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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin gemustert...weitere Fragen!


hadez16
2005-12-12, 12:05:24
Hallo!

Also am 2.12.05 war ich zur Musterung. Meine Hoffnung ausgemustert zu werden (Allergie-Pass, Rückenprobleme, Zeitlassen beim Hör- und Sehtest) hat sich nicht bewahrheitet und ich wurde als eingeschränkt wehrdienstfähig gemustert.

Natürlich will ich NICHT zum Bund...habe aber auch nicht direkt angegeben dass ich Zivi machen will.

Ich beende im März 2006 die Schule bzw. bin bis April zurückgestellt.

Nun meine fragen:

1. Werde ich auf jeden fall nach dem Abitur eingezogen? Wie wahrscheinlich ist das?

2. bis wann kann ich mir zeit lassen Zivi zu "beantragen"?

3. Wenn ich bis dato einen Ausbildungsvertrag haben sollte, werde ich doch zurückgestellt oder?

Kann mir jemand weiterhelfen mit meinen fragen?

Danke danke!

Fruli-Tier
2005-12-12, 12:08:33
Also dass Du Zivi machen willst, solltest Du so bald wie möglich machen. Zum einen brauchst Du die Erlaubnis und zum anderen musst Du auch noch eine Stelle finden.

Was die Ausbildung angeht, bist Du auf die Firma angewiesen. Ein Kumpel hatte das Glück von seiner Firma wirklich gebraucht zu werden, so haben die für ihn ein Wort eingelegt (keine Ahnung wie es nun genau abgelaufen ist) und somit konnte er erst die Ausbildung machen. Den Zivi muss er aber grad eben nachholen ;)

darph
2005-12-12, 12:18:23
Nun meine fragen:

1. Werde ich auf jeden fall nach dem Abitur eingezogen? Wie wahrscheinlich ist das? T2 oder T3?
T2: Als Abiturient sehr wahrscheinlich.
T3: Ziemlich unwahrscheinlich.

2. bis wann kann ich mir zeit lassen Zivi zu "beantragen"?Theoretisch bis einen Tag vor Ende deiner Dienstzeit. Sinnvollerweise aber allerspätestens wenn du deinen Einberufungsbescheid bekommen hast. Vorher ist aber noch schlauer, dann hast du nämlich Zeit, dir selbst eine Zivistelle zu suchen und bekommst keien zugewiesen.

Aber wisse: Wenn du verweigerst, wirst du auf jeden Fall etwas tun müssen - wenn du nicht verweigerst besteht die Chance, durch's Raster zu fallen. Wenn du aber Pech hast, mußt du halt zum Bund, zumindest so lange, bis deine nachträgliche Verweigerung durch ist.

3. Wenn ich bis dato einen Ausbildungsvertrag haben sollte, werde ich doch zurückgestellt oder?Nein. Als Abiturient wirst du gleich gezogen, es sei denn, du kannst nachweisen, daß die die Ausbildungsstelle nicht für dich frei halten können.




Das haben wir aber hier durchaus schon des Öfteren geklärt. :)

Farspeed
2005-12-12, 12:22:43
Wenn mich nicht alles täuscht, wirst du aber nicht vor Juli eingezogen. Dein Schuljahr ist auch als Abiturient erst zum regulären Schulschluß vorbei. In den meisten fällen also Ende Juni. Auch wenn du dann schon alle deine Prüfungen vorbei sind bist du noch Schüler....

hadez16
2005-12-12, 12:41:43
T2 oder T3?
T2: Als Abiturient sehr wahrscheinlich.
T3: Ziemlich unwahrscheinlich.

Aber wisse: Wenn du verweigerst, wirst du auf jeden Fall etwas tun müssen - wenn du nicht verweigerst besteht die Chance, durch's Raster zu fallen. Wenn du aber Pech hast, mußt du halt zum Bund, zumindest so lange, bis deine nachträgliche Verweigerung durch ist.


ähm...ich glaube T2, das steht hier nirgens außer eine "Signierziffer" und da steht 2.

Also wenn ich verweigere, hilft auch kein Ausbildungsvertrag? dann muss ich nach dem Abi zivi machen definitiv?

Falls das so sein sollte, sitze ich ja in einer Zwickmühle oder?

Formica
2005-12-12, 13:02:44
Hallo!

Also am 2.12.05 war ich zur Musterung. Meine Hoffnung ausgemustert zu werden (Allergie-Pass, Rückenprobleme, Zeitlassen beim Hör- und Sehtest) hat sich nicht bewahrheitet und ich wurde als eingeschränkt wehrdienstfähig gemustert.

Natürlich will ich NICHT zum Bund...habe aber auch nicht direkt angegeben dass ich Zivi machen will.

Ich beende im März 2006 die Schule bzw. bin bis April zurückgestellt.

Nun meine fragen:

1. Werde ich auf jeden fall nach dem Abitur eingezogen? Wie wahrscheinlich ist das?

2. bis wann kann ich mir zeit lassen Zivi zu "beantragen"?

3. Wenn ich bis dato einen Ausbildungsvertrag haben sollte, werde ich doch zurückgestellt oder?

Kann mir jemand weiterhelfen mit meinen fragen?

Danke danke!

du hättest dir nicht nur zeit lassen sollen beim hör und sehtest sondern auch noch total falsche antworten geben sollen :) weil wenn du immer richtige anworten gibst dann weiß er ja das due es lesen kannst.

jxt666
2005-12-12, 13:08:32
Schreib SOFORT die Verweigerung ans Bundesamt für Zivildienst (bei mir wars noch in Bonn) - sonst ziehen die Dich sofort ein wenns möglich ist (bei Dir anscheinend an Juli)!

Man sollte das schon VOR der Musterung machen - oder GLEICH DANACH, wurde mir damals gesagt.

darph
2005-12-12, 13:29:55
Man sollte das schon VOR der Musterung machen - oder GLEICH DANACH, wurde mir damals gesagt.Ja. Von den Bundies. Ist aber Lötzinn. Du kannst jederzeit verweigern, auch wenn du schon in der Kaserne bist. Es gibt Leute, die haben Jahre nach ihrem Dienst verweigert. Um sich selbst was zu beweisen oder was weiß ich. X-D

Man soll das vor der Musterung machen aus einam ganz einfachen Grund: Wenn du vorher schon weißt, daß du Zivi machen willst und das auch kund und zu Wissen tust, dann wird es dir äußerst schwer fallen, ausgemustert zu werden, wenn dir nicht gerade zwei Hände und eine Niere fehlen. Theoretisch gilt zwar für KD und ZD die gleiche Grundlage, Fakt ist aber: ZDLs gibt es nie genug - KDL aber sehr wohl. Das heißt, als überzeugter Soldat fliegst du eher aus dem System, als als überzeugter Samariter. Das ist auch der einzige Grund warum du beim Fragebogenausfüllen bei der Musterung so ganz beiläufig gefragt wirst, ob du denn schon entschieden hast, was du machen willst.


Aber bis Februar würd ich das dann schon erledigt haben wollen, sonst wirst du eingezogen und hast erstmal jede Menge Streß, während die sich mit der Bearbeitung deines Antrages durchaus mal Zeit lassen. Mithin 2 Monate bei mir, wenn ich recht entsinne.


hadez16, ja, du pokerst. Natürlich. Eine Garantie, daß du nicht gezogen wirst, gibt es nicht. Ich würde dir empfehlen, zu verweigern, dir eine ruhige Zivistelle zu suchen und das durchzuziehen.

hadez16
2005-12-12, 17:18:00
ja und wie ist es jetzt genau?

wenn ich Zivi beantrage und den Antrag durch habe, MUSS ich dann auf jeden fall zu einem besagten Termin meinen Zivi antreten??

Was ist wenn ich dann einen Ausbildungsvertrag bekomme? Fällt die Ausbildung flach und der Zivi geht vor?? Das kann jawohl nicht sein oder??

bitte um aufklärung!

Satariel
2005-12-12, 17:23:18
Du kannst dir auch ne Zahnspange zulegen, ne Nachmusterung machen lassen, und siehe da -> T4 -> ausgemustert ;)

ja und wie ist es jetzt genau?

wenn ich Zivi beantrage und den Antrag durch habe, MUSS ich dann auf jeden fall zu einem besagten Termin meinen Zivi antreten??

Was ist wenn ich dann einen Ausbildungsvertrag bekomme? Fällt die Ausbildung flach und der Zivi geht vor?? Das kann jawohl nicht sein oder??

bitte um aufklärung!

wenn du vorher einen Ausbildungsvertrag bekommst, wird der Zivi bis Ende der Ausbildung zurück gestellt, das heißt aber nicht, dass du befreit bist.

darph
2005-12-12, 17:28:16
wenn ich Zivi beantrage und den Antrag durch habe, MUSS ich dann auf jeden fall zu einem besagten Termin meinen Zivi antreten?? Ja.Was ist wenn ich dann einen Ausbildungsvertrag bekomme? Fällt die Ausbildung flach und der Zivi geht vor?? Ja.Das kann jawohl nicht sein oder?? Das ist es bereits seit ... 1956. Tut mir Leid, aber es ist allgemein bekannt, daß die Wehrpflicht zwischen erster und weiterführender Ausbildung abzuleisten ist. Da mußten schon mehrere Generationen durch, auch wenn es unschön ist. Wenn du dir eine Ausbildungsstelle suchst, die dich gleich nach dem Schulabschluß einstellt, obwohl du damit rechnen mußt, eingezogen zu werden... dann darfst du eigentlich nicht jammern, wenn du deine Ausbildung nicht wie geplant antreten kannst.bitte um aufklärung!Bienen (http://de.wikipedia.org/wiki/Bienen) und Blumen (http://de.wikipedia.org/wiki/Blumen) ;)

Senior Sanchez
2005-12-12, 17:47:21
Also mal eins vorweg, ich weiß nich ob ich jetzt vollständig richtig liegen werde, aber vor nicht allzulanger Zeit, hatte ich das hinter mir, deswegen kann ich da vllt aktuellere Infos liefern:

Wärst du T3 gemustert worden, wärste jetzt automatisch T5. T3 gemusterte werden entsprechend auf T5 gestuft.

Ein Ausbildungsvertrag hat immer (!) aufschiebende Wirkung. Egal ob du Abiturient bist oder nicht, hast du einen Ausbildungsvertrag vorzuweisen so zieht dich der Bund da nicht raus. Gesetzlich ist dies nicht festgeschrieben, allerdings hat sich der Bund selbst auf die Fahnen geschrieben das nicht zu machen. Das hat allerdings zur Folge das dich der Bund dann statt bis zum 23. Lebensjahr auch noch bis zum 25. Lebensjahr einziehen kann.

Du kannst deinen Zivi-Antrag immer stellen wann du lustig bist, es ist nur zu unterscheiden zwischen aufschiebendem Antrag und halt nicht aufschiebendem Antrag.

Ich habe genauso gepokert wie du und an dem Tag verweigert, an dem ich den Einberufungsbescheid zur Bundeswehr bekam. Das ganze versendet der Bund als Einschreiben und diese gelten rechtlich erst 3 Tage nach Poststempel zugestellt. Beeilst du dich und verweigerst am besten noch am selben Tag, wo du es erhalten hast, so wird der Einberufsbescheid aufgehoben und du kannst nun verweigern.
Wenn dein Antrag dann gewährt wird, bekommste halt entsprechend Post und kurze Zeit später wieder Post, dass de 2 Monate Zeit hast dir ne Zivi-Stelle zu suchen, ansonsten wird dir was zugewiesen.

Btw, auch Wehrdienstleistende die beim Bund waren, können danach verweigern. Afaik hat man dann nämlich eine Art Reservistenstatus und mit der Verweigerung nach dem Grundwehrdienst wird das außer Kraft gesetzt. Ansonsten könnten sie dich auch fürn paar doofe Übungen einziehen.

Tomi
2005-12-12, 19:37:06
T3 gibt es nicht mehr. Die T3er, die vor dem 01.10.2004 gemustert wurden, haben automatisch am 01.10.2004 den Lottogewinn "T5" geerbt. Heute gibt es nur noch T1/T2/T4/T5. Lottogewinn ist natürlich immer noch T5. Nur damit ist man raus aus der Nummer...und zwar zu 100%...nicht mal Reserve.

Der Threadstarter wollte wohl bisschen "cool" sein und die Stabsärzte mal im Vorbeigehen veräppeln. Auf solche Nummern fallen die aber schon lange nicht mehr rein. Nu hat er den Salat. Mit einer besseren Vorbereitung, dem "reinhorchen" in den eigenen Körper :D, wäre ne T5 ne leichte Übung. Leichter als vor 10 oder 15 Jahren, als man noch Leute gezogen hat, die nur noch kriechen konnten.

Wenn kein Bock auf Bund oder Zivi, dann ist die kurzfristige Alternative, dem Musterungsbescheid zu widersprechen. Allerdings kommt dann ruckzuck die Nachmusterung und wenn man da wieder so locker flockig antanzt, kriegt man wieder ne T2.

Dem Threadstarter kann ich nur empfehlen, mal "Google" anzuwerfen. Den Rest muss er sich selbst zusammenreimen und zusammensuchen. Das darf man für 9 sinnvoller verbrachte Monate als beim Bund/Zivi durchaus erwarten.

The Heel
2005-12-12, 20:26:53
T3 gibt es nicht mehr. Die T3er, die vor dem 01.10.2004 gemustert wurden, haben automatisch am 01.10.2004 den Lottogewinn "T5" geerbt. Heute gibt es nur noch T1/T2/T4/T5. Lottogewinn ist natürlich immer noch T5. Nur damit ist man raus aus der Nummer...und zwar zu 100%...nicht mal Reserve.

Der Threadstarter wollte wohl bisschen "cool" sein und die Stabsärzte mal im Vorbeigehen veräppeln. Auf solche Nummern fallen die aber schon lange nicht mehr rein. Nu hat er den Salat. Mit einer besseren Vorbereitung, dem "reinhorchen" in den eigenen Körper :D, wäre ne T5 ne leichte Übung. Leichter als vor 10 oder 15 Jahren, als man noch Leute gezogen hat, die nur noch kriechen konnten.

Wenn kein Bock auf Bund oder Zivi, dann ist die kurzfristige Alternative, dem Musterungsbescheid zu widersprechen. Allerdings kommt dann ruckzuck die Nachmusterung und wenn man da wieder so locker flockig antanzt, kriegt man wieder ne T2.

Dem Threadstarter kann ich nur empfehlen, mal "Google" anzuwerfen. Den Rest muss er sich selbst zusammenreimen und zusammensuchen. Das darf man für 9 sinnvoller verbrachte Monate als beim Bund/Zivi durchaus erwarten.
Naja einen Link könntest du ja trotzdem freundlicher weise reinstellen oder?

Tomi
2005-12-12, 21:33:15
Nö, besser nicht ;).

Aber wer "Google" halbwegs bedienen kann, wird vermutlich schon bei den ersten Treffern fündig.

ethrandil
2005-12-12, 22:51:00
Ein Ausbildungsvertrag hat immer (!) aufschiebende Wirkung. Egal ob du Abiturient bist oder nicht, hast du einen Ausbildungsvertrag vorzuweisen so zieht dich der Bund da nicht raus. Gesetzlich ist dies nicht festgeschrieben, allerdings hat sich der Bund selbst auf die Fahnen geschrieben das nicht zu machen. Das hat allerdings zur Folge das dich der Bund dann statt bis zum 23. Lebensjahr auch noch bis zum 25. Lebensjahr einziehen kann.

Du kannst deinen Zivi-Antrag immer stellen wann du lustig bist, es ist nur zu unterscheiden zwischen aufschiebendem Antrag und halt nicht aufschiebendem Antrag.

Ich habe genauso gepokert wie du und an dem Tag verweigert, an dem ich den Einberufungsbescheid zur Bundeswehr bekam. Das ganze versendet der Bund als Einschreiben und diese gelten rechtlich erst 3 Tage nach Poststempel zugestellt. Beeilst du dich und verweigerst am besten noch am selben Tag, wo du es erhalten hast, so wird der Einberufsbescheid aufgehoben und du kannst nun verweigern.
Wenn dein Antrag dann gewährt wird, bekommste halt entsprechend Post und kurze Zeit später wieder Post, dass de 2 Monate Zeit hast dir ne Zivi-Stelle zu suchen, ansonsten wird dir was zugewiesen.
Exakt.
Auch das mit dem Widerspruch ist wichtig, aber verigss die Frist nicht! Der Widerspruch muss nicht Begründet werden, aber wenn du ein Attest beilegst ists besser. (Nicht die Frist vergessen!!)


Wenn du trotzdem nicht ausgemustert wirst noch eine kleine Information:
Ich habe erstmal nur bei der Musterung unterschrieben, dass ich verweigere. Dann kam irgendwann Post mit ner Monatsfrist für die Begründung. Dabei hatte ich meine Unterschrift vergessen, worauf ich eine, na?, neue einmonatige Frist bekam.

mfg
- Eth

EDIT: Nichts überstürzen! Alles genau planen! Am Rande der Fristen bewegen. Die Information im Internet ist wirklich sehr gut, aber dort muss zwischen Schund und wirklich Funktionierendem unterschieden werden ;).

hadez16
2005-12-13, 07:46:00
mann oh mann

muss das so kompliziert sein? lol

also habe ich das jetzt richtig verstanden

wenn ich jetzt verweigere kann der Zivieldienst zugunsten einer Ausbildung auch nach hinten gestellt werden?

Du kannst deinen Zivi-Antrag immer stellen wann du lustig bist, es ist nur zu unterscheiden zwischen aufschiebendem Antrag und halt nicht aufschiebendem Antrag

wo ist der unterschied da?

ich hatte eigentlich vor in den nächsten Tagen anzurufen und zu fragen nach Vorgehensweise bei entscheidung für Zivieldienst....denn das "spielen mit den fristen" ist mir ein bisschen zu riskant

Tomi
2005-12-13, 08:18:09
@hadez 16

Dir ist aber bewußt, dass Zivi "Ersatzdienst" und kein "Wahldienst" ist? Also nach dem Motto "hey, hab mich geirrt, will doch lieber Zivi machen" läuft das nicht. Du musst deinen Antrag auf Zivi vernünftig begründen. Und da gehört weder die Ausbildungsklamotte noch "keine Lust auf Bund" rein.

pippo
2005-12-13, 12:04:19
@ hadez16
Machs wie ich, leg Widerspruch ein und lass dich nochmal mustern. Beim 2. mal bin ich aus der Geschichte rausgekommen :) Man muss nur etwas übertreiben.
Woher kommen denn deine Rückenschmerzen? Ich hab z.B. ne leichte Zahnfehlstellung, wofür ich beim 2. mal ein Attest mitgebracht habe. Das wurde als Ursache für die Rückenschmerzen anerkannt und ich wurde von T2 auf T3 hochgestuft. Damals konnte man bei T3 nen Antrag auf Erlass stellen der innerhalb von 1 Woche genehmigt wurde

hadez16
2005-12-13, 13:44:20
@hadez 16

Dir ist aber bewußt, dass Zivi "Ersatzdienst" und kein "Wahldienst" ist? Also nach dem Motto "hey, hab mich geirrt, will doch lieber Zivi machen" läuft das nicht. Du musst deinen Antrag auf Zivi vernünftig begründen. Und da gehört weder die Ausbildungsklamotte noch "keine Lust auf Bund" rein.

ich werd jawohl da anrufen können und sagen können "ich wurde am XXXX gemustert, habe mich aber im nachhinein dafür entschieden zivieldienst zu leisten, wie muss ich nun vorgehen?"

dass man zivi mit "könnte niemals einen menschen töten" USW begründen muss, ist mir schon klar



@ hadez16
Machs wie ich, leg Widerspruch ein und lass dich nochmal mustern. Beim 2. mal bin ich aus der Geschichte rausgekommen Man muss nur etwas übertreiben.
Woher kommen denn deine Rückenschmerzen? Ich hab z.B. ne leichte Zahnfehlstellung, wofür ich beim 2. mal ein Attest mitgebracht habe. Das wurde als Ursache für die Rückenschmerzen anerkannt und ich wurde von T2 auf T3 hochgestuft. Damals konnte man bei T3 nen Antrag auf Erlass stellen der innerhalb von 1 Woche genehmigt wurde

ich tu mir das nicht nochmal an, sorry
würde mir dabei auch lächerlich vorkommen mit krampf da was zu erreichen irgendwie

aber auf meine frage brauch ich immernoch bitte eine antwort
wenn ich zivi-antrag durch habe, kann eine ausbildung auch den zivi zurückstellen?

mehr will ich nichtmehr wissen...denke ich

jxt666
2005-12-13, 14:11:01
Mein Gott, was ist so schwer? Ruf beim Kreiswehrersatzamt an und sag denen Du willst verweigern - dann schreib Deine 5-Seitige Verweigerung mit driftigen Gründen ans Bundesamt für Zivildienst und warte bis Dein Bescheid kommt dass Du verweigern kannst, bzw. als Verweigerer anerkannt wurdest.

Dann such Dir ne Zivistelle und feddich is die Laube.

hadez16
2005-12-13, 15:20:07
Mein Gott, was ist so schwer?


schwer ist, von euch zu erfahren ob der Zivieldienst auf jeden fall vorrang vor einer Ausbildung hat weil ich eigentlich kein bock hab zivieldienst zu machen wenn ich ne Ausbildung anfangen kann!!

darph
2005-12-13, 15:22:39
Yay for selbst nachschlagen ;(

Einberufungspraxis
Mit dem Zivildienständerungsgesetz wurden die Regelungen zur Einberufung geändert:

Absenkung der Heranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst vom 25. auf das 23. Lebensjahr.
Keine Heranziehung von verheirateten oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Männern oder Wehrpflichtigen mit dem Sorgerecht für mindestens ein Kind.
Der Tauglichkeitsgrad T3 ist entfallen. "T3er" gelten nun als ausgemustert.
Wehr- und Zivildienstpflichtige, die nach dem Erreichen der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche oder eine Beamtenausbildung aufgenommen haben, werden auf Antrag zurückgestellt.
Wehr- und Zivildienstpflichtige können sich von der Dienstpflicht befreien lassen, wenn mindestens zwei Brüder ein ziviles oder militärisches Dienstjahr geleistet haben.
Im Vorgriff auf die neue Regelung wurde dies bereits seit dem 1. Juli 2003 so praktiziert. Die Pflicht zur Dienstleistung im Verteidigungsfall bleibt von den Regelungen 1 u. 2 unberührt.

Wikipedia Wehrpflicht

Ronny145
2005-12-13, 15:26:38
Genau, bei T1 und T2 ist man dabei. Alles was drüber ist, sind dann die Ausgesmusterten.

pippo
2005-12-13, 15:46:34
@ hadetz16
Früher oder später werden sie dich so oder so holen, das ist dir aber schon klar, oder? Wenn man 1/3 seiner Ausbildung absolviert hat, können sie dich nichtmehr rausholen. Wenn du jetz aber hingehst und sagst du würdest gern nochmal ne Ausbildung machen, werden sie dich bestimmt zurückstellen.

Ehrlich gesagt ist das aber das dümmste was du machen kannst. Wenn du ne neue Lehre anfängst wirst du wohl direkt nach der Lehre geholt. Somit besteht die Gefahr, dass du nach dem Zivi/Bund nichtmehr zurück in die Firma kannst, weil die Stelle anderweitig besetzt wurde

Edit:
Was spricht eigentlich gegen Bund und 3 mal ins Bett pinkeln. Ich find das ist immernoch eine bessere Alternative als 9 Monate seines Lebens zu vergeuden

hadez16
2005-12-13, 15:51:31
Yay for selbst nachschlagen ;(

Wikipedia Wehrpflicht


:umassa:


@ hadetz16
Früher oder später werden sie dich so oder so holen, das ist dir aber schon klar, oder? Wenn man 1/3 seiner Ausbildung absolviert hat, können sie dich nichtmehr rausholen. Wenn du jetz aber hingehst und sagst du würdest gern nochmal ne Ausbildung machen, werden sie dich bestimmt zurückstellen


das ist mir schon klar, ja ;)


Edit:
Was spricht eigentlich gegen Bund und 3 mal ins Bett pinkeln. Ich find das ist immernoch eine bessere Alternative als 9 Monate seines Lebens zu vergeuden


dafür bin ich mir zu eitel und stolz, tut mir leid LOL

Senior Sanchez
2005-12-13, 16:28:38
Mit dem 1/3, das stimmt nicht ganz.

Ein Ausbildungsplatz ist durch irgendein Bundesgesetz geschützt, da hier ne Unterstützung des Staates läuft. Sprich, sobald die Ausbildung läuft, wird das ganze vom Staat gefördert und die können dich dann nicht mehr rausziehen. (Sie könnten dich nur vorher ziehen, aber das machen sie ja nicht mehr)

Die 1/3 greifen beim Studium. Solange man nicht 1/3 der Regelstudienzeit absolviert hat, kann einen der Bund/BAZ rausziehen und sowas tun sie auch. Erst wenn > 1/3 absolviert ist, wird das vom Staat auch gefördert und somit geschützt.

Ich hatte dazu mal nen kleinen Mail-Verkehr mit dem damaligen Wehrdienstbeauftragten des Bundes, Herr Penner, der sich mal öffentlich darüber beschwert hat, dass sich so wenig Leute über die mangelnde Wehrgerechtigkeit beschweren. :| Und da hatte ich ihm einfach mal geschrieben ;)

catamaran
2005-12-13, 16:37:55
dafür bin ich mir zu eitel und stolz, tut mir leid LOL

Stolz? Worauf?

Eitel? Was hat das mit Wehrpflicht zu tun?


Ich verstehe es, wenn es jemand kaum erwarten kann sein Studium zu beginnen und sich durch die Wehrpflicht gehindert sieht.
Wer zu stolz und zu eitel ist sollte es gerade dann machen. Später zählen Stolz und Eitelkeit sowieso nicht.
Es kommt für mich so rüber als ob du "keine Eier" hast.
Sorry, aber anders lässt sich deine oben genannte Aussage nicht deuten.

pippo
2005-12-13, 16:39:38
Scheinbar sagt da auch jeder was anders. Nen bekannten wollten sie damals aus der Lehre rausziehen. Erst nachdem er sich bei genug Leuten beschwert hat, gings auf einmal :) Seitdem (6 Jahre) hat er nixmehr vom Kreiswehrersatzamt gehört :D

ethrandil
2005-12-13, 23:13:14
Hallo,
beim Bund anrifen und fragen bringt meines wissens keine verlässlichen Auskünfte. Nach denen hättest du ja schon lange verweigern müssen!

Da gibt es bessere Stellen für, wie z.B.: http://www.zentralstelle-kdv.de/

- Eth

hadez16
2005-12-14, 07:35:16
oha da tun sich doch sehr interessante dinge auf


Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstagnacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid schon am Dienstag ankommt - und das wird die Regel sein. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr beim Kreiswehrersatzamt persönlich abgegeben (am besten in den Dienststunden, notfalls auch mit Zeugen in den Briefkasten des Amtes einwerfen), ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Man kann den KDV-Antrag auch per Fax senden und das Sendeprotokoll aufzubewahren.

Der in der beschriebenen Frist gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet, und der Einberufungsbescheid wird aufgehoben.


das klingt so als wäre das eine totsichere methode?

werd ich mir heut mittag nochmal alles genau durchlesen

ethrandil
2005-12-14, 07:51:55
das klingt so als wäre das eine totsichere methode?
Ja, wenn das so passiert ist es eigentlich 'totsicher'.
Aber: Wenn du in der Zeit wo der Einberufungsbescheid kommst zB im Urlaub bist, bekommst du u.U. Probleme. Ich glaube aber nicht, dass die PRobleme soo groß sind. weiß das aber nicht genau.

mfg
- Eth

hadez16
2005-12-14, 12:27:14
ich habe grade mal bei der Hotline da angerufen (wirklich extrem informativ sowas!!)

ich habe gefragt ob es sichere Sache ist DIREKT nach dem Einberufungsbescheid den KDV-Antrag zu faxen (oder vorbeizubringen) oder ob man da "pokert"

der nette mann versicherte mir das das sichere sache ist (WENN man es nicht verpennt!) und damit durchkommt

welches sinnvolle fazit ziehe ich also daraus?

Ich drehe däumschen und warte ab ob ich überhaupt Einberufen werde und wenn ich einberufen werde und den Wisch in der Hand halte, werd ich mit der anderen Hand den KDV-Antrag sofort dahinfaxen.


Es kommt für mich so rüber als ob du "keine Eier" hast.


ich habe eier und zwar riesengroße
ich habe nur eine sehr große abneigung zur Bundeswehr weil das für mich einfach nur ein Haufen irren ist die Krieg spielen wollen und sich durch ihre pseudohierarschie auf ihrem eigenen Spielplatz befinden

Odal
2005-12-14, 12:39:15
T3 gibt es nicht mehr. Die T3er, die vor dem 01.10.2004 gemustert wurden, haben automatisch am 01.10.2004 den Lottogewinn "T5" geerbt. Heute gibt es nur noch T1/T2/T4/T5. Lottogewinn ist natürlich immer noch T5. Nur damit ist man raus aus der Nummer...und zwar zu 100%...nicht mal Reserve.


was ist mit T7? ICh war T7 gemustert

littlejam
2005-12-14, 13:15:45
Gemustert? (http://www.asterix-fan.de/cb/yp/yps.jpg)
aber auf meine frage brauch ich immernoch bitte eine antwort
wenn ich zivi-antrag durch habe, kann eine ausbildung auch den zivi zurückstellen?

mehr will ich nichtmehr wissen...denke ich
Nein. Die Ausbildung muss zu 2/3 abgeschlossen sein, dann dürfen die dich nicht mehr ziehen. Ansonsten ists eine Ermessensfrage.
Zivi musst du ziemlich sicher machen, Bund vielleicht nicht.

Gruß

Senior Sanchez
2005-12-14, 18:07:33
oha da tun sich doch sehr interessante dinge auf



das klingt so als wäre das eine totsichere methode?

werd ich mir heut mittag nochmal alles genau durchlesen

Das habe ich doch alles schon geschrieben gehabt! Stichwort aufschiebender Antrag. Liest man überhaupt meine Posts? *g*