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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kannibale von Rotenburg will Rammstein verklagen


alkorithmus
2006-01-11, 18:25:22
Habe heute im Radio gehört das der Kannibale von Rothenburg, Rammstein verklagen will.
Weiss da Jemand mehr, denn ich habe das Radio dann ausschalten müssen.
Wäre dankbar für Infos.

Catamounts
2006-01-11, 18:28:46
Google ist dein Freund ;)
Und zum anderen will Armin Meiwes die „Skandal-Band“ Rammstein verklagen , da sie ein Lied über seine Geschichte veröffentlicht und als Single herausgebracht haben. Der Song nennt sich „Mein Teil“ und beinhaltet Textstellen wie „[...]denn du bist, was du isst[...]“ (Zitat). Über seinen Anwalt ließ Meiwes mitteilen, dass dieses Lied „geschmacklos“ sei und sich Rammstein nur an seiner Tat bereichern wollen. Lukrative Sache möchte man aus Meiwes Sicht meinen: da der Song weltweit im Internet zu kaufen ist, wird geprüft, ob es zu einer Millionen-Klage in den USA kommen könnte.

http://www.triggerfish.de/magazin/home.cfm?p=9017

noid
2006-01-11, 18:32:18
interessant, wenn der Mann recht bekommt, dann kann ich jeden Filme-/Liedmacher verklagen, wenn mein persönlicher Sachverhalt in einem Film/Lied vorkommt? Dann gute Nacht...

Auch der Klageort ist sicherlich nur zufällig, da hier die "beste" Rechtssprechung zu finden ist X-( Der Typ hat ja nachweislich nicht mehr alle beisammen - aber wie er damit Geld macht ist ein Vorbild.

Senfgnu
2006-01-11, 18:34:13
Kunstfreiheit anyone? ich stell mir gerade vor, wie Bush die Anti-Amerika-Bands verklagt :biggrin:

[Bi]n ein Hoeness
2006-01-11, 18:36:02
Über seinen Anwalt ließ Meiwes mitteilen, dass dieses Lied „geschmacklos“ sei...
der kanibale findet das lied also "geschmacklos", ich hau mich weg ;D

deekey777
2006-01-11, 18:44:25
Wurde Mein Teil - oder zumindest das Video - nicht aus dem Fernsehen und Radio verbannt?

nggalai
2006-01-11, 18:53:44
Er hat auch gegen den Film zu seinen Taten geklagt ("Rotenburg"). Der klagt momentan wohl gegen alles ...

Ich sehe das als Teil der Kunstfreiheit. Aber wenn er klagen will ... soll er doch.

Vicious
2006-01-11, 18:59:07
Google ist dein Freund ;)
Und zum anderen will Armin Meiwes die „Skandal-Band“ Rammstein verklagen , da sie ein Lied über seine Geschichte veröffentlicht und als Single herausgebracht haben. Der Song nennt sich „Mein Teil“ und beinhaltet Textstellen wie „[...]denn du bist, was du isst[...]“ (Zitat). Über seinen Anwalt ließ Meiwes mitteilen, dass dieses Lied „geschmacklos“ sei und sich Rammstein nur an seiner Tat bereichern wollen. Lukrative Sache möchte man aus Meiwes Sicht meinen: da der Song weltweit im Internet zu kaufen ist, wird geprüft, ob es zu einer Millionen-Klage in den USA kommen könnte.

http://www.triggerfish.de/magazin/home.cfm?p=9017

;D Ich kann nicht mehr. Rammstein möchte sich nur an seiner Tat bereichern ? Bitte was ? Irre ich mich, oder wird sein Name nicht einmal erwähnt. Wer zwängt mir dann bitte die Interpretation auf, bei dem Titel an ihn denken zu müssen ? Bei dem Kerl läuft so einiges obskure Wege...

Schiller
2006-01-11, 19:49:08
Ich verklage alle Bands, die über Liebe singen! :mad:

Die möchten sich doch nur an meiner Liebe bereichern, diese Schweine!




:hammer:

Einsperren sollte man den Spast.

Redeemer
2006-01-11, 20:05:49
Google ist dein Freund ;)
Und zum anderen will Armin Meiwes die „Skandal-Band“ Rammstein verklagen , da sie ein Lied über seine Geschichte veröffentlicht und als Single herausgebracht haben. Der Song nennt sich „Mein Teil“ und beinhaltet Textstellen wie „[...]denn du bist, was du isst[...]“ (Zitat). Über seinen Anwalt ließ Meiwes mitteilen, dass dieses Lied „geschmacklos“ sei und sich Rammstein nur an seiner Tat bereichern wollen. Lukrative Sache möchte man aus Meiwes Sicht meinen: da der Song weltweit im Internet zu kaufen ist, wird geprüft, ob es zu einer Millionen-Klage in den USA kommen könnte.

http://www.triggerfish.de/magazin/home.cfm?p=9017


Da frag ich mich doch, wer sich hier an der Tat bereichern will :|
Der spaziert noch ausm Knast raus und ist Millionär.

Abraxaς
2006-01-11, 20:09:06
Jetzt werden sogar die Kannibalen von der Globalisierung und Profitgier heimgesucht X-D

MasterMaxx
2006-01-12, 17:27:30
Hat Rammstein jemals gesagt das er sich mit dem Lied auf den Kannibalen bezieht?



Suche gut gebauten Achtzehn- bis Dreißigjährigen zum Schalchten
Der Metzgermeister

{655321}-Hades
2006-01-12, 17:34:48
Ja, ich meine, dass sie das sogar explizit in einem Interview erwähnten. Und wenn das Gesetz ihm das einräumt, soll er klagen.

Ich warte immernoch auf sein Buch. Ich bin ein großer Fan von ihm. :ulove:

Ich verstehe bis heute nicht, dass man ihn in den Knast gesteckt hat. Er hat nach meinen ethischen Werten nichts unrechtes getan. Das war maximal Beihilfe zum Selbstmord, und nur weil man es sooooo ekelhaft fand, steckt man ihn mit ein bisschen Paragraphendehnerei ein paar Jahre mehr hinter Gitter. Soll die Justiz doch mal zu seinem Vorteil statt zu seinem Nachteil gedehnt werden.

hasufell
2006-01-12, 17:57:36
das ist inkonsequent.

Entweder man sagt, dass private Vernunft größtmöglich in der Interpretation der Gesetzesvorlagen eingeschränkt sein sollte, oder das Gegenteil.

nach meinen eigenen Maßstäben würde ich diesen Kannibalismus wahrscheinlich ebenfalls nicht verurteilen, auch wenn ich es emotional abstoßend finde

und Rammstein hat sich dann wohl verplappert :D

drexsack
2006-01-12, 18:24:21
Der will derzeit ja alles und jeden verklagen, ist wohl langweilig im Knast..

Afaf
2006-01-12, 19:24:40
:hammer:

Einsperren sollte man den Spast.

Ich hoffe doch schwer DAS DER EINGESPEERT IST !

Pinoccio
2006-01-12, 19:31:39
Ich verstehe bis heute nicht, dass man ihn in den Knast gesteckt hat. Er hat nach meinen ethischen Werten nichts unrechtes getan. Das war maximal Beihilfe zum Selbstmord [...]Sowerit ich mich erinnere bzgl der Medungen dazu und auch alle spontan angesurften Quellen sprechen davon, daß er sein Opfer getötet hat. Eine wohl doch deutliche Überdehnung des Begriffes Selbstmord!Ich hoffe doch schwer DAS DER EINGESPEERT IST!Er ist zur Zeit in der Tat in Haft.
2004 wurde er von einem Kasseler Gericht zu 8,5 Jahre wegen Totschlages verurteilt. (Ich weiß allerdings nicht, ob das Urteil abschließend war, die Staatsanwaltschafft hat afair Revision eingelegt.)
/edit: Verfahren läuft wieder: Link (http://www.euronews.net/create_html.php?page=detail_info&article=330613&lng=3), aufgrund von Rechtsfehlern.

mfg Sebastian

{655321}-Hades
2006-01-12, 19:53:09
Sowerit ich mich erinnere bzgl der Medungen dazu und auch alle spontan angesurften Quellen sprechen davon, daß er sein Opfer getötet hat. Eine wohl doch deutliche Überdehnung des Begriffes Selbstmord!Er ist zur Zeit in der Tat in Haft.
2004 wurde er von einem Kasseler Gericht zu 8,5 Jahre wegen Totschlages verurteilt. (Ich weiß allerdings nicht, ob das Urteil abschließend war, die Staatsanwaltschafft hat afair Revision eingelegt.)
/edit: Verfahren läuft wieder: Link (http://www.euronews.net/create_html.php?page=detail_info&article=330613&lng=3), aufgrund von Rechtsfehlern.

mfg Sebastian

Töten!=Mord.

Sein "Opfer" wollte von ihm umgebracht und aufgegessen werden, das ist >bewiesen<. Er hätte davor schon einen Mann töten können, der ihm ausgeliefert war, hat dies jedoch nicht getan, da er dies nur auf Wunsch tun wollte.

Die beiden haben dann einen Teil des Penis des "Opfers" amputiert und gemeinsam gegessen. Dann hat Armin Meiwes ihn >auf Verlangen< (weswegen es Tötung auf Verlangen ist, und nicht Beihilfe zum Selbstmord, ich muss mich korrigieren) getötet und dann nach und nach aus der Tiefkühltruhe heraus vernascht.

Ich erkenne da nichts schlimmes dran. Was in gegenseitigem Einverständnis geschieht, ist immer in Ordnung. Und nun werden gewaltig die Paragraphen gebogen, um den armen Mann für Totschlag oder nun vielleicht sogar für Mord hinter Gitter zu bringen. Dabei hat er nichts schlimmes getan, sondern einem Menschen einen Herzenswunsch erfüllt. Nur weil sich ein paar Menschen daran stoßen, dass er ihn gegessen hat...

sCu`
2006-01-12, 20:08:25
Deine Ansichten kann ich ja mal gar nicht nachvollziehen hades."Tötung auf Verlangen" und du erkennst nichts schlimmes daran? Gegenseitiges Einverständnis hin oder her, soll er sich halt selbst umbringen und nicht mit nem anderen seinen Penis vernaschen...kranke Welt.
Außerdem erkennst du auch nichts schlimmes daran wenn jemand einen Menschen nach und nach aus der Tieflkühltruhe verputzt? Dann könntest du dich theoretisch gleich neben Armin,oder wie auch immer dieser gestörte Kerl heisst,setzen...

(del676)
2006-01-12, 20:31:30
mein gott, jeder der nicht Jamba Klingelröne hat und MCD Burger frisst ist wohl nicht normal

Simon Moon
2006-01-12, 21:01:17
Deine Ansichten kann ich ja mal gar nicht nachvollziehen hades."Tötung auf Verlangen" und du erkennst nichts schlimmes daran? Gegenseitiges Einverständnis hin oder her, soll er sich halt selbst umbringen und nicht mit nem anderen seinen Penis vernaschen...kranke Welt.
Außerdem erkennst du auch nichts schlimmes daran wenn jemand einen Menschen nach und nach aus der Tieflkühltruhe verputzt? Dann könntest du dich theoretisch gleich neben Armin,oder wie auch immer dieser gestörte Kerl heisst,setzen...

Naja, wenn du zu jemandem gehst und sagst "Hau mir mal auf die Fresse, dann bin ich zufrieden" und derjenige tut das, dann ist dieser doch kaum ein brutaler Schläger?
ich finds auch krank, aber so ist nunmal die Argumentation und darauf gehst du ja nicht ein.

Pinoccio
2006-01-12, 21:20:45
Sein "Opfer" wollte von ihm umgebracht und aufgegessen werden, das ist >bewiesen<. Er hätte davor schon einen Mann töten können, der ihm ausgeliefert war, hat dies jedoch nicht getan, da er dies nur auf Wunsch tun wollte.

Die beiden haben dann einen Teil des Penis des "Opfers" amputiert und gemeinsam gegessen. Dann hat Armin Meiwes ihn >auf Verlangen< (weswegen es Tötung auf Verlangen ist, und nicht Beihilfe zum Selbstmord, ich muss mich korrigieren) getötet und dann nach und nach aus der Tiefkühltruhe heraus vernascht.

Ich erkenne da nichts schlimmes dran. Was in gegenseitigem Einverständnis geschieht, ist immer in Ordnung. Und nun werden gewaltig die Paragraphen gebogen, um den armen Mann für Totschlag oder nun vielleicht sogar für Mord hinter Gitter zu bringen. Dabei hat er nichts schlimmes getan, sondern einem Menschen einen Herzenswunsch erfüllt. Nur weil sich ein paar Menschen daran stoßen, dass er ihn gegessen hat...Zum einen ist gegenseitiges Einverständnis nach unserer Rechtstradition ebend nicht immer ausreichend! (Aber das wird ot, da es imho nicht der entscheidende Punkt ist.)
Und bei der Bewertung des ganzen ging das Gericht (ich meine hier den BGH) davon aus, daß Motivation für die Tötung eben nicht das Verlagen des anderen war, sondern sein Bedürfnis nach Kannibalismus, ergo Tötung zur Befriedigung seiner Lust. Und dafür kann man durchaus wegen Mordes verurteilt werden.

mfg Sebastian

sCu`
2006-01-12, 22:13:51
Naja, wenn du zu jemandem gehst und sagst "Hau mir mal auf die Fresse, dann bin ich zufrieden" und derjenige tut das, dann ist dieser doch kaum ein brutaler Schläger?
ich finds auch krank, aber so ist nunmal die Argumentation und darauf gehst du ja nicht ein.

Schonmal was von Gewissen oder Ethik gehört? Wo leben wir denn?

Schiller
2006-01-12, 22:35:11
Wo leben wir denn?
In einer sehr kranken Welt! ;(

sCu`
2006-01-12, 22:48:42
In einer sehr kranken Welt! ;(

Mein Reden...

selbi-elbi
2006-01-12, 23:07:39
Es war Tötung auf Verlangen. Es war daher kein Mord im Sinne des Gesetzes. Man sollte ihn verurteilen zu "Tötung auf Verlangen", nicht gleichsetzbar mit "Sterbehilfe", aber auch nicht gleichsetzbar und nicht so schwerwiegend wie mit "Mord".
Es muss ne gewisse Abschreckung stattfinden, sonst gibts irgendwann noch Kannibalismus-Partys, mit lauter freiwilligen Opfern.
So 8+ Jahre wird drinn sein, davon hat er ja schon ein paar abgesessen.
Ich hab nen Arbeitskollegen, der "schwer" in der SM Szene drinn ist, und daraus auch kein Geheimnis macht. Was da in der SM-Szene teilweise abgeht, lässt mir den Kannibalen oft harmlos escheinen. Da werden Menschen bis aufs äußerste gequält, und sie verspüren Lust daran, Sexuelle Lust am Schmerz, für mich unvorstellbar.
In unserer Stadt hat übrigens, vor ca. 3 Jahren, eine Domina, eins ihrer freiwilligen Opfer, der auch dafür bezahlt hat, bei der sexuellen Handlung getötet (wurde auf verlangen des Opfers auch aufgezeichnet auf Video, und diente später als Entlastungsvideo für die Domina). Das stand auch anschließend in der Zeitung. Der Mann wollte unbedingt mit "luftdichter Gasmaske" diese Handlung durchziehen, anschließend ist er nach vielen qualvollen Minuten, nach dem ihm immer wieder die Luft zugedreht wurde bis kurz vorm ersticken, dann unglücklicher weise tatsächlich erstickt.
Die Domina wurde übrigens frei gesprochen und betreibt weiter ihr Studio.

Sachen gibts, die gibts nicht.... oder doch ?

hasufell
2006-01-12, 23:18:38
Schonmal was von Gewissen oder Ethik gehört? Wo leben wir denn?
wenn Ethik nur aus reiner Emotionalität -und ich unterstelle dir, dass deine Reaktion emotional ist- entspringen würde, hätten wir wohl noch ganz andere Probleme

die Abartigkeit/Perversion der Tat ist gar nicht Gegenstand der Überlegung inwiefern das jetzt ein Vergehen war.

ob der Mann psychisch krank ist, ist wiederum eine andere Frage...

Aquaschaf
2006-01-13, 00:02:07
Der Punkt ist doch, so etwas wie Töten auf Verlangen kann nicht legal sein aus dem selben Grund wie es abzulehnen ist aktive Sterbehilfe zu erlauben. Wenn man hier keine klare Grenze mehr hat, dann werden einige Morde auch legal.

Simon Moon
2006-01-13, 00:11:55
Der Punkt ist doch, so etwas wie Töten auf Verlangen kann nicht legal sein aus dem selben Grund wie es abzulehnen ist aktive Sterbehilfe zu erlauben. Wenn man hier keine klare Grenze mehr hat, dann werden einige Morde auch legal.

Jup, dann kommt man bald an den Punkt: Wenn wir dich für eine Fernsehshow töten dürfen, leben deine Frau & Kinder dafür in anständig(er)en Verhältnissen.

EvilOlive
2006-01-13, 10:02:40
Tötung auf Verlangen kam nicht in Betracht

Er sei nicht Gehilfe gewesen. Die Tötung auf Verlangen komme als Tatbestand nicht in Betracht, denn sie setze das ausdrückliche Tatverlangen B.s voraus. B. habe sich Meiwes aber lediglich zur Verfügung gestellt. Sein Ziel sei es gewesen, den "Kick" der Penisamputation zu erfahren. Um das zu erreichen, habe er sich zur Verfügung gestellt. Meiwes habe sich nicht in B. hineinversetzt. Für Meiwes sei nur das Einverständnis des B. in seine Tat erforderlich gewesen. Das offenbarten auch die Chats, die Meiwes auf der Suche nach Opfern geführt habe. Er schrieb vom "Ranmachen" an andere und dem ständigen "Nachbohren" bei möglichen Opfern. Der Angeklagte habe stets versucht, andere in depressiver Stimmung zur Schlachtung zu überreden. Für Meiwes sei es allein leitend gewesen, jemanden zu schlachten und zu essen. Der zwingende Zusammenhang zwischen Tötungsverlangen und Tat sei nicht gegeben.

Auch der Tatbestand des Mordes sei nicht erfüllt. Mordlust sei nicht festzustellen. Ebenso schieden der Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes sowie ein Mord zur Befriedigung der Geschlechtslust an der Leiche aus. Meiwes' Ziel sei ausschließlich das Schlachten, Zerlegen und Verspeisen der Leiche gewesen. Um dieses Ziel zu erreichen, sei die Tötung "nur ein notwendiges Durchgangsstadium gewesen". Den Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs anzunehmen, weil Meiwes das Töten, Schlachten und Zerlegen gefilmt habe, um sich beim Anschauen der Videos selbst zu befriedigen, sei "in zu vielen Zwischenschritten" argumentiert. Es sei entscheidend, daß der Tötungsakt von sexuellen Motiven geleitet sei. Es stehe aber nicht hinreichend fest, daß Meiwes die Tötung begangen habe, um einen Film zur sexuellen Befriedigung zu drehen

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~EF2EE29E56A24417D85727BEBF723D532~ATpl~Ecommon~Sspezial.html

Das gute A
2006-01-13, 11:03:18
Textstellen wie „[...]denn du bist, was du isst[...]“ (Zitat). Über seinen Anwalt ließ Meiwes mitteilen, dass dieses Lied „geschmacklos“ sei und sich Rammstein nur an seiner Tat bereichern wollen.

"Geschmacklos" muss grad von jemand kommen, der einen anderen Menschen (zum Teil) gegessen hat...

Prost Mahlzeit!

Andre
2006-01-13, 11:34:09
Töten!=Mord.

Sein "Opfer" wollte von ihm umgebracht und aufgegessen werden, das ist >bewiesen<. Er hätte davor schon einen Mann töten können, der ihm ausgeliefert war, hat dies jedoch nicht getan, da er dies nur auf Wunsch tun wollte.

Die beiden haben dann einen Teil des Penis des "Opfers" amputiert und gemeinsam gegessen. Dann hat Armin Meiwes ihn >auf Verlangen< (weswegen es Tötung auf Verlangen ist, und nicht Beihilfe zum Selbstmord, ich muss mich korrigieren) getötet und dann nach und nach aus der Tiefkühltruhe heraus vernascht.

Ich erkenne da nichts schlimmes dran. Was in gegenseitigem Einverständnis geschieht, ist immer in Ordnung. Und nun werden gewaltig die Paragraphen gebogen, um den armen Mann für Totschlag oder nun vielleicht sogar für Mord hinter Gitter zu bringen. Dabei hat er nichts schlimmes getan, sondern einem Menschen einen Herzenswunsch erfüllt. Nur weil sich ein paar Menschen daran stoßen, dass er ihn gegessen hat...

Dann dürfte ja eigentlich eine Patientenverfügung auch kein Thema sein....ist es aber. Ich darf als todkranker Patient auch nicht umgebracht werden, obwohl ich das will. Ich bin ja deiner Meinung, Hades, aber bevor ich sowas wie Meiwes tue, informiere ich mich erstmal über die rechtlichen "Probleme".

Eco
2006-01-13, 11:50:18
Es ist in meinen Augen immer noch ein Unterschied, ob jemand einen "Todeswilligen" aus Mitleid umbringt, oder zur persönlichen Befriedigung. Für mich geht letzteres sehr stark Richtung Mord.

Gruß,
Eco

drexsack
2006-03-03, 12:00:39
Kassel - Der Kinostart des umstrittenen Psychothrillers "Rohtenburg" am 9. März ist wieder fraglich. Das Oberlandesgericht (OLG) in Kassel gab am Freitag einer einstweiligen Verfügung gegen den Kinostart statt. Beantragt hatte sie der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes. Er sah seine Persönlichkeitsrechte durch den Film verletzt. Dem folgte das OLG in seiner Entscheidung. Die Richter erklärten, ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Meiwes wiege schwerer als die Freiheit der Kunst.


quelle: aol


Imo nicht nachvollziehbar

alkorithmus
2006-03-03, 15:52:25
Hat der nicht Geld dafür bekommen?
Warum will er das jetzt doch nicht?
Gibts da keine vertragliche Regelung?

Mr.Fency Pants
2006-03-03, 16:32:32
Es ist in meinen Augen immer noch ein Unterschied, ob jemand einen "Todeswilligen" aus Mitleid umbringt, oder zur persönlichen Befriedigung. Für mich geht letzteres sehr stark Richtung Mord.

Gruß,
Eco

Richtig, derjenige, der einem sterbenden Menschen "hilft" handelt nicht aus niederen Motiven wie derjenige, der aus persönlicher Befriedigung handelt.

Majorana
2006-03-04, 17:27:11
Was ich eigentlich auch nicht verstehen kann, warum der Film nicht in Deutschland gezeigt werden kann wegen angeblicher "Persönlichkeitsverletzung".

Was kann man denn da noch verletzen an diesem Menschen, dessen Persönlichkeit eh schon kaputt und völlig im Ar*** ist?? :confused:
Für mich hat der keine Persönlichkeit mehr.

hofmetzger
2006-03-04, 18:05:18
Ich verstehe nicht, warum viele hier das Recht auf den Schutz der eigenen Persönlichkeit nicht anerkennen / achten. Wenn ihr ersteinmal in BILD auftaucht und die mal wieder vergessen euren Namen zu kürzen, dann schreit ihr plötzlich danach.

Ich finde der Schutz der eigenen Persönlichkeit ist eine der wichtigsten Rechte die der Bürger in dieser modernen Welt hat - selbstverständlich sind Boulevard-Presse aber auch Filmemacher (usw.) daran interessiert, sich auf Kosten anderer zu bereichern -- wie gesagt, BILD macht das jeden Tag.

Und da gleiches Recht für alle gelten soll, finde ich es richtig, dass der Film "verboten" wurde.

Hardcoregamer
2006-03-05, 01:19:56
Töten!=Mord.

Sein "Opfer" wollte von ihm umgebracht und aufgegessen werden, das ist >bewiesen<. Er hätte davor schon einen Mann töten können, der ihm ausgeliefert war, hat dies jedoch nicht getan, da er dies nur auf Wunsch tun wollte.

Die beiden haben dann einen Teil des Penis des "Opfers" amputiert und gemeinsam gegessen. Dann hat Armin Meiwes ihn >auf Verlangen< (weswegen es Tötung auf Verlangen ist, und nicht Beihilfe zum Selbstmord, ich muss mich korrigieren) getötet und dann nach und nach aus der Tiefkühltruhe heraus vernascht.

Ich erkenne da nichts schlimmes dran. Was in gegenseitigem Einverständnis geschieht, ist immer in Ordnung. Und nun werden gewaltig die Paragraphen gebogen, um den armen Mann für Totschlag oder nun vielleicht sogar für Mord hinter Gitter zu bringen. Dabei hat er nichts schlimmes getan, sondern einem Menschen einen Herzenswunsch erfüllt. Nur weil sich ein paar Menschen daran stoßen, dass er ihn gegessen hat...

HI,

Also dem kann ich mich nur anschliessen....


Gruß
Hardcoregamer

drmaniac
2006-03-05, 03:00:23
Ich verklage alle Bands, die über Liebe singen! :mad:

Die möchten sich doch nur an meiner Liebe bereichern, diese Schweine!




:hammer:

Einsperren sollte man den Spast.


Lesen und verstehen sollte man, worüber man schreibt ;)







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Das der Kanibale im Knast sitzt, weist du schon?