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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleine Rechtsfrage bzgl. Autokauf


KillerCookie
2005-12-18, 15:11:22
Hi,
meine Eltern waren vor ca. 2 Monaten in einem Autohaus und haben mit den Leuten dort vereinbart, das sie ein Auto kaufen, allerdings musste das erst geliefert werden. Sie bekamen also ein Angebot über Preis usw. und warteten nun eben diese 2 Monate auf das Auto (es wird dringend gebraucht, weil beide berufstätig sind und verschiedene, etwas weit entfernte Arbeitsplätze haben).

Nun waren sie vor ein paar Tagen dort um das Auto anzusehen und es eigentlich gleich zulassen zu können etc. pp. Allerdings wollte der Verläufer jetzt ülötzlich beträchtlich mehr Geld haben, als in seinem Angebot steht (er hat vorher extra nochmal gefragt ob sie wir das Angebot noch hätten, keine Ahnung warum).

Fakt ist, das der Preis meinen Eltern zu hoch ist, sie aber nun extra 2 Monate auf das Auto gewartet haben und nun keinen Schritt weiter sind und daher stinksauer.

Frage:
Der Preis etc. war ja bereits im Angebot vereinbart und wird darin nicht als unverbindlich genannt, also kann der Händler einfach so den Preis trotz Abprache und schriftlichem Angebot erhöhen? Weil die 2 Monate, in denen meine Eltern nun auf andere Verkehrsmittel ausweichen mussten waren schon nicht lustig und kosteten auch zusätzlich Geld, kann man da was machen?

Also wisst ihr da was, oder war das einfach alles rechtlich OK und muss so akzeptiert werden?

MfG Maik

Capt.Kerk
2005-12-18, 15:14:04
Wurde ein Kaufvertrag oder ähnliches, wo der Betrag drin steht, unterschrieben?

Butter
2005-12-18, 15:14:49
Ein Angebote ist immer unverbindlich, egal ob es drin steht oder nicht. Es entstehen auch keine rechtsfolgen für ein solches Angebot.
Man hätte zum Zeitpunkt des Angebots einen Kaufvertrag abschließen sollen.

Bei uns in der Firma (Großhandel) gibt einen Angebot meist eine Woche, dannach
gelten die Preise nicht mehr.

deekey777
2005-12-18, 15:22:26
Ein Angebot bzw. die Abgabe eines Angebots ist immer verbindlich. Ob eine Vereinbarung dem Anschluß eines Vertrags gleicht, ist aber nicht klar.

KillerCookie
2005-12-18, 15:24:46
Ein Angebot bzw. die Abgabe eines Angebots ist immer verbindlich. Ob eine Vereinbarung dem anschluß eines Vertrags gleicht, ist aber nicht klar.

Nunja, soweit wusste ich das schon in etwa, aber was kann ich jetzt daraus schließen?

MfG Maik

Capt.Kerk
2005-12-18, 15:32:31
Das deine Eltern wahrscheinlich keine Chance haben den Verkäufer in irgendeiner weise zu belangen. Weder können sie wahrscheinlich auf dem alten "versprochenen" Kaufpreis beharren, noch werden sie eine Entschädigung für die 2 Monate "umsonst" warten bekommen....
Da gibts nur eins: :ulol3:

deekey777
2005-12-18, 15:56:14
Nunja, soweit wusste ich das schon in etwa, aber was kann ich jetzt daraus schließen?

MfG Maik

CiC bzw. § 311 Abs. 2 BGB. Und Rechtsberatung.

Das deine Eltern wahrscheinlich keine Chance haben den Verkäufer in irgendeiner weise zu belangen. Weder können sie wahrscheinlich auf dem alten "versprochenen" Kaufpreis beharren, noch werden sie eine Entschädigung für die 2 Monate "umsonst" warten bekommen....
Da gibts nur eins: :ulol3:
s.o.

Capt.Kerk
2005-12-18, 16:04:22
CiC bzw. § 311 Abs. 2 BGB. Und Rechtsberatung.


Inhalt von §311:
§ 311
Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3. ähnliche geschäftliche Kontakte.


(3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

oder:
http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html

Lionel Hutz
2005-12-19, 11:13:41
1. wurde das angebot angenommen ja/nein --> wenn der händler das fahrzeug schon entsprechend der vereinbarung bestellt hat, läßt ja einiges darauf schließen. warum sollte er sonst das auto schon bestellen, wenn nicht sicher ist, ob der kunde es nimmt

2. ein angebot ist natürlich bindent, die frage ist nur, wie lange? bei angebotsschreiben von autohäusern wird in der regel eine zeitangabe im angebotsschreiben enthalten sein.

3. wenn das angebot noch gilt kann die annahme erklärt werden, wodurch der kv zustande kommt

4. also angebotsschreiben raussuchen und schauen was dort drin steht --> deswegen die frage des händlers, der wußte schon warum er fragt hehe