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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patent anmelden


up¦²
2006-01-12, 13:42:31
Mir ist gerade was geniales eingefallen!
Wie kann man das jetzt am besten "vermarkten"?

Tomi
2006-01-12, 14:02:21
http://www.dpma.de/index.htm

Damit fängt es an. :)

tatarus
2006-01-12, 14:38:08
Ein Patent anzumelden ist nicht ganz so einfach. Du darfst keinen Fehler in der Patentschrift machen und solltest dich an einen Patentanwalt (nicht an irgendeinen Anwalt) wenden. Patente sind vor allem deswegen nicht billig zu haben.

Ich habe in der Uni ein Semester Patent- und Arbeitnehmererfinderrecht gehört. Ist deine Erfindung wirklich so genial, dann kannst du dich schon mal auf eine große Welle Nichtigkeitsklagen und Verletzungsklagen gegen dein Patent und dessen Erteilung einstellen.

Falls du Arbeitnehmer bist, dann musst du deinen Arbeitgeber im Normalfall darüber in Kenntnis setzen, dass du ein Patent anmeldest. Sonst kann dir im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung und ein ruinöser Schadensersatz drohen. Der Arbeitgeber hat übrigens häufig das Recht, das Patent selbst anzumelden, obwohl du der Erfinder bist. Daraus entstehen dir aber auch gewisse Rechte und Vorteile.

Falls du also wirklich vor hast etwas schützen zu lassen, dann geh auf jeden Fall vorher zu einem Anwalt und laß dich beraten.

Undertaker
2006-01-12, 14:42:41
Mir ist gerade was geniales eingefallen!
Wie kann man das jetzt am besten "vermarkten"?

verrätst du uns in welche richtung das patent geht? :)

xaverseppel
2006-01-12, 16:37:29
Ein Patent anzumelden ist nicht ganz so einfach. Du darfst keinen Fehler in der Patentschrift machen und solltest dich an einen Patentanwalt (nicht an irgendeinen Anwalt) wenden. Patente sind vor allem deswegen nicht billig zu haben.

Ich habe in der Uni ein Semester Patent- und Arbeitnehmererfinderrecht gehört. Ist deine Erfindung wirklich so genial, dann kannst du dich schon mal auf eine große Welle Nichtigkeitsklagen und Verletzungsklagen gegen dein Patent und dessen Erteilung einstellen.

Falls du Arbeitnehmer bist, dann musst du deinen Arbeitgeber im Normalfall darüber in Kenntnis setzen, dass du ein Patent anmeldest. Sonst kann dir im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung und ein ruinöser Schadensersatz drohen. Der Arbeitgeber hat übrigens häufig das Recht, das Patent selbst anzumelden, obwohl du der Erfinder bist. Daraus entstehen dir aber auch gewisse Rechte und Vorteile.

Falls du also wirklich vor hast etwas schützen zu lassen, dann geh auf jeden Fall vorher zu einem Anwalt und laß dich beraten.


Hätte nicht gedacht, dass es so hart ist ein Patent anzumelden

roman
2006-01-12, 16:41:01
Falls du Arbeitnehmer bist, dann musst du deinen Arbeitgeber im Normalfall darüber in Kenntnis setzen, dass du ein Patent anmeldest. Sonst kann dir im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung und ein ruinöser Schadensersatz drohen. Der Arbeitgeber hat übrigens häufig das Recht, das Patent selbst anzumelden, obwohl du der Erfinder bist. Daraus entstehen dir aber auch gewisse Rechte und Vorteile.

aber doch nur, wenn die erfindung in dieselbe branche fällt, in der auch der arbeitgeber tätig ist, oder nicht? :confused:

up¦²
2006-01-12, 17:21:48
danke einzwein ...
Da muß ja einiges vorfinanziert werden :eek:
und es gibt richtige experten:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=33228

teuer leute, teuer!

atlantic
2006-01-12, 19:02:21
Ja, und das zieht sich, je nachdem, ob du nur für Deutschland, Europa, EU + USA oder auch noch Japan anmelden willst. Das ist für einen allein, wenn man mal vom Durchschnittsverdienst ausgeht, kaum zu finanzieren.

Mein Mann ist beteiligt an einem Patent gültig für EU und USA, Dauer des ganzen Verfahrens 3 Jahre.

Bandit666
2006-01-12, 20:34:50
Gebrauchsmusterschutz wäre günstiger!


mfg

tatarus
2006-01-12, 22:29:36
aber doch nur, wenn die erfindung in dieselbe branche fällt, in der auch der arbeitgeber tätig ist, oder nicht? :confused:

Nach §18 ArbNErfG musst du eine sog. "Freie Erfindung" dem Arbeitgeber nicht mitteilen, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen deiner Arbeit und der Erfindung besteht. Ist es zweifelhaft, so musst du den Arbeitgeber schriftlich darüber in Kenntnis setzen und Geheimhaltung vereinbaren, dass du ein Patent mit dir als Inhaber anmelden willst. Widerspricht der Arbeitgeber nicht innerhalb von 3 Monaten oder gibt er die Erfindung frei, dann kannst du das Patent anmelden.

Steht die Erfindung offensichtlich in Zusammenhang mit deinem Beruf, so handelt es sich um eine Diensterfindung, die du dem Arbeitnehmer anbieten musst. Er hat das Vorrecht auf den Besitz des resultierenden Patents. Du wirst dafür allerdings vergütet und hast im Falle einer Beendingung des Dienstverhältnisses weitere Ansprüche gegen deinen Arbeitgeber.

Problematisch ist eben, in wiefern deine Arbeit dich zu der Erfindung inspiriert hat. Wenn ein Friseur z.B. die Gartenkralle patentieren lassen will, dann kann der Arbeitgeber behaupten, dass die Idee nur davon gekommen ist, dass er den Kunden im Haar herumgemacht hat. Deshalb sollte man jede Erfindung die man anmelden möchte einfach dem Arbeitgeber als freie Erfindung mitteilen. Dann hat man keine Probleme mehr, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Frist hält oder schriftlich bestätigt, dass die Erfindung frei ist. Mittelständische Betriebe haben sowieso keine Ahnung von Arbeitnehmererfinderrecht und wissen nicht wie sie sich verhalten sollen.

P.S.: Für die Anmeldung von Gebrauchsmustern gilt das übrigens auch.

HolyMoses
2006-01-12, 22:33:04
verrätst du uns in welche richtung das patent geht? :)

ja,sag mal :biggrin: