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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notebook im Hotelzimmer versichert ?


Bubba2k3
2006-01-12, 22:05:52
Hi,

ich fahre am Sonntag für 1 Woche beruflich weg. Brauchen tue ich mein Notebook dort zwar nicht, aber ich würde es eigentlich gerne mitnehmen. Möchte halt abends im Hotel ein bisschen surfen und/oder ein bisschen spielen und/oder ein bisschen DVD gucken.
Jetzt habe ich mir überlegt, dass das Notebook dann ja den ganzen Tag im Hotelzimmer bleibt. Mitnehmen kommt aus praktischen Gründen nicht in Frage, da wir über Tag öfters mal die Räume wechseln ( befinden sich nicht in meinem Hotel ! ) und ich das Notebook dann nicht jedes Mal mitnehmen will/kann.
In dem Hotelzimmer befindet sich zwar ein Safe, aber meistens sind die nicht so gross, dass ein Notebook rein passt. Sollte ich das Notebook dann im Zimmer zurück lassen, ist es dann eigentlich versichert, wenn es aus dem Zimmer verschwindet ? Darauf hätte ich nun gar keinen Bock !
Vielleicht weiss ja jemand darüber bescheid ?

Schiller
2006-01-12, 22:08:42
Ruf doch am besten beim Hotel an und frag direkt nach. Dann hast du 100% Gewissheit. (y)
Hi,

ich fahre am Sonntag für 1 Woche beruflich weg. Brauchen tue ich mein Notebook dort zwar nicht, aber ich würde es eigentlich gerne mitnehmen. Möchte halt abends im Hotel ein bisschen surfen und/oder ein bisschen spielen und/oder ein bisschen DVD gucken.
Jetzt habe ich mir überlegt, dass das Notebook dann ja den ganzen Tag im Hotelzimmer bleibt. Mitnehmen kommt aus praktischen Gründen nicht in Frage, da wir über Tag öfters mal die Räume wechseln ( befinden sich nicht in meinem Hotel ! ) und ich das Notebook dann nicht jedes Mal mitnehmen will/kann.
In dem Hotelzimmer befindet sich zwar ein Safe, aber meistens sind die nicht so gross, dass ein Notebook rein passt. Sollte ich das Notebook dann im Zimmer zurück lassen, ist es dann eigentlich versichert, wenn es aus dem Zimmer verschwindet ? Darauf hätte ich nun gar keinen Bock !
Vielleicht weiss ja jemand darüber bescheid ?

Bubba2k3
2006-01-12, 22:17:22
Ruf doch am besten beim Hotel an und frag direkt nach. Dann hast du 100% Gewissheit. (y)


Das habe ich mir auch schon überlegt. Auch aus dem Grund, da einige Hotels auch Safes bzw. Schliessfächer ausserhalb des Zimmers ( meistens hinter der Rezeption ) anbieten. Dann wäre mein Problem auch gelöst.

darph
2006-01-12, 22:22:32
Vor Satzzeichen kommt im allgemeinen kein Leerschritt. ;)

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Hotelleute die Haftung für etwas übernehmen, das du da (mehr oder minder) offen liegen läßt. Den Schuh wird man sich nicht anziehen. Ich fürchte, da wirst du wirklich ein Schließfach nutzen müssen.

alkorithmus
2006-01-12, 22:26:19
Wenn ein Schliessfach in dem Hotel vorhanden ist, wird das auch sicher so sein, dass die keinerlei Haftung übernehmen.

Schiller
2006-01-12, 22:28:55
Wenn ein Schliessfach in dem Hotel vorhanden ist, wird das auch sicher so sein, dass die keinerlei Haftung übernehmen.
Ganz großes Kino! (y)

Wozu dann noch Schließfächer? :|

;(

Bubba2k3
2006-01-12, 22:31:51
Also, davon gehe ich mal aus, dass Dinge in hoteleigenen Schliessfächer auf jeden Fall versichert sind. Jedenfalls bis zu einem bestimmten Betrag.

bleipumpe
2006-01-12, 22:34:51
Ganz großes Kino! (y)

Wozu dann noch Schließfächer? :|

;(

Sicherlich bezieht sich Fairplayaa auf Gegenstände, die sich bei Vorhandensein von Schließfächern eben nicht darin befinden. Alle Hotels, welche ich kenne, übernehmen für Wertgegenstände außerhalb von Schließfächern keine Haftung.

mfg b.

alkorithmus
2006-01-12, 23:49:53
Ganz großes Kino! (y)

Wozu dann noch Schließfächer? :|

;(


Ich werde in letzter Zeit oft falsch verstanden ;(

Wenn ein Schliessfach in dem Hotel vorhanden ist, wird das auch sicher so sein->dass die keinerlei Haftung übernehmen.


Eventuell besser so.

Blackland
2006-01-13, 17:14:59
2 Möglichkeiten:

1.) Laptop im Hotelschließfach oder unter Aufsicht des Hotels = Hotel haftet bei Verschulden

2.) In der Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung sind auch Schäden außerhalb der eigenen Wohnung versichert (Laptop wird duch Feuer im Hotel zerstört, Laptop wird bei Einbruch in Hotelzimmer geklaut). Wie immer gibt es hier aber unterschiedliche Klauseln ja nach Bedingungswerk und Höchstgrenzen im Schadensersatz.

Beispiel Bedingungen VHB 2000:

1. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.

2. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.

3. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.

4. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in § 5 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

5. Bei Beraubung (siehe § 5 Nr. 3) besteht Außenversicherungsschutz gemäß Nr. 1; in den Fällen gemäß § 5 Nr. 3 b gilt dies nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.

Dies gilt auch, wenn die Beraubung an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden (siehe § 5 Nr. 5).

6. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf __ Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf den vereinbarten Betrag, begrenzt. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich die in § 28 Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenzen.

Bubba2k3
2006-01-13, 21:31:18
2.) In der Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung sind auch Schäden außerhalb der eigenen Wohnung versichert (Laptop wird duch Feuer im Hotel zerstört, Laptop wird bei Einbruch in Hotelzimmer geklaut). Wie immer gibt es hier aber unterschiedliche Klauseln ja nach Bedingungswerk und Höchstgrenzen im Schadensersatz.


Dann müsste ich also vorher bei meiner Versicherung nachfragen, ob die beim Diebstahl meines Notebooks aus einem Hotelzimmer den Schaden übernehmen, da dies bei den einzelnen Hausratversicherungen ( Versicherer ) unterschiedlich ist ?

Blackland
2006-01-14, 17:15:00
Dann müsste ich also vorher bei meiner Versicherung nachfragen, ob die beim Diebstahl meines Notebooks aus einem Hotelzimmer den Schaden übernehmen, da dies bei den einzelnen Hausratversicherungen ( Versicherer ) unterschiedlich ist ?
Nein nicht ganz. Nachschauen, welche Bedingungen vereinbart sind. Natürlich ist es besser dort anzurufen - am Besten direkt in der Hauptverwaltung etc. Im Zweifelsfall umstellen lassen oder (was bei verschiedenen Versicherern möglich ist) einen Zusatz vereinbaren, dass die Sachen auch unterwegs/on tour usw. versichert sind. Auf JEDEN FALL sollte es schriftlich irgendwo stehen!