CoconutKing
2005-12-13, 18:11:54
Hallo,
welche Regelung gibts es denn in Bezug auf Fristsetzungen. Es kam bei mir der Fall vor, dass ich z.b. am 11.10.05 eine Email bekam in der eine Aufforderung enthalten war, die ich bis zum 12.10.05 erfüllt sein sollte. Es wurde bis dort eine Antwort verlangt.
Ich frage mich nun, ob das überhaupt rechtens ist. 1 Arbeitstag als Frist zu setzen empfinde ich als Frechheit. Wenn ich nun an diesem Tag mehr arbeit gehabt hätte bis spät abends und ich keine Lust mehr gehabt hätte an den PC zu sitzen, was wäre dann ?
2-3 Arbeitstage denke ich sind normal, weiss jemand was das Gesetz dazu sagt?
welche Regelung gibts es denn in Bezug auf Fristsetzungen. Es kam bei mir der Fall vor, dass ich z.b. am 11.10.05 eine Email bekam in der eine Aufforderung enthalten war, die ich bis zum 12.10.05 erfüllt sein sollte. Es wurde bis dort eine Antwort verlangt.
Ich frage mich nun, ob das überhaupt rechtens ist. 1 Arbeitstag als Frist zu setzen empfinde ich als Frechheit. Wenn ich nun an diesem Tag mehr arbeit gehabt hätte bis spät abends und ich keine Lust mehr gehabt hätte an den PC zu sitzen, was wäre dann ?
2-3 Arbeitstage denke ich sind normal, weiss jemand was das Gesetz dazu sagt?