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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Halb-Bruder bei Fam. Angaben leugnen?


Gast
2005-12-02, 21:36:18
Muss ich, wen ich einen Halbbruder habe, diesen bei öffentlichen Fragebögen/Formularen angeben oder brauch ich ihn nicht zu erwähnen.

Also bsp. wenn mich mein Arbeitsplatzgeber fragt, ob ich Geschwister habe, muss ich dann "ja" sagen, "ich habe noch einen Halbbruder" oder kann ich ohne mich strafbar zu machen "nein" sagen.

Könnte ich also mein "Behörden-Leben" ohne einen Halbbruder führen oder bin ich verpflichtet meine Familienverhältnisse so transparent zu gestalten das eine Angabe nötig ist.


Nur um Spekulationen zu vermeiden, ich wusst vor ein paar Wochen noch nix von einem Halbbruder ;(
Wir verstehen uns gut, unternehmen viel aber sind eben doch 2 verschiedene Menschen. Nicht das ich ihn nicht haben wöllte, aber irgendwie bin ich der Ansicht das es fremden Menschen nichts angeht, ob ich nun einen Halbbruder habe oder nicht.


Mal weiter gesponnen, müsste ich auch meine Lebensgefährtin angeben (wenn wir nicht verheiratet sind) oder kann ich offz. den "single" Status bewahren.

Bei Ehefrau und Kinder ists ja klar :)

WhiteVelvet
2005-12-02, 22:17:52
Gute Frage, das wüsste ich auch gerne mal. Habe auch einen Halbbruder, aber keinen Kontakt, weil ich den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen habe und darüber auch mein Halbbruder kein Interesse an einem Kontakt zeigt...

Orik
2005-12-03, 00:38:20
Das mit dem Halbbruder ist eine sehr gute Frage, das kann ich dir auch nicht sagen... Aber bei einer Lebensgefährtin läufst du behördlich öfter unter ledig [feste Bindung]. :cool:

DonVitoCorleone
2005-12-03, 02:16:28
Wie heist das so schön:
Lebensabschnittsgefährtin ;D
Da kannst also AFAIK (ziemlich sicher) ledig angeben!

Halbbruder weis ich leider nicht. Aber ich denke das kannst du halten wie der Dachdecker. Ist doch relativ egal, oder? Überprüfen wirds eh keiner.

Worf
2005-12-03, 07:49:22
Schreib doch einfach "Ja". Was dein Arbeitgeber mit der Info anfängt ist seine Sache. Wobei ich mir überlege, ob er die Frage überhaupt stellen darf und ob du verpflichtet bist diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Zum Beispiel; wenn man geschieden ist, braucht man dem Arbeitgeber nicht wahrheitsgemäß zu antworten. Selbst wenn er direkt danach fragt.
Anderese Beispiel; fragt ein Vermieter, ob man im Mieterschutzbund ist, dann braucht man nicht wahrheitsgemäß zu antworten.

Also locker bleiben, und so antworten wie man es gerade für richtig hält. Auch Behörden müssen nicht immer alles gleich wissen. Würde ich nach Gefühl beantworten.

Gast
2005-12-03, 07:51:35
Natürlich musst Du das nicht, Halbgeschwister kann jeder haben ohne es zu wissen.

andr_gin
2005-12-03, 14:09:37
Man kann alle Verwandte haben, ohne es zu wissen z.B. Bruder Vater, Kinder etc. also ist das nicht wirklich ein Argument. Ich würde aber sagen, dass es eigentlich keinen was angeht. Laut Datenschutzgesetz darf jeder sowieso nur die Daten speichern, die für den Betrieb notwendig sind, und ob man jetzt Geschwister hat oder nicht, ist für den Arbeitgeben irrelevant und auf Behörden zum größten Teil auch. Den einzigen Fall, den ich kenne, wo es von Bedeutung ist, ist die Einzahlung im Elternverein in der Schule, wo die Eltern nur einmal pro Kind einzahlen müssen, aber da geht es ja auch nicht um die Beziehung Bruder=>Bruder sondern um die Beziehung Eltern=>Kinder.