oktolyt
2005-12-16, 12:23:30
Habe bei ebay eine GPRS/UMTS PCMCIA-Karte verkauft.
Siehe Link (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8733734196&sspagename=ADME:B:RTQ:DE:1).
Diese Karte kann kein WLAN, steht auch nicht in der Beschreibung.
Es gibt von T-Mobile noch eine andere Karte, die zusätzlich WLAN kann.
So. Artikel verkauft, Geld erhalten, Paket verschickt.
Nun sagt der Käufer folgendes:
habe gerade das Päckchen erhalten und stellte fest, dass nicht die angebotenen -neues Model- sondern das alte Model der UMS/GPRS Karte geliefert wurde (die ich bereits ebenfalls besitze). Wie sollen wir verbleiben ?
Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Diese Karte ist die Merlin U530 von Novatel Wireless. Wird auch von Vodafone und E-Plus vertickt, jeweils in den jeweiligen Farben.
Ich habe keine Ahnung ob es von dieser Karte verschiedenen Modelle (neu vs. alt) gibt.
Allerdings habe ich auch in der Beschreibung nichts davon geschrieben daß es ein neues Modell wäre.
Eine Möglichkeit die ich mir vorstellen könnte wäre das mit dem WLAN.
In der Beschreibung steht nur GPRS und UMTS, kein WLAN.
Leider habe ich das Bild von der Seite von T-Mobile....öhm....geborgt. Das Foto zu der richtigen Karte. Laut Beschreibung von T-Mobile. (http://www.t-mobile.de/shop/handy/1,4855,2963-_3736-0-1-0,00.html) Wenn man genau hinsieht, sieht man aber daß dieses Photo eine Karte darstellt die auch WLAN kann. Aufdruck. Das könnte also das 'neuere Modell' sein.
Wobei ich noch nicht weiß ob es diese Merlin U530 von Novatel auch in einer WLAN-Ausführung gibt oder ob das dann schon ein anderes Moodell ist.
Nun stellt sich mir die Frage: Was tun?
Ich habe nichts davon geschrieben daß die Karte das neue Modell ist von dem der Käufer schreibt. Das hat er wohl angenommen.
Ich habe geschrieben daß die Karte lediglich GPRS und UMTS kann, kein WLAN.
Inwieweit ist das Bild daß ich ohne genauere Prüfung beigefügt habe, beweis- und aussagekräftig?
Es ist nicht das Bild von dem Produkt daß ich verkauft habe, also ich habe es nicht direkt photographiert.
Nach meinem Verständnis sind Bilder bei derartigen Artikeln die sich so genau über ihren Namen spezifizieren lassen, lediglich Symbolphotos und was in der Beschreibung steht, gilt.
Hab irgendwie keinen Bock auf eine negative Bewertung, nur weil der Typ da irgendwas reininterpretiert hat. :usad:
Siehe Link (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8733734196&sspagename=ADME:B:RTQ:DE:1).
Diese Karte kann kein WLAN, steht auch nicht in der Beschreibung.
Es gibt von T-Mobile noch eine andere Karte, die zusätzlich WLAN kann.
So. Artikel verkauft, Geld erhalten, Paket verschickt.
Nun sagt der Käufer folgendes:
habe gerade das Päckchen erhalten und stellte fest, dass nicht die angebotenen -neues Model- sondern das alte Model der UMS/GPRS Karte geliefert wurde (die ich bereits ebenfalls besitze). Wie sollen wir verbleiben ?
Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Diese Karte ist die Merlin U530 von Novatel Wireless. Wird auch von Vodafone und E-Plus vertickt, jeweils in den jeweiligen Farben.
Ich habe keine Ahnung ob es von dieser Karte verschiedenen Modelle (neu vs. alt) gibt.
Allerdings habe ich auch in der Beschreibung nichts davon geschrieben daß es ein neues Modell wäre.
Eine Möglichkeit die ich mir vorstellen könnte wäre das mit dem WLAN.
In der Beschreibung steht nur GPRS und UMTS, kein WLAN.
Leider habe ich das Bild von der Seite von T-Mobile....öhm....geborgt. Das Foto zu der richtigen Karte. Laut Beschreibung von T-Mobile. (http://www.t-mobile.de/shop/handy/1,4855,2963-_3736-0-1-0,00.html) Wenn man genau hinsieht, sieht man aber daß dieses Photo eine Karte darstellt die auch WLAN kann. Aufdruck. Das könnte also das 'neuere Modell' sein.
Wobei ich noch nicht weiß ob es diese Merlin U530 von Novatel auch in einer WLAN-Ausführung gibt oder ob das dann schon ein anderes Moodell ist.
Nun stellt sich mir die Frage: Was tun?
Ich habe nichts davon geschrieben daß die Karte das neue Modell ist von dem der Käufer schreibt. Das hat er wohl angenommen.
Ich habe geschrieben daß die Karte lediglich GPRS und UMTS kann, kein WLAN.
Inwieweit ist das Bild daß ich ohne genauere Prüfung beigefügt habe, beweis- und aussagekräftig?
Es ist nicht das Bild von dem Produkt daß ich verkauft habe, also ich habe es nicht direkt photographiert.
Nach meinem Verständnis sind Bilder bei derartigen Artikeln die sich so genau über ihren Namen spezifizieren lassen, lediglich Symbolphotos und was in der Beschreibung steht, gilt.
Hab irgendwie keinen Bock auf eine negative Bewertung, nur weil der Typ da irgendwas reininterpretiert hat. :usad: