem unfall und bei seiner verhaftung war, wird der ja vor gericht sicher schwören, dass der bei ihm für 2promille absinth gesoffen hat.

ansonsten: null toleranz für sowas!

und wer sich bis 2 promille besäuft sorry, das macht der nicht zum ersten mal

Haarmann
2005-11-28, 12:58:58
spinoza

Ich bin da eben anderer Ansicht... es ist mir eigentlich scheissegal ob wer besoffen war oder nicht bei nem Unfall, solange kein kausaler Zusammenhang besteht.
Wenn Dir auf der Autobahn ein Reifen explodiert, dann siehste meisst blass aus. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Promillespiegel und Reifen kann ich allerdings nicht feststellen. Wenn Dir ein Hirsch ins Auto rennt, dann knallts auch bei nüchternen Fahrern - der Hirsch wird durch nen allfälligen Suff weder angelockt, noch vertrieben. Ab und an ist der "Betrunkene" gar schuld an nem Unfall, bei welchem ihm einer, natürlich ein nüchterner Fahrer, ins Heck knallt. Die Justiz hat hier oft seltsamste Stilblüten vorzuweisen.

Nebenher ist ne leere Flasche Absinth Beweis genug - die findet sich recht schnell...

Elladan
2005-11-28, 13:30:57
Ach du kagge... Fahrerflucht + Alkohol am Steuer + schon ne verlängerte Probezeit? Viel spass sag ich da nur... Da wird mir ganz anders wenn ich da nachts im auto sitze und schiss habe das mir jeden moment so nen betrunkener ins auto fahren kann...

Ich fahre schon desshalb nachts höchst ungerne... Man kann sich bei der Fahrweise Leuten, denen man auf der Straße gegegnet, auch nur seine Gedanken machen. ;(

Und zu deinem Kumpel:
Der hätte auch Leute totfahren können.

spinoza
2005-11-28, 19:00:50
Ich bin da eben anderer Ansicht.
mich wundert doch immer wieder, welche "toleranz" hier straftätern entgegengebracht wird. die opfer (oder der sachschaden) interessiert überhaupt nicht. nur sich vor jeder verantwortung für sein tun drücken.

sun-man
2005-11-28, 20:02:47
Lappen weg, für immer. Scheiß egal welche angeblichen sozialen Abgründe sich auftun, sollen die halt abstürzen und nie wieder auf die Beine kommen - die Opfer tun das auch nicht.

2 Tote, einer davon unter den Händen weggestorben weil der betrunkene VW Proll unbedingt fahren musste. ~24 besoffen....
Mitleid mit solchem asozialen Gesindel? Kein. Null Toleranz.

leider nur ein Bild-Link (http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/11/28/raser__unfall__kinder__tot__bayern/raser__unfall__kinder__tot__bayern.html) aber die ganze Zeit in der Glotze.

..und wer wars wieder? 18-25 jährige, komisch oder?
Ich hab auch genug gesoffen als ich noch jünger war, aber um danach noch Auto zu fahren hat man vorher schon nix in der Birne.

MFG

-error-
2005-11-28, 20:20:20
Lol, solche Typen sind Arschlöcher!

Sowas rücktsichlos, würde einer so z.B. mein Famlienmitglied umbringen, würde ich einen Profikiller auf ihn hetzten, der wäre also ratz fatz tot :)

Nun, Gesetze entwerfen würde, müsste dieses Gesöcks für so einen Ablauf des Geschehnis mal locker 15.000 Euro bezahlen. Ist kein Geld vorhanden, dann muss das eben erarbeitet werden, so einfach ist das!