Mr. Lolman
2006-01-11, 14:07:15
Hi@all.
Folgende Situation:
Eine Quergasse ca 10m von unserem Wohnort entfernt ist als "Wohnstrasse" deklariert. Dh. die darf man nicht in einem Zug durchfahren. Nun werden die Parkplätze in dieser Strasse oft von uns zum Parken genutzt, manchmal (wenn Platz vorhanden ist) parken wir auch ums Eck, also mehr oder weniger direkt vor der Haustür.
Nun flattert uns ne Anonymverfügung ins Haus über 32€ von wegen, dass wir die wohnstrasse in einem Zug durchfahren haben sollen. Ich ruf gleich bei der BH an, und die meint, dass die Anzeige nicht von privater Seite, sondern direkt von der örtlichen Polizeidienststelle kam. (Nun muss man dazu sagen, dass in dem Wohngebiet sicher keine Kiwara (=Polizisten) herumlaufen und wir entweder das Pech hatten, Opfer der Willkür eines u.U. direkt in dieser Straße wohnhaften Polizisten geworden zu sein (eher unwahrscheinlich), oder dass es nur weiteres Exempel der Freundalwirtschaft ist, wo ein frustrierter Sack dem befreundeten Kiwara mal schnell nahegelegt hat, uns anzuzeigen.)
Auf meine Einwände bezügl der Rechtmässigkeit dieser Verfügung meinte die nette Dame bloß, dass ich die Frist für die Anonymverfügung verstreichen lassen und eine Strafverfügung abwarten soll, gegen die ich dann Einspruch erheben kann. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Sinnhaftigkeit Einspruchs, und was für zusätzliche Kosten entstehen können, falls der Einspruch nicht durchgeht.
Ok. 32€ sind kein Weltuntergang aber ich weiss auch, von nem frustrierten Typen, der nix anderes macht, als hinterm Fenster zu sitzen und div. Leute anzuschwärzen - und dass wo wir ja auch quasi Anrainer sind, und mit so nem Schneckentempo da durchrollen (wenn kein Parkplatz vorhanden ist), dass eine weitere Tempoverringerung ohnehin fast einem Stillstand gleichkäme.
Tatbeschreibung: Die Wohnstraße in einem Zug durchfahren, obwohl das Befahren nur zum Zwecke der Zu- und Abfahrt gestattet ist und weitere Ausnahmen auf Sie nicht zutrafen.
Folgende Situation:
Eine Quergasse ca 10m von unserem Wohnort entfernt ist als "Wohnstrasse" deklariert. Dh. die darf man nicht in einem Zug durchfahren. Nun werden die Parkplätze in dieser Strasse oft von uns zum Parken genutzt, manchmal (wenn Platz vorhanden ist) parken wir auch ums Eck, also mehr oder weniger direkt vor der Haustür.
Nun flattert uns ne Anonymverfügung ins Haus über 32€ von wegen, dass wir die wohnstrasse in einem Zug durchfahren haben sollen. Ich ruf gleich bei der BH an, und die meint, dass die Anzeige nicht von privater Seite, sondern direkt von der örtlichen Polizeidienststelle kam. (Nun muss man dazu sagen, dass in dem Wohngebiet sicher keine Kiwara (=Polizisten) herumlaufen und wir entweder das Pech hatten, Opfer der Willkür eines u.U. direkt in dieser Straße wohnhaften Polizisten geworden zu sein (eher unwahrscheinlich), oder dass es nur weiteres Exempel der Freundalwirtschaft ist, wo ein frustrierter Sack dem befreundeten Kiwara mal schnell nahegelegt hat, uns anzuzeigen.)
Auf meine Einwände bezügl der Rechtmässigkeit dieser Verfügung meinte die nette Dame bloß, dass ich die Frist für die Anonymverfügung verstreichen lassen und eine Strafverfügung abwarten soll, gegen die ich dann Einspruch erheben kann. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Sinnhaftigkeit Einspruchs, und was für zusätzliche Kosten entstehen können, falls der Einspruch nicht durchgeht.
Ok. 32€ sind kein Weltuntergang aber ich weiss auch, von nem frustrierten Typen, der nix anderes macht, als hinterm Fenster zu sitzen und div. Leute anzuschwärzen - und dass wo wir ja auch quasi Anrainer sind, und mit so nem Schneckentempo da durchrollen (wenn kein Parkplatz vorhanden ist), dass eine weitere Tempoverringerung ohnehin fast einem Stillstand gleichkäme.
Tatbeschreibung: Die Wohnstraße in einem Zug durchfahren, obwohl das Befahren nur zum Zwecke der Zu- und Abfahrt gestattet ist und weitere Ausnahmen auf Sie nicht zutrafen.