PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie schaut es aus, mit Rücktrittsrecht?


Hans Olo
2005-12-09, 20:37:24
Hallo, und zwar habe ich bei einem ebay-shop zwei Artikel für jeweils 1,99 Euro gesteigert. Jetzt haben die aber für die beiden Artikel die Versandkosten addiert und wollen 19,90 Euro von mir. Da ich das irgendwie nicht einsehe, wollte ich mal Fragen wie es mit meinem Widerrufsrecht ausschaut. Der Shop gewährt die üblichen 2 Wochen Rückgaberecht nach Erhalt der Ware, aber wie schaut das aus, wenn ich jetzt direkt von meinem Widerrufsrecht gebrach machen will. Geht das, oder muss ich erst die Ware haben? Ist vielleicht eine dumme Frage, aber ich bin mir da echt nicht sicher. Normalerweise kaufe ich nichts unüberlegt und behalte die Sachen auch immer, aber in diesem Fall sehe ich es echt nicht ein, für ein 7 Euro DHL Paket fast das dreifache abzudrücken.

Schon mal danke für eure Anworten!

PS Bitte keine Kommentare in der Richtung „vor dem Kaufen alles lesen etc.“ Ich habe mich selber schon genug geärgert, aber in der Hitze des Bietens echt nicht das kleingedruckte gelesen.

Dj_Brubaker
2005-12-09, 23:00:42
Hallo,
also muss dir leider sagen, dass du schlechte karten hast.
bei 40€ warenwert musst du bei widerruf den versand selber zahlen.
also hättest du nichts davon zu widerrufen, da du dann auch den versand zum verkäufer zurück zahlen würdest.
hast du mal die agb von dem händler gelesen, dort müsste was dazu stehen.

selbi-elbi
2005-12-09, 23:14:50
Hallo, und zwar habe ich bei einem ebay-shop zwei Artikel für jeweils 1,99 Euro gesteigert. Jetzt haben die aber für die beiden Artikel die Versandkosten addiert und wollen 19,90 Euro von mir. Da ich das irgendwie nicht einsehe, wollte ich mal Fragen wie es mit meinem Widerrufsrecht ausschaut. Der Shop gewährt die üblichen 2 Wochen Rückgaberecht nach Erhalt der Ware, aber wie schaut das aus, wenn ich jetzt direkt von meinem Widerrufsrecht gebrach machen will. Geht das, oder muss ich erst die Ware haben? Ist vielleicht eine dumme Frage, aber ich bin mir da echt nicht sicher. Normalerweise kaufe ich nichts unüberlegt und behalte die Sachen auch immer, aber in diesem Fall sehe ich es echt nicht ein, für ein 7 Euro DHL Paket fast das dreifache abzudrücken.

Schon mal danke für eure Anworten!

PS Bitte keine Kommentare in der Richtung „vor dem Kaufen alles lesen etc.“ Ich habe mich selber schon genug geärgert, aber in der Hitze des Bietens echt nicht das kleingedruckte gelesen.

Schau auf der Artikelseite nach, ob der Shop, wie 98% aller anderen Shops, anbieitet "Bei mehreren Artikeln nur einmal Versandkosten" wenn ja, hast Du ein Recht darauf nur ein mal Versand zu zahlen !

Gib mal ein Link zur Artikelseite ?

Afaf
2005-12-09, 23:48:24
wenn nicht dann lass es dir wenigstens an 2 verschiedene Anschriften schicken, und immer daran denken ein HÄNDLER ist in der Haftungspflicht das die Ware bei dir ankommt.

Wenn er die Ware als nicht versichert schickt (Warensendung/Buchsendung/Päckchen) kann die schonmal auf dem Versandweg abhanden kommen :wink:

Hans Olo
2005-12-10, 12:15:13
Hallo, erstmal danke für eure Antworten! Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und auf der Seite
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmehr.htm einen Punkt gefunden, der mein Problem eigentlich abdecken sollte.

Dort wird gesagt: „Ein Widerrufsrecht läßt sich ohne weiteres schon vor Vertragsschluss und auch vor Warenzusendung ausüben. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 355 Abs. 1 BGB. Dort heißt es, dass der Verbraucher bei Widerruf an "seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden," ist. Das Gesetz stellt also nicht auf einen schon geschlossenen Vertrag ab. Der Bundesgerichtshof hatte einmal eine Fallgestaltung mit Widerruf vor Warenversand und hat dort den Widerruf nicht problematisiert." ...

Also müsste ich eigentlich mit einem Standardwiderruf aus dem Schneider sein.

Also noch mal Danke für die Hilfe.

Dj_Brubaker
2005-12-11, 17:32:11
hallo, im prinzip hast du recht, aber ich habe gerade mal ins bgb geschaut und
da steht dann der § 357 II 3 und darin steht, dass du eben bis 40€ die kosten der rücksendung selber zu tragen hast unter der vorraussetzung, dass die gelieferte ware der bestellten entspricht.

Afaf
2005-12-11, 18:16:00
hallo, im prinzip hast du recht, aber ich habe gerade mal ins bgb geschaut und
da steht dann der § 357 II 3 und darin steht, dass du eben bis 40€ die kosten der rücksendung selber zu tragen hast unter der vorraussetzung, dass die gelieferte ware der bestellten entspricht.

War das ein aktuelles BGb? da ich immerwieder höre das es diese 40€-Regel nicht mehr gibt.

Davon ab wenn er nicht bezahlt sondern gleich den Widerruf einreicht, dürften ja auch keine Versandkosten anfallen die er zu tragen hat.

Mumins
2005-12-11, 18:55:46
hallo, im prinzip hast du recht, aber ich habe gerade mal ins bgb geschaut und
da steht dann der § 357 II 3 und darin steht, dass du eben bis 40€ die kosten der rücksendung selber zu tragen hast unter der vorraussetzung, dass die gelieferte ware der bestellten entspricht.

Wenn er aber vor Versand widerruft juckt das keinen!

Hans Olo
2005-12-11, 18:57:17
Hallo, das mit den 40 Euro hatte ich auch gelesen. Die Regelung gilt auch noch, da bin ich mir ziemlich sicher. Es wurde ja auch erst relativ neu eingeführt. In meinem Fall geht es mir ja darum, ob ich schon vor dem Empfang der Ware ein Widerrufsrecht habe. Da ich, wie gesagt, keine Lust habe denen 19,90 Euro Versandkosten in den Rachen zu stopfen und dann nochmal die Portokosten für die Rücksendung zu tragen. Das wären dann insgesamt ca. 25 Euro Portokosten für Waren im Wert von 3,98 Euro. Nein danke!!

Hier übrigens noch ein ganz interessanter link falls noch jemand einige Infos bracht: http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ebay.htm

Dj_Brubaker
2005-12-11, 19:50:56
also, mein bgb, was ich hier benutze ist von 2004...
... also kann schon sein, dass der nicht mehr aktuell ist, aber in den agb-klauseln von ebay-anbietern ist das doch sehr oft zu finden.

wenn du vor versendung der ware widerrufst, dann darf dir der händler daraus keinen strick drehen, denn sinn und zweck dieser klausel ist den händler nicht auf angefallenen kosten sitzen zu lassen und in deinem falle entstünden ihm ja keine kosten.

hat sich der anbieter denn bis jetzt noch nicht bei dir gemeldet?
oder hast du noch gar nicht widerrufen bzw. "einspruch" eingelegt?

stell doch bitte mal den link rein, dass wir mal die agbs druchforsten können.

Hans Olo
2005-12-11, 22:20:08
Hi, also hier ist die Auktionsnummer: 6460942890

Wie schon gesagt, es steht ja gross da, dass die Versandkosten addiert werden. Also bitte keine Kommentare in der Richtung :redface:

Ich habe den Widerruf schon abgeschickt. Das war auch ganz witzig, als Adresse ist eine mit .de-Endung angegeben, da habe ich 2x einen Mailer Daemon bekommen. Die Richtige Adresse endet auf .com

Dj_Brubaker
2005-12-12, 07:31:34
also im prinzip müsste es so funktionieren, dass du nur ein gerät abnehmen musst.

Afaf
2005-12-12, 08:20:59
also im prinzip müsste es so funktionieren, dass du nur ein gerät abnehmen musst.

jo einen Vertrag widerrufen den anderen akzeptieren :biggrin: