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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay-CPU defekt, was tun?


Slipknot79
2006-01-08, 14:46:39
Yo Leute, habe eine CPU über ebay verkauft. Nun meldet der Käufer, dass die CPU nie funktioniert hat. Bei mir funktionierte aber die CPU (sonst hätte ich nicht mal die Auktion erstellen können). Er will nun, dass ich 50% des Verkaufspreises rückerstatte. Verkaufte als Privater. Ne Rechnung lag zwar bei, aber die CPU war geköpft. Zudem habe ich es nicht nötig wegen einem nicht so hohen Betrag zu betrügen^^. Was kann man da tun?

aCiD
2006-01-08, 14:51:37
Verkaufte als Privater.


D.h. unter Ausschluss von Garantie und Umtausch, oder nicht?
Heißt soviel wie Pech gehabt für den Käufer, oder nicht?

Greetz
aCiD

Slipknot79
2006-01-08, 14:53:25
Ja, als Privater kann ich keine Garantie geben, ist auch in der Auktion erwähnt worden. Man kennt diesen üblichen Standardtext.

Sein Händler meint, dass die CPU keine äusseren Schäden hat, weder durch Hitzetod noch durch Einbau. Letzters kann man beweisen, nen Hitzetod kann ein Händler meiner Meinung nach nicht erkennen, da in der CPU auch Prozesse ablaufen die schädlich sind.
Ein Hitzetod ist eigentlich auszuschliessen da ich ne Wakü verwende und der Käufer angeblich auch. Zudem habe ich immer ne Shutdown-Temp eingestellt im BIOS.

Bleibt nur noch ne statische Entladung?!?!?!

bleipumpe
2006-01-08, 14:58:36
Hi

lass ihn dir doch einfach mal zurückschicken und prüfe die CPU selbst. Achte auch auf die Seriennr. auf der CPU (ist es deiner?). Dann würde ich weitersehen. Kann schließlich auch sein, dass der Käufer das Ding beim Einbau zerstört hat. Die 50% Kaufpreiserstattung sind irgendwie eigenartig. Wenn ich etwas Kaputtes kaufen würde, dann hätte ich doch gerne 100% meines Geldes zurück!

mfg b.

Gunaldo
2006-01-08, 15:01:31
ich denke auch das die gewünschten 50% rückerstattung etwas komisch erscheinen.
da möchte wohl jemand ein schnäppchen machen.

wenn die cpu bei dir lief hast du nichts zu befürchten (ausser die negative bei ebay - leider)

superkraut
2006-01-08, 15:01:45
Ich bin auch der meinung das der Käufer das teil zerschossen hat, oder schlimmer noch eine defekte daheim liegen hat und nun kohle machen will.

cheers

superkraut

deekey777
2006-01-08, 15:01:52
Ja, als Privater kann ich keine Garantie geben, ist auch in der Auktion erwähnt worden. Man kennt diesen üblichen Standardtext.

Sein Händler meint, dass die CPU keine äusseren Schäden hat, weder durch Hitzetod noch durch Einbau. Letzters kann man beweisen, nen Hitzetod kann ein Händler meiner Meinung nach nicht erkennen, da in der CPU auch Prozesse ablaufen die schädlich sind.
Ein Hitzetod ist eigentlich auszuschliessen da ich ne Wakü verwende und der Käufer angeblich auch. Zudem habe ich immer ne Shutdown-Temp eingestellt im BIOS.

Bleibt nur noch ne statische Entladung?!?!?!

Gewährleistung bitte.

Wenn du vor der Übergabe der Ware ehrlich warst, kann ich nur sagen, daß der Käufer Pech gehabt hat.

Slipknot79
2006-01-08, 15:03:23
Ne Seriennummer wird nicht viel bringen. Erstens kenne dich diese nicht auswendig, und habe ich auch nicht notiert, da ich mit sowas nicht rechne^^. Und Zweitens ist die CPU geköpft, also die Seriennummer auf der IHS ist getrennt von der DIE.


Ich habe keine grossen Zweifel daran dass die CPU defekt ist, ich habe mit dem Verkäufer über ICQ kommuniziert, ihm einige Ratschläge gegeben was er tun könne um festzustellen ob es nicht vllt am Mobo liegt, aber es scheint die CPU zu sein da er damit beim Händler war und nun meint der Käufer dass er das vor Gericht dem Fachmann dies bezeugen lassen würde...

Slipknot79
2006-01-08, 15:06:05
Hier die Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6824017299&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1

Habe sie mit bestem Wissen und Gewissen erstellt^^

Gunaldo
2006-01-08, 15:06:44
er kann ja vor gericht bezeugen was er möchte, du hast die cpu doch heil verschickt.

Slipknot79
2006-01-08, 15:08:50
er kann ja vor gericht bezeugen was er möchte, du hast die cpu doch heil verschickt.


Das kann ich aber nicht beweisen. Er kann aber dafür statische Entladungen nicht beweisen, sowie auch nicht einen möglichen Hitzetod. Zumindest nicht durch einen Händler, dann wohl eher durch ein Gutachten.

Gunaldo
2006-01-08, 15:12:27
in meinen augen viel zu viel aufwand in relation zum kaufpreis :)

GBWolf
2006-01-08, 15:13:29
einfach ignorieren, wenn du sie funktionstüchtig verschickt hast, ist es nicht dein Problem. Könnte ja sonst jeder bei jedem mist ankommen. Das Risiko geht man eben ein wenn man bei Ebay von Privat kauft. Das nennt sich auch gekauft wie gesehen, fertig aus. Wenn du ihm etwas zurückerstatten möchtest, ist das lediglich Kulanz von dir, aber müssen musst du garnix. Du musst auch nichts beweisen.

Grüße

Gunaldo
2006-01-08, 15:16:38
eben.
ausserdem kommt mir die ganze geschichte eh etwas spanisch vor, gerade wegen der 50%.

deekey777
2006-01-08, 15:17:28
er kann ja vor gericht bezeugen was er möchte, du hast die cpu doch heil verschickt.

So in etwa: Wenn die CPU vor dem Gefahrenübergang heil war, also vor dem Verschicken/Übergabe des Päckchens an die Post*, dann hat der Käufer zu beweisen, daß die CPU schon vor dem Gefahrenübergang defekt war.
Im Kaufrecht ist es einfach: Wenn du von mir was willst, dann hast du auch zu beweisen, daß ich dir was schulde.


*Natürlich sieht es anders aus, wenn die Ware schlecht verpackt war oder die Versendungsart nicht eingehalten worden ist, dann haftet der Verkäufer, wenn dem Käufer ein Schaden entsteht.

Slipknot79
2006-01-08, 15:23:42
eben.
ausserdem kommt mir die ganze geschichte eh etwas spanisch vor, gerade wegen der 50%.



Nun, objektiv gesehen, könnte man als Aussehenstehender unter Nichtberücksichtigung des Rechts meinen: Es kann meine Schuld sein, es kann aber auch seine Schuld sein. Da wären 50% gerechtfertigt.


Aber thx an all Eure Meinungen, werde nun zurückschreiben und nichts rückerstatten^^

Capt.Kerk
2006-01-08, 15:26:44
Du brauchst dir keine Sorgen machen. Da du in der Auktion jegliche Garantie ausgeschlossen hast, kann der Käufer vor Gericht soviel Beweisen wie er will. Das ist eben das Risiko bei einem Kauf bei eBay. Also don`t panic!!! :wink:

Capt.Kerk
2006-01-08, 15:28:44
Nun, objektiv gesehen, könnte man als Aussehenstehender unter nicht Berücksichtigung des Rechts meinen: Es kann meine Schuld sein, es kann aber auch seine Schuld sein. Da wären 50% gerechtfertigt.


Aber thx an all Eure Meinungen, werde nun zurückschreiben und nichts rückerstatten^^
Aber an sowas denkst du doch nicht wenn du was kaputtes ersteigerst hättest. Dann wolltest du doch dein komplettes Geld wieder und nicht nur 50%. Also irgendetwas ist da schon sehr faul....

Slipknot79
2006-01-08, 15:31:36
Aber an sowas denkst du doch nicht wenn du was kaputtes ersteigerst hättest. Dann wolltest du doch dein komplettes Geld wieder und nicht nur 50%. Also irgendetwas ist da schon sehr faul....


Vllt hat er sich von der CPU mehr erwartet, vllt 2900MHz bei 1.6V oder wie auch immer. Da sie aber doch die 2700MHz bei 1.52V schafft, ist das ne Leistung für die er vllt nur 50% des Preises zahlen würde... Könnte auch seine Gedanken sein. Aber wie auch immer, ich gehe immer noch davon aus dass die CPU wirklich defekt ist.

Capt.Kerk
2006-01-08, 15:43:02
Vllt hat er sich von der CPU mehr erwartet, vllt 2900MHz bei 1.6V oder wie auch immer. Da sie aber doch die 2700MHz bei 1.52V schafft, ist das ne Leistung für die er vllt nur 50% des Preises zahlen würde... Könnte auch seine Gedanken sein. Aber wie auch immer, ich gehe immer noch davon aus dass die CPU wirklich defekt ist.
aber sowas stand ja nie in deiner Versteigerung drin. Von daher kann er ja nicht dich belangen nur weil seine Erwartungen nicht erfüllt wurden...

Butter
2006-01-08, 15:46:05
http://www.pcwelt.de/know-how/recht/35417/index1.html


lesen - entscheiden

Slipknot79
2006-01-08, 15:47:18
aber sowas stand ja nie in deiner Versteigerung drin. Von daher kann er ja nicht dich belangen nur weil seine Erwartungen nicht erfüllt wurden...


Stimmt. Aber es kann ja trotzdem sein, dass man irgendwelche Träume hat, zumahl die Temperaturen ja nicht hoch waren. Er schien mir auch nicht recht erfahren zu sein. Was solls, hoffe der kommt nicht auf die Idee aus Prinzip zu handeln, koste es was es wolle....

Slipknot79
2006-01-08, 15:49:28
http://www.pcwelt.de/know-how/recht/35417/index1.html


lesen - entscheiden


Das gilt aber scheinbar für nicht gelieferte Waren? Geliefert habe ich ja, oder ist das auch auf meinen Fall übertragbar?

Unfug
2006-01-08, 15:52:02
Achtung.
In deiner Auktion steht:
"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf, daher kann ich keine Garantie geben."

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Da du Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, kann er Dir vllt an den Karren pissen.

Lowkey
2006-01-08, 15:52:25
Habe beim Verkaufen auch immer das Problem, dass Leute normal bezahlen, die Ware bekommen und dann doch Geld zurück haben wollen. Das ist meistens ein Versuch um den Preis im Nachhinein zu drücken. Sei es aus Erwartungen, die nicht erfüllt wurden oder aus reinem Ausprobieren, ob da nicht doch noch was zu machen sei. Sowas erlebt man alle 25 Auktionen und es immer derselbe Ablauf.

Aber doch mal im Ernst: ich kann ohne Probleme eine defekte CPU per Ebay verkaufen und bekomme dennoch keine Probleme. Denn der Käufer wird niemals nachweisen können, dass die CPU defekt war, bevor er sie eingebaut hat. Selbst wenn sie beim Versand falsch geliefert wurde trägt der Käufer das Versandrisiko.

Ich habe schon öfters Teile zurückgenommen - es lag einfach daran, dass der Käufer den Artikel garnicht wollte.

Capt.Kerk
2006-01-08, 15:53:43
Das gilt aber scheinbar für nicht gelieferte Waren? Geliefert habe ich ja, oder ist das auch auf meinen Fall übertragbar?
Meiner Meinung nach ist das nicht übertragbar. Du hast die Ware ordnungsgemäß geliefert, hast keine falschen Angaben gemacht (und selbst dann kannst du nicht belangt werden, da Privatverkauf).

Butter
2006-01-08, 16:01:57
Das gilt aber scheinbar für nicht gelieferte Waren? Geliefert habe ich ja, oder ist das auch auf meinen Fall übertragbar?
sorry hier der richtige link
http://www.pcwelt.de/news/online/103250/


Wenn er nun lediglich diese Garantie ausschließt – was er als privater Anbieter tun kann - ist er trotzdem nicht aus dem Schneider, wenn Sie Sachmängel beanstanden. Der Verkäufer hat nur die Haftung für Garantien ausgeschlossen, nicht aber für die allgemeine Gewährleistung bei Sachmängeln. Somit haftet er, wenn die verkaufte Sache mangelhaft sein sollte.

das hast du lt. Aktion ja getan, deshalb...

Pinoccio
2006-01-08, 16:04:35
D.h. unter Ausschluss von Garantie und Umtausch, oder nicht?
Heißt soviel wie Pech gehabt für den Käufer, oder nicht?Wenn er eine funktionsfähige CPU angepriesen hat, dann muss er auch eine funktionsfähige CPU liefern, auch als privater, nicht gewerblicher Verkäufer. Wo kämen wir denn sonst auch hin! Zugesicherte Eigenschaften sind Teil des Kaufvertrages.

mfg Sebastian

/dev/NULL
2006-01-08, 16:05:08
Wenn die CPU kaputt ist kann er dir wie schon richtig gesagt an den Karren pissen, Garantie und Gewährleistung sind zwei paar schuhe richtig ist: Privatverkauf, keine Gewährleistung, Garantie gibt es imho eh nicht..
Naja mußt halt wissen, zurück geschickt bekommen und selber testen oder halt aussitzen und hoffen das er nur droht.. kaum einer geht wirklich zum Anwalt, wenn es drauf ankommt..

klumy
2006-01-08, 16:08:37
Würde sagen Käufer hat Pech gehabt, fertig

Slipknot79
2006-01-08, 16:09:03
Achtung.
In deiner Auktion steht:
"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf, daher kann ich keine Garantie geben."

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Da du Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, kann er Dir vllt an den Karren pissen.


Nun, wenn er mir aber unterstellt, dass die CPU schon in meinen Händen defekt war, dann schliesst das eigentlich Gewährleistung aus? Oder kann man Gewährleistung auf Waren geben die schon defekt sein sollen?

deekey777
2006-01-08, 16:09:37
Achtung.
In deiner Auktion steht:
"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf, daher kann ich keine Garantie geben."

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Da du Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, kann er Dir vllt an den Karren pissen.

Kann er nicht, denn es ist ganz klar zu sehen, was gemeint ist, auch wenn es seit dem 1.1.2002 nicht mehr richtig ist. Dennoch kennen die meisten Bundesbürger weiterhin die Garantie und können so mit dem Begriff Gewährleistung nichts anfangen.

Würde sagen Käufer hat Pech gehabt, fertig
Aber keiner hier will es glauben.

Pinoccio
2006-01-08, 16:11:31
Ich habe keine grossen Zweifel daran dass die CPU defekt ist, ich habe mit dem Verkäufer über ICQ kommuniziert, ihm einige Ratschläge gegeben was er tun könne um festzustellen ob es nicht vllt am Mobo liegt, aber es scheint die CPU zu sein da er damit beim Händler war und nun meint der Käufer dass er das vor Gericht dem Fachmann dies bezeugen lassen würde...(Wenn ich deinen gramatikalisch etwas fragwürdigen Satz richtig verstehe:) Ein Händler ist sicher kein Fachmann für die Frage, wodurch ein Prozessor zerstört wurde!
Die 50%-Forderung lässt auch mich an einen Versuch des Käufers glauben, dich übers Ohr zu hauen.

mfg Sebastian

Slipknot79
2006-01-08, 16:12:01
sorry hier der richtige link
http://www.pcwelt.de/news/online/103250/


Wenn er nun lediglich diese Garantie ausschließt – was er als privater Anbieter tun kann - ist er trotzdem nicht aus dem Schneider, wenn Sie Sachmängel beanstanden. Der Verkäufer hat nur die Haftung für Garantien ausgeschlossen, nicht aber für die allgemeine Gewährleistung bei Sachmängeln. Somit haftet er, wenn die verkaufte Sache mangelhaft sein sollte.

das hast du lt. Aktion ja getan, deshalb...


Verstehe, ist wohl ein Schuss ins eigene Knie. Wäre wohl also nicht rechtens, wenn ich mich an ihn wende und sage: Ich zahle keine Rückerstattung :-(

Butter
2006-01-08, 16:12:35
Kann er nicht, denn es ist ganz klar zu sehen, was gemeint ist, auch wenn es seit dem 1.1.2002 nicht mehr richtig ist. Dennoch kennen die meisten Bundesbürger weiterhin die Garantie und können so mit dem Begriff Gewährleistung nichts anfangen.


Aber keiner hier will es glauben.

Ich würde darauf bestehen, schließlich schließst du nur die Garantie aus, von Gewährleistung ist keine rede.
Also besser halt nach und gut ist.

Slipknot79
2006-01-08, 16:13:23
>Dennoch kennen die meisten Bundesbürger weiterhin die Garantie und können so mit dem Begriff Gewährleistung nichts anfangen.



Unwissenheit schützt nicht, oder?

Slipknot79
2006-01-08, 16:14:41
(Wenn ich deinen gramatikalisch etwas fragwürdigen Satz richtig verstehe:) Ein Händler ist sicher kein Fachmann für die Frage, wodurch ein Prozessor zerstört wurde!
Die 50%-Forderung lässt auch mich an einen Versuch des Käufers glauben, dich übers Ohr zu hauen.

mfg Sebastian


Ach jetzt merke ich meine zweideutige Formulierung :-p, aber du hast es schon richtig verstanden :)

deekey777
2006-01-08, 16:25:57
Ich würde darauf bestehen, schließlich schließst du nur die Garantie aus, von Gewährleistung ist keine rede.
Also besser halt nach und gut ist.

Viel Spaß dabei.

Bis auf diesen Satz "Auf der sicheren Seite sind private Verkäufer mit folgender Formulierung:Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft." sollte man die zweite Seite des verlinkten Artikels mit viel Vorsicht zu geniessen. An sich ist da alles richtig, aber leider unvollständig. Klar, jemand, der sich mit dem Zivilrecht auskennt, wird den fehlenden ausdrücklichen Ausschluß der Gewährleistung für sich ausnutzen. Doch die andere Partei wird gegen diesen Missbrauch mit §§ 133 und 157 zurückschießen, wo es um die Auslegung der Willenserklärungen und der Verträge selbst geht. Und hier sieht jede normale Mensch, was genau gemeint war.
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
Sehr gut beschrieben:
"Zusammengefaßt kommt es somit für die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses darauf an, ob der Verkäufer die Ware ausreichend beschrieben hat. Sind keine Mängel erwähnt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt. Ansonsten müssen zum wirksamen Ausschluß der Gewährleistung die Mängel ausdrücklich beschrieben werden.

Ein quasi formularmäßiger Haftungsausschluß, wie er neuerdings bei vielen Internetangeboten mit aufgeführt wird, dürfte somit nicht wirksam sein."

deekey777
2006-01-08, 16:27:14
>Dennoch kennen die meisten Bundesbürger weiterhin die Garantie und können so mit dem Begriff Gewährleistung nichts anfangen.



Unwissenheit schützt nicht, oder?

Missbrauch der Unwissenheit wird (auch) nicht geschützt. ;)

Slipknot79
2006-01-08, 16:33:35
Viel Spaß dabei.

Bis auf diesen Satz "Auf der sicheren Seite sind private Verkäufer mit folgender Formulierung:Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft." sollte man die zweite Seite des verlinkten Artikels mit viel Vorsicht zu geniessen. An sich ist da alles richtig, aber leider unvollständig. Klar, jemand, der sich mit dem Zivilrecht auskennt, wird den fehlenden ausdrücklichen Ausschluß der Gewährleistung für sich ausnutzen. Doch die andere Partei wird gegen diesen Missbrauch mit §§ 133 und 157 zurückschießen, wo es um die Auslegung der Willenserklärungen und der Verträge selbst geht. Und hier sieht jede normale Mensch, was genau gemeint war.
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
Sehr gut beschrieben:
"Zusammengefaßt kommt es somit für die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses darauf an, ob der Verkäufer die Ware ausreichend beschrieben hat. Sind keine Mängel erwähnt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt. Ansonsten müssen zum wirksamen Ausschluß der Gewährleistung die Mängel ausdrücklich beschrieben werden.

Ein quasi formularmäßiger Haftungsausschluß, wie er neuerdings bei vielen Internetangeboten mit aufgeführt wird, dürfte somit nicht wirksam sein."



Zur Gewährleistung habe ich noch das hier gefunden:

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

"Ein Sachmangel liegt also vor, wenn ... der Artikel sich nicht zu der Verwendung gebrauchen läßt, die in der Beschreibung aufgeführt ist" was ja bei mir der Fall zu sein scheint.

Weiter steht dort: "Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften."

Gouvernator
2006-01-08, 16:34:46
Was man hier noch alles erfährt ! Ich kaufe bei Ebay nix mehr was ich nicht in der Hand gehalten habe . Mal hat einer mir so ein Monitor fast völlig ungeschützt verschickt und ich blieb auf dem Schaden sitzen etwa 130€. Dieser Ar&/($ wird auch keine negative Bewertung von mir bekommen weil ich nicht weiss ob er MIR eine negative zurückgibt.

So und jetzt zum Thema , villeicht hat dein Käufer beim Einbau etwas verbogen , oder sein Speicher oder Mainboard machen mit dem neuen Prozessor Probleme ?

Tomi
2006-01-08, 16:38:14
Die Sache stinkt doch. Nehmen wir an, die CPU ist defekt. Warum will der Käufer nur 50% des Preises? Dann würde ich doch 100% zurückfordern. Eine defekte CPU is defekt und Schrott.

Ergo...er will den Preis drücken. Was anderes steckt wohl nicht dahinter.

Chrisch
2006-01-08, 16:39:49
ich würde ihm nichts zurückzahlen...

alleine die aufforderung von "nur" 50% finde ich eher komisch! Wenn ich eine
defekte CPU oder auch andere Hardware erhalte möchte ich 100% zurück und
nicht nur 50%...

das allein deutet darauf hin das er entweder die CPU selbst geschrottet hat oder
das er dich einfach übern Tisch ziehen will!

Gruß
Chris

deekey777
2006-01-08, 16:41:37
Zur Gewährleistung habe ich noch das hier gefunden:

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

"Ein Sachmangel liegt also vor, wenn ... der Artikel sich nicht zu der Verwendung gebrauchen läßt, die in der Beschreibung aufgeführt ist" was ja bei mir der Fall zu sein scheint.

Weiter steht dort: "Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften."

Davon rede ich auch die ganze Zeit. Die Vorschriften über den Gefahrenübergang schützen den Verkäufer davor, daß die Sache nach der Übergabe zB plötzlich stirbt und der Käufer so nicht von seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises befreit wird.

Slipknot79
2006-01-08, 16:42:41
So und jetzt zum Thema , villeicht hat dein Käufer beim Einbau etwas verbogen , oder sein Speicher oder Mainboard machen mit dem neuen Prozessor Probleme ?

Wir haben versucht per ICQ der Sache auf den Grund zu gehen. Letztendlich war er bei seinem Händler und der meint dass die CPU wirklich defekt sein soll, optisch aber keine Einbauschäden aufweist.

Gouvernator
2006-01-08, 16:43:22
Ich habe hier einen geköpften Venice der irgendwann nach dem Einbau nicht mehr funktionierte , es kann gut möglich sein das der Prozzi wirklich kaputt ist. Der Käufer hat ihn gekillt.

Slipknot79
2006-01-08, 16:44:19
Davon rede ich auch die ganze Zeit. Die Vorschriften über den Gefahrenübergang schützen den Verkäufer davor, daß die Sache nach der Übergabe zB plötzlich stirbt und der Käufer so nicht von seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises befreit wird.


Schon klar. Mein Link war nur ergänzend gemeint.

bleipumpe
2006-01-08, 17:10:59
Frag ihn doch mal, warum er "nur" 50% vom Kaufpreis will und wie der Händler den Defekt festgestellt hat.

mfg b.

Slipknot79
2006-01-08, 17:24:46
Frag ihn doch mal, warum er "nur" 50% vom Kaufpreis will und wie der Händler den Defekt festgestellt hat.

mfg b.


Werde ich machen. Den einzigen Defekt den der Händler feststellen kann, ist ein mechanischer Schaden, der aber nicht vorliegt und ob die CPU funzt oder nicht. Die Ursachen kann er aber nur in seltenen Fällen feststellen.

Ich schätze mal, dass der Händler einfach die CPU in sein Test-System eingebaut hat, und sein PC nicht funzte. Ich habe aber eigentlich keinen Zweifel an den Aussagen des Händlers, denn warum sollte er lügen?

Blackpitty
2006-01-08, 17:27:53
Läuft dem sein PC mit deiner CPU gar nicht oder nur halb?

Ich hatte vor ner Weile hier im Forum auch ne CPU gekauft, nen geköpften 3700+. Habe den dann bekommen, auf mein Board(Asus A8N SLI Premium) gebaut und schalte den PC ein, und nix passiert, es kommt kein Bild, aber die Festplatte dreht hoch und der Grakalüfter und alle Lüfter drehen sich.

Ich schon verzweifelt und alles bereut, dass ich die CPU gekauft habe.

Dann habe ich meinen 3200+ wieder reingebaut und es ging wieder. Dann habe einfach mal so das neuerste Bios aufgespielt, und dann auch auf der Asus Page gesehen, dass gerade der 3700+ San Diego die Version 1009 braucht :biggrin:

Aber der 4000+ San Diego glaube geht.

Naja, seit dem rennt die CPU und ich bin sehr zufrieden.

Also hat dein Käufer vieleicht ne falsche Biosversion?

Slipknot79
2006-01-08, 18:46:59
Ne, wir haben wirklich alles durchprobiert. War ein neu gekauftes DFI Mobo, also mit einem aktuellen BIOS bestückt.

Und wie gesagt, die CPU rennt bei seinem Händler auch nicht.

Bandit666
2006-01-08, 19:14:06
Naja....kann gut sein das Händler und er sich kennen. Darauf würde ich nicht vertrauen.
Lass ihn einfach machen........du has ja ne Rechtsschutz oder?

Bei der nä. Auktion muss du nur schreiben: "Alle Sachmängel werden ausgeschlossen!"........dann ist Ruhe.

Kein erfundener EU-text, kein Garantieausschluss, keine Gewährleistungsausschluss.......nur Sachmängel ausschliessen!! Das ist Wasserdicht!



mfg

Slipknot79
2006-01-09, 17:24:41
So, nun hat der Käufer nen Käuferschutz beantragt^^

Um ehrlich zu sein, bin ich schon gespannt wie es weiter geht^^

cyrix1
2006-01-09, 18:12:42
So, nun hat der Käufer nen Käuferschutz beantragt^^

Um ehrlich zu sein, bin ich schon gespannt wie es weiter geht^^
Hehe,
nun versucht er wohl darüber die 50% wieder zu bekommen.

Ist sehr wahrscheinlich, wie auch schon die anderen geschrieben haben, ein unzufriedener Käufer, der im Nachhinein versucht den Preis zu drücken.

Slipknot79
2006-01-09, 18:17:06
Ne, ich glaube seine CPU ist wirklich defekt. Als ich schrieb, dass ich geschrieben habe, dass ich als Privater keine Garantie gebe, und dies ein Risiko sei bei ebay, hat er gemeint: Ich habe aber die CPU ohne Risiko gekauft, denn sie solle ja funktionieren. Er scheint da wohl 2 Begriffe der Granatie zu verwechseln^^

cyrix1
2006-01-09, 18:30:12
Ja, is halt immer ne blöde Sache. Klar will man mit dem Käufer eher verhandeln, und sich einigen, allerdings ziehst du dann den kürzeren, wenn du weißt, dass die CPU bei dir zu 100% in Ordnung war.
Ist das der Fall, dann würde ich hart bleiben und den Käufer grad schreiben/reden lassen. Die wenigsten werden versuchen das Geld vor Gericht zurückzubekommen, vorallem die nicht, die wissen, dass sie dich eigentlich nur anschwindeln. Die Leute versuchen dann vorher außergerichtlich bei dir auf Verständnis zu stoßen, und ein Teil des Geldes zurückzubekommen.
Letztendlich deine Sache was du nun machst.

Wenn ich in letzter Zeit die Probleme mit Ebay(Verkäufen) beobachte,
sollte man sich vor dem Verkaufen doch mal besser Gedanken machen, wenn eben so ein Fall eintritt und der Käufer die Ware als defekt tituliert.
Z.b. Freunde/Bekannte als Zeugen, dass alles zu 100% in Ordnung ist, Bilder/Videos machen (z.b. wie die CPU eingebaut ist, der PC einzuschalten geht und hochfährt) usw.

Slipknot79
2006-01-09, 18:33:37
Wenn ich in letzter Zeit die Probleme mit Ebay(Verkäufen) beobachte,
sollte man sich vor dem Verkaufen doch mal besser Gedanken machen, wenn eben so ein Fall eintritt und der Käufer die Ware als defekt tituliert.
Z.b. Freunde/Bekannte als Zeugen, dass alles zu 100% in Ordnung ist, Bilder/Videos machen (z.b. wie die CPU eingebaut ist, der PC einzuschalten geht und hochfährt) usw.

Das Problem ist, dass man selbst diese Massnahme anzweifeln kann. Digitales kann man fälschen, mit Verwandten kann man reden, usw...

Wie dem auch sei, ich mache mir da keine Sorgen. Die CPU funzte bis zum Ausbau, daran halte ich fest.

WTC
2006-01-09, 18:39:51
Das Problem ist, dass man selbst diese Massnahme anzweifeln kann. Digitales kann man fälschen, mit Verwandten kann man reden, usw...

Wie dem auch sei, ich mache mir da keine Sorgen. Die CPU funzte bis zum Ausbau, daran halte ich fest.

hast du nun eine rechtsschutzversicherung oder nicht?

Tomi
2006-01-09, 18:51:24
Ach ja...wo die CPU Schrott ist, kann er sie Dir ja wieder zurückschicken :D

Mach das mal und bezahl den versicherten Versand. Wenn er sie nicht zurückschicken will, trotz Übernahme der Versandkosten....tja...dann is ja wohl klar was läuft.

Slipknot79
2006-01-09, 19:08:30
hast du nun eine rechtsschutzversicherung oder nicht?


Yo, hab ich oO

Slipknot79
2006-01-09, 19:11:05
Ach ja...wo die CPU Schrott ist, kann er sie Dir ja wieder zurückschicken :D

Mach das mal und bezahl den versicherten Versand. Wenn er sie nicht zurückschicken will, trotz Übernahme der Versandkosten....tja...dann is ja wohl klar was läuft.


Mir ist es im Prinzip egal was er macht oder sagt. Gezahlt hat er, ne pos Bewertung hat er eigentlich verdient. Alles andere sind wohl oder übel Hirngespienste :-p, und wenn er ne defekte CPU hat oder eine die ned gut lauft, dann soll das ned mein Problem sein oO

Tomi
2006-01-09, 19:35:00
Wenn ich das richtig verstehe, ist er aber längst nicht mehr damit einverstanden, gezahlt zu haben? Insofern ist doch alles andere als paletti?

Ich mein ja nur....wenn er die ominösen 50% vom Kaufpreis zurückhaben will, weil er angeblich Schrott bekommen hat, würde ich ihn bitten, die nunmehr unbrauchbare CPU an mich zurückzusenden, gegen Erstattung der Portogebühren. Was will er denn mit einer defekten CPU? :D

Oder will er den postwendend bei Ebay wieder reinstellen, mit den berühmten Sprüchen "äh...hab eingebaut...läuft nich...bin irgendwie zu doof....verkaufe deswegen als defekt" und damit alle die anlocken, die glauben, es sei ein DAU und keine defekte CPU?

Slipknot79
2006-01-09, 19:52:04
>Ich mein ja nur....wenn er die ominösen 50% vom Kaufpreis zurückhaben will, weil er angeblich Schrott bekommen hat, würde ich ihn bitten, die nunmehr unbrauchbare CPU an mich zurückzusenden, gegen Erstattung der Portogebühren. Was will er denn mit einer defekten CPU?


Wenn er es drauf anlegt und rein aus Prinzip handeln will, dann wird er das Teil wohl vor Gericht vorlegen wollen. Ist aber auch nur ein Hirngespinst^^

Aber ich gehe erst mal davon aus, dass er sich mit dem Käuferschutz zufrieden geben wird.

Ich möchte mit dem Typen auch nicht mehr viel zu tun haben. Wenn er es wissen will, wird er sich schon bei mir melden...

LolekDeluxe
2006-01-09, 19:52:36
Werde ich machen. Den einzigen Defekt den der Händler feststellen kann, ist ein mechanischer Schaden, der aber nicht vorliegt und ob die CPU funzt oder nicht. Die Ursachen kann er aber nur in seltenen Fällen feststellen.

Ich schätze mal, dass der Händler einfach die CPU in sein Test-System eingebaut hat, und sein PC nicht funzte. Ich habe aber eigentlich keinen Zweifel an den Aussagen des Händlers, denn warum sollte er lügen?

Teste ihn, sag das Du die CPU wieder haben willst und Du das Geld ihm wieder Überweist.
Es kann auch sein das es keinen Händler gab. :|
Jeder vernünftige Mensch würde die gaze Kohle zurückhaben wollen und nicht 50%.
Die CPU läuft und er will nur die Hälfte bezahlen, vielleicht weil eben der IHS ab war.

Slipknot79
2006-01-09, 20:05:46
Teste ihn, sag das Du die CPU wieder haben willst und Du das Geld ihm wieder Überweist.
Es kann auch sein das es keinen Händler gab. :|
Jeder vernünftige Mensch würde die gaze Kohle zurückhaben wollen und nicht 50%.
Die CPU läuft und er will nur die Hälfte bezahlen, vielleicht weil eben der IHS ab war.


Hab jetzt mal bei ihm nachgefragt. Er meinte eben, dass er mir glaubt, dass die CPU nicht defekt war bis zum Ausbau aus dem Mobo. Man könnte meinen, er verlangt statt 100% eben die 50% weil ich die CPU nicht wissentlich als defekt verkauft habe.

Butter
2006-01-09, 20:23:08
Hab jetzt mal bei ihm nachgefragt. Er meinte eben, dass er mir glaubt, dass die CPU nicht defekt war bis zum Ausbau aus dem Mobo. Man könnte meinen, er verlangt statt 100% eben die 50% weil ich die CPU nicht wissentlich als defekt verkauft habe.
laß sie dir zurückschicken und teste die, auf sowas mit den 50% würde ich mich nicht einlassen

Tomi
2006-01-09, 20:33:06
Stellt sich die Frage, was er am Ende für ne Bewertung gibt.

Sollte man die nächsten 90 Tage und am besten kurz vor Ablauf derselbigen aufpassen. Vielleicht würgt er da noch einen rein.

Gunaldo
2006-01-09, 21:01:53
das ist leider das einzig wirksame druckmittel bei ebay, was in (fast) jedem schlecht gelaufenen fall ausgespielt wird (persönliche meinung).

beim 1. mal habe ich moch noch geärgert, mittlerweile habe ich ein paar negative, aber die gehen in den hunderten positiven unter - also, was solls ;)

Marc-
2006-01-09, 21:48:48
So in etwa: Wenn die CPU vor dem Gefahrenübergang heil war, also vor dem Verschicken/Übergabe des Päckchens an die Post*, dann hat der Käufer zu beweisen, daß die CPU schon vor dem Gefahrenübergang defekt war.
Im Kaufrecht ist es einfach: Wenn du von mir was willst, dann hast du auch zu beweisen, daß ich dir was schulde.


*Natürlich sieht es anders aus, wenn die Ware schlecht verpackt war oder die Versendungsart nicht eingehalten worden ist, dann haftet der Verkäufer, wenn dem Käufer ein Schaden entsteht.


Was das bedeuten wuerde wenn dem rechtlich so waere, ist euch auch klar gell? ich koennt die ganze elektronisch defekte ware aus dem laden bei ebay oder in foren vertickern (pivat natürlich), geht schneller als rma und mit etwas glueck mach ich noch nen schnitt dran, verkaufe aber 100%ig defekte ware, was mir aber natürlich niemand nachweisen kann.
Jemand der nix zu verbergen hat, macht in einem solchen fall den kauf rueckgaengig, denn es ist einfach mal anzunehmen, das derjenige der darauf bietet und die kaufsumme zahlt auch ein ehrliches interesse an der ware hat. wenn die dann aus welchem grund auch immer defekt eintrifft (wobei in diesem falle ja schon eindeutig manipulationen seitens des vks stattgefunden haben, die die ware schaedigen koennen) dann ueberweise ich zug um zug das geld gegen die ware zurueck. so einfach gehört sich das.

WTC
2006-01-09, 21:52:43
Was das bedeuten wuerde wenn dem rechtlich so waere, ist euch auch klar gell? ich koennt die ganze elektronisch defekte ware aus dem laden bei ebay oder in foren vertickern (pivat natürlich), geht schneller als rma und mit etwas glueck mach ich noch nen schnitt dran, verkaufe aber 100%ig defekte ware, was mir aber natürlich niemand nachweisen kann.
Jemand der nix zu verbergen hat, macht in einem solchen fall den kauf rueckgaengig, denn es ist einfach mal anzunehmen, das derjenige der darauf bietet und die kaufsumme zahlt auch ein ehrliches interesse an der ware hat. wenn die dann aus welchem grund auch immer defekt eintrifft (wobei in diesem falle ja schon eindeutig manipulationen seitens des vks stattgefunden haben, die die ware schaedigen koennen) dann ueberweise ich zug um zug das geld gegen die ware zurueck. so einfach gehört sich das.

Hey hey, würdest du einfach jemandem 170€ zurücküberweisen, und dann die defekte CPu wieder zurückbekommen wollen, OBWOHL sie bei dir selber funktioniert hatte vor dem verkauf und der Käufer (vielleicht) so ein dau ist und sie kaputtgemacht hat? der verkäufer hat auch gewisse rechte, und wenn er in der auktion angibt das der artikel verändert wurde (HS ab oder sonstwas), ist das ganze auch 100% ok!!!

deekey777
2006-01-09, 21:55:36
Was das bedeuten wuerde wenn dem rechtlich so waere, ist euch auch klar gell? ich koennt die ganze elektronisch defekte ware aus dem laden bei ebay oder in foren vertickern (pivat natürlich), geht schneller als rma und mit etwas glueck mach ich noch nen schnitt dran, verkaufe aber 100%ig defekte ware, was mir aber natürlich niemand nachweisen kann.
Das wäre Betrug.

Jemand der nix zu verbergen hat, macht in einem solchen fall den kauf rueckgaengig, denn es ist einfach mal anzunehmen, das derjenige der darauf bietet und die kaufsumme zahlt auch ein ehrliches interesse an der ware hat.
Das wäre dumm. Du erfüllst deine Pflichten aus dem Kaufvertrag, die Ware geht nach dem Gefahrenübergang kaputt, und du willst dafür haften? Auch wenn das hart klingt: Pech gehabt.
wenn die dann aus welchem grund auch immer defekt eintrifft (wobei in diesem falle ja schon eindeutig manipulationen seitens des vks stattgefunden haben, die die ware schaedigen koennen) dann ueberweise ich zug um zug das geld gegen die ware zurueck. so einfach gehört sich das.
Nein, es gehört sich nicht so.

Marc-
2006-01-09, 21:56:07
Wenn er eine funktionsfähige CPU angepriesen hat, dann muss er auch eine funktionsfähige CPU liefern, auch als privater, nicht gewerblicher Verkäufer. Wo kämen wir denn sonst auch hin! Zugesicherte Eigenschaften sind Teil des Kaufvertrages.

mfg Sebastian

exakt.
Heisst im klartext: wenn der kaeufer mittels zeugen (duerfte nicht schwer sein) versichern kann, das die ware ohne funktion eingetroffen ist, ist der verkäufer derjenige in der pflicht. denn er muesste nachweisen das die ware FUNKTIONSTUECHTIG beim kaeufer EINGETROFFEN ist. Er kann aber maximal nachweisen, das er sie funktionsfähig abgeschickt hat. Wenn er nun versichert versendet hat, kann er versuchen den transporteur in haftung zu nehmen, wenn nicht... pech gehabt.

deekey777
2006-01-09, 21:59:42
exakt.
Heisst im klartext: wenn der kaeufer mittels zeugen (duerfte nicht schwer sein) versichern kann, das die ware ohne funktion eingetroffen ist, ist der verkäufer derjenige in der pflicht. denn er muesste nachweisen das die ware FUNKTIONSTUECHTIG beim kaeufer EINGETROFFEN ist. Er kann aber maximal nachweisen, das er sie funktionsfähig abgeschickt hat. Wenn er nun versichert versendet hat, kann er versuchen den transporteur in haftung zu nehmen, wenn nicht... pech gehabt.

Falsch, der Käufer hat zu beweisen, daß die Ware schon vor dem Gefahrenübergang einen Sachmangel aufwies.

Marc-
2006-01-09, 22:01:14
Hey hey, würdest du einfach jemandem 170€ zurücküberweisen, und dann die defekte CPu wieder zurückbekommen wollen, OBWOHL sie bei dir selber funktioniert hatte vor dem verkauf und der Käufer (vielleicht) so ein dau ist und sie kaputtgemacht hat? der verkäufer hat auch gewisse rechte, und wenn er in der auktion angibt das der artikel verändert wurde (HS ab oder sonstwas), ist das ganze auch 100% ok!!!

jo natürlich wuerd ich das. wenn ich nicht nachweisen kann, das er sie beschädigt hat, muss ich das eben auf meine kappe nehmen.

cyrix1
2006-01-09, 22:03:45
Hab jetzt mal bei ihm nachgefragt. Er meinte eben, dass er mir glaubt, dass die CPU nicht defekt war bis zum Ausbau aus dem Mobo. Man könnte meinen, er verlangt statt 100% eben die 50% weil ich die CPU nicht wissentlich als defekt verkauft habe.

Nun, du wirst ja wohl nicht zum ersten Mal eine CPU (des 939 Typs) ausgebaut haben. Also warum soll die dabei kaputtgegangen sein. Klar, unmöglich ist das nicht, sei es durch elektrostatische Aufladungen oder sonstwas, allerdings ist es doch wahrscheinlicher, dass er die CPU kaputtgemacht hat bzw. den Defekt nur vortäuscht.
Würde mich da wie schon gesagt nicht mit dem einlassen und dir einreden, dass der Fehler bei dir liegt, dank Rechtsschutz kannste ihn ruhig labern lassen, im Zweifelsfall würdest du vor Gericht (gehe ich mal davon aus) recht bekommen.

Marc-
2006-01-09, 22:03:57
Das wäre Betrug.

Das wäre dumm. Du erfüllst deine Pflichten aus dem Kaufvertrag, die Ware geht nach dem Gefahrenübergang kaputt, und du willst dafür haften? Auch wenn das hart klingt: Pech gehabt.

Nein, es gehört sich nicht so.

Meine pflichten aus dem vertrag habe ich dann erfuellt, wenn die ware nachweislich okay ankommt. Tut sie es nicht, war sie entweder bei mir schon defekt, oder die ist auf dem transportwege beschädigt worden. Genau dafür kann ich aber nicht den kaeufer bluten lassen, denn es gehört zu meinen obliegenheiten für eine ordnungsgemässe lieferung zu sorgen. Niemand, und das weiss jeder hier, wuerde egal bei wem, privat oder sonstwie für defekt angelieferte ware zahlen.

Marc-
2006-01-09, 22:05:37
Falsch, der Käufer hat zu beweisen, daß die Ware schon vor dem Gefahrenübergang einen Sachmangel aufwies.
falsch. wenn vereinbart ist, das die ware zum kaeufer geliefert wird findet der tatsächliche gefahrenuebergang genau beim kaeufer an der tuer statt. Den zwischenübergang muss ich mit dem transporteur klaeren und mich u.U. dagegen absichern durch eine versicherung.

cyrix1
2006-01-09, 22:08:28
exakt.
Heisst im klartext: wenn der kaeufer mittels zeugen (duerfte nicht schwer sein) versichern kann, das die ware ohne funktion eingetroffen ist, ist der verkäufer derjenige in der pflicht. denn er muesste nachweisen das die ware FUNKTIONSTUECHTIG beim kaeufer EINGETROFFEN ist. Er kann aber maximal nachweisen, das er sie funktionsfähig abgeschickt hat. Wenn er nun versichert versendet hat, kann er versuchen den transporteur in haftung zu nehmen, wenn nicht... pech gehabt.

Nun wir drehen uns denke ich im Kreis.
Es handelt sich hier schließlich um eine CPU, bei der man nicht so einfach feststellen kann ohne sie zu 100% nicht dabei zu beschädigen, ob sie noch funktioniert. Der Käufer kann sagen, sie muss beim Ausbau des Verkäufers kaputt gegangen sein, der Verkäufer kann sagen, dass der Käufer beim Einbau nicht genug Vorsicht walten lassen hat.
Ergo, bin kein Rechtsexperte/Jurist, wie das bei so einem Fall ausgehen wird,
hätte man aber einen Artikel verkauft, bei dem man direkt von außen einen Defekt erkennen kann, dann wäre die Sache wohl etwas einfacher.

S2kT68m
2006-01-09, 22:09:29
als Privater kann ich keine Garantie geben

So sieht es aus, es kann Dich völlig kalt lassen! :wink:

Lokadamus
2006-01-09, 22:10:40
Hab jetzt mal bei ihm nachgefragt. Er meinte eben, dass er mir glaubt, dass die CPU nicht defekt war bis zum Ausbau aus dem Mobo. Man könnte meinen, er verlangt statt 100% eben die 50% weil ich die CPU nicht wissentlich als defekt verkauft habe.mmm...

Auf die 50% würde ich jetzt auch nicht rumreiten.
So wie es momentan aussieht, läuft die CPU bei ihm nicht. Das doofe ist, du kannst nicht mehr erkennen, ob es deine oder eine andere CPU ist. Ansonsten hättest du die CPU zurückverlangen können, ihm 95% oder so wegen Porto überweisen können und gucken, ob sie bei dir läuft. Es gibt hin und wieder ein paar Bauteile, die hier und da nicht so richtig wollen, aber in einem anderen System fehlerfrei laufen. Ebenso ist das Prob, du kannst nicht sehen, ob und wie er die CPU eingebaut hat.
Wenn das Porto nicht zu hoch ist, verlang das Teil zurück und bau es in deinem System nochmal ein.

deekey777
2006-01-09, 22:26:46
Meine pflichten aus dem vertrag habe ich dann erfuellt, wenn die ware nachweislich okay ankommt. Tut sie es nicht, war sie entweder bei mir schon defekt, oder die ist auf dem transportwege beschädigt worden. Genau dafür kann ich aber nicht den kaeufer bluten lassen, denn es gehört zu meinen obliegenheiten für eine ordnungsgemässe lieferung zu sorgen. Niemand, und das weiss jeder hier, wuerde egal bei wem, privat oder sonstwie für defekt angelieferte ware zahlen.

Nein, der Verkäufer erfüllt seine Pflichten beim Versendungkauf, wenn er die (sach-)mangelfreie Ware(= der im Kaufvertrag vereinbarte Zustand der Ware, richtige Menge, einwandfreie Bedienungsanleitung...) an ein Versandunternehmen übergeben hat. Was dann passiert, ist egal, denn ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über, daß die Ware untergehen kann.
Geht die Ware beim Transport unter, so hat der Käufer Schadensersatzansprüche gegen das Versandunternehmen.
Zu den Beweispflichten:
Hier ist der Gefahrenübergang wichtig. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, schuldet der Verkäufer dem Käufer eine sachmangelfreie Sache zu verschaffen und diese an den Käufer zu übergeben. So lange der Gefahrenübergang nicht stattgefunden hat, ist der Verkäufer als Schuldner der Leistung beweispflichtig. Beispiel: Wird die Ware nach dem Abschluß des KV dem Verkäufer geklaut, dann kann er diese nicht liefern, also seine Pflicht aus dem KV nicht erfüllen. Er hat in diesem Fall zu beweisen, daß der Diebstahl ohne sein Verschulden geschehen ist, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden will. Wenn der Gefahrenübergang stattgefunden hat, dann hat der Verkäufer seine Pflichten erfüllt, so lange die Ware vor dem Gefahrenübergang dem im Kaufvertrag entsprechenden Zustand entsprach. Dann hat der Käufer zu beweisen, daß der Sachmangel schon vor dem Gefahrenübergang gegeben war.
Wenn der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware getäuscht hat, dann kann er sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen, so bleibt er weiterhin dem Käufer schuldig, eine Ware zu liefern, wie es im Kaufvertrag vereinbart war (wenn eine Nacherfüllung des KV nicht möglich ist, dann gibt es den Rücktritt (alt: Wandelung) oder die Minderung des Kaufpreises und einen Schadensersatzanspruch des Käufers.

Ich weiß, daß ihr hier mit der Logik argumentiert, doch die Logik ist hier fehl am Platze. Es ist nunmal so.

EureDudeheit
2006-01-09, 22:46:17
Nein, der Verkäufer erfüllt seine Pflichten beim Versendungkauf, wenn er die (sach-)mangelfreie Ware(= der im Kaufvertrag vereinbarte Zustand der Ware, richtige Menge, einwandfreie Bedienungsanleitung...) an ein Versandunternehmen übergeben hat. Was dann passiert, ist egal, denn ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über, daß die Ware untergehen kann.
Geht die Ware beim Transport unter, so hat der Käufer Schadensersatzansprüche gegen das Versandunternehmen.
Zu den Beweispflichten:
Hier ist der Gefahrenübergang wichtig. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, schuldet der Verkäufer dem Käufer eine sachmangelfreie Sache zu verschaffen und diese an den Käufer zu übergeben. So lange der Gefahrenübergang nicht stattgefunden hat, ist der Verkäufer als Schuldner der Leistung beweispflichtig. Beispiel: Wird die Ware nach dem Abschluß des KV dem Verkäufer geklaut, dann kann er diese nicht liefern, also seine Pflicht aus dem KV nicht erfüllen. Er hat in diesem Fall zu beweisen, daß der Diebstahl ohne sein Verschulden geschehen ist, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden will. Wenn der Gefahrenübergang stattgefunden hat, dann hat der Verkäufer seine Pflichten erfüllt, so lange die Ware vor dem Gefahrenübergang dem im Kaufvertrag entsprechenden Zustand entsprach. Dann hat der Käufer zu beweisen, daß der Sachmangel schon vor dem Gefahrenübergang gegeben war.
Wenn der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware getäuscht hat, dann kann er sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen, so bleibt er weiterhin dem Käufer schuldig, eine Ware zu liefern, wie es im Kaufvertrag vereinbart war (wenn eine Nacherfüllung des KV nicht möglich ist, dann gibt es den Rücktritt (alt: Wandelung) oder die Minderung des Kaufpreises und einen Schadensersatzanspruch des Käufers.

Ich weiß, daß ihr hier mit der Logik argumentiert, doch die Logik ist hier fehl am Platze. Es ist nunmal so.


Da muß ich als stud. Jurist auch mal full ack sagen :-)

Marc-
2006-01-09, 23:19:16
Da muß ich als stud. Jurist auch mal full ack sagen :-)

Dann erklär doch bitte mal wie denn der verkaeufer in diesem falle beweisen soll, das die ware vor dem gefahrenuebergang funktionsfähig war?
Ich verweise nochmal auf obiges beispiel: wie kann es denn sein, das ich mich auf diese art und weise gegen gutes geld meiner defekten elektronik entledigen kann? Du sagst das sei betrug. Gut, ich wuerde gern sagen wie du es nennen wuerdest wenn du derjenige bist, der aus welchen gruenden auch immer ein DOA elektronikteil erhaelst und der vk dir ne lange nase zeigt und sagt aetsch... haste eben 170 eur für nen haufen elektronikschrott bezahlt, mit dem du NICHTS aber auch GARNICHTS anfangen kannst. weil garantie duerfte nach abgeloesten hs auch essig sein.
Wie anders als betrug wuerdest du das nennen bzw empfinden?
Und was ist (unabhängig nun von dem fall slipknot hier) in regelfall wahrscheinlicher (da lukrativer)? das jemand sich auf diese weise gegen hute zahlung defekter elektronok entledigt? oder das ein kaeufer der interesse gezeigt hat, geboten hat, bezahlt hat, danach mutwillig das teil zerstört und das geld (oder gar nur 50%) zurueckverlangt? Wer der beiden muss wohl eher unter schutz vor betrug gestellt werden? Und warum wohl ist das gewährleistungsrecht novelliert worden (ich weiss, dies bezieht sich auf gewerbliche verkaeufer) um den KAEUFER zu staerken und vor betrug und sachmaengeln zu bewahren?
Was ist wohl im sinne des rechts?
Was wuerde im falle des handels zwischen 2 gewerbetreibenden in diesem falle passieren? Entweder rueckabwicklung des kaufs oder aber neulieferung. Was ist also grundsätzlich im sinne des gesetzes?
Warum beispielsweise ist inzwischen selbst bei gebrauchtwaren wo frueher: gekauft wie gesehen galt, eine gewährleistung bindend? Weil genau mit diesen luecken viel schmu getrieben wurde... was man auch in diesem falle ueber den wir reden nicht wirklich ausschliessen kann.
ich weiss nur, das ich in derlei faellen mich immer verglichen habe, oder war dies nicht moeglich den kauf rueckabgewickelt habe. Du magst das als dumm bezeichnen, ich halte das einfach fuer korrekt.

EureDudeheit
2006-01-10, 00:45:15
Dann erklär doch bitte mal wie denn der verkaeufer in diesem falle beweisen soll, das die ware vor dem gefahrenuebergang funktionsfähig war?
Ich verweise nochmal auf obiges beispiel: wie kann es denn sein, das ich mich auf diese art und weise gegen gutes geld meiner defekten elektronik entledigen kann? Du sagst das sei betrug. Gut, ich wuerde gern sagen wie du es nennen wuerdest wenn du derjenige bist, der aus welchen gruenden auch immer ein DOA elektronikteil erhaelst und der vk dir ne lange nase zeigt und sagt aetsch... haste eben 170 eur für nen haufen elektronikschrott bezahlt, mit dem du NICHTS aber auch GARNICHTS anfangen kannst. weil garantie duerfte nach abgeloesten hs auch essig sein.
Wie anders als betrug wuerdest du das nennen bzw empfinden?
Und was ist (unabhängig nun von dem fall slipknot hier) in regelfall wahrscheinlicher (da lukrativer)? das jemand sich auf diese weise gegen hute zahlung defekter elektronok entledigt? oder das ein kaeufer der interesse gezeigt hat, geboten hat, bezahlt hat, danach mutwillig das teil zerstört und das geld (oder gar nur 50%) zurueckverlangt? Wer der beiden muss wohl eher unter schutz vor betrug gestellt werden? Und warum wohl ist das gewährleistungsrecht novelliert worden (ich weiss, dies bezieht sich auf gewerbliche verkaeufer) um den KAEUFER zu staerken und vor betrug und sachmaengeln zu bewahren?
Was ist wohl im sinne des rechts?
Was wuerde im falle des handels zwischen 2 gewerbetreibenden in diesem falle passieren? Entweder rueckabwicklung des kaufs oder aber neulieferung. Was ist also grundsätzlich im sinne des gesetzes?
Warum beispielsweise ist inzwischen selbst bei gebrauchtwaren wo frueher: gekauft wie gesehen galt, eine gewährleistung bindend? Weil genau mit diesen luecken viel schmu getrieben wurde... was man auch in diesem falle ueber den wir reden nicht wirklich ausschliessen kann.
ich weiss nur, das ich in derlei faellen mich immer verglichen habe, oder war dies nicht moeglich den kauf rueckabgewickelt habe. Du magst das als dumm bezeichnen, ich halte das einfach fuer korrekt.

Es ist nunmal so wie deekey es geschrieben hat. Wenn man betrogen wurde läßt man halt ein nettes Schreiben vom Anwalt aufsetzen, wenn der Verkäufer weiß, daß er Mist gebaut hat wird er vielleicht drauf eingehen, ansonsten läßt man die Gerichte darüber entscheiden.

tombman
2006-01-10, 03:27:28
Dann erklär doch bitte mal wie denn der verkaeufer in diesem falle beweisen soll, das die ware vor dem gefahrenuebergang funktionsfähig war?

Indem er einfach einen screenshot zeigt mit Datum wo die cpu noch gelaufen ist. Damit ist schon mal klar, daß diese cpu einmal funktioniert hat.

Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage, und der das Geld hat gewinnt, also in dem Fall der Verkäufer- ist einfach in der Praxis so ;)

Als Käufer würde ich NIEMALS cpus kaufen wo der IHS entfernt wurde, weil das nimmt mir weder Intel noch Amd jemals zurück.

Marc-
2006-01-10, 07:19:52
Indem er einfach einen screenshot zeigt mit Datum wo die cpu noch gelaufen ist. Damit ist schon mal klar, daß diese cpu einmal funktioniert hat.

Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage, und der das Geld hat gewinnt, also in dem Fall der Verkäufer- ist einfach in der Praxis so ;)

Als Käufer würde ich NIEMALS cpus kaufen wo der IHS entfernt wurde, weil das nimmt mir weder Intel noch Amd jemals zurück.

wobei das nichts darüber aussagt ob es eben diese cpu denn ist.
bei letzterem stimme ich dir allerdings voll zu.
In jedem falle eine gesetzesluecke die auch gestopft werden sollte. Denn das "betrugspotential" liegt in diesem falle eindeutig auf der verkaeuferseite. Und so recht ist es auch nicht einzusehen das ich mich im falle eines privatkaufs vor jeder verantwortung druecken kann.

deekey777
2006-01-10, 16:36:43
Ich werde jetzt einige meiner Aussagen relativieren bzw. auseinanderlegen.

Grundsätzlich kann man sagen, daß der Leistungsort (= Erfüllungsort, also der Ort, an dem der Schuldner seine aus dem Rechtsgeschäft geschuldete Leistung erbringt) nach dem Sitz des Schuldners ausgerichtet ist, so lange die Parteiabreden, Sondervorschriften und Umstände nichts anderes ergeben. Beispiel: Ich gehe in einen Uhrenladen, wo ich eine Uhr kaufen möchte. Zwischen mir und dem Verkäufer wird ein Kaufvertrag über eine bestimmte Uhr geschlossen, wonach sich der Verkäufer verpflichtet, mir die gewünschte Uhr (frei von Mängeln) zu übergeben (die Übereignung kann auch später erfolgen, wie zB beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt) - der Verkäufer leistet und wird von seinen Verpflichtungen aus dem KV befreit (aber erst, wenn die Ware übereignet wurde).
Dann gibt es noch den Erfolgsort, wo der Leistungserfolg eintritt. Der Regelfall ist die Holschuld, wo der Käufer als Gläubiger die Ware vom Verkäufer abholt, hier ist der Sitz des Schuldners gleichzeitig der Leistungsort und der Erfolgsort. Vereinbaren die Parteien, daß der Schuldner die vereinbarte Ware an den Gläubiger bringt, dann ist der Sitz des Gläubigers gleichzeitg der Leistungs- und Erfolgsort. Wenn die Parteien vereinbaren, daß der Gegenstand des Rechtsgeschäfts versendet wird, so fallen der Leistungsort und der Erfolsort auseinander, Hauptfälle wären ua der Versendungskauf.

Das Kaufrecht ist ein Teil des besonderen Schuldrechts, somit gibt es für dieses auch besondere Vorschriften. Eine bzw. zwei sind die Regelungen über den Gefahrenübergang. Doch was ist der Gefahrenübergang? Wenn ich jemandem eine entsicherte Handgranate in die Hose reinstecke, geht zwar auch die Gefahr über, daß diese explodiert, doch unser liebes Zivilrecht meint da was anderes.
Der Sinn der Vorschriften der §§ 446&447 ist ua, daß der Verkäufer den Kaufpreisanspruch weiterhin behält, auch wenn die Kaufsache im Machtbereich des Käufers zufällig untergeht und der Käufer die Zahlung nicht verweigern darf. Andererseits kann nur und nur der Käufer nach dem Gefahrenübergang Nutzungen aus der Kaufsache ziehen, selbst wenn die Kaufsache immer noch im Eigentum des Verkäufers steht (zB Kauf mit Eigentumsvorbehalt).

Der Gefahrenübergang findet dann statt, wenn die Übergabe der Kaufsache an den Käufer stattfindet, also wenn der Käufer unmittelbarer Besitzer der Kaufsache wird. Wenn man dies sehr streng nimmt, dann gilt eins: Beim Versendungskauf findet der Gefahrenübergang erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer statt; für jede Verschlechterung der Kaufsache, die zw. der Übergabe an ein Versandunternehmen und Übergabe an den Käufer auftritt (und kein Transportschaden ist), muß der Verkäufer haften. Aus der Sicht des Käufers spricht einiges dafür: Am größten spricht die Tatsache dafür, daß der Käufer durch den Kaufvertrag einen Anspruch auf die Sache hat, wie sie im Kaufvertrag vereinbart wurde und nicht wie sie geliefert wird. Auch gilt ein wirksamer Haftungsausschluß der Gewährleistung erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Ein weiterer Vorteil wäre, daß bei einem Transportschaden, den der Käufer erst zB bei der Inbetriebnahme der Ware sieht, nicht der Käufer sich mit der Post anlegen muß, sondern der Verkäufer, da der Transportschaden vor der Übergabe der Ware an den Käufer stattfand. Was aber etwas umständlich sein könnte, denn der Käufer müßte eigentlich die Ware an den Verkäufer zurückschicken, und der Verkäufer bekommt dann den Transportschaden von der Post ersetzt, den er aber dann an den Käufer weiterleiten muß, da er sonst den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verliert. Natürlich kann der Verkäufer zur Vereinfachung des Ganzen seine Forderungen gegen die Post an den Käufer abtreten, und dieser dann mit der Post streitet (auch eine Stellvertretung ist denkbar). Wenn man dagegen den Gefahrenübergang schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die Post durch den Verkäufer bejaht, so muß der Käufer sich mit der Post anlegen. Nur ändert das Ganze nicht, daß der Käufer weiterhin die Beweislast trägt, wenn der Gefahrenübergang stattgefunden hat - egal wann.

Aber es ging ja um den Verkauf der Ware bei eBay. Und hier gibt es ein Problem: Der Versendungskauf wird beiden Parteien aufgezwungen, obwohl die Abholung der Ware beim Verkäufer durch den Käufer der Regelfall ist. Was denn nun?

Natürlich würde ein cleverer Verkäufer in seinem Angebot schreiben, daß die Ware nach der Beendigung der Auktion durch den Käufer abgeholt werden kann und wenn der Käufer ausdrücklich wünscht, kann die Ware auch versendet werden; der Verkäufer kann also den § 447 für sich perfekt ausnutzen, wonach der Gefahrenübergang schon mit der Übergabe der Kaufsache an ein Transportunternehmen stattfindet - da gibt es nichts zu rütteln, da gesetzlich geregelt. Gegen diese Lösung spricht allerdings, daß dem Käufer etwas aufgedrängt wird, was er eigentlich nicht will (= der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs). Doch wer mit den Bedingungen einer Aktion nicht einverstanden ist, sollte das Bieten auch vermeiden.
Besser sieht es auch, wenn tatsächlich nur die Selbstabholung möglich ist, der Käufer die Sache aber die angebotene Ware unbedingt braucht, diese aber nicht abholen kann. Da ist die Anwendung des § 447 geboten, ohne daß der Verkäufer wie ein Arsch dasteht.
Doch der Regelfall bei eBay ist nunmal die Versendung der Ware. Und hier kommt auf die Interessen der beiden Parteien an. Wenn der Verkäufer die Selbstabholung ausschließt, dann gilt der § 446 ausnahmslos, und der Gefahrenübergang findet mit der Übergabe der Ware an den Käufer durch durch IPS und nicht früher. Problematischer ist es, wenn der Verkäufer für beide Optionen (Selbstabholung und Versand) offen ist: Wenn der Verkäufer in Hamburg lebt, der Käufer aber in München, kann man definitiv nicht sagen, daß der Käufer zunächst an die Selbstabholung denken muß und erst dann zu seinem Nachteil an den Versand. Man darf ihm also den § 447 auf keinen Fall aufdrängen. Andererseits ist der Verkäufer der Blöde, da er im Fall der Versendung ohne ausdrücklichen Wunsch des Käufers für die Verschlechterung der Kaufsache haften muß, auch wenn der IPS Mann schon beim Käufer zweimal klingelt, doch der Verkäufer ist in besserer Lage als der Käufer, da es ihm freisteht, selbstzuentscheiden, wer den Versand zu welchem Preis und mit oder ohne Versicherung übernimmt, denn meitens zahlt der Käufer die Versandkosten.
Und gerade die Frage, wer die Versandkosten übernimmt, könnte die Lösung des Problems sein: Derjenige, der die Kosten für den Versand übernimmt, wünscht auch, daß die Ware versendet wird.


Man sollte nicht vergessen, daß beide Parteien menschliche Wesen mit Gefühlen sind. Wichtig ist, daß niemand gezwungen wird, etwas über eBay zu ersteigern, muß so das Risiko mittragen, daß er für nichts zahlt oder auch doppelt liefern muß.

Ich wette, wenn ein Jurist das liest, wird er schreiend aus seinem Zimmer laufen.

captainsangria
2006-01-10, 16:38:09
in wie weit gilt bei dem fall unser österreichisches recht (da slipknot aus Ö ist), dass sich ja vom deutschen unterscheiden sollte?

deekey777
2006-01-10, 16:57:07
in wie weit gilt bei dem fall unser österreichisches recht (da slipknot aus Ö ist), dass sich ja vom deutschen unterscheiden sollte?

Achso, er ist Österreicher. Warum sagt er das nicht? Das Ganze ist auf Deutschland bezogen, wobei unsere Schuldmodernisierungsreform auf der EG Richtlinie* basiert, was zur Folge hätte, daß es schon Parallelen geben müßte. Sicher bin ich mir aber nicht.



*Das ist der Grund für diesen Schwachsinn: "Ich muss wegen des neuen EU-Rechts darauf hinweisen: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten!!" :biggrin:
Diese EG Richtlinie wurde seit dem 1.1.2002 mit der Schuldmodernisierungsreform in deutsches Recht umgesetzt, man braucht nur zu schreiben, daß die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden, da die Kaufsache gebraucht und Privatverkauft oder ähnlich.

captainsangria
2006-01-10, 17:12:23
Achso, er ist Österreicher. Warum sagt er das nicht?

Artikelstandort: Stetten, Niederösterreich
Österreich

quelle: sein ebay angebot

Slipknot79
2006-01-10, 17:21:02
Artikelstandort: Stetten, Niederösterreich
Österreich

quelle: sein ebay angebot



Naja, ich erwähnte in meiner Auktion auch nicht dass es eine 939er-Socket CPU ist da ich mir dachte dass man das e aus der Kategorie erkennt oO. Egal.

Ich glaube auch nicht dass sich das AT-Recht viel vom DE-Recht in diesen Punkten unterscheidet. Aber es gibt da doch immer wieder Unterschiede in den Feinheiten...

captainsangria
2006-01-10, 17:22:14
Naja, ich erwähnte in meiner Auktion auch nicht dass es eine 939er-Socket CPU ist da ich mir dachte dass man das e aus der Kategorie erkennt oO. Egal.

Ich glaube auch nicht dass sich das AT-Recht viel vom DE-Recht in diesen Punkten unterscheidet. Aber es gibt da doch immer wieder Unterschiede in den Feinheiten...

und diese feinheiten machen es im juristischen meistens aus ;)

Slipknot79
2006-01-10, 17:25:17
und diese feinheiten machen es im juristischen meistens aus ;)


Da frage ich mich, welches Recht eigentlich anzuwenden wäre? AT oder DE-Recht?

captainsangria
2006-01-10, 17:26:26
da du ö bist und dein artikel von hier versendet wird gehe ich mal davon aus, dass das ö recht in kraft tritt.

rpm8200
2006-01-10, 17:35:15
Habe ich nicht GENAU diesen thread schon einmal wo gesehen, -marc? ;D

7o7

Yo! Mich würde interessieren, ob der Käufer die CPU zurück schicken würde? Slipknot_79 hat dazu noch nix gesagt?

tombman
2006-01-10, 22:54:01
wobei das nichts darüber aussagt ob es eben diese cpu denn ist.
bei letzterem stimme ich dir allerdings voll zu.
In jedem falle eine gesetzesluecke die auch gestopft werden sollte. Denn das "betrugspotential" liegt in diesem falle eindeutig auf der verkaeuferseite. Und so recht ist es auch nicht einzusehen das ich mich im falle eines privatkaufs vor jeder verantwortung druecken kann.

Aber wenn du Gleichgewicht Richtung Käufer verschiebst, mußt du als Verkäufer die ganze Verantwortung für die noobigkeit des Käufers übernehmen. In diesem Fall könnte es durchaus sein, daß die IHS-lose cpu vom Käufer irgendwie ruiniert wurde (ob mechanisch oder elektrisch) und der Käufer das auch insgeheim weiß und deshalb aufgrund des schlechten Gewissens auch nicht 100% sondern nur 50% des Kaufpreises will- so ist jedenfalls meine Einschätzung der Lage...

Marc-
2006-01-11, 00:13:29
Aber wenn du Gleichgewicht Richtung Käufer verschiebst, mußt du als Verkäufer die ganze Verantwortung für die noobigkeit des Käufers übernehmen. In diesem Fall könnte es durchaus sein, daß die IHS-lose cpu vom Käufer irgendwie ruiniert wurde (ob mechanisch oder elektrisch) und der Käufer das auch insgeheim weiß und deshalb aufgrund des schlechten Gewissens auch nicht 100% sondern nur 50% des Kaufpreises will- so ist jedenfalls meine Einschätzung der Lage...

Gut. Nur wenn man mal versucht ganz neutral zu werten auf welcher seite bei einer solchen konstellation das "betrugspotential" höher ist, dann sicher auf seiten des verkaeufers, womit dann der kaeufer eher geschuetzt werden muesste. Zumindest nämlich faellt auf seiten des kaeufers in aller regel die faelle mit vorsatz weg, die wenigsten werden nämlich ein teil erst ersteigern, bezahlen, und es dann zerstören um den verkaeufer zu aergern...

Slipknot79
2006-01-11, 00:58:18
Habe ich nicht GENAU diesen thread schon einmal wo gesehen, -marc? ;D

7o7

Yo! Mich würde interessieren, ob der Käufer die CPU zurück schicken würde? Slipknot_79 hat dazu noch nix gesagt?



Mich interessiert es nicht ob er die CPU zurückschickt oder nicht^^ Jetzt hat er den Käuferschutz beantragt, also heisst es jetzt mal abwarten... Zudem glaube ich ihm dass die CPU defekt ist. Wir chatten ganz normal im ICQ, er hat nix gegen mich und ich hab nix gegen ihn.

Man muss ja nicht gleich in Streitigkeiten verfallen wenn da was ned passt mit der CPU.

Falls der Käuferschutz wirkt, also wenn er die Kohle von ebay bekommt, dann hat er eben Glück gehabt und bekommt mehr als 50% oder er bekommt nix, dann steigt er mit 0% aus.