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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Festplatte war nicht leer


tatarus
2005-12-14, 17:14:46
Hab heute meine neue 200GB Festplatte von Alternate bekommen. Verpackung war schon offen und wurde wieder zugeklebt. Also eine die wohl aus einer FAG Rücksendung stammte. Interessehalber ließ ich dann mal ein Datenrettungstool drüberlaufen.
Ich fand immerhin mehr als 4000 Dateien von einer Windowsinstallation.

Das hätten aber auch perönliche Daten oder strafrechtlich relevante Inhalte sein können. Ich finde es ja äußerst bedenklich, dass sowas anscheinend nur halbherzig oder überhaupt nicht geprüft und dann verschickt wird. Der Vorbesitzer hätte die Daten zwar schon richtig löschen sollen, aber Alternate trifft da eine gehörige Mitschuld.

Es kommt sicherlich der Tag, an dem diese Praxis auch mal schief geht.

GBWolf
2005-12-14, 17:19:26
das eigentliche Problem ist doch, dass anscheinend gebrauchtware als neu verkauft wurde. würde ich sofort zurückschicken.

grüße

tatarus
2005-12-14, 17:24:21
das eigentliche Problem ist doch, dass anscheinend gebrauchtware als neu verkauft wurde. würde ich sofort zurückschicken.


Ich glaube ja, dass das im Fall einer nicht ganz leeren neuen Festplatte eher das kleinere Problem ist. Hab den Sachverhalt auch schon Alternate geschildert. Jetzt schaun wir mal, was die antworten. Die Platte ist ja eigentlich noch neu und läuft super. Der Aufwand ist mir bei dem Preis auch einfach zu groß.

Crossfade
2005-12-14, 18:52:01
bin ja mal gespannt was die von alternate darauf sagen. poste es dann hier.

ich hielte alternate eigentlich immer für einen spitzenhändler!

Der Sandmann
2005-12-14, 18:57:47
das eigentliche Problem ist doch, dass anscheinend gebrauchtware als neu verkauft wurde. würde ich sofort zurückschicken.

grüße

Das sind halt die Folgen des FAG. Müßen wir alle mit leben.

Ausser die Shops ziehen allen Kunden, die einen Artikel per FAG zurück schicken, einen gewissen Betrag von dem kaufpreis ab.

Was zur Folge hätte das die Foren vom Pöbel zugespamt werden was die sich einbilden :)

Andi_669
2005-12-14, 19:04:37
Das sind halt die Folgen des FAG. Müßen wir alle mit leben.

Ausser die Shops ziehen allen Kunden, die einen Artikel per FAG zurück schicken, einen gewissen Betrag von dem kaufpreis ab.

Was zur Folge hätte das die Foren vom Pöbel zugespamt werden was die sich einbilden :)
Eben nicht, normal hätte Altanate auf Abnahme pochen müssen, oder aber für den Einbau eine Entschädigung verlangen "müssen" :|

Nach FAG braucht ein Händler z.B. die Festplatte schon nicht mehr zurüknehmen wenn nur die Versiegelung geöffenet ist. :rolleyes:

gruß

Schiller
2005-12-14, 21:28:50
Öhm...schon mal daran gedacht, was wäre, wenn die jede Hardware, die sie eingeschickt bekommen, testen müssten!? :| :ucrazy2:

Olodin
2005-12-14, 21:32:19
Öhm...schon mal daran gedacht, was wäre, wenn die jede Hardware, die sie eingeschickt bekommen, testen müssten!? :| :ucrazy2:

Was solln sie denn sonst mit machen? Wegwerfen?
Einfach weiterverkaufen kanns ja wohl nicht sein.

Ein funktionstest wurde bestimmt gemacht, aber eine besondere Behandlungsweise für Festplatten gibts offensichtlich nicht.

Schiller
2005-12-14, 22:20:25
Was solln sie denn sonst mit machen? Wegwerfen?
Einfach weiterverkaufen kanns ja wohl nicht sein.

Ein funktionstest wurde bestimmt gemacht, aber eine besondere Behandlungsweise für Festplatten gibts offensichtlich nicht.

Joa, dann mach mal einen Online-Shop mit Hardware auf...ich wünsche dir viel Spaß mit den ganzen Deppen, die sich fünf verschiedene Grafikkarten bestellen, alle ausprobieren, und vier oder am besten alle zurückschicken...

Ich weiß nicht ob du das lustig finden wirst. Zudem es ja auch eine Zeitfrage ist die ganzen Sachen zu überprüfen.

Was glaubst du wie viele Rückläufer/defekte Artikel täglich bei z.B. Alternate eingehen!?

Da bräuchte man min. einen Angestellten, der sich nur um die Reklamation kümmert.

Glaub mir, ich habe in einem, im Vergleich zu Alternate, verdammt kleinen Online-Shop gearbeitet. Und schon da gings ab wie Sau...

tatarus
2005-12-14, 22:29:37
@Schiller

Kann ja alles ein.

Hätte ich auf der Platte strafrechtlich relevantes Material gefunden, dann wäre ich damit zur Polizei gegangen. Ich bin mir sicher, dass Alternate grob fahrlässig gehandelt hat. Die Strafe, die es dafür gibt, würde sicherlich nicht niedrig ausfallen. Der Vorbesitzer würde allerdings auch nicht ungeschoren davonkommen.

Die haben das mit einem gelben Kleber auf dem steht: "Quality Control Passed" zugemacht. Sollen die halt nur eingeschweißte Festplatten wieder zurücknehmen. Aber so, wie das gelaufen ist, darf es nicht laufen.

Thowe
2005-12-14, 23:00:21
@Schiller

Kann ja alles ein.

Hätte ich auf der Platte strafrechtlich relevantes Material gefunden, dann wäre ich damit zur Polizei gegangen. Ich bin mir sicher, dass Alternate grob fahrlässig gehandelt hat. Die Strafe, die es dafür gibt, würde sicherlich nicht niedrig ausfallen. Der Vorbesitzer würde allerdings auch nicht ungeschoren davonkommen.

Die haben das mit einem gelben Kleber auf dem steht: "Quality Control Passed" zugemacht. Sollen die halt nur eingeschweißte Festplatten wieder zurücknehmen. Aber so, wie das gelaufen ist, darf es nicht laufen.

Nö, hat Alternate nicht, sie sind nicht dazu verpflichtet Ware sie zurückgesendet wurde zu prüfen oder sonst etwas damit zu machen. Wenn jemand eine Platte kauft, sie einbaut und nicht hübsch, schnell, lila oder was auch immer genug findet und zurücksendet, dann kann man dank FAG leider nicht viel dagegen machen. Ich finde eh, dass das wieder abgeschafft werden sollte, genau wie jede andere Warenrücknahme. Am besten sind ja noch Drucker, wenn bei einem Canon schon der Kopf mit samt Patronen drin sitzt und man diesen dann wieder als neu verkaufen soll. Dummerweise sieht das der Gesetzgeber durchaus so vor, das man Ware bis zur Inbetriebnahme prüfen darf. Der echte leidtragende ist am Ende der Kunde, der zufrieden und ohne Allüren seine Ware kauft. Entweder er bekommt gebrauchte oder er finanziert die Wertminderung dank FAG mit.

Andi_669
2005-12-14, 23:16:52
Nö, hat Alternate nicht, sie sind nicht dazu verpflichtet Ware sie zurückgesendet wurde zu prüfen oder sonst etwas damit zu machen. Wenn jemand eine Platte kauft, sie einbaut und nicht hübsch, schnell, lila oder was auch immer genug findet und zurücksendet, dann kann man dank FAG leider nicht viel dagegen machen. Ich finde eh, dass das wieder abgeschafft werden sollte, genau wie jede andere Warenrücknahme. Am besten sind ja noch Drucker, wenn bei einem Canon schon der Kopf mit samt Patronen drin sitzt und man diesen dann wieder als neu verkaufen soll. Dummerweise sieht das der Gesetzgeber durchaus so vor, das man Ware bis zur Inbetriebnahme prüfen darf. Der echte leidtragende ist am Ende der Kunde, der zufrieden und ohne Allüren seine Ware kauft. Entweder er bekommt gebrauchte oder er finanziert die Wertminderung dank FAG mit.
Genau das ist falsch das FAG wurde geschaffen weil es mal eine Masche gab Leute anzurufen, u. dann einfach zu behaupten die hätten bestellt,
oder man war auf einer Shopseite u. alles was man sich angeschaut hatte wurde einfach verschickt. :redface:
Oder man war bei Stöbern zu schnell mit dem Bestellen dabei. :ugly:
u. hat sich es dann doch anders überlegt.

Sobald eine Verpackung geöffnet ist Siegel an der Antistatiktüte, bei Festplatten sind die ja meist sogar verschweißt,
oder sogar nur die Klebesiegel am Karton von einer Grafikkarte, ist das nen anderer Fall.

In dem Moment hat man bewiesen das man die Ware wollte,
u. der Händler müsste die eigentlich nicht mehr zurücknehmen. :|

wenn er dennoch tut ist das reine Kulanz, u. dann sollte das auch getestet sein, kann ja nicht Sin u. Zweck sein da dann Garantiefälle draus zu machen. :rolleyes:

gruß

rokko
2005-12-14, 23:27:33
Ja aber in dem Fall ist es doch ganz klar.
Der Kunde wollte Neuware und hatt Neuware bezahlt.
Der Verkäufer hatt aber bereits gebrauchte Ware als Neuware verkauft.
Das kann auch ein Fehler des Verkäufers sein. Auf jeden Fall ist der Vertrag damit seitens des Verkäufers nicht erfüllt worden.

selbi-elbi
2005-12-14, 23:37:06
Genau das ist falsch das FAG wurde geschaffen weil es mal eine Masche gab Leute anzurufen, u. dann einfach zu behaupten die hätten bestellt,
oder man war auf einer Shopseite u. alles was man sich angeschaut hatte wurde einfach verschickt. :redface:
Oder man war bei Stöbern zu schnell mit dem Bestellen dabei. :ugly:
u. hat sich es dann doch anders überlegt.

Sobald eine Verpackung geöffnet ist Siegel an der Antistatiktüte, bei Festplatten sind die ja meist sogar verschweißt,
oder sogar nur die Klebesiegel am Karton von einer Grafikkarte, ist das nen anderer Fall.

In dem Moment hat man bewiesen das man die Ware wollte,
u. der Händler müsste die eigentlich nicht mehr zurücknehmen. :|

wenn er dennoch tut ist das reine Kulanz, u. dann sollte das auch getestet sein, kann ja nicht Sin u. Zweck sein da dann Garantiefälle draus zu machen. :rolleyes:

gruß

Du hast keinen Bezug zur Realität. Wenn pro Tag nur 10 Festplatten zurück geschickz werden, bräuchte man pro Tag eine Vollzeit Arbeitskraft um diese 10 Platten zu testen mit Datenrettunstools usw.

Ich habe absolut nichts gegen FAG Ware, immerhin hab ich Garantie drauf und solange die Ware nicht beschädigt ist, kann ich damit leben.

Was glaubst Du wieviel Zeit nötig ist, auch nur ein Mainboard sammt aller Anschlüsse zu testen ?

Du hast von Technik wohl wenig Ahnung. Wenn Du Ahnung hättest, wüsstest Du ganz genau, das es absolut unmöglich ist FAG WAre zu testen, es sei denn man stellt 30mal mehr Leute ein, als schon beschäftigt. Ich bin schon seit 98 Alternate Kunde, bin immer zufrieden, hatte zwar schon einmal ne beschädigte FAG-Ware, aber da ich die Problematik verstehe und dank des absolut perfekten Service von Alternate wurde das Problem sehr schnell aus der Welt geschafft.

zum Beisspiel das testen eines Mainboardws: Um ein FAG-Mainboard zu testen, müsste man Quasi alle externen und vorallem alle Internen(bis zu 10 Festplattenanschlüsse+6 zusätzliche USB Anschlüsse+ FireWire+5PCI+2PCFIe plus plus plus plus Mainbordchipsatztreiber, da das Bios nicht direkt Funktionsfehler aufzeigt usw. usw) Anschlüsse testen.

Um Arbeitsspeicher zu testen, müsste man jeden !einzelnen Riegel mit memtest86 testen, um ganz sicher zu gehen, am besten den Test mehrmals durchlaufen lassen. Pro Riegel sind das dann rund 2 Stunden, d.H. der Test von 2 Ramriegeln würde 4 Stunden dauern(das ist sogar knapp kalkuliert).

Man, solche unqualifizierten Aussagen, die online-Shops müssten alles testen, sind sowas von unwissend. Bist wohl irgendein Kaufmann oder sowas ähnliches.

selbi-elbi
2005-12-14, 23:40:51
Ja aber in dem Fall ist es doch ganz klar.
Der Kunde wollte Neuware und hatt Neuware bezahlt.
Der Verkäufer hatt aber bereits gebrauchte Ware als Neuware verkauft.
Das kann auch ein Fehler des Verkäufers sein. Auf jeden Fall ist der Vertrag damit seitens des Verkäufers nicht erfüllt worden.

Der FAG Rücksender hat laut Gesetz Neuware zurück geschickt. Der Käufer hat Neuware FAG bekommen. Am besten sind mir aber die Leute die gerne zurück schicken, dann aber keine FAG WAre wollen.

Geht doch zu Media Markt, falls ihr meint, dort würdet ihr Nagelneue Ware bekommen. Muhahahaha

Craig
2005-12-14, 23:43:48
Die Polizei hat doch auch mal vor kurzem Festplatten mit Daten bei Ebay verkauft ;)

Thowe
2005-12-14, 23:44:14
Laut allgemeiner Ansicht des Gesetztgebers, mindert das ausprobieren einer Ware deren Wert nicht. Es sei denn, es treten dabei solche Sachen wie Schwund auf etc.

selbi-elbi
2005-12-14, 23:44:25
Laut Gesetzt darf der Kunde die Ware in betrieb nehmen und bei nichtgefallen, diese zurückschicken. Das enfernen von Verpackungen und eingeschweissten Alufolien ist per Gesetzt erlaubt. Du kannst zwar versuchen dieses Gesetzt zu ändern, aber du würdest dir damit sehr viele Feinde aus dem Kundenlager machen.

pt3
2005-12-14, 23:48:20
Ist es nicht so, dass man laut Gesetz die Ware testen darf, wie man es auch im Geschäft um die Ecke kann? Aber eine Festplatte kann man doch nicht im Geschäft einbauen?! Sprich Alternate müsste die Festplatte höchstens mit Wertminderung zurücknehmen, weil schon beutzt.

selbi-elbi
2005-12-14, 23:52:26
Ist es nicht so, dass man laut Gesetz die Ware testen darf, wie man es auch im Geschäft um die Ecke kann? Aber eine Festplatte kann man doch nicht im Geschäft einbauen?! Sprich Alternate müsste die Festplatte höchstens mit Wertminderung zurücknehmen, weil schon beutzt.

Ist wohl ne rechtliche Grauzone. Alternate und andere online-Shops sind wohl der Meinung, das es den meisten Kunden entgegen kommt, die Ware zurück zu nehmen, statt den Kunden dazu zu zwingen, die Ware zu behalten.
Und das ist auch richtig so.

Andi_669
2005-12-14, 23:59:15
Du hast keinen Bezug zur Realität. Wenn pro Tag nur 10 Festplatten zurück geschickz werden, bräuchte man pro Tag eine Vollzeit Arbeitskraft um diese 10 Platten zu testen mit Datenrettunstools usw.

Ich habe absolut nichts gegen FAG Ware, immerhin hab ich Garantie drauf und solange die Ware nicht beschädigt ist, kann ich damit leben.

Was glaubst Du wieviel Zeit nötig ist, auch nur ein Mainboard sammt aller Anschlüsse zu testen ?

Du hast von Technik wohl wenig Ahnung. Wenn Du Ahnung hättest, wüsstest Du ganz genau, das es absolut unmöglich ist FAG WAre zu testen, es sei denn man stellt 30mal mehr Leute ein, als schon beschäftigt. Ich bin schon seit 98 Alternate Kunde, bin immer zufrieden, hatte zwar schon einmal ne beschädigte FAG-Ware, aber da ich die Problematik verstehe und dank des absolut perfekten Service von Alternate wurde das Problem sehr schnell aus der Welt geschafft.

zum Beisspiel das testen eines Mainboardws: Um ein FAG-Mainboard zu testen, müsste man Quasi alle externen und vorallem alle Internen(bis zu 10 Festplattenanschlüsse+6 zusätzliche USB Anschlüsse+ FireWire+5PCI+2PCFIe plus plus plus plus Mainbordchipsatztreiber, da das Bios nicht direkt Funktionsfehler aufzeigt usw. usw) Anschlüsse testen.

Um Arbeitsspeicher zu testen, müsste man jeden !einzelnen Riegel mit memtest86 testen, um ganz sicher zu gehen, am besten den Test mehrmals durchlaufen lassen. Pro Riegel sind das dann rund 2 Stunden, d.H. der Test von 2 Ramriegeln würde 4 Stunden dauern(das ist sogar knapp kalkuliert).

Man, solche unqualifizierten Aussagen, die online-Shops müssten alles testen, sind sowas von unwissend. Bist wohl irgendein Kaufmann oder sowas ähnliches.
Mir ist schon klar das das ein Aufwand wäre der nicht zu schaffen ist. :rolleyes:
aber gerade deswegen werden ja auch oft Speicher vom Umtausch ausgschlossen.

Mir ist auch klar das das was eingentlich nach Recht gemacht werden müsste u. das was gemacht wird/machbar ist ein Riesiger Unterschied ist. :tongue:

u. mir ging es auch darum das Viele denken das ihr Tun vom FAG gedeckt wird,
z.B. das massenweise Testen von Gafikkarten wie weit sie gehen, :redface:
oder wie eben in diesen Fall wo offentsichtlich jemand der Meinung war Festplatten Testen zu müssen.

mir ist auch schon sowas passiert, mit dem Bösen "NorskIT" (ja ich weis es eigentlich besser :usad: )
da war mein CT-479 PentiumM Adapter auch ein Rückläufer,
obwohl die so eine schöne Karte mitschicken was unter das FAG fällt. :mad:

gruß

selbi-elbi
2005-12-15, 00:04:45
Mir ist schon klar das das ein Aufwand wäre der nicht zu schaffen ist. :rolleyes:
aber gerade deswegen werden ja auch oft Speicher vom Umtausch ausgschlossen.

Mir ist auch klar das das was eingentlich nach Recht gemacht werden müsste u. das was gemacht wird/machbar ist ein Riesiger Unterschied ist. :tongue:

u. mir ging es auch darum das Viele denken das ihr Tun vom FAG gedeckt wird,
z.B. das massenweise Testen von Gafikkarten wie weit sie gehen, :redface:
oder wie eben in diesen Fall wo offentsichtlich jemand der Meinung war Festplatten Testen zu müssen.

mir ist auch schon sowas passiert, mit dem Bösen "NorskIT" (ja ich weis es eigentlich besser :usad: )
da war mein CT-479 PentiumM Adapter auch ein Rückläufer,
obwohl die so eine schöne Karte mitschicken was unter das FAG fällt. :mad:

gruß

Oh, Sorry, habe da was falsch verstanden.
Das mit dem oCen bei Grafik und Ram ist mittlerweile ein echtes Problem. Allerdings, es gibt keine Kontrollmöglichkeit, um zu überprüfen, ob übertaktet wurde. Da aber die Chiphersteller eine Kontrollmöglichkeit nicht vorsehen, sehe ich hier auch keinen Handlungsbedarf der online-Shops. Bei defekt wird das Ding eingeschickt, bei defekt von Neu- oder FAG Ware wird innerhalb 2Wochen gegen vorbehalt umgetauscht. Ist doch OK so.

rokko
2005-12-15, 00:10:01
zum Beisspiel das testen eines Mainboardws: Um ein FAG-Mainboard zu testen, müsste man Quasi alle externen und vorallem alle Internen(bis zu 10 Festplattenanschlüsse+6 zusätzliche USB Anschlüsse+ FireWire+5PCI+2PCFIe plus plus plus plus Mainbordchipsatztreiber, da das Bios nicht direkt Funktionsfehler aufzeigt usw. usw) Anschlüsse testen.

Also um sowas zu testen muss man nicht alles anschliessen. Für sowas gibt es Programme auf ner Diskette. Solche Programme testen das von allein durch.
Damit kannste sogar einzelne Befehlssätze einer CPU überprüfen.
Wenn etwas defekt ist wird es an den Hersteller geschickt. Und gerade bei elektronik wird dort meistens gegen eine Prüfung entschieden weils viel zu teuer ist.
Der Kunde hatt in jedem Fall das Recht Neuware zu bekommen. Und Neuware heisst unbenutzt. Werksneu.
Gebrauchte Ware muss auch also solche deklariert werden. Selbst unbenutzte Ausstellungsware muss als solche deklariert werden und darf nicht als Neuware verkauft werden.

selbi-elbi
2005-12-15, 00:17:58
Also um sowas zu testen muss man nicht alles anschliessen. Für sowas gibt es Programme auf ner Diskette. Solche Programme testen das von allein durch.
Damit kannste sogar einzelne Befehlssätze einer CPU überprüfen.
Wenn etwas defekt ist wird es an den Hersteller geschickt. Und gerade bei elektronik wird dort meistens gegen eine Prüfung entschieden weils viel zu teuer ist.
Der Kunde hatt in jedem Fall das Recht Neuware zu bekommen. Und Neuware heisst unbenutzt. Werksneu.
Gebrauchte Ware muss auch also solche deklariert werden. Selbst unbenutzte Ausstellungsware muss als solche deklariert werden und darf nicht als Neuware verkauft werden.

Muss sie nicht. Es währe der Todesstoß für viele online-Shops, das was Du schreibst. Es gibt nicht die Wundertechnik, die alles per Diskette testet. Ein Märchen, mehr nicht.

"Der Kunde hatt in jedem Fall das Recht Neuware zu bekommen. Und Neuware heisst unbenutzt. Werksneu."

Wo kommen wir denn da hin ?
Das bedeutet, der online Shop muss also FAG Ware innerhalb 2 Wochen zurück nehmen, und nicht nur das, sondern auch noch die Versankosten selbst tragen bei Rücksendungen (in der Regel 7 Euro) und darf dann deiner Meinung nach diese Ware nur noch gebraucht weiter verkaufen, das ist betriebswirtschaftlich der sichere Ruin. (Einmal macht so ein Betrieb Verlust mit 1:Versandkosten, 2:Gebrauchtwertminderung 3:Die Preisentwicklung innerhalb von ca. 3Wochen, bzw. der gefallene Einkaufspreis.

selbi-elbi
2005-12-15, 00:23:21
Schön, das sich die online-Shops nicht an deine Wertvorstellung halten, sonst währen bestimmte Waren erheblich teurer, da man die ganzen Verluste gegenfinanzieren müsste.
So bleibt Kunde auch weiterhin König, kann bei nichtgefallen die Ware zurück schicken und die Preise bleiben im Vergleich zu "Fachgeschäften" erheblich günstiger, LOL hatte mal bei Alternate eine MSI NX6800TD für 149Euro gekauft. 2 Wochen später sah ich diese beim Media Markt im Angebot für 289 Euro.
Muhahaha

tatarus
2005-12-15, 00:33:52
Als Kunde habe ich schon Anspruch auf Neuware. Ist halt nur die Frage, ob FAG-Ware immer noch als neu zu bezeichnen ist. Das ist von Fall zu Fall wohl immer anders zu beurteilen. Wenn der Kunde mit der "gebrauchten" FAG-Ware nicht zufrieden ist, dann kann er sie über das FAG ja wieder zurückschicken.

Eine Festplatte, bei der die Verpackung geöffnet und schon mal ein Betriebssystem installiert wurde, ist meiner Meinung nach nicht neu. Ich finde es auch seltsam, dass das dann noch verkauft wird. Ich kann es aus wirtschaftlichen Gründen schon verstehen und der Umtausch wäre mir einfach zu aufwendig. Die Frage ist halt nur, wer dann der Dumme ist.

Das bin nämlich ich. Ich habe noch nie was übers FAG zurückgeschickt und habe das auch nicht vor. Wenn ich mir was online bestelle, dann kann ich mich im Internet erheblich besser darüber informieren als im Laden. Ich kaufe nur das, was ich auch wirklich verwenden will. Ist halt nur blöd, dass ich durch so Idioten, die dauernd Dinge per FAG zurücksenden, höhere Preise in Kauf nehmen muss. Noch dümmer ist es, wenn man dafür dann auch deren gebrauchtes Zeug erhält.

Deshalb war ich schon immer ein absoluter Gegner des FAGs. Als "ehrlicher" Kunde entstehen einem dadurch in der Praxis nur Nachteile.

rokko
2005-12-15, 00:44:48
Das bedeutet, der online Shop muss also FAG Ware innerhalb 2 Wochen zurück nehmen, und nicht nur das, sondern auch noch die Versankosten selbst tragen bei Rücksendungen (in der Regel 7 Euro) und darf dann deiner Meinung nach diese Ware nur noch gebraucht weiter verkaufen, das ist betriebswirtschaftlich der sichere Ruin.
Das ist das Problem der Händler. Dem Kunden kann das herzlichst egal sein.
Auch wenns dir nicht schmeckt es ist so. Und wenn im Vertrag "neu" vereinbart wurde muss auch "neu" geliefert werden. Wenn der Händler "neu" anbietet und auch den "neu"- Preis dafür verlangt muss er auch "neu" liefern.

Es liegt auf der Hand, dass die Anzahl der Vorbesitzer ein für die Kaufentscheidung wesentliches Merkmal ist. AG Kehl, Urteil vom 16.09.2003, Az. 4 C 290/03

Andi_669
2005-12-15, 07:43:51
Als Kunde habe ich schon Anspruch auf Neuware. Ist halt nur die Frage, ob FAG-Ware immer noch als neu zu bezeichnen ist. Das ist von Fall zu Fall wohl immer anders zu beurteilen. Wenn der Kunde mit der "gebrauchten" FAG-Ware nicht zufrieden ist, dann kann er sie über das FAG ja wieder zurückschicken.

Eine Festplatte, bei der die Verpackung geöffnet und schon mal ein Betriebssystem installiert wurde, ist meiner Meinung nach nicht neu. Ich finde es auch seltsam, dass das dann noch verkauft wird. Ich kann es aus wirtschaftlichen Gründen schon verstehen und der Umtausch wäre mir einfach zu aufwendig. Die Frage ist halt nur, wer dann der Dumme ist.

Das bin nämlich ich. Ich habe noch nie was übers FAG zurückgeschickt und habe das auch nicht vor. Wenn ich mir was online bestelle, dann kann ich mich im Internet erheblich besser darüber informieren als im Laden. Ich kaufe nur das, was ich auch wirklich verwenden will. Ist halt nur blöd, dass ich durch so Idioten, die dauernd Dinge per FAG zurücksenden, höhere Preise in Kauf nehmen muss. Noch dümmer ist es, wenn man dafür dann auch deren gebrauchtes Zeug erhält.

Deshalb war ich schon immer ein absoluter Gegner des FAGs. Als "ehrlicher" Kunde entstehen einem dadurch in der Praxis nur Nachteile.
genau so mache/sehe ich das auch. :D

gruß

Kladderadatsch
2005-12-15, 07:59:27
Als Kunde habe ich schon Anspruch auf Neuware. Ist halt nur die Frage, ob FAG-Ware immer noch als neu zu bezeichnen ist. Das ist von Fall zu Fall wohl immer anders zu beurteilen. Wenn der Kunde mit der "gebrauchten" FAG-Ware nicht zufrieden ist, dann kann er sie über das FAG ja wieder zurückschicken.

Eine Festplatte, bei der die Verpackung geöffnet und schon mal ein Betriebssystem installiert wurde, ist meiner Meinung nach nicht neu. Ich finde es auch seltsam, dass das dann noch verkauft wird. Ich kann es aus wirtschaftlichen Gründen schon verstehen und der Umtausch wäre mir einfach zu aufwendig. Die Frage ist halt nur, wer dann der Dumme ist.

Das bin nämlich ich. Ich habe noch nie was übers FAG zurückgeschickt und habe das auch nicht vor. Wenn ich mir was online bestelle, dann kann ich mich im Internet erheblich besser darüber informieren als im Laden. Ich kaufe nur das, was ich auch wirklich verwenden will. Ist halt nur blöd, dass ich durch so Idioten, die dauernd Dinge per FAG zurücksenden, höhere Preise in Kauf nehmen muss. Noch dümmer ist es, wenn man dafür dann auch deren gebrauchtes Zeug erhält.

Deshalb war ich schon immer ein absoluter Gegner des FAGs. Als "ehrlicher" Kunde entstehen einem dadurch in der Praxis nur Nachteile.
wer sagt denn, dass der die zurückgeben wollte, weil sie ihm nicht passte? vielleicht hat die platte tatsächlich probleme gemacht, bei der prüfung ist nichts aufgefallen und nun bist du an der reihe, die wieder neu zu 'entdecken'...
ich würde die umgehend zurückschicken.

kelo
2005-12-15, 09:59:11
das eigentliche Problem ist doch, dass anscheinend gebrauchtware als neu verkauft wurde. würde ich sofort zurückschicken.

grüße
Wenn man 14 Tage Rückgaberecht fordert, sollte man so etwas einplanen.
Ich habe damit keine Probleme, solange es in Ordnung ist.

Für die Daten ist in erster Linie der Käufer zuständig. Der bestimmt, in wie weit seine Daten weitergereicht werden. (Datenschutz) Wenn der das nicht gründlich macht, dann ist es sein Problem.

Andi_669
2005-12-15, 10:19:02
Schön, das sich die online-Shops nicht an deine Wertvorstellung halten, sonst währen bestimmte Waren erheblich teurer, da man die ganzen Verluste gegenfinanzieren müsste.
So bleibt Kunde auch weiterhin König, kann bei nichtgefallen die Ware zurück schicken und die Preise bleiben im Vergleich zu "Fachgeschäften" erheblich günstiger, LOL hatte mal bei Alternate eine MSI NX6800TD für 149Euro gekauft. 2 Wochen später sah ich diese beim Media Markt im Angebot für 289 Euro.
Muhahaha
Das kann man auch von einer anderen Seite sehen, was glaubst du wie günstig manche Sachen wären wenn es diese FAG-Maden nicht gäbe. :|

Ist ne Zwickmüle wir brauchen das FAG um uns die Verbraucher zu schützen,
aber andererseits hat der ehrliche Verbraucher den einen oder ander Nachteil davon. :redface:

gruß

tatarus
2005-12-15, 10:30:17
wer sagt denn, dass der die zurückgeben wollte, weil sie ihm nicht passte? vielleicht hat die platte tatsächlich probleme gemacht, bei der prüfung ist nichts aufgefallen und nun bist du an der reihe, die wieder neu zu 'entdecken'...
ich würde die umgehend zurückschicken.

Der hat ja schon ein Betriebssystem drauf installieren können. So groß können die Probleme damit ja nicht gewesen sein. Außerdem ist das FAG nicht dafür gedacht Ware umzutauschen, die Probleme macht. Hätte er die Platte im Laden gekauft, dann dürfte er sie auch nicht innerhalb von 2 Wochen zurückgeben.

Sollten wirklich Probleme mit Hardware auftreten, dann gibt es dafür die gesetzliche Gewährleistung und meistens sogar noch Garantie vom Hersteller.

Alexander
2005-12-15, 10:50:40
Das ist das Problem der Händler. Dem Kunden kann das herzlichst egal sein.
Du machst es dir zu einfach. Ich habe jahrelang in einem Computershop gejobbt (kein Versand). Es gibt immer einen Händler, der sehr kulant ist. Bist du weniger kulant, dann verlierst du nach und nach Kunden. Und wenn du irgendwann pleite bist, dann bekommt der Kunde bei der Konkurrenz weiterhin oft Waren, die nicht mehr wirklich neu ist. Was wäre für den Kunden gewonnen? Nichts!

Wir haben viele Teile zurückgenommen. Vor allem Speicher, Grakas, Boards. CPU´s, Drucker, Monitore dafür NIE. Die offenen Teile ohne Einbauspuren wurden meist als Neuware einzeln verkauft. Was aber schwierig war. Dafür gabs ein paar Sprüche... Meistens landeten diese Teile aber in Komplettrechnern, die ein Kunde bestellte. Wenn ein Techniker die Teile für den Zusammenbau einsammelte, dann nahm er gezielt die in bereits offenen Verpackungen. So sieht die Realität aus.

rokko
2005-12-15, 10:58:25
Natürlich ist das für Händler weniger schön. Aber hier geht es um das Vertragsrecht.
Wenn im Vertrag neu vereinbart wurde muss es eben neu sein. So gut wie neu oder fast neu oder theoretisch noch neu gilt alles nicht.
Es gilt immer der Zustand der Vertraglich vereinabrt wurde.
Es ist leider eine rechtlich noch immer nicht völlig klargestellte Sache.

selbi-elbi
2005-12-15, 11:18:59
Natürlich ist das für Händler weniger schön. Aber hier geht es um das Vertragsrecht.
Wenn im Vertrag neu vereinbart wurde muss es eben neu sein. So gut wie neu oder fast neu oder theoretisch noch neu gilt alles nicht.
Es gilt immer der Zustand der Vertraglich vereinabrt wurde.
Es ist leider eine rechtlich noch immer nicht völlig klargestellte Sache.

Das würde bedeuten, der Händler müsste generell geöffnette Ware nicht mehr zurück nehmen, oder, er müsste geöffnette Ware dem Rücksender mit 30% Wertminderung berrechnen. Würde das ein einzelner Händler machen, währe er binnen eines halben Jahres Bankrott, da wahrscheinlich 95% der Kunden hilfeschreiend zur Konkurenz rennen würden, die Internet Foren hätten dann auch einen neuen Hauptfeind.

Mann muss es sehen, wie es in der Realität ist. Durch FAG enstehen nicht nur online-Händlern Nachteile, sondern, neben erheblichen Vorteilen für den Kunden, auch ganz wenige Nachteile für diesen Kunden. Solange Firmen den Kunen das testen und auspacken der Ware per Gesetzt nicht in Rechnung stellen dürfen, solange ist es nur Recht, das die Firma die Ware als Neu verkauft. Ganz nebenbei hat die Firma trotzdem Verlust gemacht, da man die Rücksendeversandkosten selbst tragen muss.

Ich bin froh, das es das FAG gibt. Weil es das FAG gibt, kaufe ich mittlerweile nur noch online ein. Da kann ich die Ware testen, und bei nichtgefallen geht sie halt zurück. Wie vor ein paar Monaten eine 6800GT, deren Lüfter einfach zu laut war. Da ich pro Jahr rund 3000 und mehr Euro Hardware kaufe, stört die ein oder andere Rücksendung, den Händler ncht.

Selbstverständlich gehe ich ganz behutsam mit der Ware um, ganz besonders achte ich immer, das die Verpackung nicht beschädigt wird, und wenns geht (meistens), achte ich darauf, das Siegel nicht zu beschädigen, wenn man es sehr vorsichtig abzieht, kann man das Siegel wieder einfach benutzen.

Da ich absolut nichts gegen FAG Ware habe, gehe ich selbst sehr behutsam mit der Ware um, die ich vielleicht zurück schicke.

Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

rokko
2005-12-15, 11:35:17
Das würde bedeuten, der Händler müsste generell geöffnette Ware nicht mehr zurück nehmen, oder, er müsste geöffnette Ware dem Rücksender mit 30% Wertminderung berrechnen.
Er ist trotzdem verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Auch wenn diese geöffnet wurde.

Solange Firmen den Kunen das testen und auspacken der Ware per Gesetzt nicht in Rechnung stellen dürfen, solange ist es nur Recht, das die Firma die Ware als Neu verkauft.
Ganz klar nein. Nur weil die Händler die Wertminderung an den Kunden nicht weitergeben dürfen wird es noch lange nicht Recht gebraucht als Neuware zu verkaufen. Es sind hier im übrigen 2 völlig unterschiedliche Dinge.

Ganz nebenbei hat die Firma trotzdem Verlust gemacht, da man die Rücksendeversandkosten selbst tragen muss.
Auch das ist nicht richtig. Jedenfalls nicht mehr. Der Händler kann verlangen das die Rücksendekosten der Käufer trägt.

Wie gesagt es sind hier 2 völlig unterschiedliche Dinge die hier aufeinander treffen.
Das eine ist das Problem des Händlers was er mit dieser bereits gebrauchten Ware nun tun soll.
Das andere ist die Sachlage das gebrauchte Ware eben nicht als Neuware verkauft werden darf und sogar als gebraucht deklariert werden muss.

tatarus
2005-12-15, 11:48:50
Auch das ist nicht richtig. Jedenfalls nicht mehr. Der Händler kann verlangen das die Rücksendekosten der Käufer trägt.

Das stimmt so nicht. Steht gegenteiliges in den AGBs, so ist die AGB unwirksam, da sie dem BGB direkt widersprechen würde. In §357 ist das mit den 40€, ab denen der Unternehmer die Rücksendung bezahlen muss, sehr genau geregelt. Was der Kunde allerdings tragen muss, sind die Versandkosten, die bei Bestellung der Ware anfielen. Die Rücksendung ist ab 40€ Wert kostenlos.

rokko
2005-12-15, 12:14:58
Ja stimmt alles über 40€.

Alexander
2005-12-15, 12:41:38
Natürlich ist das für Händler weniger schön. Aber hier geht es um das Vertragsrecht.
Wenn im Vertrag neu vereinbart wurde muss es eben neu sein. So gut wie neu oder fast neu oder theoretisch noch neu gilt alles nicht.
Es gilt immer der Zustand der Vertraglich vereinabrt wurde.
Es ist leider eine rechtlich noch immer nicht völlig klargestellte Sache.
Aber wieso pochst du so penibel auf die Einhaltung der Gesetze? Der Markt macht seine eigenen. Der Händler, der sich nicht an diese hält, ist bald weg vom Fenster. Punkt. Theoretisch hast du vielleicht recht. Aber davon recht zu haben, kann man sich nichts kaufen. ;)

Die gesetzliche Regelung ist einfach unrealistisch. Entweder der Staat sorgt dafür, dass sich alle Händler an diese halten, oder sie ist wertlos.

rokko
2005-12-15, 12:47:56
Ich poche nicht auf Gesetze. Ich wiederspreche lediglich denen die meinen das es Recht ist gebrauchte Ware als Neuware zu verkaufen.
Das es trotzdem so gehandhabt wird daran bin ich völlig unschuldig. :wink:

Alexander
2005-12-15, 13:07:03
Aber es bringt doch nichts über Gesetze zu diskutieren, die nicht eingehalten werden, weil sonst ein Unternehmen pleite gehen würde. Ein Gesetz ist nur dann etwas wert, wenn es eingehalten wird. Und dafür müsste es entsprechende Strafen geben. Die gibt es nicht. Und daher werden wir uns weiterhin in der Grauzone bewegen. Die Händler machen weiter so wie bisher. Udn wenn ein Kunde auf eingeschweißte Ware besteht, dann schickt er den Artikel wieder zurück.


Wichtiger wäre das Thema Garantie. Die einfährige wurde defacto auf 6 Monate verkürzt, anstatt sie auf 2 Jahre zu verlängern. Dafür könnte man ein paar EU-Bürokraten erschlagen.

rokko
2005-12-15, 13:33:31
Wichtiger wäre das Thema Garantie. Die einfährige wurde defacto auf 6 Monate verkürzt, anstatt sie auf 2 Jahre zu verlängern. Dafür könnte man ein paar EU-Bürokraten erschlagen.
Du wirst doch nicht noch eine Gewalttat begehen? :biggrin:
Es stimmt schon. Das neue Getzt zur Garantieregelung ist ein Witz.
Der Kunde muss nach 6Monaten plötzlich beweisen das der Fehler schon vorher da war.

Thowe
2005-12-15, 20:09:16
Du wirst doch nicht noch eine Gewalttat begehen? :biggrin:
Es stimmt schon. Das neue Getzt zur Garantieregelung ist ein Witz.
Der Kunde muss nach 6Monaten plötzlich beweisen das der Fehler schon vorher da war.


Garantie ist ja gar nicht geregelt, sondern die Gewährleistung. Diese sagte vor der Änderung aus, dass der Händler für die Ware haftet (Wandlung, Minderung, Schadensersatz) und der Kunde den Händler beweisen muss, das der Fehler bereits beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Geändert wurde eben die 6 Monate Beweislast für den Händler, der allgemeine Zeitraum von 12 auf 24 Monate und die Erweiterung der Regelung auch auf gebrauchte Ware.

An der Garantiezeit haben viele Hersteller ebenfalls die 12 Monate auf 24 Monate hochgezogen, andere ihre Leistung gar verkürzt. Das ist aber ein ganz anderes Thema.

Noch zum Punkt Neu, wenn ich Ware als Neu verkaufe, dazu muss es aber erwähnt sein, dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft und die gilt es immer zu erfüllen.

Urion
2005-12-15, 20:45:51
Das scheisse von Alternate würde ich sofort zurückschicken. Kann keine Platte gebrauchen die schon mal wo 3 Tage gelaufen ist und vllt 2 mal runtergefallen ist und an Tag 4 nach dem Motto "Scheiss auf das Teil das kommt eh weg" behandelt wurde. Das scheiss Ding ist nach 6 Monaten im Arsch und ich hab die Brille auf. Wenn ich Alternate wäre würde ich versuchen einen Musterprozess zu führen das die HDD durch ihre Benutzung im Wert veringert wurde. Wahrscheinlich merken aber die meisten garnicht was die da bekommen haben.
Das FAG (welches es übrigens seit 2002 nicht mehr gibt, das ist im BGB aufgegangen) ist eines der schönsten Beispiele für den drecks-pfusch den rot-grün da hingelegt hat. Jeder Idiot kauft sich Sachen die er nicht braucht und die er nicht bezahlen kann und schickt sie auf Kosten des Versänders zurück.
Folgen: Die ehrlichen Kunden bekomme Scheisse geliefert und die Preise steigen, toller Verbraucherschutz.
Man sollte sich halt überlegen was man bestellt. Und für die Leute die meinen "Früher gabs Abzocke a la sie haben das und das bestellt". Wer ist bitte so doof und nimmt ein Packet an das er nie bestellt hat und dessen Absender er nicht kennt??"

tatarus
2005-12-27, 15:42:40
So! Heute hat Alternate bei mir angerufen. Sie haben sich für den Fehler, der anscheinend beim Lieferanten lag, entschuldigt und versichert, dass gebrauchte Ware von ihnen nicht als neu verkauft wird. Manche Ware, die bei denen eingeht, wird allerdings stichprobenartig kontrolliert und dann wieder verschlossen. Wirklich sehr lobenswert.

Als Entschädigung erhalte ich übrigens eine Kleinigkeit zugeschickt. Mal schauen was dann ankommt. :biggrin: