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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inkasso Post bekommen - Fragen


ernesto.che
2005-11-29, 15:17:12
Ich habe einen Brief von einem Inkasso Unternehmen bekommen, es geht da um die Bezahlung meiner Bahn Card, 100EUR kostet die mich im Jahr.
Nun habe ich aber nie eine Rechnung bekommen, soll aber laut Bahnhotline eine erste Mahnung erhalten haben.
Nun meine Frage - wie ist denn das, wenn ich weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe? Nachweisen werde ich das wohl kaum können.
Außerdem habe ich jetzt die Humorlosen mit einer Forderung von 137,01EUR am Hals.
Wie sollte ich da verfahren? Wortlos der Forderung nachkommen? Oder lediglich die (zurecht) geforderten 100EUR überweisen? Ist dort die Verhältnismäßigkeit durch die Bahn eingehalten worden?
War es ein Fehler, nicht um die Rechung zu betteln?

Daltimo
2005-11-29, 15:24:05
Sich bei der Bahn informieren. Würde aber die Gebühr beim Inkasso bezahlen, denen ist es egal, die haben den Auftrag von der Bahn die machen nur was die sagen. Weiß wovon ich spreche meine Mum arbeitet beim Inkasso;)

Mumins
2005-11-29, 15:40:35
Wurde dem Schrieb eine Inkassovollmacht beigefügt, im Original, keine Kopie? Wahrscheinlich nicht, deshalb weist du die Forderung gem. §174 BGB zurück und zahlst sofort den Betrag an die Bahn.

§ 174

Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

Argo Zero
2005-11-29, 15:46:14
Mich wundert, dass nach mehrmaligen Vermahnen die Bahn nicht auf die Idee gekommen den Brief via Einschreiben zu schicken.
Aber dann gleich mit dem Inkasso-Unternehmen kommen? Der pure Individualismus.

MarcWessels
2005-11-29, 15:46:44
Sich bei der Bahn informieren. Würde aber die Gebühr beim Inkasso bezahlen, denen ist es egal, die haben den Auftrag von der Bahn die machen nur was die sagen. Weiß wovon ich spreche meine Mum arbeitet beim Inkasso;)Nö - ein Inkassounternehmen prüft schließlich überhaupt garnicht die Berechtigung einer Forderung. :crazy2:

Deshalb-> Natürlich nichts an das Abzock-Unternehmen zahlen.

ernesto.che
2005-11-29, 16:04:20
Wurde dem Schrieb eine Inkassovollmacht beigefügt, im Original, keine Kopie? Wahrscheinlich nicht, deshalb weist du die Forderung gem. §174 BGB zurück und zahlst sofort den Betrag an die Bahn.

§ 174

Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

Außer diesem (http://www.voodooalert.de/temp/inkasso.pdf) Schreiben, ist lediglich ein Zahlschein und ein Antwortformular dabei. Wie mache ich deine geschilderte Variante genau und gibt es da Erfahrungsberichte?

joe kongo
2005-11-29, 16:53:45
Du schreibst einfach keine Rechnung bisher bekommen zu haben.

Beeblebrox
2005-11-29, 17:14:14
Mich wundert, dass nach mehrmaligen Vermahnen die Bahn nicht auf die Idee gekommen den Brief via Einschreiben zu schicken.
Aber dann gleich mit dem Inkasso-Unternehmen kommen? Der pure Individualismus.

Verstehe ich auch nicht. Was ist denn so schwer dran, eine Mahnung per Einschreiben zu verschicken. Kostet 2 EUR oder so.

Ich hatte mal ein ähnlichen Fall. Habe dann nur den fälligen Betrag direkt an die Firma bezahlt und damit war es erledigt.

ernesto.che
2005-11-29, 17:18:09
Verstehe ich auch nicht. Was ist denn so schwer dran, eine Mahnung per Einschreiben zu verschicken. Kostet 2 EUR oder so.

Ich hatte mal ein ähnlichen Fall. Habe dann nur den fälligen Betrag direkt an die Firma bezahlt und damit war es erledigt.

Warst du da auch schon über die Frist hinaus? Die soll bei mir wohl im September gewesen sein. Und wie hat sich das Inkasso Pack verhalten?

Beeblebrox
2005-11-29, 17:26:25
Warst du da auch schon über die Frist hinaus? Die soll bei mir wohl im September gewesen sein. Und wie hat sich das Inkasso Pack verhalten?

Ist schon ne Weile her, wie die Fristen waren, weiß ich nicht mehr. Auf jeden Fall habe ich von den Inkasso-Fuzzis nichts mehr gehört. Ich würde an Deiner stelle die Bahncard sofort bei der Bahn bezahlen und dann mal abwarten. Vermutlich wird nichts mehr kommen.

Mumins
2005-11-29, 17:47:12
Also grundsätzlich bedarf es keiner Mahnung mehr um den Schuldner in Verzug zu setzen. 30 Tage nach Rechnungsstellung ist man automatisch in Verzug und hat somit den Verzugschaden zu ersetzen(Rechtsanwaltskosten usw.). Hier gabs aber keine Rechnung, allerdings gabs die Bahncard, also die Gegenleistung. §286 Nr. 3 BGB besagt, dass man auch 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung in Verzug kommt.

Machs trotzdem so wie ichs dir gesagt hab.

onkel2003
2005-11-29, 19:26:59
eigentlich wird gesagt, zahl den scheiss und du bist ein haufen sorgen los.

hast du eine rechtschutz ?.

wenn nein zahl es besser, ich denke mal ist eine sorglos lösung.

hast du eine.
zahl die 100 euro an die bahn, ausser wie Mumins sagt wenn ne vollmacht beiliegt, dann überweise 100 euro an das inkasso, wobei ich mich grade frage, zahlste ans inkasso, kann man dies als schuld anerkenntnis ansehn ?.

oder doch besser an die bahn zahlen, und warten was passiert.
wenns dumm läuft bucht die bahn dir das geld zurück, wenn sie es nicht macht, hat die bahn ihr geld und gut, was das inkasso will ist egal, dann wenn sie was wollen, kommt deine rechtschutz zum tragen, wenn sie den zahlt

du bist zwar in vorzug, ok, aber fraglich bleibt, darf die bahn einfach soffort ohne mahnung an ein inkasso ?

ich glaube nein, nicht ohne mahnung, es gibt ein § der sagt, der gläubiger darf keine unötigen kosten verursachen.
ein soffortiges nach inkasso laufen,. denke ich mal währe sowas.


wer ist in der beweislast, ob du eine mahnung bekommen hast, natürlich die bahn, den du kannst sowas ja nun mal nicht beweisen.

hast du keine rechtschutz, naja ich weis nicht, glaube würde es dann schon lieber zahlen, auch wenns kacke ist.

ich hatte ein streit mit Postbank, ohne anwalt, es ging um 1 DM, der letzte brief von bundesgerichtshof, habe ich noch vor augen :cool: ich habe verloren, und es hat mich 900 DM gekostet, zum glück hatte ich kein anwalt genommen sonst währe es mehr als teuer geworden.

Daltimo
2005-11-29, 19:30:06
Nö - ein Inkassounternehmen prüft schließlich überhaupt garnicht die Berechtigung einer Forderung. :crazy2:

Deshalb-> Natürlich nichts an das Abzock-Unternehmen zahlen.

Das muss er aber mit der Bahn klären, weil das Inkasso kann da nichts machen! Die haben ja den Auftrag von der Bahn, die Bahn muss erst den Auftrag zurück ziehen und dann geht das erst;)

Gunaldo
2005-11-29, 19:31:08
Wurde dem Schrieb eine Inkassovollmacht beigefügt, im Original, keine Kopie? Wahrscheinlich nicht, deshalb weist du die Forderung gem. §174 BGB zurück und zahlst sofort den Betrag an die Bahn.

§ 174

Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.


wenn dem so ist, richtest du die zahlung (ohne die mahngebühren) einfach an den ursprünglichen zahlungsempfänger (db), danach schläft die sache meist eh ein.

Mumins
2005-11-29, 20:29:18
du bist zwar in vorzug, ok, aber fraglich bleibt, darf die bahn einfach soffort ohne mahnung an ein inkasso ?

Ja, 30 Tage nach Rechnungstellung darf Inkasso beauftragt werden. Was du meinst ist die Schadensminderungspflicht gem. §254BGB. Man darf z.B. nicht Anwaltskosten und Inkassokosten berechnen, entweder Anwalt oder Inkasso. Bei einer titulierten Forderung muß zuerst einmal die Forderung mit dem Gerichtsvollzieher erfolglos beigetrieben worden sein, ansonsten muß man Inkassokosten nicht zahlen. Viele Richter lehnen Inkassokosten generell ab. Inkassoläden haben oft nur durch Unwissenheit der Schuldner bzw. durch Einschüchterung Erfolg. Die meisten Posten sind sowieso nicht berechtigt. Inkassos arbeiten auf Erfolgsbasis oder kaufen alte Titel für 10% vom Gesamtbetrag, im letzten Fall arbeiten sie auf eigene Rechnung und dürfen keine Kosten in Rechnung stellen. Nie Teilbeträge ans Inkasso zahlen, damit erkennt man die Forderung an. Wenn möglich immer Gesamtbetrag ohne Inkassogebühren an Unrsprungsgläubiger mit Vermerk Hauptforderung, dies gilt nur wenn Inkasso im Auftrag handelt.

MarcWessels
2005-11-29, 20:41:11
Das muss er aber mit der Bahn klären, weil das Inkasso kann da nichts machen! Die haben ja den Auftrag von der Bahn, die Bahn muss erst den Auftrag zurück ziehen und dann geht das erst;)Klar, ich würde mich nur mit der Bahn abgeben und den Inkassoverein ignorieren.

onkel2003
2005-11-29, 20:53:52
Ja, 30 Tage nach Rechnungstellung darf Inkasso beauftragt werden. Was du meinst ist die Schadensminderungspflicht gem. §254BGB. Man darf z.B. nicht Anwaltskosten und Inkassokosten berechnen, entweder Anwalt oder Inkasso. Bei einer titulierten Forderung muß zuerst einmal die Forderung mit dem Gerichtsvollzieher erfolglos beigetrieben worden sein, ansonsten muß man Inkassokosten nicht zahlen. Viele Richter lehnen Inkassokosten generell ab. Inkassoläden haben oft nur durch Unwissenheit der Schuldner bzw. durch Einschüchterung Erfolg. Die meisten Posten sind sowieso nicht berechtigt. Inkassos arbeiten auf Erfolgsbasis oder kaufen alte Titel für 10% vom Gesamtbetrag, im letzten Fall arbeiten sie auf eigene Rechnung und dürfen keine Kosten in Rechnung stellen. Nie Teilbeträge ans Inkasso zahlen, damit erkennt man die Forderung an. Wenn möglich immer Gesamtbetrag ohne Inkassogebühren an Unrsprungsgläubiger mit Vermerk Hauptforderung, dies gilt nur wenn Inkasso im Auftrag handelt.

woran erkenne ich aber ob ein inkasso auf eigene rechnung arbeitet.
bzw das sie den titel gekauft haben ?


aber was ist wenn die bahn ihn den betrag zurück bucht ?.


also ich sehe das doch richtig oder

inkasso handelt in auftrag, heist inkasso besorgt die kohle, und überweist an den gläubiger ein gewiessen betrag.

inkasso kauft , dies muss doch nicht unbedingt ein titel sein oder ?
titel ist erst ab vollstreckungsbescheit ?

also inkasso kauft, wie auch immer mit oder ohne titel wenns geht, inkasso zahlt betrag an gläubiger, gläubiger bekommt ein teil ist zufrieden, inkasso bekommt alles incl restkosten, aber in den fall dürfen keine inkassokosten berechnet werden. ?

aber für den fall er überweist 100 euro an die bahn, bahn macht nichts mehr haben ihr geld und gut.

inkasso kommt 2 monate später mit schreiben, wo sie beipiel sagen wir jetzt noch 50 euro inkasso kosten haben wollen, wie da reagieren ?, oder garnicht reagieren ?

Butter
2005-11-29, 21:02:16
Verstehe ich auch nicht. Was ist denn so schwer dran, eine Mahnung per Einschreiben zu verschicken. Kostet 2 EUR oder so.

Ich hatte mal ein ähnlichen Fall. Habe dann nur den fälligen Betrag direkt an die Firma bezahlt und damit war es erledigt.

HAHAHAHA

Der war gut!
Ich arbeite im Mahnwesen einer Firma wir verschicken jede Woche ca. 1000 Mahnungen.
Rechne mal 1000 x2,05 € = 2050,- €
oder 1000 mal x 0,55 € =550,-€

Einschreiben weil jemand die Rechnung nicht bekommen hat, scheidet in unserem Fall aus.
Ich finde es aber auch hart das die Bahn schon nach einer Mahnung direkt zum Inkasso greift.

Gunaldo
2005-11-29, 21:22:50
lustig wirds dann halt nur wenn die zustellung bewiesen werden muss.
beim brief ist das so nicht möglich, beim einschreiben schon.
da rechnet sich dann evtl auch der auspreis für die firma.

Mumins
2005-11-29, 22:22:04
woran erkenne ich aber ob ein inkasso auf eigene rechnung arbeitet.

Ganz einfach Forderung zurückweisen und auf §174 BGB verweisen, dann teilen die Herren dir das mit. Entweder sie schicken ne Vollmacht des Auftraggebers oder eine Abtretungsurkunde.
Man kann auch nicht titulierte Forderungen abtreten, das ist richtig. Dann muß das Inkasso aber mit nem Rechtsanwalt den Titel erwirken, denn sie dürfen nicht wie ein Anwalt tätig werden.

Im übrigen brauchts ein Einschreiben mit Rückschein, nur das ist 100% wasserdicht.

Marc-
2005-11-29, 23:15:24
Ich habe einen Brief von einem Inkasso Unternehmen bekommen, es geht da um die Bezahlung meiner Bahn Card, 100EUR kostet die mich im Jahr.
Nun habe ich aber nie eine Rechnung bekommen, soll aber laut Bahnhotline eine erste Mahnung erhalten haben.
Nun meine Frage - wie ist denn das, wenn ich weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe? Nachweisen werde ich das wohl kaum können.
Außerdem habe ich jetzt die Humorlosen mit einer Forderung von 137,01EUR am Hals.
Wie sollte ich da verfahren? Wortlos der Forderung nachkommen? Oder lediglich die (zurecht) geforderten 100EUR überweisen? Ist dort die Verhältnismäßigkeit durch die Bahn eingehalten worden?
War es ein Fehler, nicht um die Rechung zu betteln?

frage:
- liegt dem inkasso schreiben eine vollmacht/ eine abtretung seitens des irsprungsgläubigers bei?

Wenn nein dann folgendes:
Fax zurück an das inkassobüro mit hinweis auf den mangel und ablehnung der zustaendigkeit. ("Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174, 410 BGB ab").
Im gleichen atemzug, zahlung der hauptforderung (100EUR) an die bahn.
Sache ist erledigt, da die forderung des inkassobüros nicht realisiert werden kann wegen formmangel.

Kommt ein Fax zurück mit vollmacht in kopie- wiederum zurück mit selbem satz... die vollmacht MUSS im original kommen.
Kommt vollmacht im original OHNE Forderung/Forderungsaufstellung mit gleichem schreibem- wiederum zurueck... Vollmacht im original MUSS zusammen mit forderung kommen.

Wichtig ist: zahlung der hauptschuld an ursprungsgläubiger bevor formkorrekter inkassoauftrag kommt.
Sollte inkassobüro weitermahnen: Zahlungsbeleg mit datumsangaben und kopien deiner faxe an inkassobüro--- feststellung kein gültiger inkassoauftrag bevor die schuld beglichen war... pech gehabt.

Hoffe geholfen zu haben.

Beeblebrox
2005-11-29, 23:16:06
HAHAHAHA

Der war gut!
Ich arbeite im Mahnwesen einer Firma wir verschicken jede Woche ca. 1000 Mahnungen.
Rechne mal 1000 x2,05 € = 2050,- €
oder 1000 mal x 0,55 € =550,-€

Einschreiben weil jemand die Rechnung nicht bekommen hat, scheidet in unserem Fall aus.
Ich finde es aber auch hart das die Bahn schon nach einer Mahnung direkt zum Inkasso greift.

Freut mich, wenn ich Dich erheitern konnte.

Ich finde eine Mahnung per Einschreiben statt einer teuren Forderungsabtretung an ein Inkassounternehmen sinnvoller. Stichwort Schadensminimierung.
Die Kosten für die Mahnung trägt doch ohnehin der Schuldner.

Marc-
2005-11-29, 23:19:55
Man kann auch nicht titulierte Forderungen abtreten, das ist richtig. Dann muß das Inkasso aber mit nem Rechtsanwalt den Titel erwirken, denn sie dürfen nicht wie ein Anwalt tätig werden.

Im übrigen brauchts ein Einschreiben mit Rückschein, nur das ist 100% wasserdicht.

Falsch. Um einen titel zu erwirken brauch ich kein rechtsanwalt zu sein. Ein einfacher mahnbescheid, dem nicht widersprochen wird mit zustellung des vollstreckungsbescheid zum titel.
Der mahnbescheid kann durch den gläubiger selbst, durch einen von ihm per vollmacht ermächtigten, oder von einem kaeufer der forderung erwirkt werden, wobei letzteres (der verkauf der forderung) dem schuldner angezeigt werden muss.

ernesto.che
2005-11-30, 00:09:55
frage:
- liegt dem inkasso schreiben eine vollmacht/ eine abtretung seitens des irsprungsgläubigers bei?

Wenn nein dann folgendes:
Fax zurück an das inkassobüro mit hinweis auf den mangel und ablehnung der zustaendigkeit. ("Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174, 410 BGB ab").
Im gleichen atemzug, zahlung der hauptforderung (100EUR) an die bahn.
Sache ist erledigt, da die forderung des inkassobüros nicht realisiert werden kann wegen formmangel.

Kommt ein Fax zurück mit vollmacht in kopie- wiederum zurück mit selbem satz... die vollmacht MUSS im original kommen.
Kommt vollmacht im original OHNE Forderung/Forderungsaufstellung mit gleichem schreibem- wiederum zurueck... Vollmacht im original MUSS zusammen mit forderung kommen.

Wichtig ist: zahlung der hauptschuld an ursprungsgläubiger bevor formkorrekter inkassoauftrag kommt.
Sollte inkassobüro weitermahnen: Zahlungsbeleg mit datumsangaben und kopien deiner faxe an inkassobüro--- feststellung kein gültiger inkassoauftrag bevor die schuld beglichen war... pech gehabt.

Hoffe geholfen zu haben.

Außer diesem (http://www.voodooalert.de/temp/inkasso.pdf) Schreiben, ist lediglich ein Zahlschein und ein Antwortformular dabei. Ist der Wisch ok für deinen Plan?
Mal so am Rande, woher weißt du das - Jurist?

Marc-
2005-11-30, 01:10:54
Außer diesem (http://www.voodooalert.de/temp/inkasso.pdf) Schreiben, ist lediglich ein Zahlschein und ein Antwortformular dabei. Ist der Wisch ok für deinen Plan?
Mal so am Rande, woher weißt du das - Jurist?

Nein. Wirtschaftsinformatik und gepr. Finanzbuchhalter.

Dem schreiben fehlt die Vollmacht im original. Damit steht deinem widerspruch tür und tor offen. Nur nicht vergessen zeitgleich an den Gläubiger zu zahlen.

Mumins
2005-11-30, 06:25:53
Falsch. Um einen titel zu erwirken brauch ich kein rechtsanwalt zu sein. Ein einfacher mahnbescheid, dem nicht widersprochen wird mit zustellung des vollstreckungsbescheid zum titel.
Der mahnbescheid kann durch den gläubiger selbst, durch einen von ihm per vollmacht ermächtigten, oder von einem kaeufer der forderung erwirkt werden, wobei letzteres (der verkauf der forderung) dem schuldner angezeigt werden muss.

Nix falsch. Ein Inkassobüro ist ein Spezialfall und muß einen Rechtsanwalt einschalten, auch für einen Mahnbescheid, da der vom Gericht zugesandt wird. Es geht selbst dann nicht wenn der Inhaber des Inkassoladen RA ist, da er für sich selbst nicht tätig werden darf.

"Von vielen Gerichten werden die Kosten eines beauftragten Inkassobüros als nicht ersatzfähig angesehen, da ein Inkassobüro die Forderungen nicht gerichtlich verfolgen darf und damit ein Anwalt beauftragt werden muss. Somit fallen doppelte Kosten, nämlich die des Inkassobüros und später die des beauftragten Rechtsanwaltes an. Der Schuldner braucht dann die Inkassobürokosten nicht zu bezahlen, diese tragen Sie."
Siehe:
http://www.rechtsanwalt-stutensee.de/inkasso.htm

Mumins
2005-11-30, 06:27:23
frage:
- liegt dem inkasso schreiben eine vollmacht/ eine abtretung seitens des irsprungsgläubigers bei?

Wenn nein dann folgendes:
Fax zurück an das inkassobüro mit hinweis auf den mangel und ablehnung der zustaendigkeit. ("Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174, 410 BGB ab").
Im gleichen atemzug, zahlung der hauptforderung (100EUR) an die bahn.
Sache ist erledigt, da die forderung des inkassobüros nicht realisiert werden kann wegen formmangel.

Kommt ein Fax zurück mit vollmacht in kopie- wiederum zurück mit selbem satz... die vollmacht MUSS im original kommen.
Kommt vollmacht im original OHNE Forderung/Forderungsaufstellung mit gleichem schreibem- wiederum zurueck... Vollmacht im original MUSS zusammen mit forderung kommen.

Wichtig ist: zahlung der hauptschuld an ursprungsgläubiger bevor formkorrekter inkassoauftrag kommt.
Sollte inkassobüro weitermahnen: Zahlungsbeleg mit datumsangaben und kopien deiner faxe an inkassobüro--- feststellung kein gültiger inkassoauftrag bevor die schuld beglichen war... pech gehabt.

Hoffe geholfen zu haben.

Du bist schon ein ganz schöner Rechthaber oder? Hättest du den Thread gelesen, dann hättest du das nicht nochmal geschrieben, denn es stand da schon. Im übrigen ist ein Verweis auf §410 hier nicht nötig, denn aus dem Schreiben geht hervor, dass hier keine Abtretung stattfand.

Marc-
2005-11-30, 09:53:11
Du bist schon ein ganz schöner Rechthaber oder? Hättest du den Thread gelesen, dann hättest du das nicht nochmal geschrieben, denn es stand da schon. Im übrigen ist ein Verweis auf §410 hier nicht nötig, denn aus dem Schreiben geht hervor, dass hier keine Abtretung stattfand.


Zum thema rechthaber: ja. bin ich.
2. wir können uns die hand geben... als ich dieses schrieb lag die kopie des schreibens nicht vor wie du sehen kannst... deshalb beide angaben.
3. Sorry das ich denselben tip gab den du geben wolltest/gegeben hast/gelesen hast.

Viel spass noch beim wadenbeissen.

Daltimo
2005-11-30, 10:16:57
Klar, ich würde mich nur mit der Bahn abgeben und den Inkassoverein ignorieren.

So wars es nun auch wieder nicht gemeint! Man sollte sich nur erst mit der Bahn in Verbindung setzen!

Mumins
2005-11-30, 14:28:04
Zum thema rechthaber: ja. bin ich.
2. wir können uns die hand geben... als ich dieses schrieb lag die kopie des schreibens nicht vor wie du sehen kannst... deshalb beide angaben.
3. Sorry das ich denselben tip gab den du geben wolltest/gegeben hast/gelesen hast.

Viel spass noch beim wadenbeissen.

Doch die Kopie lag vor, der Link kam bereits mit dem 4. oder 5. Post. Du hast ihn wohl nur übersehen.