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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay, die hunderttausendste


oktolyt
2005-12-16, 12:23:30
Habe bei ebay eine GPRS/UMTS PCMCIA-Karte verkauft.
Siehe Link (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8733734196&sspagename=ADME:B:RTQ:DE:1).

Diese Karte kann kein WLAN, steht auch nicht in der Beschreibung.

Es gibt von T-Mobile noch eine andere Karte, die zusätzlich WLAN kann.

So. Artikel verkauft, Geld erhalten, Paket verschickt.

Nun sagt der Käufer folgendes:

habe gerade das Päckchen erhalten und stellte fest, dass nicht die angebotenen -neues Model- sondern das alte Model der UMS/GPRS Karte geliefert wurde (die ich bereits ebenfalls besitze). Wie sollen wir verbleiben ?


Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Diese Karte ist die Merlin U530 von Novatel Wireless. Wird auch von Vodafone und E-Plus vertickt, jeweils in den jeweiligen Farben.
Ich habe keine Ahnung ob es von dieser Karte verschiedenen Modelle (neu vs. alt) gibt.

Allerdings habe ich auch in der Beschreibung nichts davon geschrieben daß es ein neues Modell wäre.

Eine Möglichkeit die ich mir vorstellen könnte wäre das mit dem WLAN.
In der Beschreibung steht nur GPRS und UMTS, kein WLAN.

Leider habe ich das Bild von der Seite von T-Mobile....öhm....geborgt. Das Foto zu der richtigen Karte. Laut Beschreibung von T-Mobile. (http://www.t-mobile.de/shop/handy/1,4855,2963-_3736-0-1-0,00.html) Wenn man genau hinsieht, sieht man aber daß dieses Photo eine Karte darstellt die auch WLAN kann. Aufdruck. Das könnte also das 'neuere Modell' sein.
Wobei ich noch nicht weiß ob es diese Merlin U530 von Novatel auch in einer WLAN-Ausführung gibt oder ob das dann schon ein anderes Moodell ist.

Nun stellt sich mir die Frage: Was tun?
Ich habe nichts davon geschrieben daß die Karte das neue Modell ist von dem der Käufer schreibt. Das hat er wohl angenommen.

Ich habe geschrieben daß die Karte lediglich GPRS und UMTS kann, kein WLAN.

Inwieweit ist das Bild daß ich ohne genauere Prüfung beigefügt habe, beweis- und aussagekräftig?
Es ist nicht das Bild von dem Produkt daß ich verkauft habe, also ich habe es nicht direkt photographiert.
Nach meinem Verständnis sind Bilder bei derartigen Artikeln die sich so genau über ihren Namen spezifizieren lassen, lediglich Symbolphotos und was in der Beschreibung steht, gilt.


Hab irgendwie keinen Bock auf eine negative Bewertung, nur weil der Typ da irgendwas reininterpretiert hat. :usad:

Gunaldo
2005-12-16, 12:28:37
Ich habe geschrieben daß die Karte lediglich GPRS und UMTS kann, kein WLAN.




Hab irgendwie keinen Bock auf eine negative Bewertung, nur weil der Typ da irgendwas reininterpretiert hat.

erster teil: alles klar, du hast nichts zu befürchten.

zweiter teil: du hast an sich nichts falsch gemacht, aber ne negative dürfte der typ dir trotzdem aufs auge drücken, er fühlt sich ja ungerecht behandelt :(

Chrisch
2005-12-16, 12:32:28
erster teil: alles klar, du hast nichts zu befürchten.

zweiter teil: du hast an sich nichts falsch gemacht, aber ne negative dürfte der typ dir trotzdem aufs auge drücken, er fühlt sich ja ungerecht behandelt :(
dürfen darf er es nicht...

wenn man sich nicht sicher ist um welches produkt es sich handelt oder
was es kann sollte man den Verkäufer per Email kontaktieren und fragen!

Im Text steht nichts davon, also bist du auf der sicheren Seite!

Das sind dann wiedermal käufer die nicht lesen oder fragen können ---> selber schuld

Gruß
Chris

Modulor
2005-12-16, 12:33:40
...
Diese Karte kann kein WLAN, steht auch nicht in der Beschreibung.
...


Das liest sich in der Artikelbeschreibung bei ebay anders:
"- Unterstützung von W-LAN HotSpots. Voraussetzung: W-LAN-fähiger Laptop."

Wahrscheinlich bleibt nur Rückabwicklung des Kaufes.So geht ihr beiden negativen Bewertungen aus dem Weg.

Cthulhu
2005-12-16, 12:35:28
In deiner Beschreibung steht folgendes:

- Unterstützung von W-LAN HotSpots. Voraussetzung: W-LAN-fähiger Laptop.

Auch wenn es nicht direkt sagt, dass die Karte Wlan kann, so implziert es das doch bei flüchtigem lesen, ich dachte auch zuerst, dass die Karte Wlan kann beim überfliegen, erst beim 2. durchlesen ist mir aufgefallen dass das so gar nicht stimmt.

satanicImephisto
2005-12-16, 12:35:53
Das liest sich in der Artikelbeschreibung bei ebay anders:
"- Unterstützung von W-LAN HotSpots. Voraussetzung: W-LAN-fähiger Laptop."

Wahrscheinlich bleibt nur Rückabwicklung des Kaufes.

Dieser Aussage entnimmt man aber, dass das NB WLAN onboard/per PCMCIA hat. Somit kein Problem.

Modulor
2005-12-16, 12:37:53
Auch wenn es nicht direkt sagt, dass die Karte Wlan kann, so implziert es das doch bei flüchtigem lesen, ich dachte auch zuerst, dass die Karte Wlan kann beim überfliegen, erst beim 2. durchlesen ist mir aufgefallen dass das so gar nicht stimmt.

Ging mir auch so, und zusammen mit dem Foto der WLAN-fähigen Karte ist das alles nicht eindeutig.

Gunaldo
2005-12-16, 12:50:03
dürfen darf er es nicht...



das ist ja aber nicht das argument für die bewertung aus der sicht der bewertenden person. da gehts es nur um persönliche eindrucke und der käufer fühlt sich hier nunmal, wie in seiner email deutlich wird, mehr oder weniger betrogen.

die wlan passage in der auktion ist natürlich in der tat unglücklich, sagt sie doch aus das man wlan nutzen kann wenn der laptop dies unterstützt.
hat in der auktionsbeschreibung eigentlich nichts verloren, da keine eigenschaft der karte.
eben weil dies keine eigenschaft der karte ist, kann man diese funktion ja auch eigentlich nicht erwarten.
das argument "beim überfliegen kann man den eindruck bekommen..." kann jawohl nicht ziehen, wie so oft muss man halt lesen was man kauft.
bild angucken und test überfliegen reicht nicht, sonst habt ihr bald viele OVPs ersteigert ;D

bleipumpe
2005-12-16, 13:05:31
Hi

ich muss auch sagen, dass du dir mit dieser Beschreibung
- Unterstützung von W-LAN HotSpots. Voraussetzung: W-LAN-fähiger Laptop. keinen Gefallen getan hast. Wo fängt denn ein W-LAN fähiger Laptop an? Man könnte ja allein die Existenz eines PCMICA Steckplatzes meinen. Damit und mit dieser Karte wäre er ja W-LAN fähig - theoretisch. Ich würde die Karte zurücknehmen und das als Lehrgeld verbuchen. Man muss eben immer mit der Unwissenheit der anderen rechnen. Es ist ja auch nicht jeder auf dem Niveau eines Hardwarefreaks. Deswegen mach ich meinen Auktionen immer "idiotensicher". Nur knallhart erwähnen, was das Produkt kann und unnötigen Ballast weglassen.

mfg b.

edit: das mit dem "geliehenen" Foto ist natürlich doppelt blöd. Mach beim nächsten Mal lieber ein Originalfoto.
edit²: und das Wichtigste: der Verkäufer wird zumindest nicht patzig. Da kann man sich sicherlich im Guten einigen!

oktolyt
2005-12-16, 13:45:01
Öhm....ich wusste doch daß da noch was war. ;(

Ich hab die Beschreibung hier (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8708634458&ssPageName=STRK:MEWN:IT) geklaut und noch ein paar Rechtschreibfehler ausgebaut. Und auch diesen WLAN-Teil.

Aber dann hatte ich die Erstellung der Auktion abgebrochen und später nochmal angefangen.


Die Beschreibung ist übrigens, wie ich gesehen habe, 1:1 von der Verpackung der Karte abgekupfert. T-Mobile schreibt das also auch so.
Ich kann einen WLAN-Hotspot nutzen wenn das Notebook WLAN-fähig ist. Das hat imho nichts mit der Karte zu tun.
Nur ein PCMCIA-Slot macht noch kein WLAN. Ein Auto fährt ja auch nicht wenn es einen Tank hat.
Der muss auch voll sein.


Und ich schreibe im ersten Satz direkt den kompletten und offiziellen Namen des Produktes.

Diese andere Karte, die WLAN kann, führt das auch im Namen.

bleipumpe
2005-12-16, 13:52:30
Wie gesagt, man muss eben immer mit der Unwissenheit der anderen rechnen. Kann ja auch jemand sein, der die Karte als Geschenk etc. ersteigert. Ich schreibe ja auch gelegentlich die Produktbeschreibung der OVP ab. Aber dann lasse ich gerade solche, wie soll ich sagen, Mißverständnisse hervorrufenden Aussagen weg. Bei mir steht dann immer unter der Artikelbeschreibung: "Auszug aus der Produktbeschreibung des Herstellers". Zumindest könnte man sich mit einem "ich zitiere ja nur die OVP" noch aus der Schlinge ziehen aber durch das Foto wirds äußerst haarig. Ich kann dir nur den Tip geben: Einigt euch in Frieden, ansonsten ist dir die Rote so sicher wie das Amen in der Kirche.

mfg b.