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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einzugsermächtigung - Rückbuchung, wie lange?


127.0.0.1
2006-01-05, 13:32:58
Moin,

folgendes: Firma X hat eine Einzugsermächtigung und bucht aber fälschlicherweise einen ihr nicht zustehenden Betrag ab.

Kann man bei der Bank ja wieder rückbuchen lassen, mich interessiert wie lange, da gibts doch ne Frist.

4 Woche, 6 Wochen?

Weiss das jemand zufällig genau?

Tomi
2006-01-05, 13:39:23
Frist ist 6 Wochen.

Aber Vorsicht bei der Rückbuchung.

War der Betrag in Gänze rechtswidrig? Falls nicht, darfst Du nicht einfach komplett zurückbuchen lassen sondern nur den Anteil (sofern ermittelbar), der rechtswidrig ist. Aber auch nur dann, wenn 100% feststeht wie hoch der ist.

Warum?

Du kommst sonst in Zahlungsverzug. Beispiel..deine Miete ist 500 Euro hoch. Der Vermieter bucht versehentlich 600 ab. Du buchst die 600 zurück. Damit bist Du mit der Miete in Zahlungsverzug.

127.0.0.1
2006-01-05, 13:52:26
Jo, Danke für die Antwort. :smile: Das mit dem Verzug war mir schon klar, nur bei der Frist war ich unsicher.

pt3
2006-01-05, 16:21:45
Frist ist 6 Wochen.

Aber die Frist liegt nicht bei 6 Wochen nach der Abbuchung, sondern bei 6 Wochen nach Quartalsende!

Blackland
2006-01-05, 16:54:27
6 Wochen ab Abbuchung, das passt schon. Die Banken "könnten" auch nach 7 oder 8 Wochen, das kostet aber zuviel "Manpower" - daher obligatorisch 6 Wochen.