PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 14 tägiges Rückgaberecht bei Karten


ZegaZeg
2002-07-17, 11:27:26
Hi,

wie sieht es mit dem 14 tägigen Rückgaberecht bei "Slot-Karten" aus. Wenn eine Karte eingebaut wurde, sind ja oft Spuren von der Schraube auf dem Slotblech der Karte zu erkennen. Also entspricht sie nach dem Einbau nicht mehr ganz dem voherigen Orginalzustand.
Nun wird in § 357 Abs. 3 darauf eingegangen.


§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


Zum korrekten Prüfen der Karte, sollte diese mit einer Schraube am Gehäuse arretiert werden, um einen einwandfreien "Sitz" im AGP/PCI-Slot und somit den gefahrenlosen Betrieb zu gewährleisten.
(Natürlich kann man die Karte beim Einstecken der Stecker dabei festhalten damit sie nicht aus dem AGP/PCI-Slot rutscht. Aber der "korrekte" oder "ordnungsgemäße" Weg wäre das nicht :) )

Kann ich darauf bestehen, daß ich 100% des gezahlten Betrages zurückerstattet zu bekomme, oder muß ich daß Abziehen einer Wertminderung akzeptieren.
Wie seht Ihr das ? Was für Erfahrungen habt ihr in vergleichbaren Situationen gemacht ?

mfg
ZegaZeg

mh01
2002-07-17, 11:39:15
IMHO liegt in einem solchen Fall keinerlei Wertminderung vor.

MfG

Dr.Doom
2002-07-17, 11:41:36
Knallst du die Schrauben immer so feste an, dass sich die Karten verziehen ??? ? Leicht andrehen reicht da doch.

Normalerweise gibt es nur Probleme bei der Rückgabe, wenn du zB mit dem Verpackungskarton Fussball gespielt hast oder (Treiber-)CDs zerkratzt.

Kleiner Krater an der Slotblende einer Karte sind kein Grund die Rücknahme zu verweigern.

Captain America
2002-07-17, 12:03:53
Du bekommst 100% zurück. Wenn nicht, muss Kai das regeln! ;D

ZegaZeg
2002-07-17, 13:11:14
Originally posted by Dr.Doom
Knallst du die Schrauben immer so feste an, dass sich die Karten verziehen ??? ? Leicht andrehen reicht da doch.

Normalerweise gibt es nur Probleme bei der Rückgabe, wenn du zB mit dem Verpackungskarton Fussball gespielt hast oder (Treiber-)CDs zerkratzt.

Kleiner Krater an der Slotblende einer Karte sind kein Grund die Rücknahme zu verweigern.

Naja, mit brutaler Gewalt ziehe ich die Schrauben nicht an, aber doch so fest das sie sich auf keinen Fall durch Vibrationen lösen könnten. Und nein, das Slotblech hat sich dadurch auch nicht verzogen. :D (Also kein Grobmotoriker mit wadendicken Unterarmen, bei dem jedes Gewinde zu wimmern anfängt. Meine Hände&Arme sind dann doch eher für filigrane Tätigkeiten geschaffen :) )

Es sind kleine kreisförmige "Riefen" am Slotblech zu erkennen.
Bei meinen Tower sind Slotblech-Schrauben mit kleinen Zähnchen auf der Rückseite dabei gewesen. Die haben natürlich gegenüber glatten Schrauben den Vorteil, das sie besseren Halt bieten bzw. sich festbeißen, aber leider auch den Nachteil das sie kleine Kratzer verursachen.

Die Verpackung plus Zubehör befindet sich in einem einwandfreien Zustand.


Du bekommst 100% zurück. Wenn nicht, muss Kai das regeln!


Kai ?? Habt ihr hier im Forum so ne "art" Rechtsexperten, oder steckt hinter "Kai" eine mir verborgene Abkürzung, Redewendung etc. :D

Ansonsten schon mal Dank für die bisherigen Tips. :)

mfg
ZegaZeg

ZegaZeg
2002-07-17, 13:27:14
Originally posted by ZegaZeg


Du bekommst 100% zurück. Wenn nicht, muss Kai das regeln!


Kai ?? Habt ihr hier im Forum so ne "art" Rechtsexperten, oder steckt hinter "Kai" eine mir verborgene Abkürzung, Redewendung etc. :D



Hehe, hab gerade den anderen Thread gesehen. Ähhm, so einen Weg wollte ich dann doch nicht einschlagen. (Naja, vielleiiiicht in allerletzter Konsequenz)

mfg
ZegaZeg

barracuda
2002-07-17, 20:28:05
Man muß solch ein Produkt ja ordungsgemäß einbauen um seine Funktion prüfen zu können. Ich würde mich auch der Ansicht anschließen daß Spuren einer Schraube oder leichte Spuren an den Kontakten kein Grund für irgendwelche Schadenersatzansprüche ist.

Originally posted by Captain America
Wenn nicht, muss Kai das regeln! ;D
LÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄL!

Salvee
2002-07-17, 20:41:29
Frage: Gilt das Ganze nur beim Fernabsatz oder auch im Laden um die Ecke?

Dunkeltier
2002-07-17, 20:50:37
Nur bei Fernabsatz...oder?

barracuda
2002-07-17, 21:09:34
Originally posted by Salvee
Frage: Gilt das Ganze nur beim Fernabsatz oder auch im Laden um die Ecke?
Gilt auch beim Laden um die Ecke. Wie gesagt, um festzustellen ob ein Produkt funzt muß man es einbauen.

Salvee
2002-07-17, 21:20:49
Originally posted by barracuda

Gilt auch beim Laden um die Ecke. Wie gesagt, um festzustellen ob ein Produkt funzt muß man es einbauen.

Erstmal thx, aber für mich als Langsamkapierer nochmal :D :
Ich kaufe bei Laden xyz vor Ort eine Karte, baue sie ein, nutze sie eine Woche, gebe sie innerhalb von 14 Tagen zurück (obwohl funktionsfähig) und bekomme meine Kohle wieder (sofern keine aussergewöhnlichen 'Schäden' durch den Test dran sind). Richtig ?

barracuda
2002-07-17, 21:25:15
Ich habe meine Aussage auschließlich auf Garantiefälle bezogen, wie das beim Umtausch wegen Nichtgefallen aussieht weiss ich nicht.

ZegaZeg
2002-07-18, 12:21:48
Originally posted by Salvee


Erstmal thx, aber für mich als Langsamkapierer nochmal :D :
Ich kaufe bei Laden xyz vor Ort eine Karte, baue sie ein, nutze sie eine Woche, gebe sie innerhalb von 14 Tagen zurück (obwohl funktionsfähig) und bekomme meine Kohle wieder (sofern keine aussergewöhnlichen 'Schäden' durch den Test dran sind). Richtig ?

Mir geht es um das "14 tätige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen" welches im neuen Fernabsatzgesetz verankert ist.

Gilt natürlich nur für bestellte Ware, und nicht für den Händler um die Ecke. (Es sei denn du bestellst die Ware auf dem Postweg bei deinem "Händler um die Ecke" :D )

http://www.fernabsatz-gesetz.de

mfg
ZegaZeg

Salvee
2002-07-18, 22:13:34
Originally posted by ZegaZeg


Mir geht es um das "14 tätige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen" welches im neuen Fernabsatzgesetz verankert ist.

Gilt natürlich nur für bestellte Ware, und nicht für den Händler um die Ecke. (Es sei denn du bestellst die Ware auf dem Postweg bei deinem "Händler um die Ecke" :D )

http://www.fernabsatz-gesetz.de

mfg
ZegaZeg

Wäre mal ne Überlegung wert :lol:.
Nee, Spass beiseite, ich habe bislang beim Händler um die Ecke gejobbt, und da wird man öfters mit Kunden konfrontiert, die irgendwas ohne Angabe von Gründen nach einer Woche oder so zurückgeben wollen, und sich 'auf das neue Gesetzt' beziehen. Natürlich tauscht man in einem solchen Fall meistens um, allerdings aus Kulanz, und nicht wegen einer Rechtspflicht. Wollte das halt nur mal 100prozentig wissen.