PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schreiben vom Rechtsanwalt


fbu
2005-12-25, 11:05:16
Erstmal Hallo und frohe Weihnachten,

heute morgen habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt im Briefkasten vorgefunden. Ich soll einen Verkehrsunfall verursacht haben und dem Rechtsanwalt meine KFZ-Versicherung bekanntgeben. Außerdem soll ich laut Zeugen Fahrerflucht begangen haben und alkoholisiert gewesen sein. Der Schaden beläuft sich auf 1600 Euro.

Das Problem ist nur, daß ich gar kein Auto besitze und fahre. Mit anderen Worten handelt es sich hierbei um eine Verwechslung (Es gibt in meiner Stadt noch eine Person mit dem gleichen Namen). Oder ist das so ein Betrugsbrief, mit dem sie nur erzwingen wollen, daß ich die 1600 Euro überweisen soll. Ich habe dem Rechtsanwalt jetzt die Verwechslung geschildert und geschrieben, daß ich kein KFZ besitze und fahre. Was ist wenn die Zeugen trotzdem behaupten, daß ich den Unfall verursacht habe? Werde ich dann unschuldig verurteilt?

Gruß, fbu

n00b
2005-12-25, 11:09:35
Ein Rechtsanwalt kann niemanden verurteilen und vor einem Urteil gibt es immer erst ein ordentliches Verfahren. Also net gleich mit dem Arsch auf Grundeis gehen, wenn das wirklich nur ne Verwechslung ist sollte sich das relativ schnell und einfach aufklären lassen.

spinoza
2005-12-25, 11:34:39
schon antworten war ein fehler - runde ablage und fertig. abzockmasche!

siehe auch hier: http://www.forum-3dcenter.net/vbulletin/showthread.php?t=258707&highlight=anwalt


und verurteilt wird man nicht so leicht.: erst mal muss ne anzeige dasein, dann wird ein ermittlungsverfahren eröffnet, dann muss dem gericht gegenüber zweifelsfrei nachgewiesen werdn, dass du am steuer warst.

aber, da keine anzeige, auch kein verfahren - nur heiße luft.
zur polizei damit und anzeige deinerseits erstatten.

n00b
2005-12-25, 11:53:06
Im Briefkopf des Schreibes von diesem Anwalt steht mit Sicherheit die Adresse, Telefonnummer usw., da kann man ja mal in den gelben Seiten schauen ob es diesen Anwalt wirklich gibt. Wenn ja könnte was dran sein an der Sache, anrufen oder schreiben, wenn nein dann ab in Rundablage P.

gotu
2005-12-25, 12:51:44
Du bekommst an nem Feiertag Post? Schon merkwürdig...

Und das Schreiben:
Wie konntest du nur antworten? Wenn du den Brief noch nicht abgeschickt hast, dann sofort vernichten und den Brief vom vermeintlichen "Anwalt" gleich hinterher und verbrennen den Mist!

darph
2005-12-25, 13:08:28
Oder ist das so ein Betrugsbrief, mit dem sie nur erzwingen wollen, daß ich die 1600 Euro überweisen soll.
Schreibst du zurück: "Sehr geehrte Rechtsanwälte Blah und Fasel (hier korrekte Namen einsetzen),

hiermit tue ich Kund und zu Wissen: Meine Taschen sind voll, aber zu.

Mit freundlichen Grüßen

fbu"

Soll der doch selbst rauskriegen, daß du gar kein Auto hast X-D

KinGGoliAth
2005-12-25, 13:40:24
Meine Taschen sind voll, aber zu.


den merk ich mir. ;)


zum thema:
kannste vergessen. zumal du selber überhaupt kein auto hast kann es da vollkommen schnuppe sein.
vor allem die zeugen die dich mit deinem nicht vorhandenen auto flüchten sehen haben wollen --> LOL :D

n00b
2005-12-25, 13:43:01
Wie gesagt, kann sich um eine simple Verwechslung handeln da es in der Stadt offenbar noch eine zweite Person mit dem Namen gibt.

Senfgnu
2005-12-25, 13:44:04
lustige Abzockmasche, bei der ich zwischen hämischen Antwortbrief und Rundablage schwanke...

gotu
2005-12-25, 14:12:56
@n00b... das glaubst ja wohl selbst nicht... und wenns da 1000 Personen den exakt selben Namen trügen... ab in den Müll und gut ist!

n00b
2005-12-25, 14:41:11
@n00b... das glaubst ja wohl selbst nicht... und wenns da 1000 Personen den exakt selben Namen trügen... ab in den Müll und gut ist!


Ich kann im Ursprungsposting nichts erkennen das mich 100% davon überzeugen würde es wäre nur Abzocke. Um das sicher sagen zu können fehlen uns ganz einfach Informationen.

Ich persönlich würde mal den Briefkopf genau unter die Lupe nehmen und schauen ob es diesen angeblichen Rechtsanwalt wirklich gibt und ob die Daten mit denen z.B. aus den gelben Seiten übereinstimmen. Wenn dieser Anwalt tatsächlich existiert und eine Kanzlei unterhält ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich nur um einen Abzocker handelt, relativ gering.

Vielleicht kann der Threadstarter ja noch ein paar mehr Infos zu diesem Schreiben bringen aber mit den bisher bekannten halte ich mich mit einer Bewertung, ob Abzocke oder nicht, zurück.

fbu
2005-12-25, 15:21:24
Vielen Dank für die Antworten !

Die Anwaltskanzlei gibt es laut "gelbe Seiten" tatsächlich. In dem Brief steht:

Verkehrsunfall Sonntag, 13.11.2005 in der Zeit von 02:00 Uhr bis 02:30 Uhr

Sehr gehhrter Herr XXX,

in obiger Angelegenheit teilen wir mit, die rechtlichen Interessen von Herrn YYY zu vertreten. Grund unserer Einschaltung ist, dass Sie zur o.a. Tatzeit den PKW des Mandanten angefahren und am vorderen linken Kotflügel beschädigt haben. Gemäß einem uns vorliegenden Kostenvoranschlag ist dabei ein Schaden in Höhe von ca. € 1.600,00 entstanden.
Wir haben Sie unverzüglich aufzufordern, uns Ihre KFZ-Haftpftlichtversicherung mit der entsprechenden Vertragsnummer telefonisch durchzugeben. Hierfür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 30. Dezember 2005.

Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs werden wir sofort den Klageweg beschreiten. Unabhängig von der zivilrechtlichen Forderung gegen Sie behalten wir uns explizit vor, Strafanträge wegen der offensichtlichen Begehung einer Sachbeschädigung bzw. eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu stellen. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass es ür den Unfall Tatzeugen gibt, deren Aussagen im Übrigen den Verdacht nahelegen, dass Sie bei der Tatbegehung alkoholisiert gewesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Schiller
2005-12-25, 15:37:40
Vielen Dank für die Antworten !

Die Anwaltskanzlei gibt es laut "gelbe Seiten" tatsächlich. In dem Brief steht:

Verkehrsunfall Sonntag, 13.11.2005 in der Zeit von 02:00 Uhr bis 02:30 Uhr

Sehr gehhrter Herr XXX,

in obiger Angelegenheit teilen wir mit, die rechtlichen Interessen von Herrn YYY zu vertreten. Grund unserer Einschaltung ist, dass Sie zur o.a. Tatzeit den PKW des Mandanten angefahren und am vorderen linken Kotflügel beschädigt haben. Gemäß einem uns vorliegenden Kostenvoranschlag ist dabei ein Schaden in Höhe von ca. € 1.600,00 entstanden.
Wir haben Sie unverzüglich aufzufordern, uns Ihre KFZ-Haftpftlichtversicherung mit der entsprechenden Vertragsnummer telefonisch durchzugeben. Hierfür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 30. Dezember 2005.

Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs werden wir sofort den Klageweg beschreiten. Unabhängig von der zivilrechtlichen Forderung gegen Sie behalten wir uns explizit vor, Strafanträge wegen der offensichtlichen Begehung einer Sachbeschädigung bzw. eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu stellen. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass es ür den Unfall Tatzeugen gibt, deren Aussagen im Übrigen den Verdacht nahelegen, dass Sie bei der Tatbegehung alkoholisiert gewesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

:ulol: X-D :lol: OMFG :uhammer:

Selten so einen Bullshit gelesen. Da wimmelt es nur so von rechtlichen Widersprüchen und Bullshit halt. X-D Und das sage ich als Laie.

OMFG

Einfach ohne Polizei, ohne Anzeige jemanden zur Zahlung verdonnern und hoffen, dass er nicht seine Versicherung einschaltet, sondern selber zahlt, damit er nicht hochgestuft wird. ATOMROFL!

Ich kann mich auch erinnern, dass es hier vor kurzer Zeit einen ähnlichen Fall gab.

n00b
2005-12-25, 15:38:54
Mich stört dass sie eine telefonischen Übermittlung der Versicherungsdaten wollen. Hast Du überprüft ob die Telefonnummer in dem Schreiben die gleiche ist wie die in den "gelben Seiten"?

n00b
2005-12-25, 15:40:41
Einfach ohne Polizei, ohne Anzeige jemanden zur Zahlung verdonnern und hoffen, dass er nicht seine Versicherung einschaltet, sondern selber zahlt, damit er nicht hochgestuft wird. ATOMROFL!


Wo genau liest Du das?

KinGGoliAth
2005-12-25, 15:51:30
Wir haben Sie unverzüglich aufzufordern, uns Ihre KFZ-Haftpftlichtversicherung mit der entsprechenden Vertragsnummer telefonisch durchzugeben. Hierfür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 30. Dezember 2005.


das ist doch schwachsinn. die wollen nur abzocken und mehr nicht.
wenn das wirklich hand und fuß hätte und es um fahrerflucht und unfall unter alkoholeinfluß gehen sollte dann wären dir die bullen jetzt schon am arsch und die würden nicht nur mit ermittlungsverfahren drohen.

und da du selber kein auto hast dann dir das auch total lachs sein. einfach nen antwortbrief mit vielen schlimmen ausdrücken vertfassen und gut ist. ;)

wenn es dir um qualifizierte hilfe geht kannst ja mal nen anwalt deines vertrauens fragen oder zu 123recht gehen oder wie der laden heißt.

n00b
2005-12-25, 15:54:58
und da du selber kein auto hast dann dir das auch total lachs sein. einfach nen antwortbrief mit vielen schlimmen ausdrücken vertfassen und gut ist. ;)


Man kann auch mit einem geliehenen/gemieteten Fahrzeug einen Schaden verursachen.

Ich bin immer noch unentschlossen ob Abzocke oder Verwechslung. Wäre schon sehr dreist für sowas einen eingesessenen Anwalt einzuspannen...

fbu
2005-12-25, 15:55:35
Gelbe Seiten und Telefonnummer auf dem Brief stimmen überein.

Sicherlich haben sie über das Kennzeichen den Namen recherchiert und dann einfach ins Telefonbuch geschaut. Mein entfernter Verwandter mit dem gleichen Namen steht aber nicht im Telefonbuch.

Ärgerlich wird es, wenn ich mir wegen diesem Mist einen Anwalt nehmen muß.

Naja, wird sich schon aufklären.

Gruß, fbu

flatbrain
2005-12-25, 16:04:43
Öhm, es gibt immer noch einen Zentralruf der Versicherer, an den man sich wenden kann, um die Versicherungsdaten eines Unfallbeteiligten herauszubekommen. Und wenn das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgefragt worden wäre, hätte der Anwalt auch die richtige Adresse.
Also entweder ists wirklich eine Verwechslung mit deinem Namesvetter, was ich nicht glaube, oder es ist ein Fake...!

n00b
2005-12-25, 16:12:00
Wenn da der offenbar echte Anwalt net wäre würde ich auch sofort auf Fake tippen aber so? Sehr mysteriös. Sollte sich aber doch recht schnell klären lassen dass fbu nicht der Halter des recherchierten Wagens ist, da sehe ich kein Problem.

fbu
2005-12-25, 16:16:30
ich habe mir schon überlegt, ob ich vielleicht besagten Unfall mit dem Fahrrad verursacht habe :biggrin: . Ich kann mich aber nicht daran erinnern und man würde nicht meine KFZ-Haftpflichtversicherung verlangen.

Byteschlumpf
2005-12-25, 16:20:34
Ein Fake, da mit der "Alkohol am Steuer Masche" Angst gemacht werden soll, damit man ja nicht zur Polizei geht und besser den Schaden bezahlt!

Mit dem Schreiben würde ich zur Polizei gehen und wegen versuchten Betruges Anzeige erstatten!
Im Normalfall wird bei Sachbeschädigung mit Fahrerflucht immer die Polizei eingeschalten, die alles weitere dann hoch offiziell regelt.

n00b
2005-12-25, 16:29:22
Von selbst bezahlen ist da doch nirgends die Rede, nur von der Versicherung um den Schaden über sie abzuwickeln.

Selbst bezahlen käme bei 200, 300 Euro vielleicht in Betracht um nicht hochgestuft zu werden aber doch nicht bei den im Raum stehenden 1.600 Euro. Die bezahlt niemand man eben so aus der eigenen Tasche.

Schiller
2005-12-25, 16:44:05
Von selbst bezahlen ist da doch nirgends die Rede, nur von der Versicherung um den Schaden über sie abzuwickeln.

Ja, was glaubst du wer der Empfänger des Geldes ist!? :uponder: X-D

Es ist 100% ein Fake. Denn ohne Polizei und ohne Anzeige ist so ein Verfahren nicht rechtens. Kannst dich gerne bei den Grünen Männchen erkundigen. ;)

Zeugen bringen auch nichts, wenn es dazu keine entsprechende Anzeige bei der Polizei gibt.

Erklär mir mal bitte wie das ganze funktionieren soll... X-D ;D


Die bezahlt niemand man eben so aus der eigenen Tasche.

Och, da kenne ich einige Fälle, in denen das genauso gehandhabt wurde... :rolleyes:

n00b
2005-12-25, 16:49:00
Na dann erklär mir mal den offenbar echten Anwalt. Den gibts da ja scheinbar schon länger sonst stünde er nicht in den gelben Seiten. Meinst Du der macht die linke Nummer selbst? Oder lässt sich einfach so dafür einspannen? Kommt mir im Moment doch sehr arg weit hergeholt vor.

Aber der Rat mit der Polizei ist auf jeden Fall ein guter.

Schiller
2005-12-25, 16:53:05
Na dann erklär mir mal den offenbar echten Anwalt. Den gibts da ja scheinbar schon länger sonst stünde er nicht in den gelben Seiten. Meinst Du der macht die linke Nummer selbst? Oder lässt sich einfach so dafür einspannen? Kommt mir im Moment doch sehr arg weit hergeholt vor.

Aber der Rat mit der Polizei ist auf jeden Fall ein guter.

Syndick(?)us und Co. gibts auch in echt. Trotzdem ziehen sie krumme Dinger ab und kommen in U-Haft. X-D

Auch unter Anwälten gibt es Sven Bomwollen's :ulol:

fbu
2005-12-25, 16:56:43
Bei der Polizei habe ich schon vor der Eröffnung dieses Threads angerufen. Man meinte zu mir, daß Fälle dieser Art nicht bekannt sind und er hat mein Schreiben für ausreichend deklariert. Ein Schaden (bis auf die Briefmarke) ist mir bis jetzt auch nicht entstanden.

n00b
2005-12-25, 16:57:03
Überzeugt mich nicht. Bei der Anzahl der Fake eMails die man jeden Tag bekommt kann ich zwar verstehen dass viele hier in einer Art Reflex sofort alles als Fake einordnen aber dieser Fall hier erscheint mir zumindest alles andere als klar.

Andreas Tidl
2005-12-25, 17:00:34
Fakt ist, dass es momentan Anwälte im Überfluss gibt, so dass viele sich nach neuen Geldquellen umsehen und dann ihr langjährig erworbenes juristen Deutsch dazu einsetzen, Anschreiben zu verfassen, um das schnelle Geld zu machen.
Das ist wohl der gleiche Vorgang wie mit den unzähigen Abmahnungen von Internetseiten, wenn in einer Domain oder auf einer Seite irgendwelche Namen vorkommen, die "angeblich" irgendwelchen Rechteinhabern gehören, und man als "Missbraucher" nun durch eine rasche Zahlung der Kosten einem Prozess gerade nochmal entwischen könne.

Sofern du ohnehin kein Auto besitzt ist das ganze gegenstandslos.

n00b
2005-12-25, 17:03:13
Zwischen fischen in einer Grauzone (Abmahnungen, ärgerlich aber legal!) und handfestem, harten Betrug gibts ja wohl noch einen kleinen Unterschied...

Nach der Auskunft der Polizei tendiere ich im Moment eher wieder Richtung Verwechslung.

Schiller
2005-12-25, 17:08:32
Zwischen fischen in einer Grauzone (Abmahnungen, ärgerlich aber legal!) und handfestem, harten Betrug gibts ja wohl noch einen kleinen Unterschied...

Nach der Auskunft der Polizei tendiere ich im Moment eher wieder Richtung Verwechslung.

Und ich tendiere dazu, dass du dich über das deutsche Rechtssystem informierst. Eine Mahnung vom Anwalt ohne Fundament aka Anzeige/Verfahren ist einfach gegestandslos...

Entweder ist wirklich nur eine Verwechslung oder eben Abzocke/Fake.

Vielleicht wird auch nur der Name des Anwalts missbraucht....

Ich würde zur Polizei gehen und dazu noch den Anwalt kontaktieren.

Zudem ist IMHO die Frist von 5 Tagen viel zu kurz.

flatbrain
2005-12-25, 17:10:00
Die Frage, die sich mir dabei stellt - wenn sie deinen Namen über das Kennzeichen ermittelt haben, wieso haben sie dann nicht auch die Adresse übermittelt bekommen? Und wieso bekommt ein Anwalt ohne Anzeige überhaupt Auskunft von der Zulassungsstelle...?!
Ist das Kennzeichen einer Autovermietung zuzuordnen, wärest du auch der falsche Ansprechpartner für den Anwalt, und letztlich - warum nutzt der Anwalt nicht den Zentralruf der Versicherer, um die vermeintlich deinige Hapftpflichtversicherung zu ermitteln?

Schiller
2005-12-25, 17:13:14
Überzeugt mich nicht.

Vielleicht überzeugt dich auch das (http://forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=258707&highlight=freundinnen+auto+brief)...

flatbrain
2005-12-25, 17:14:13
Und ich tendiere dazu, dass du dich über das deutsche Rechtssystem informierst. Eine Mahnung vom Anwalt ohne Fundament aka Anzeige/Verfahren ist einfach gegestandslos...


Wo siehst du da eine Mahnung? Ich kann in dem Text nur erkennen, dass er 5 Tage Zeit bekommt, per Telefon Versicherung und Vertragsnummer bekanntzugeben.

Was einige aber auch immer rauslesen wollen... :confused: ?!

Schiller
2005-12-25, 17:15:53
Wo siehst du da eine Mahnung? Ich kann in dem Text nur erkennen, dass er 5 Tage Zeit bekommt, per Telefon Versicherung und Vertragsnummer bekanntzugeben.

Was einige aber auch immer rauslesen wollen... :confused: ?!

Das Wort war nicht im eigentlichen Sinne von "nicht gezahlt" gemeint, sondern ich schloss es daraus:

Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs werden wir sofort den Klageweg beschreiten. Unabhängig von der zivilrechtlichen Forderung gegen Sie behalten wir uns explizit vor, Strafanträge wegen der offensichtlichen Begehung einer Sachbeschädigung bzw. eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu stellen. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass es ür den Unfall Tatzeugen gibt, deren Aussagen im Übrigen den Verdacht nahelegen, dass Sie bei der Tatbegehung alkoholisiert gewesen sind.

n00b
2005-12-25, 17:19:29
Und ich tendiere dazu, dass du dich über das deutsche Rechtssystem informierst. Eine Mahnung vom Anwalt ohne Fundament aka Anzeige/Verfahren ist einfach gegestandslos...


Humbug. Welche "Mahnung" meinst Du und was verstehst Du unter "Mahnung"?

Selbstverständlich darf der Anwalt den vermeintlichen Schadensverursacher auffordern Angaben zu seiner Versicherung zu machen. Wenn dieser nicht reagiert steht es dem Anwalt auch frei weitere rechtliche Schritte einzuleiten, eine Anzeige zum Beispiel. Genau das steht in dem Schreiben. Dazu braucht es noch nicht einmal einen Anwalt, das könntest auch Du oder ich oder sonstwer machen.


Entweder ist wirklich nur eine Verwechslung oder eben Abzocke/Fake.


Ach... Darüber diskutieren wir doch die ganze Zeit. Immerhin beginnst auch Du inzwischen die Möglichkeit einzuräumen dass es doch eine Verwechslung sein könnte. Gut.


Vielleicht wird auch nur der Name des Anwalts missbraucht....


Wäre irgendwie witzlos wenn im Briefkopf die originale Adresse dieses Anwalts steht und auch seine echte Telefonnummer, nicht?


Ich würde zur Polizei gehen und dazu noch den Anwalt kontaktieren.


Den Rat der Polizei hat er schon eingeholt und für den Anwalt ist immer noch Zeit wenn sich die Verwechslung nicht sowieso schnell und unbürokratisch lösen lässt. Den Anfang hat der Threadersteller ja schon gemacht indem er das Schreiben aufsetzte und abschickte.



Zudem ist IMHO die Frist von 5 Tagen viel zu kurz.


Ja und? Da es sich sowieso mit ziemlicher Sicherheit um eine Verwechslung handelt soll sich doch der echte Verursacher des Unfalls um diese Details kümmern.

n00b
2005-12-25, 17:20:43
Vielleicht überzeugt dich auch das (http://forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=258707&highlight=freundinnen+auto+brief)...

Ne, der Fall liegt ja wohl eindeutig anders.

flatbrain
2005-12-25, 17:24:50
Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs werden wir sofort den Klageweg beschreiten

Bezieht sich auf den zivilrechtlichen Teil, ist ihr gutes Recht. Ist ja auch nicht zuviel verlangt, innerhalb von 5 Tagen einen Anruf zu tätigen. Man könnte als Geschädigter natürlich noch 2 weitere Mahnungen veranlassen, allerdings würde ich als Geschädigter auch auf eine schnelle Lösung drängen.

Unabhängig von der zivilrechtlichen Forderung gegen Sie behalten wir uns explizit vor, Strafanträge wegen der offensichtlichen Begehung einer Sachbeschädigung bzw. eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu stellen. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass es ür den Unfall Tatzeugen gibt, deren Aussagen im Übrigen den Verdacht nahelegen, dass Sie bei der Tatbegehung alkoholisiert gewesen sind.

Das können sie sich vorbehalten, wie sie wollen. Jeder Strafanzeig erfolgt eine Ermittlung..., und der Verdacht auf Alkoholgenuss ist irrelevant, da nicht beweisbar, unabhängig mal vom eigentlich Fall hier.

fbu
2005-12-25, 17:28:02
Eine Verwechslung wäre mir auch lieber, denn bei einem Fake weiß man nicht wie der Rechtsanwalt auf mein Schreiben reagiert. Eine Reaktion im Falle eines Fakes kann vielleicht bedenklich werden.

Schiller
2005-12-25, 17:30:11
Humbug. Welche "Mahnung" meinst Du und was verstehst Du unter "Mahnung"?
Das habe ich einen Post davor erläutert.

Selbstverständlich darf der Anwalt den vermeintlichen Schadensverursacher auffordern Angaben zu seiner Versicherung zu machen. Wenn dieser nicht reagiert steht es dem Anwalt auch frei weitere rechtliche Schritte einzuleiten, eine Anzeige zum Beispiel. Genau das steht in dem Schreiben. Dazu braucht es noch nicht einmal einen Anwalt, das könntest auch Du oder ich oder sonstwer machen. Der Anwalt darf den Threadstarter nicht anzeigen, weil der Anwalt nicht das Opfer ist! ! !



Ach... Darüber diskutieren wir doch die ganze Zeit. Immerhin beginnst auch Du inzwischen die Möglichkeit einzuräumen dass es doch eine Verwechslung sein könnte. Gut.Ich habe diese Möglichkeit nie ausgeschlossen. :|



Wäre irgendwie witzlos wenn im Briefkopf die originale Adresse dieses Anwalts steht und auch seine echte Telefonnummer, nicht?Gut dass Schrift und Papier fälschungssicher sind... :rolleyes:



Den Rat der Polizei hat er schon eingeholt und für den Anwalt ist immer noch Zeit wenn sich die Verwechslung nicht sowieso schnell und unbürokratisch lösen lässt. Den Anfang hat der Threadersteller ja schon gemacht indem er das Schreiben aufsetzte und abschickte. Ich würde zuerst bei dem Anwalt Informationen und Fakten einholen. Da gehört eigentlich nur gesunder Menschenverstand zu, um darauf zu kommen...


Ja und? Da es sich sowieso mit ziemlicher Sicherheit um eine Verwechslung handelt soll sich doch der echte Verursacher des Unfalls um diese Details kümmern.
Es könnte eben auch Betrug sein. Deshalb würde ich mich beim Anwalt erkundigen was das ganze soll bzw. ob er dieses Schreiben wirklich verfasst hätte und danach zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Je nach Fall dann entweder Betrug oder Unterstellung falscher Tatsachen.

Es sei denn das ganze klärt sich auch so.

Ich bin kein Freund von Bürokratie, aber noch ein geringerer von Betrug...

fbu
2005-12-25, 17:30:37
Sollte ich Eurer Meinung nach denn nochmal zusätzlich zum Schreiben nächste Woche beim Anwalt anrufen?

n00b
2005-12-25, 17:31:51
Eine Verwechslung wäre mir auch lieber, denn bei einem Fake weiß man nicht wie der Rechtsanwalt auf mein Schreiben reagiert. Eine Reaktion im Falle eines Fakes kann vielleicht bedenklich werden.

Wieso? Falls irgend ein Witzbold sich nen Spass mit dem Briefkopf dieses Anwalts gemacht hat würde der sich sicher über die Info zu diesem Missbrauch interessieren und Dir dankbar sein.

Schiller
2005-12-25, 17:32:23
Ne, der Fall liegt ja wohl eindeutig anders.

Der Ablauf ist aber der Selbe...

Es sollte nur als Beispiel dienen.

In Deutschland darf niemand und keiner eine Forderung über Entschädigung stellen, ohne eine Anzeige. Denn ohne eine Anzeige kann man auch kein Gerichtsverfahren einleiten.

Das ganze existiert dann nicht. Es ist nicht einmal Zivilrecht.

flatbrain
2005-12-25, 17:54:18
Sollte ich Eurer Meinung nach denn nochmal zusätzlich zum Schreiben nächste Woche beim Anwalt anrufen?

Ruf Dienstag doch einfach bei dem Anwalt an, beruf dich auf das im Brief des Anwaltes genannte Aktenzeichen und erklär ihm die Situation, danach dürfte sich einiges klären.

n00b
2005-12-25, 17:56:51
In Deutschland darf niemand und keiner eine Forderung über Entschädigung stellen, ohne eine Anzeige. Denn ohne eine Anzeige kann man auch kein Gerichtsverfahren einleiten.

Das ganze existiert dann nicht. Es ist nicht einmal Zivilrecht.

Ja nun, ich sehe da keine Forderung nach irgendeiner Entschädigung sondern schlicht nach den Versicherungsdaten des vermeintlichen Unfallverursachers. Was daran jetzt falsch sein soll versteh ich ehrlich gesagt nicht. Das ist noch ganz normaler Schriftverkehr, nichts amtliches oder so. Du kannst der Forderung nach den Daten nachgehen oder nicht, das steht Dir völlig frei. Dem Anwalt steht auch frei den Weg der Anzeige zu beschreiten wenn er es für richtig hält und auf diese Art die Interessen seines Mandanten zu vertreten.

@fbu: Ich persönlich hätte den Weg über einen Anruf für besser befunden weil sich im persönlichen Gespräch eventuelle Unklarheiten besser klären lassen. Und man so eher einen Eindruck bekommt wie der Hase läuft, also ob die Sache koscher ist oder nicht.

n00b
2005-12-25, 18:11:54
Der Anwalt darf den Threadstarter nicht anzeigen, weil der Anwalt nicht das Opfer ist! ! !


Oh Mann. Der Anwalt setzt das entsprechende Schreiben für seinen Mandanten auf, dessen rechtliche Vertretung er übernommen hat, der Mandant unterschreibt das mit seinem guten Namen und ab dafür.


Ich habe diese Möglichkeit nie ausgeschlossen. :|



Es ist 100% ein Fake. Denn ohne Polizei und ohne Anzeige ist so ein Verfahren nicht rechtens. Kannst dich gerne bei den Grünen Männchen erkundigen.



Gut dass Schrift und Papier fälschungssicher sind... :rolleyes:


Wenn ich die original Daten im Briefkopf lasse kann ich mir zwar nen Spass mit meinem Opfer machen aber wohl kaum Daten abfischen - die landen dann nämlich beim Original und net bei mir...

fbu
2005-12-25, 18:27:42
Ich werde nichts weiter unternehmen.

Der Anwalt hat mir einen Brief geschickt und ich habe geantwortet. Mehr kann und will ich nicht machen. Der Anwalt hätte seine Recherchen sorgfältiger durchführen (lassen) sollen. Das ist nicht mein Problem.

Gruß, fbu

Schiller
2005-12-25, 18:34:10
Wenn ich die original Daten im Briefkopf lasse kann ich mir zwar nen Spass mit meinem Opfer machen aber wohl kaum Daten abfischen - die landen dann nämlich beim Original und net bei mir...

Wenn ich aber darauf hoffe, dass der Empfänger aus Angst einer Hochstufung in der Versicherung sich bei dieser nicht meldet, sondern das Geld so überweisst, auf ein Konto, welches dem Rechtsanwalt nicht gehört......

Ich will nur sagen, dass diese MÖGLICHKEIT besteht. Es gibt sehr viele schlaue Betrüger, die auf Ideen kommen, von denen aufrichtige Bürger nicht einmal zu träumen wagen.

Aber ok, du hast recht. Ich bin bloß sehr kritisch und vorsichtig was solche Sachen angeht...

bleipumpe
2005-12-25, 19:05:33
Hi

unabhängig von den bisherigen Antworten: Allein die Frist ist doch ein Witz! vom 25.12.05 bis zum 30.12.05! Der Vorfall soll ja bereits im Nov gewesen sein. Gerade zwischen den Feiertagen wären 14 Tage wohl angemessen. Und wieviele sind denn da im Urlaub? Halb Deutschland? Wer stellt denn am 25.12. einen Brief zu*? Und dann noch nicht mal als Einschrieben. Das riecht ja förmlich nach Verarsche³ Vermutlich ist in der echten genannten Kanzlei auch niemand zu erreichen, da sie über die Feiertage geschlossen ist. Wer weiss, wo du dadurch am Telefon landen wirst.

Mein Fazit: Fake -> runde Ablage

mfg b.

* Hat der Brief überhaupt eine Marke? Oder ist der so in den Kasten geworfen worden? Frei nach dem Motte: "Bei uns stellt der Anwalt noch selbst zu" :biggrin:

n00b
2005-12-25, 19:12:59
Ich werde nichts weiter unternehmen.

Der Anwalt hat mir einen Brief geschickt und ich habe geantwortet. Mehr kann und will ich nicht machen. Der Anwalt hätte seine Recherchen sorgfältiger durchführen (lassen) sollen. Das ist nicht mein Problem.

Gruß, fbu

Gut, auch ein Standpunkt. Ich persönlich wäre aber wohl zu neugierig um die Sache einfach so vergessen zu können :)

Was ich neben einer einfach Verwechslung zweier Namen auch noch für recht wahrscheinlich halte ist folgendes: Die Zeugen haben sich im Dunkeln nur Fragmente des Kennzeichens merken können und auch die Wagenbeschreibung dürfte entsprechend dürftig/wiedersprüchlich ausgefallen sein. Vorgang wurde der Polizei übergeben, die aber ob der dürftigen Beschreibung keinen eindeutigen Halter ermitteln konnten. Der Anwalt des Geschädigten kommt dann auf die glorreiche Idee selbst in der Sache zu ermitteln. Er besorgt sich über die dürftigen Zeugenaussagen und seinen Kontakt in irgend einer KFZ-Zulassungsstelle oder so einen Datensatz der KFZ, die von den Kennzeichenfragmenten her in Frage kommen könnten. Das sind natürlich eine ganze Menge aber wozu gibts Computer und Textbausteine. Die ungefähr 87 in Frage kommenden Personen werden dann mit dem bekannten Anschreiben versorgt und der Anwalt hofft jetzt darauf dass einer der 87 der Schuldige ist und kalte Füsse bekommt und sich bei ihm meldet: Voila, da haben wir den Unfallverursacher, Fall gelöst.

Unwahrscheinlich? Mindestens genauso wahrscheinlich wie die Fake Theorie :D

gotu
2005-12-25, 21:50:49
Find ich gut, dass du nischt weiter unternimmst... ist doch eindeutig ein Fake... Mülleimer und gut ist...