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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld ! ?


Shaitaana
2006-01-09, 14:58:46
Hallo,

wo besteht darin der Sinn nach dem 18. Lebensjahr. Wenn du normal arbeitest, also keine Ausbildung und Studium, bekommt man ja kein Kindergeld. Und wenn man in Ausbildung und/oder Studium bist bekommst du das, was aber deinen Eltern zusteht. Warum steht das dem Kind nicht zu, denn gerade in dem Fall ist das Einkommen des Kindes, Jugendlichen, Erwachsenen (wird ja bis zum 27. LJ gezahlt) relativ niedrig! Deswegen wird es doch dann gezahlt!? Bin 21 und fange nämlich im Februar eine Ausbildung an, danach Studium das heisst es wird gezahlt bis ich 27 bin und all das wollen meine Eltern, zumal ich 200km entfernt wohne und dann sehr sehr selten zu Hause bin! Wenn ich zu Hause wohnen würde bei denen würde ich es verstehen aber so? Kann man was dagegen tun?

kapo
2006-01-09, 15:04:47
Es steht dem Kind zu und wenn du ne Ausbildung machst und augezogen bist brauchste nur angeben dass es bitte auf dein Konto überwiesen wird.

Simon
2006-01-09, 15:07:20
Hallo,

deine Eltern/Mama sind Kindergeld-berechtigt, weil du ja ihr Kind bist ;)
Also können auch nur sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. Allerdings können sie einen Antrag stellen, dass das Kindergeld direkt auf dein Konto überwiesen wird, anstelle von ihrem. Das geht problemlos =)
Und Kindergeld wird nur bis zum Ende der ersten Ausbildung (alternativ 27. Lebensjahr) gezahlt. Wenn du also ein Studium nach deiner Ausbildung machst, kriegst du kein Kindergeld mehr.

new_vision
2006-01-09, 15:10:08
Vom Prinzip her steht es nicht dem Kind zu - es ist ein "Hilfsgeld" für die Eltern. Natürlich macht es keinen Sinn, wenn du ausgezogen bist, das deine Eltern noch die Kohle bekommen um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das machst du von da ab ja schließlich selbst.

Und einfach angeben - bitte auf mein Konto überweisen - geht nicht. Da gibt es einen "Antrag auf Abzweigung", der von den Kindergeldbeziehern, sprich deinen Eltern, unterschrieben werden muß. Unterschreiben die nicht, gibt´s das Geld nicht für dich.
Sprich mal mit deinen Eltern ob sie nicht das Geld so an dich überweisen, ist die einfachste Lösung.

Stellen sich deine Eltern quer und wollen weder den Antrag unterschreiben noch das Geld so überweisen - denk immer daran: Damit SIE das Kindergeld beziehen mußt DU Bescheinigungen anreichen, das du noch in der Ausbildung bist. Wenn du ansonsten eh allein für deinen Unterhalt aufkommen mußt und finanziell (theoretisch) unabhängig bist laß es drauf ankommen.


nv

Shaitaana
2006-01-09, 16:43:54
hmmm, damit würde ich aber zu min. 80% einen Krieg anzetteln ! Ich versteh es auch nicht die stellen sich so quer und wollen mir das nicht geben obwohl ich 0 auf sie angewiesen bin und nichts ihrerseits verbrauche! Unfair!!!

p.s. weiß einer ob für die Berechnung der Zahlung des Kindergeldes auch die Halbweisenrente mit einbezogen wird, ich bin der Meinung nicht da man die nicht angeben brauch und sowieso unabhängig gezahlt wird.




Vom Prinzip her steht es nicht dem Kind zu - es ist ein "Hilfsgeld" für die Eltern. Natürlich macht es keinen Sinn, wenn du ausgezogen bist, das deine Eltern noch die Kohle bekommen um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das machst du von da ab ja schließlich selbst.

Und einfach angeben - bitte auf mein Konto überweisen - geht nicht. Da gibt es einen "Antrag auf Abzweigung", der von den Kindergeldbeziehern, sprich deinen Eltern, unterschrieben werden muß. Unterschreiben die nicht, gibt´s das Geld nicht für dich.
Sprich mal mit deinen Eltern ob sie nicht das Geld so an dich überweisen, ist die einfachste Lösung.

Stellen sich deine Eltern quer und wollen weder den Antrag unterschreiben noch das Geld so überweisen - denk immer daran: Damit SIE das Kindergeld beziehen mußt DU Bescheinigungen anreichen, das du noch in der Ausbildung bist. Wenn du ansonsten eh allein für deinen Unterhalt aufkommen mußt und finanziell (theoretisch) unabhängig bist laß es drauf ankommen.


nv

Plutos
2006-01-09, 19:05:15
hmmm, damit würde ich aber zu min. 80% einen Krieg anzetteln ! Ich versteh es auch nicht die stellen sich so quer und wollen mir das nicht geben obwohl ich 0 auf sie angewiesen bin und nichts ihrerseits verbrauche! Unfair!!!

p.s. weiß einer ob für die Berechnung der Zahlung des Kindergeldes auch die Halbweisenrente mit einbezogen wird, ich bin der Meinung nicht da man die nicht angeben brauch und sowieso unabhängig gezahlt wird.

Also,
1. hast du, wenn du allein wohnst, solange du keine abgeschlossene Ausbildung/Studium vorweisen kannst, Ansprüche gegenüber deinen Eltern, die die Höhe des Kindergeldes seeehr seeehr deutlich übertreffen.
2. bei der Berechnung "Kindergeld-berechtigt oder nicht mehr" zählt dein gesamtes Einkommen, also natürlich auch der Ertragsanteil der Halbwaisenrente (frag mich jetzt aber nicht, wie hoch der gleich wieder ist, hab was von 43% in Erinnerung?)

Edit: schwankt wohl zwischen 1% und 80%, je nach dem.

LovesuckZ
2006-01-09, 19:08:34
2. bei der Berechnung "Kindergeld-berechtigt oder nicht mehr" zählt dein gesamtes Einkommen,

Vom Gehalt/Lohn aber nur der Nettoteil.

atlantic
2006-01-09, 20:19:06
Ganz informativer link zum Thema:

http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#einkgr

Shaitaana
2006-01-09, 23:51:18
HA,

das finde ich genial, demnach kriegen meine Eltern gar nichts weil ich mit Halbwaisenrente drüber liege!!! So ists gut und besser ^^

Schiller
2006-01-09, 23:57:41
Ganz informativer link zum Thema:

http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#einkgr

Danke. (y)

Plutos
2006-01-10, 10:13:38
HA,

das finde ich genial, demnach kriegen meine Eltern gar nichts weil ich mit Halbwaisenrente drüber liege!!! So ists gut und besser ^^

:|

Nur, wenn du allein mit dem Ertragsanteil der Halbwaisenrente schon drüber liegst. Was ich jedoch wiederum nicht ganz glauben kann, da ich selbst mit zwei Renten (die eine niedriger, die andere relativ hoch) nicht über dieses Limit komme.

Shaitaana
2006-01-10, 12:36:26
:|

Nur, wenn du allein mit dem Ertragsanteil der Halbwaisenrente schon drüber liegst. Was ich jedoch wiederum nicht ganz glauben kann, da ich selbst mit zwei Renten (die eine niedriger, die andere relativ hoch) nicht über dieses Limit komme.


naja dann wohl doch ^^