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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausweis machen....


HockleXX
2005-12-23, 18:03:57
....Nabend!

Ich weiss ist eine bescheuerte Frage, ABER: Am Silvester steigt bei uns im Dörfle eine Party und die is ab 18 :( Da ich erst im Januar 18 Werde, wollte ich fragen ob jemand mir evt. eine Vorlage für einen Ausweis (egal welchen kann auch von einem Hobby-Fischer Verein sein :rolleyes: ) hat, hauptsache wo man das Geburtsdatum sieht, und bearbeiten kann. Naütrlich auch ein Foto.

Ich bin mir bewusst das ich mich dadurch evt. strafbar machen kann, aber helft mir :(

bb

Gunaldo
2005-12-23, 18:05:16
du machst dich nicht eventuell strafbar, sonder ganz sicher und mit urkundenfälschung ist nicht zu spaßen.
guck halt das du so reinkommst, ist doch meist auch kein problem.

SKYNET
2005-12-23, 18:11:29
hier stand nix von bedeutung! :rolleyes: :biggrin:

alkorithmus
2005-12-23, 18:12:23
Sylvester machen die eventuell eine ausnahme.

CokeMan
2005-12-23, 18:14:51
Ich weiß das ich mich evtl. damit Strafbar mache, aber was zahlst du?

alkorithmus
2005-12-23, 18:16:30
Lasst es bleiben und wenn doch, dann privat.

mofa84
2005-12-23, 19:16:37
du machst dich nicht eventuell strafbar, sonder ganz sicher und mit urkundenfälschung ist nicht zu spaßen.
guck halt das du so reinkommst, ist doch meist auch kein problem.Genau!

Außerdem: Wenn sie streng kontrollieren würden dürften sie dich auch nicht mit irgendso nem Vereins- oder Schülerausweis reinlassen, sondern nur mit Perso oder Führerschein. Und in so Käffern ist es meist wirklich kein Problem.

xXx
2005-12-23, 19:40:32
Was mich interessieren würde: Wie schlimm wird Urkundenfälschung in Deutschland bestraft?

Monkey
2005-12-23, 19:42:52
Was mich interessieren würde: Wie schlimm wird Urkundenfälschung in Deutschland bestraft?


kommt wohl drauf an, wenn du nen ausweis fuer ne dorf party fälschst wirste nich mehr als nen schlag in den nacken kriegen...

machste dir nen diplomatenausweis und missbrauchst den kräftig wirst du auch enstrechen ärger bekommen

mofa84
2005-12-23, 19:51:17
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE046604307.html

wenn der direktlink nicht geht: §273


edit: §307 ist wirklich weltklasse, so viel dummheit hätte ich sonst nur der US-Regierung zugetraut. Aber bei denen ist es ja quasi erlaubt.

Captain America
2005-12-23, 20:40:01
kann man da mit dem veranstalter sprechen, dass sie mit schriftlicher erlaubnis der eltern dich reinlassen?

betasilie
2005-12-23, 20:42:07
kann man da mit dem veranstalter sprechen, dass sie mit schriftlicher erlaubnis der eltern dich reinlassen?
Na, da müsste er dann bestimmt die schriftliche Erlaubniss der Eltern fälschen. X-D

Captain America
2005-12-23, 20:45:32
Na, da müsste er dann bestimmt die schriftliche Erlaubniss der Eltern fälschen. X-D

da stellt sich natürlich die frage was für eine party das ist. sowas mit blackjack? und nutten? oder warum genau ist die ab 18?

WTC
2005-12-23, 20:47:56
Erstmal versuchen einfach so reinzukommen! Wenn se deinen Ausweis sehen wollen, und dich dann nicht reinlassen, kannste denen ja sagen das du in einem Monat 18 wirst, und ob die da nicht ne ausnahme machen könnten. Hat zumindest öfters geklappt bei meinen kollegen...

HockleXX
2005-12-23, 21:15:26
naja ok...das mit den Eltern wäre was...:D auf die Idee kam ich gar ned...

@capm

ja so in etwa....eigentlich für den jahrgang 87, naja in dieser Jahrgangsklasse bin ich irgendwie reingerutscht (88) weil ich zu dieser Zeit noch recht gut inner Schule war :(

Eine andere Möglichkeit wäre...vorher 10x von "Mutter der Mann mit dem Koks ist da" von Falco reinzuziehen und dazu bong rauchen, dann töne ich sehr überzeugend....naja mal guckn :D

Irgendwie passt das scho, wenn ich reinkomm gibtx PiXXX extra für Capm :|

Captain America
2005-12-23, 21:26:05
mach wat du willst aber lass die finger von den drogen. sonst kommste nit rein weil du dicht bist. X-D wenns ne jahrgangsparty ist, wer ist der veranstalter? hat der kontakt zu den leuten die da feiern? dann könnte man dich evtl auf die gästeliste setzen?

Tybalt
2005-12-23, 21:34:11
da stellt sich natürlich die frage was für eine party das ist. sowas mit blackjack? und nutten? oder warum genau ist die ab 18?

Weil Sylvester bis nach 24uhr geht ;).
Unter 18 Jährige dürfen ohne Aufsicht nicht nach 24Uhr auf Veranstaltungen sein.

SKYNET
2005-12-23, 22:00:16
kommt wohl drauf an, wenn du nen ausweis fuer ne dorf party fälschst wirste nich mehr als nen schlag in den nacken kriegen...

machste dir nen diplomatenausweis und missbrauchst den kräftig wirst du auch enstrechen ärger bekommen


bei mir warens damals 100,- DM die ich zahlen drufte! :redface:

andr_gin
2005-12-23, 22:14:52
Tu nicht immer so böse sein und Ausweise fälschen. Lass dir lieber einen Bart wachsen und schon wirkst du älter.

mofa84
2005-12-23, 22:26:17
Weil Sylvester bis nach 24uhr geht ;).
Unter 18 Jährige dürfen ohne Aufsicht nicht nach 24Uhr auf Veranstaltungen sein.da hat sich aber dieses Jahr einiges getan, da gibt's Lockerungen bzgl. Aufsichtsperson usw.

HockleXX
2005-12-23, 23:14:17
sooo danke erstmal...:)

hab grad rausgefunden das einer von den Staff-Typen mein ex-Schulkamerad ist (naja is schon 3 Jahre seither)

kurz angeklingelt, und gebongt...:)

sylvester kann kommen *G

Xanthomryr
2005-12-23, 23:37:15
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE046604307.html

wenn der direktlink nicht geht: §273


edit: §307 ist wirklich weltklasse, so viel dummheit hätte ich sonst nur der US-Regierung zugetraut. Aber bei denen ist es ja quasi erlaubt.
Lol, Gemeingefährliche Straftaten

MasterMaxx
2005-12-23, 23:49:30
bei mir warens damals 100,- DM die ich zahlen drufte! :redface:
uii
des mit den steuerbanderolen muss ich auch ma testen

Supa
2005-12-24, 02:00:50
ich will jetzt nichts sagen:

§ 130a

Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

SKYNET
2005-12-24, 02:12:32
ich will jetzt nichts sagen:

§ 130a

Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


zum glück hatte mich keiner zitiert! X-D

slaughty
2005-12-24, 12:47:05
Andere legale Möglichkeit wäre, mit einem volljährigen Bekannten die Veranstaltung aufzusuchen und auf diesen vorher die Aufsichtspflicht durch die Eltern schriftlich übertragen zu lassen.

So funktioniert es zumindest legal auf Lanpartys :)

Monkey
2005-12-24, 21:36:03
ich will jetzt nichts sagen:

§ 130a

Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


den richter will ich mal sehn der einen dafuer ins gefängniss steckt ;D


und btw, moralaposteln, heulsusen und sensibelchen...bitte geht nach hause oder macht mir ne liste damit ich euch alle auf meine ignorelist packen kann :D
danköö ;)