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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Ebay: Vorzeitiges Beenden einer Auktion


Eco
2006-01-17, 22:09:15
Hallo zusammen,

ich versteiger grad eine Grafikkarte bei Ebay, es sind auch schon Gebote eingegangen. Die Auktion dauert noch 4 Tage.
Ich habe inzwischen schon drei Anfragen bekommen, ob auch Sofort-Kauf möglich wäre. Die ersten zwei hab ich abgelehnt, bei der dritten hab ich dann mal nachgefragt, wie denn ein Sofort-Kauf möglich sein soll, wenn schon Gebote vorhanden sind. Als Antwort hab ich bekommen, daß ich die Auktion mit der Option "Artikel an Höchstbieter verkaufen" vorzeitig beenden soll, sobald das entsprechende Höchstgebot des Kaufwilligen eingegangen ist.
Ich hab dann mal in der Ebay-Hilfe geschaut, o.g. ist tatsächlich möglich, wohl aber nur gestattet, wenn der Artikel aus bestimmten Gründen nicht verkauft werden kann (z.B. Plötzlicher Defekt).

Hat jemand von Euch schon mal eine Auktion vorzeitig abgebrochen? Kann man dabei wirklich an den verkaufen, der den höchsten Maximalbetrag eingegeben hat?
Ich wills nicht machen, mich interessiert nur, ob da jemand einen Betrug versucht hat.

Danke und Gruß,
Eco

EureDudeheit
2006-01-17, 22:25:05
Brich einfach die Auktion ab, dann verkaufst du es ihm zu dem vereinbarten Preis. Hab ich auch schonmal gemacht, geht allerdings nur bis 24h vorher.

blackbox
2006-01-17, 22:37:11
Ebay untersagt diese Vorgehensweise und sagt selbst, dass man solche Bieter melden sollte.

EureDudeheit
2006-01-17, 22:43:03
Ebay untersagt diese Vorgehensweise und sagt selbst, dass man solche Bieter melden sollte.

Ist klar, wollen ja auch Geld verdienen....

Gunaldo
2006-01-17, 22:43:33
das ist nicht richtig, es gibt tatsächlich die möglichkeit die auktion zu beenden und an den, zu der zeit, höchstbietenden zu verkaufen.

jedenfalls habe ich das bei ebay schon gesehen.

die möglichkeit mit artikel (angeblich) defekt ist in der tat nicht erlaubt im eigentlichen sinne.

blackbox
2006-01-17, 22:45:58
Ist klar, wollen ja auch Geld verdienen....

Ist auch zum Schutz des Verkäufers, denn wenn irgendetwas nicht stimmen sollte, dann kann man in der Regel nichts machen.

Gunaldo
2006-01-17, 22:51:58
Ist auch zum Schutz des Verkäufers, denn wenn irgendetwas nicht stimmen sollte, dann kann man in der Regel nichts machen.

ist idR aber auch der fall wenn bei ebay was schief läuft ;)

Craig
2006-01-18, 00:00:36
ist idR aber auch der fall wenn bei ebay was schief läuft ;)


Stimmt :D. Das kennt eBay keine Gnade ;)

Abraxaς
2006-01-18, 00:27:38
Ich würd ihn auch einfach das Höchgebot einbringen lassen und die Aktion dann abbrechen.Ist doch schei**egal,ob eBay das nicht gestattet,denen gehts eh nur ums Geld,denn Kundenservice kommt in deren Wortschatz nicht vor.

some1
2006-01-18, 02:30:30
Sag ihm einfach, er solls machen. Wenn du es dann vorzeitig beenden kannst

-> prima

wenn nich, dann hat er halt geboten und bekommts vielleicht dafür auch

-> prima

wenn ihn jemand wieder überbietet, bekommste mehr Geld

-> prima

tombman
2006-01-18, 02:42:03
na klar hat ebay was dagegen, is ja logisch, die wollen Kohle :rolleyes:

Sag dem möglichen Käufer er soll das Geld direkt überweisen und sobald es da ist, killst du die Auktion mit dem Hinweis "Ware defekt" oder ähnliches.
Killen kannst Auktionen IMMER :devil:

Eco
2006-01-18, 09:42:26
Die Frage war, wenn der Kaufwillige bietet, und ich würde die Auktion direkt danach abbrechen, kann ich den Artikel dann zum Höchstgebot, oder zum eingegebenen Höchstpreis (Unterschied!) verkaufen? Letzteres hat mir der Bieter nämlich vorgeschlagen.

Gruß,
Eco

(del)
2006-01-18, 10:20:10
Ne andere etwas elegantere Möglichkeit wäre es, die Auktion mit nem Zweitaccount hochzutreiben, die Auktion auslaufen zu lassen und dann an deinen Wunschpartner zu veräussern. Das mache ich immer um meine Aultionen zu retten, wenn sich kein ordentliches Gebot abzeichnet.

Gunaldo
2006-01-18, 10:25:38
dann zahlst du ja aber mehr ebay gebühren als nötig :|

Eco
2006-01-18, 10:26:55
Das ist allerdings genauso unzulässig. Warum gibst Du nicht einfach einen Mindestbetrag bei der Auktion an?

(del)
2006-01-18, 10:30:42
Deswegen sollte man Artikel auch bei einem € starten lassen und das Hochtreiben nur im Notfall machen. Andererseits ist das irgendwo auch ein Nervenkitzel zu schauen, ob noch ein Idiot einsteigt und ein hohes Gebot abgibt. Wenn nicht auch gut. Dann verkauf ich wenigstens nicht unter Wert und zahl ein paar € für ne vermurkste Auktion, kein Beinbruch.

Das ist allerdings genauso unzulässig. Warum gibst Du nicht einfach einen Mindestbetrag bei der Auktion an?
1. vergrault man damit 80% aller Teilnehmer (Sparmentalität, Schnäppchenjäger)
2. Hohe eBay-Gebühren von Anfang an für einen sinnlosen Zweck (siehe 1.).

{655321}-Hades
2006-01-18, 11:07:45
Nö, Mayday, das ist schlicht asozial. Diese Zweitaccountpreistreiberei nimmt den gesamten Spaß an ebay. Nebst, dass es gegen die Regeln ist.

(del)
2006-01-18, 11:41:06
Wieso gegen die Regel? Wenn offiziell meine Schwester mitbietet um von mir finanziellen Schaden abzuwenden ist das 1. freundlich und 2. legal. Wer will denn überprüfen ob sie die Ware tatsächlich bekommt?

Ich finds nur richtig seine Ware nicht unter Wert zu verkaufen. Und wenn man mal ehrlich ist, ist das dort doch schon Gang und Gäbe. Bei eBay kann man schon längst nicht mehr Schnäppchen machen. Ebay lohnt nur um seltene Sachen zu ergattern und um Spontankäufe zu erledigen. Wirklich preisbewusste Klientel kann man bei eBay gar nicht bedienen. Das hat sich in den letzten Jahren dramatisch mit der zunehmenden Zahl der Mitglieder von selbst erledigt.

drmaniac
2006-01-18, 11:51:02
Die Frage war, wenn der Kaufwillige bietet, und ich würde die Auktion direkt danach abbrechen, kann ich den Artikel dann zum Höchstgebot, oder zum eingegebenen Höchstpreis (Unterschied!) verkaufen? Letzteres hat mir der Bieter nämlich vorgeschlagen.

Gruß,
Eco


böse Falle vielleicht ;) sein Höchtgebot ist dann 200 euro, aber der Höchstpreis 300 und dann verlangt er von dir die karte für 200 rauszurücken ;) weil das war ja dann der letzte offizielle Preis, denn man in der Auktion sehen kann :|


Würde ich NIE machen vorher verkaufen.

Warum? Weil ich mit dem regulären Ende der Auktion IMMR das bekommen habe, was mir so vorschwebte, meist sogar mehr, Festplatten, alte 80er, gingen teilweise 10% über Neupreis :eek: !! weg...

blackbox
2006-01-18, 11:51:03
Wieso gegen die Regel? Wenn offiziell meine Schwester mitbietet um von mir finanziellen Schaden abzuwenden ist das 1. freundlich und 2. legal. Wer will denn überprüfen ob sie die Ware tatsächlich bekommt?

Ich finds nur richtig seine Ware nicht unter Wert zu verkaufen. Und wenn man mal ehrlich ist, ist das dort doch schon Gang und Gäbe. Bei eBay kann man schon längst nicht mehr Schnäppchen machen. Ebay lohnt nur um seltene Sachen zu ergattern und um Spontankäufe zu erledigen. Wirklich preisbewusste Klientel kann man bei eBay gar nicht bedienen. Das hat sich in den letzten Jahren dramatisch mit der zunehmenden Zahl der Mitglieder von selbst erledigt.

Seltsame Betrachtungsweise.
Merkst du nicht, wie du dich selbst ans Bein pinkelst? Erst schreibst du das ist Usus und beklagst dich dann, dass man bei Ebay keine Schnäppchen mehr machen kann.
Und wenn du Freunde hast, die für dich hochpuschen, kann das keiner herausfinden. Aber legal wird das trotzdem nicht.
Außerdem fällt es irgendwann auf, entweder durch die hohe Anzahl von fehlenden Bewertungen oder von Bewertungen von immer denselben Personen oder das häufige Wiedereinstellen eines Artikels.
Die besten Preise werden immer noch ohne das Huchpuschen erzielt. Wer sich Mühe gibt für die Beschreibung und ehrlich bleibt, wird meistens belohnt.

HellFire
2006-01-18, 11:54:34
Das ist allerdings genauso unzulässig. Warum gibst Du nicht einfach einen Mindestbetrag bei der Auktion an?

Meinst du deinen höheren Startpreis oder wirklich den Mindestbetrag?

Letzteres geht nur bei bestimmten Artikel und zwar bei Autos, speziellen Fahrzeugen, Boote usw. Hier nachzulesen (http://pages.ebay.de/help/buy/buyer-reserve.html)

Ich selber habe die Auktion immer sofort abgebrochen und die Sache ausserhalb Ebay´s abgewickelt. 2-3 Mal gemacht, und ist immer gut gegangen. Das Risiko liegt beim Käufer, da du als Verkäufer die Auktion kostenlos wieder reinsetzen kannst und der Käufer hoffen muss das du den Artikel nach Geldeingang wirklich abschickst (wovon ich ausgehe :) ). Zudem sparst du Ebay Gebühren ;)

Geht die Sache schief, bist du bei deiner Variante noch etwas durch Ebay abgesichert. Die andere Variante muss dann ohne Ebay geklärt werden.

(del)
2006-01-18, 12:03:45
Seltsame Betrachtungsweise.
Merkst du nicht, wie du dich selbst ans Bein pinkelst? Erst schreibst du das ist Usus und beklagst dich dann, dass man bei Ebay keine Schnäppchen mehr machen kann.
Und wenn du Freunde hast, die für dich hochpuschen, kann das keiner herausfinden. Aber legal wird das trotzdem nicht.
Außerdem fällt es irgendwann auf, entweder durch die hohe Anzahl von fehlenden Bewertungen oder von Bewertungen von immer denselben Personen oder das häufige Wiedereinstellen eines Artikels.
Die besten Preise werden immer noch ohne das Huchpuschen erzielt. Wer sich Mühe gibt für die Beschreibung und ehrlich bleibt, wird meistens belohnt.
Moment,

1. Bin ich kein Powerseller und verkauf täglich 10 Artikel, ich hab mal grad in meiner mehrjährigen Mitgliedschaft vielleicht 15 Artikel verkauft/gekauft
2. Ist diese von mir beschriebene Vorgehensweise, wenns hochkommt, 2-3 mal angewandt worden. Kein Grund mich als Gauner abzustempeln.
3. Achte ich sehr auf die Aufmachung meiner Artikel, ich bin doch nicht blöd. Ich möchte ja schliesslich auch, das sich möglichst viele Leute für meine Artikel interessieren, wenn ich was zu verkaufen habe. Da lege ich schon wert drauf.

Also, ganz easy. Den Vorschlaghammer bitte im Keller lassen...

Eco
2006-01-18, 12:28:00
Meinst du deinen höheren Startpreis oder wirklich den Mindestbetrag?

Letzteres geht nur bei bestimmten Artikel und zwar bei Autos, speziellen Fahrzeugen, Boote usw. Hier nachzulesen (http://pages.ebay.de/help/buy/buyer-reserve.html)

Ich meinte den höheren Startpreis. Wusste nicht, daß es das andere gibt.


Ich selber habe die Auktion immer sofort abgebrochen und die Sache ausserhalb Ebay´s abgewickelt. 2-3 Mal gemacht, und ist immer gut gegangen. Das Risiko liegt beim Käufer, da du als Verkäufer die Auktion kostenlos wieder reinsetzen kannst und der Käufer hoffen muss das du den Artikel nach Geldeingang wirklich abschickst (wovon ich ausgehe :) ). Zudem sparst du Ebay Gebühren ;)

Geht die Sache schief, bist du bei deiner Variante noch etwas durch Ebay abgesichert. Die andere Variante muss dann ohne Ebay geklärt werden.
Denke eher, das Risiko liegt beim Verkäufer, besonders, wenn er den gleichen Artikel sofort wieder reinsetzt. Wenn Ebay das mitkriegt, bekommt der Verkäufer Ärger.
Und wieso kann der Verkäufer die Auktion wieder kostenlos reinsetzen? In den Ebay-Statuten steht AFAIR drin, daß der Verkäufer bei Abbruch der Auktion die Ebay-Gebühren trotzdem zahlt.


böse Falle vielleicht sein Höchtgebot ist dann 200 euro, aber der Höchstpreis 300 und dann verlangt er von dir die karte für 200 rauszurücken weil das war ja dann der letzte offizielle Preis, denn man in der Auktion sehen kann

Genau das hab ich mir auch gedacht.

Gruß,
Eco

Gunaldo
2006-01-18, 12:56:50
ehrlich währt am längsten...

dafür kommen betrüger schneller nach oben :)

HellFire
2006-01-18, 13:01:35
Das ist klar das der Verkäufer aufjedenfall die Gebühren für´s reinsetzen des Artikels zu tragen hat. Aber bei nicht verkauften Artikel kann der Verkäufer die Auktion kostenlos wieder einstellen.

Aber glaube das gilt nicht bei einer abgebrochenen Auktion. Hier steht jedenfalls nichts davon (http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html)

Würde es an deiner Stelle lassen. Die Karte wirst du sicherlich auch zum dem Preis verkaufen die dir dieser Bieter bezahlen würde.

Darf man fragen was es für eine Karte ist?

Henry
2006-01-18, 13:07:46
Moment,

1. Bin ich kein Powerseller und verkauf täglich 10 Artikel, ich hab mal grad in meiner mehrjährigen Mitgliedschaft vielleicht 15 Artikel verkauft/gekauft
2. Ist diese von mir beschriebene Vorgehensweise, wenns hochkommt, 2-3 mal angewandt worden. Kein Grund mich als Gauner abzustempeln.
3. Achte ich sehr auf die Aufmachung meiner Artikel, ich bin doch nicht blöd. Ich möchte ja schliesslich auch, das sich möglichst viele Leute für meine Artikel interessieren, wenn ich was zu verkaufen habe. Da lege ich schon wert drauf.

Also, ganz easy. Den Vorschlaghammer bitte im Keller lassen...

aha dann ist nen ladendieb auch erst nen gauner, wenn er mehr als 3läden beklaut hat?
und sag nicht, dass ich äpfel mit birnen vergleiche, weil du nämlich genau dass selbe gemacht hast - den käufer beklaut.

und was glaubst du wozu es mindestgebote gibt? aber nein dass kannst du nicht machen, weil ja dann dein artikel nicht attraktiv genug ist - richtig?

Eco
2006-01-18, 13:19:33
Das ist klar das der Verkäufer aufjedenfall die Gebühren für´s reinsetzen des Artikels zu tragen hat. Aber bei nicht verkauften Artikel kann der Verkäufer die Auktion kostenlos wieder einstellen.

Aber glaube das gilt nicht bei einer abgebrochenen Auktion. Hier steht jedenfalls nichts davon (http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html)

Würde es an deiner Stelle lassen. Die Karte wirst du sicherlich auch zum dem Preis verkaufen die dir dieser Bieter bezahlen würde.

Ich hatte es eh nicht vor. Ich will ja schließlich nicht den 37 fleißigen Beobachtern und den Bietern vor den Kopf stoßen. ;)


Darf man fragen was es für eine Karte ist?
Klar: Diese (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=271792) .

Gruß,
Eco

(del)
2006-01-18, 13:57:20
und sag nicht, dass ich äpfel mit birnen vergleiche, weil du nämlich genau dass selbe gemacht hast - den käufer beklaut.
Ein Gebot ist eine Kaufabsicht, kein Kauf. Es zählt das höchste Gebot, egal von wem es stammt. Mach dich also bitte nicht lächerlich. ;)

Gunaldo
2006-01-18, 14:07:20
du bietest aber ohne eben diese kaufabsicht mit...

Eco
2006-01-18, 14:14:11
Es ist in jedem Fall ein unzulässiges Preishochtreiben seitens des Verkäufers. Und es ist egal ob der Verkäufer es drei- oder hundertmal gemacht hat, es bleibt weiterhin unzulässig und - um Hades zu zitieren - asozial.

Gruß,
Eco

(del)
2006-01-18, 14:31:42
Damit kann ich leben.