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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Straftaten - wann verjähren sie?


Craig
2005-12-13, 20:38:04
Mord verjährt nie - aber gibts irgendwo ne Seite, die aufzeigt, welche Straftaten wann verjähren?

D4rk Pr13st
2005-12-13, 21:09:58
§§ 78 ff. StGB...

sonst mal an google gedacht?! :rolleyes:

Walter Röhrich
2005-12-13, 21:21:01
http://www.strafrecht-ratgeber.de/strafrecht/strafrecht/content_04.html

Hier müsstest du alles finden, was du suchst.

SgtDirtbag
2005-12-13, 21:44:34
Was hast du verbrochen?




;)

Orik
2005-12-13, 21:54:04
Was hast du verbrochen?




;)


Genau das wollte ich auch gerade fragen :tongue:

Craig
2005-12-13, 21:59:33
Jugendsünden :D

Orik
2005-12-13, 22:01:53
Jugendsünden :D
:ucatch: :ucatch: :ucatch:

Aha, so ist das also :ulol: Jetzt will ich aber Details :D :D :D

Plutos
2005-12-14, 01:53:53
Mord verjährt nie - aber gibts irgendwo ne Seite, die aufzeigt, welche Straftaten wann verjähren?

Weils grad so schön dazupasst: Wann verfallen Flensburg-Punkte?

The_Strip
2005-12-14, 13:04:04
Nach zwei punktfreien Jahren!

[edit]Etwas genauer:



2 Jahre
http://www.fahrschule.de/transpix.gif
Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird.

5 Jahre
http://www.fahrschule.de/transpix.gif
bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden,
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre
http://www.fahrschule.de/transpix.gif
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

Bl@de
2005-12-14, 13:06:05
nur bei alkoholdelikten am steuer nicht

The_Strip
2005-12-14, 13:08:12
Stimmt so nicht ganz, nur bei Straftaten unter Alkohol, siehe mittlerweile oben.

Bl@de
2005-12-14, 13:14:00
ahh okay ... man lernt nie aus

gisbern
2005-12-16, 04:29:49
Mord verjährt nie :cool: :cool: :cool: :cool:

Das gute A
2005-12-16, 09:59:55
Verjährung gibt es bei Mord nicht - schon seit mehr als 25 Jahren nicht mehr, wurde abgeschafft.

Gruß

mdf/markus
2005-12-16, 10:09:15
heißt verjährt eigentlich, dass es dann komplett aus deinen akten gestrichen wird?

hätt da nämlich auch einen fall, allerdings bin ich aus österreich. und ich weiß nicht inwiefern sich da die justizsysteme unterscheiden.

The_Strip
2005-12-16, 16:43:13
heißt verjährt eigentlich, dass es dann komplett aus deinen akten gestrichen wird?
Es gibt die Verfolgungsverjährung, d.h. nach Ablauf derselben ist eine Verfolgung des Täters nicht mehr zulässig, du kommst also ungeschoren davon. Dann die Vollstreckungsverjährung, wenn ein rechtskräftiges Urteil nicht zeitnah genug vollstreckt wird, hast du auch Glück gehabt. Und zu guter letzt gibt es noch eine Verjährung der Straftaten aus dem Führungszeugnis, in dem alle Strafen aufgelistet werden, ähnlich dem Punktekonto in Flensburg.
Wie das allerdings in Österreich ist, weiß ich auch nicht, aber ich denke mal ähnlich.