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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristsetzungen


CoconutKing
2005-12-13, 18:11:54
Hallo,

welche Regelung gibts es denn in Bezug auf Fristsetzungen. Es kam bei mir der Fall vor, dass ich z.b. am 11.10.05 eine Email bekam in der eine Aufforderung enthalten war, die ich bis zum 12.10.05 erfüllt sein sollte. Es wurde bis dort eine Antwort verlangt.

Ich frage mich nun, ob das überhaupt rechtens ist. 1 Arbeitstag als Frist zu setzen empfinde ich als Frechheit. Wenn ich nun an diesem Tag mehr arbeit gehabt hätte bis spät abends und ich keine Lust mehr gehabt hätte an den PC zu sitzen, was wäre dann ?

2-3 Arbeitstage denke ich sind normal, weiss jemand was das Gesetz dazu sagt?

mofa84
2005-12-13, 19:47:34
ich würde mal sagen 1 Tag ist schon arg wenig, aber wie lang es sein muss hängt sicher auch der Art der Aufforderung ab.