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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probs inner Schule


Gast
2006-01-20, 14:57:19
An unserer Schule wird zurzeit mit harter Hand vorgegangen. Vor kurzem wurde jemand wg. einer gefälschten Entschuldigung sofort verwiesen. Ständig wird über unsere Fehlzeiten moniert und auch allgemeine Konsequenzen angedroht. Letztes Jahr, wurden "häufige Fehler" als erste Konsequenz jeden Tag ins Sekreteriat bestellt, wo sie sich melden mussten.


Naja dieses Jahr war es bei mir einige Male unglücklich. Fehlte ca. 4x einen Tag, sowie einmal zwei Tage. Zudem kam ich 3,4 Mal zu spät zum Unterricht und vergaß auch einmal ne Entschuldigung abzugeben.

Klingt alles nicht so "hart", doch bei der Schule ist vieles möglich...Naja, hab dann heute ne Stunde in Englisch gefehlt, da es mir nicht gut ging, und ich stand gleich im Tagebuch,zudem machte der Spanisch-Lehrer mir gegenüber seltsame Äußerungen.


Nun, bitte keine Sinn oder Unsinndiskution, ich würde nur gerne wissen, ob man einen Schüler ohne "Abmahnung" von der Schule weisen kann. Wir sind alle über 18, somit ist auch die "Schulpflicht" kein Problem. Ich habe in 2 Monaten Abitur.....:(

[dzp]Viper
2006-01-20, 15:01:20
Wir sind alle über 18, somit ist auch die "Schulpflicht" kein Problem.

Schlag mal im Schulgesetztbuch nach ;)

Es gibt nur 2 möglichkeiten:

1. Du kommst nicht zur Schule und läßt dich anfang des Jahres davon befreien :ugly:

2. du kommst zur schule und unterliegst dabei der Schulpflicht. Das heißt, du MUSST antreten - egal wie alt du bist.

Das läuft in den Berufsschulen genauso...
Da gibts sogar manche die schon 30 jahre alt sind, dann aber eben wieder der Schulpflicht unterstehen...

LovesuckZ
2006-01-20, 15:19:48
Ich denke nicht, dass du ohne eine Abwahnung gleich geschmissen wirst.
In der heutigen Zeit werde dies ein sehr schlechtes Licht auf die Schule werfen, da sie anscheinend absichtlich euch eure Zukunft zu grunde richten wollen.
Konsequenzen der fehlenden Tagen ertragen und bis zum Abitur sich zusammenreizen.

Viper']
Das läuft in den Berufsschulen genauso...
Da gibts sogar manche die schon 30 jahre alt sind, dann aber eben wieder der Schulpflicht unterstehen...

Schulpflicht gibt es nur für die ersten 10 Jahre, soweit mein Gedächtnis mich trägt.
Bei der Berufsschule musst du hingehen, da dich dein Betrieb freistellen muss.
Für die Schule selbst, ist es egal, ob du als Auszubildener kommst.
Konsequenzen erhälst du vom Betrieb.

Gast
2006-01-20, 15:21:42
Viper']Schlag mal im Schulgesetztbuch nach ;)

Es gibt nur 2 möglichkeiten:

1. Du kommst nicht zur Schule und läßt dich anfang des Jahres davon befreien :ugly:

2. du kommst zur schule und unterliegst dabei der Schulpflicht. Das heißt, du MUSST antreten - egal wie alt du bist.

Das läuft in den Berufsschulen genauso...
Da gibts sogar manche die schon 30 jahre alt sind, dann aber eben wieder der Schulpflicht unterstehen...


Mir ging es eher darum, dass die schule mich nicht "behalten" muss, da ich nicht mehr schulpflichtig bin.

lance201
2006-01-20, 15:23:34
sieht ja eher so aus, dass die Schule Probs mit Dir hat :-)! Also ein Verweis von der Schule wird vom Lehrkörper nicht leichtfertig vorgenommen. Ich denke, dass Du vorher schon offiziell angesprochenwirst, dass es ernst wird, solltest Du Dein Verhalten nicht ändern.

Lance

Gast
2006-01-20, 15:26:10
Ich denke nicht, dass du ohne eine Abwahnung gleich geschmissen wirst.
In der heutigen Zeit werde dies ein sehr schlechtes Licht auf die Schule werfen, da sie anscheinend absichtlich euch eure Zukunft zu grunde richten wollen.
Konsequenzen der fehlenden Tagen ertragen und bis zum Abitur sich zusammenreizen.



Schulpflicht gibt es nur für die ersten 10 Jahre, soweit mein Gedächtnis mich trägt.
Bei der Berufsschule musst du hingehen, da dich dein Betrieb freistellen muss.
Für die Schule selbst, ist es egal, ob du als Auszubildener kommst.
Konsequenzen erhälst du vom Betrieb.


Wie sieht es aber das Schulrecht? Kann man jemand aufgrund von (wenigen) Fehlzeiten einfach so eliminieren?

DonVitoCorleone
2006-01-20, 15:28:40
Verweis: vielleicht.
Schulschmiss: sehr unwahrscheinlich ...

Aber nimm deinen Arsch in die Hand und benimm dich die letzten 2 Monate noch 'normal', dann hasts überstanden.
Oder willst ~13 Jahre wegschmeißen, weil du wegen ein ein paar Magendrückerchen keine Lust auf Englisch hast?

[dzp]Viper
2006-01-20, 15:29:15
Schulpflicht gibt es nur für die ersten 10 Jahre, soweit mein Gedächtnis mich trägt.
Bei der Berufsschule musst du hingehen, da dich dein Betrieb freistellen muss.
Für die Schule selbst, ist es egal, ob du als Auszubildener kommst.
Konsequenzen erhälst du vom Betrieb.

Nein das ist Falsch.

Als Azubi gehst du das 1. Mal zur Berufsschule. Dort fragen sie dich dann, ob du über 21 bist und ob du zur Berufsschule kommen willst oder nicht.
Wenn du nicht kommen willst, musst du ein Schreiben abzeichnen indem du das beglaubigst.
Wenn du dieses Schreiben nicht unterschreibst, dann wirkt die Schulpflicht wieder in der Zeit der Ausbildung - egal wie alt du bist!

Selbst der Betrieb darf dich dann nicht einfach so von der Berufsschule befreien sondern muss das Hieb und Stichfest Begründen!

redfalcon
2006-01-20, 15:29:38
Viper']

1. Du kommst nicht zur Schule und läßt dich anfang des Jahres davon befreien :ugly:

2. du kommst zur schule und unterliegst dabei der Schulpflicht. Das heißt, du MUSST antreten - egal wie alt du bist.

Das läuft in den Berufsschulen genauso...
Da gibts sogar manche die schon 30 jahre alt sind, dann aber eben wieder der Schulpflicht unterstehen...

Schulpflicht besteht afaik nur bis zur 9 Klasse (aka Hauptschulabschluss). Schon in der 10ten (Gymnasium) hat uns unser Klassenlehrer gesagt, dass wir "freiwillig" da sind.


/edit Scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht) zu sein.

[dzp]Viper
2006-01-20, 15:30:41
Mir ging es eher darum, dass die schule mich nicht "behalten" muss, da ich nicht mehr schulpflichtig bin.

Du bist Schulpflichtig wenn du den Vertrag mit der Schule eingegangen bist.

Wenn du X Tage unentschuldigst fehlst, kann dich die Schule rauswerfen.

[dzp]Viper
2006-01-20, 15:31:56
Schulpflicht besteht afaik nur bis zur 9 Klasse (aka Hauptschulabschluss). Schon in der 10ten (Gymnasium) hat uns unser Klassenlehrer gesagt, dass wir "freiwillig" da sind.

9 Jahre MUSST du zur Schule gehen

alles was du danach machst, ist freiwillig. Wenn du aber freiwillig einen "Vertrag" mit einer Schule eingehst, dann bist du für diesen Zeitraum wieder Schulpflichtig dieser Schule gegenüber!

(Es sind also 2 verschiedene Sachen! Einmal die Pflicht bis min. 10. Klasse in die Schule gehen zu müssen und das andere mal sich freiwillig über einen bestimmten Zeitraum einer Schulpflicht zu "unterwerfen")

andr_gin
2006-01-20, 16:14:57
Also wenn du wirklich von der Schule verwiesen werden solltest, dann wird dir das denke ich vom Direktor in seinem Zimmer persönlich mitgeteilt werden und es werden wahrscheinlich keine Zeugen da sein. Wenn er dir dann sagt, dass du von der Schule verwiesen bist, dann mache es wie bei Fight Club und schlag dir selber auf die Nase, bis das Blut rausspritzt und wirf dich gegen einen Kasten (vorzugsweise aus Glas). Dann schreist du laut um Hilfe und flüchtest aus dem Raum. Ganz wichtig ist, dass dich dabei etliche Lehrer sehen. Dann sagst du der Direktor hätte sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und hätte auf dich eingeschlagen. Dass du dir selbst ins Gesicht geschlagen hast, glaubt ihm sowieso keiner, weil das im Normalfall niemand tut. Dann erpresst du ihn und sagst, du würdest ihn anzeigen, wenn er dich von der Schule wirft. Wenn er nicht darauf eingeht, dann zeigst du ihn wirklich an und er kann dich dann nicht mehr hinauswerfen, weil dann würden alle glauben, dass es wegen der Anzeige ist und alles was er sagt, ist nur ein Vorwand. Dann hast du dein Abitur und eine gebrochene Nase. Ich denke jedoch, dass das die bessere Alternative ist. Wichtig ist nur, dass dich sonst keiner dabei sieht und dass wirklich deutliche Spuren sichtbar sind. Du musst dir hier schon wirklich frontal mit voller Wucht auf die Nase hauen. Wenn du dir nur aufs Hirn schlägst, dann hinterlässt das keine Spuren. Da bist du zuerst bewusstlos, bevor man irgendwas sieht (eigene Erfahrung :wink:)

Gast
2006-01-20, 16:34:27
andr_gin, du solltest nicht soviele Filme gucken. Erst recht keine, die für dein Alter noch nicht freigegeben sind. ;)

andr_gin
2006-01-20, 17:49:05
Also im Mai werde ich 19 und Fight Club ist ab 16 also kann ich den schon fast 3 Jahre offiziell sehen:P

{655321}-Hades
2006-01-20, 17:57:39
Also wenn du wirklich von der Schule verwiesen werden solltest, dann wird dir das denke ich vom Direktor in seinem Zimmer persönlich mitgeteilt werden und es werden wahrscheinlich keine Zeugen da sein. Wenn er dir dann sagt, dass du von der Schule verwiesen bist, dann mache es wie bei Fight Club und schlag dir selber auf die Nase, bis das Blut rausspritzt und wirf dich gegen einen Kasten (vorzugsweise aus Glas). Dann schreist du laut um Hilfe und flüchtest aus dem Raum. Ganz wichtig ist, dass dich dabei etliche Lehrer sehen. Dann sagst du der Direktor hätte sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und hätte auf dich eingeschlagen. Dass du dir selbst ins Gesicht geschlagen hast, glaubt ihm sowieso keiner, weil das im Normalfall niemand tut. Dann erpresst du ihn und sagst, du würdest ihn anzeigen, wenn er dich von der Schule wirft. Wenn er nicht darauf eingeht, dann zeigst du ihn wirklich an und er kann dich dann nicht mehr hinauswerfen, weil dann würden alle glauben, dass es wegen der Anzeige ist und alles was er sagt, ist nur ein Vorwand. Dann hast du dein Abitur und eine gebrochene Nase. Ich denke jedoch, dass das die bessere Alternative ist. Wichtig ist nur, dass dich sonst keiner dabei sieht und dass wirklich deutliche Spuren sichtbar sind. Du musst dir hier schon wirklich frontal mit voller Wucht auf die Nase hauen. Wenn du dir nur aufs Hirn schlägst, dann hinterlässt das keine Spuren. Da bist du zuerst bewusstlos, bevor man irgendwas sieht (eigene Erfahrung :wink:)

Beiträge dieser Art von dir werden ab sofort als Spam gewertet und bepunktet. Ich bin es leid, zuzusehen, wie du mit derart sinnlosen Kommentaren in Threads jeder Art Diskussionen über dein autodestruktives Verhalten heraubeschwörst (und ich unterstelle eine inszenierende Absicht dahinter).

Eine Diskussion über die Moderation hat hier nichts zu suchen.

Popeljoe
2006-01-20, 23:03:06
Versuch es doch einmal offensiv: geh hin und stell dich der Diskussion! ;)
Am besten mal mit dem Lehrer deines Vertrauens reden.
Versuche dabei aber keine Ausflüchte für dich selber zu suchen, warum du nicht da warst, keine schriftl. Entschuldigung hattest usw.
Das geht imo dann eher als Blabla durch bei den Lehrern!
Falls du ein echtes Prob hast, daß du aber nicht öffentlich machen willst (Depressionen z.B.) so solltest du dich nur einem Lehrer offenbaren und dann auf diesen verweisen. Dafür müßtest du aber so etwas, wie ein Attest vorweisen (zumindest für den Vertrauenslehrer).
Wenn du wartest läufst du immer mit der Ungewissheit rum, so kannst du die Situation zumindest z.T. selber gestalten!
P1

atlantic
2006-01-20, 23:40:47
ich war durch Dummheit, Faulheit und Sturheit auch mal in ähnlicher Situation, habe aber im Gespräch mit den Lehrern dann erfahren dürfen, das sie zwar vordergründig die Regeln einzuhalten versuchten, sich aber aufgrund der Tatsache, das es um den Abschluß ging, doch sehr einsichtig gezeigt haben.

Also, sprich mit ihnen, um dir Klarheit zu verschaffen. Ist auf jeden Fall besser.

WTC
2006-01-20, 23:48:40
Solange du immer schön eine Entschuldigung oder noch besser, ein ARTEST vom Arzt, vorlegst, können die dir gar nichts machen. Wegen krankheit bzw. Fehlstunden dürfen die dich nicht rausschmeißen. So wurde uns/mir
das mitgeteilt auf mehr oder weniger sanfte art und weise!!!

Popeljoe
2006-01-20, 23:56:24
Solange du immer schön eine Entschuldigung oder noch besser, ein ARTEST vom Arzt, vorlegst, können die dir gar nichts machen.
Attest bitte!
Bei dir hat wohl Doktor med. van Gogh dein Attest gemalt! ;D
L'Arte pour l'Arte...
P1

WTC
2006-01-20, 23:58:27
Attest bitte!
Bei dir hat wohl Doktor med. van Gogh dein Attest gemalt! ;D
L'Arte pour l'Arte...
P1

Ah, lol, ich hab dieses Wort ehrlich gesagt noch NIE ausgeschrieben... deshalb hab ich da nicht gross nachgedacht.

Also, äh, meine entschuldigungen waren/sind immer original :upara:

oder was willst du mir da sagen? ;(

oMe20
2006-01-21, 04:12:35
Richtig so!
Ist es so schwer mal einfach nicht, hier und da einen Tag der Schule fern zu bleiben?
Wenn man Krank ist meldet man sich ab, geht zum Hausarzt und bringt beim nächsten Schulbesuch die Entschuldigung mit.

Zugegeben, nicht ganz einfach :rolleyes: .
Schule = Arbeit
Wenn ich Arbeitgeber bin und ein Angestellter kommt einfach mal nicht (ist halt grad so feines Wetter), dann würde der die volle Härte abbekommen.


Wenn ihr schon Schwänzen wollt, dann erbringt wenigstens die Leistung einen auf "Krank" zu machen.

Gast
2006-01-25, 01:34:38
Also im Mai werde ich 19 und Fight Club ist ab 16 also kann ich den schon fast 3 Jahre offiziell sehen:PFight Club ist FSK18, es sei denn man hat dir die verstümmelte Fassung angedreht.

Gast
2006-01-25, 07:28:43
Also wenn du wirklich von der Schule verwiesen werden solltest, dann wird dir das denke ich vom Direktor in seinem Zimmer persönlich mitgeteilt werden und es werden wahrscheinlich keine Zeugen da sein. Wenn er dir dann sagt, dass du von der Schule verwiesen bist, dann mache es wie bei Fight Club und schlag dir selber auf die Nase, bis das Blut rausspritzt und wirf dich gegen einen Kasten (vorzugsweise aus Glas). Dann schreist du laut um Hilfe und flüchtest aus dem Raum. Ganz wichtig ist, dass dich dabei etliche Lehrer sehen. Dann sagst du der Direktor hätte sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und hätte auf dich eingeschlagen. Dass du dir selbst ins Gesicht geschlagen hast, glaubt ihm sowieso keiner, weil das im Normalfall niemand tut. Dann erpresst du ihn und sagst, du würdest ihn anzeigen, wenn er dich von der Schule wirft. Wenn er nicht darauf eingeht, dann zeigst du ihn wirklich an und er kann dich dann nicht mehr hinauswerfen, weil dann würden alle glauben, dass es wegen der Anzeige ist und alles was er sagt, ist nur ein Vorwand. Dann hast du dein Abitur und eine gebrochene Nase. Ich denke jedoch, dass das die bessere Alternative ist. Wichtig ist nur, dass dich sonst keiner dabei sieht und dass wirklich deutliche Spuren sichtbar sind. Du musst dir hier schon wirklich frontal mit voller Wucht auf die Nase hauen. Wenn du dir nur aufs Hirn schlägst, dann hinterlässt das keine Spuren. Da bist du zuerst bewusstlos, bevor man irgendwas sieht (eigene Erfahrung :wink:)
Wie dummm bist Du denn? Wenn das Deine "Lebenerfahrung" ist dann bist Du wohl eher sozialer Abschaum und sitzt bei Britt mit nem unhelichen Kind als die meisten hier piep sagen können. Lächerliche Versuche andere Menschen schlecht zu machen weil man selbst zu blöd ist sein Leben in den Griff zu bekommen und zu Fehlern zu stehen. Armseliger gehts eigentlich kaum noch, da haben selbst die Bettler in der Stadt mehr Anstand als das man völlig krank auf sowas kommt.

Zum Glück haben wir in XY mittlerweile Videoüberwachung in den Büros. Man wäre das geil Dich Superhirn als Lehrmaterial vorzustellen und danach alles Kindern zu zeigen wie es nicht funktioniert wenn an kein Hirn hat und keine Selbstverantworzung übnernehmen kann weil man zu dumm zum Leben ist.

Am ende wäre es noch ein Genuß Dich vor allen von der Schule zu schmeissen.

Ach ja. 99,9% der Chefs von Firmen werfen Dich schon raus wenn Du ansatzweise versuchst etwas zu machen.

Außerdem kann es nur nen Flachhirn wie Dir einfallen sich selbst so zum bluten zu bringen und der Lehrer hat null komma nix...jaja immer schön selber daran glauben das es klappt das kann dann auch an andere so verkaufen. werde mich mal umhören auf welcher Schule Du warst bzw ob das wirklich vorgefallen ist, sollte das so sein und ein Kollege kompromitiert sein dürftest Du danke IP und hier geposteter Themen schneller Polizeibesuch haben als Dir lieb ist.

Senfgnu
2006-01-25, 11:49:54
wenn du fehlst, weil es dir nicht so gut geht, dann ruf halt im Sekretariat an und frag, ob du eine Entschuldigung/Attest dafür mitbringen sollst. Vergessene Entschuldigungen...sollte auch höchstens einen Verweis geben.

Schulpflicht: Du bist freiwillig da - stimmt. Aber bedenke auch, dass dich die Schule "freiwillig" nimmt und wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann sie dich auch rausschmeißen.

Zum Thema Fight Club gibts ein eigens Unterforum, glaube ich

Gast
2006-01-25, 17:26:14
Fight Club ist FSK18, es sei denn man hat dir die verstümmelte Fassung angedreht.

Auf Kabel1 haben Sie am Wochenende geschrieben ab 16 und mir ist nicht aufgefallen, dass da etwas gefehlt hätte.